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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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Rahmendaten des Beteiligungsangebotes<br />

11<br />

Zahlungen der Anleger<br />

Die Anleger sind verpflichtet, die gezeichnete<br />

Beteiligungssumme zuzüglich 5 % Agio<br />

nach Maßgabe der Regelungen in der Beitrittserklärung<br />

zu erbringen.<br />

Die Einzahlungen sind auf folgendes Konto<br />

der Beteiligungsgesellschaft vorzunehmen:<br />

Kontoinhaber<br />

<strong>DFH</strong> <strong>98</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

& Co. KG<br />

Konto<br />

6 632 075 353<br />

Bank<br />

Landesbank Berlin AG, Berlin<br />

BLZ<br />

100 500 00<br />

IBAN<br />

DE90 1005 0000 6632 0753 53<br />

BIC<br />

BE LA DE BE<br />

Verwendungszweck<br />

Vorname und Nachname des Anlegers,<br />

Fonds <strong>98</strong><br />

Entgegennahme von Beitrittserklärungen<br />

Beitrittserklärungen sind an den Treuhandkommanditisten<br />

zu senden und werden<br />

von diesem entgegengenommen.<br />

<strong>DFH</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />

Kriegsbergstraße 13<br />

70174 Stuttgart<br />

Zeichnungsfrist<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag<br />

nach Veröffentlichung des Verkaufspros pektes<br />

und endet mit der Vollplatzierung von<br />

EUR 224.990.000 (öffentlich angebotene Vermögensanlage)<br />

spätestens am 30.12.2012,<br />

bei Verlängerung der Platzierungsphase<br />

durch den persönlich haftenden Gesellschafter<br />

spätestens am 30.12.2013.<br />

Bei Überzeichnung ist es möglich, die<br />

Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,<br />

Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit,<br />

die Zeichnung vorzeitig zu schließen<br />

oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />

zu kürzen.<br />

Staaten, in denen das Angebot erfolgt<br />

Das Beteiligungsangebot erfolgt ausschließlich<br />

in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Weitere Leistungspflichten<br />

Eine Nachschusspflicht, d. h. Zahlungen<br />

über die gezeichnete Einlage inklusive Agio<br />

hinaus, besteht für die Anleger nicht, auch<br />

nicht als Ausgleichspflicht der Gesellschafter<br />

untereinander, soweit sich nicht aus den<br />

nicht abdingbaren §§ 171 f. HGB oder § 9<br />

Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Ausgleich eines negativen<br />

Saldos des Kapitalkontos III im Falle<br />

des Ausscheidens, soweit dieser durch Entnahmen<br />

[Auszahlungen] entstanden ist) etwas<br />

anderes ergibt.<br />

Im Übrigen wird auf das Kapitel „Rechtliche<br />

Grundlagen“, Seite 68 f., verwiesen.<br />

Rechte der Anleger<br />

Die mit der Vermögensanlage verbundenen<br />

Rechte sind:<br />

– Beteiligung am Gewinn und Verlust,<br />

– Entnahmerechte,<br />

– Kündigung (ordentliche und außerordentliche),<br />

– Anspruch auf ein Abfindungsguthaben<br />

und Teilnahme am Liquidationserlös,<br />

– Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />

und Stimmrechte sowie<br />

– Einsichts- und Kontrollrechte.<br />

Pflichten der Anleger<br />

Den Rechten der Anleger stehen Pflichten<br />

wie die Erbringung der Beteiligungssumme<br />

zuzüglich Agio und weitere Treuepflichten<br />

gegenüber.<br />

Im Übrigen wird hinsichtlich der Rechte<br />

und Pflichten der Anleger auf das Kapitel<br />

„Rechtliche Grundlagen“, Seite 64 ff., verwiesen.<br />

Beendigung der Vermögensanlage<br />

Die Beendigung der Beteiligung kann<br />

durch eine Veräußerung der Kommanditanteile<br />

an der Beteiligungsgesellschaft, durch<br />

den Tod oder eine Übertragung erfolgen.<br />

Eine Beendigung wird im Rahmen der Prognoserechnung<br />

zum 31.12.2024 unterstellt.<br />

Eine Veräußerung der Immobilien auf Ebene<br />

der Objektgesellschaft erfolgt in Abhängigkeit<br />

von der Marktsituation und nachdem<br />

die Gesellschafter mit qualifizierter Mehrheit<br />

einem Verkauf zugestimmt haben. Der<br />

in der Prognoserechnung angenommene<br />

Multiplikator für die Veräußerung der Objekte<br />

in Höhe von 16,93 entspricht dem Einkaufsfaktor<br />

auf Basis der prognostizierten<br />

Jahresnettomiete 2024. Der Liquidator erhält<br />

zulasten des Liquidationserlöses eine<br />

Vergütung in Höhe von 1,5 % des Verkehrswertes<br />

des Grundvermögens der Objektgesellschaft<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, soweit die Beteiligung an der<br />

Objektgesellschaft veräußert wird. Soweit<br />

die Beteiligungsgesellschaft wegen Veräußerung<br />

des Grundvermögens der Objektgesellschaft<br />

aufgelöst und liquidiert wird, erhält<br />

der Liquidator zulasten des Liquidationserlöses<br />

eine Vergütung in Höhe von 1,5 %<br />

des Verkaufspreises des Grundvermögens<br />

der Objektgesellschaft zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer (vgl. § 15 Ziffer 3<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Im Übrigen wird auf die Kapitel „Rechtliche<br />

Grundlagen“ und „Steuerliche Grundlagen“<br />

verwiesen.

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