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DFH Immobilienfonds 98 Vodafone Campus Düsseldorf

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Rahmendaten des Beteiligungsangebotes<br />

Erwerbspreis/Beteiligungssumme<br />

Der Erwerbspreis der Anteile bestimmt<br />

sich nach der in der Beitrittserklärung vereinbarten<br />

Beteiligungssumme. Die Mindestzeichnungssumme<br />

beträgt EUR 10.000 oder<br />

lautet über einen höheren, durch 1.000 ohne<br />

Rest teilbaren Betrag. In begründeten Ausnahmefällen<br />

kann der persönlich haftende<br />

Gesellschafter durch 1.000 ohne Rest teilbare<br />

Beteiligungen unter EUR 10.000 akzeptieren.<br />

Dabei darf eine Beteiligungssumme<br />

von EUR 5.000 allerdings nicht unterschritten<br />

werden.<br />

Auf die Beteiligungssumme wird grundsätzlich<br />

ein Agio in Höhe von 5 % der Beteiligungssumme<br />

erhoben.<br />

Die Anleger leisten ihre Beteiligungssumme<br />

mittelbar zu 100 % als Pflichteinlage.<br />

Durch ihre mittelbare Beteiligung als Treugeber<br />

über den Treuhandkommanditisten<br />

erhöht sich die für den Treuhandkommanditisten<br />

in das Handelsregister eingetragene<br />

Haftsumme entsprechend um 10 % der jeweiligen<br />

Pflichteinlage. Treugeber, die sich<br />

ab dem Jahr 2013 unmittelbar als Kommanditisten<br />

an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen<br />

möchten, werden mit einer Haftsumme<br />

von 10 % ihrer Pflichteinlage in das<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

Im Übrigen wird auf das Kapitel „Rechtliche<br />

Grundlagen“ verwiesen.<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen inklusive<br />

Agio beträgt insgesamt EUR 32.415.500.<br />

Zu den Vergütungen werden die wirtschaftliche<br />

Konzeption/Objektaufbereitung/Vergütung<br />

(EUR 1.400.000), die Fondsschließungsgarantie<br />

(EUR 4.500.000), die Vermittlung<br />

der Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

(EUR 3.500.000), die Vermittlung der<br />

Fremdfinanzierung auf Ebene der Objektgesellschaft<br />

(EUR 2.500.000), die Einwerbung<br />

des Eigenkapitals (EUR 9.000.000), das Agio<br />

(EUR 11.249.500) und die nicht abzugsfähigen<br />

Vorsteuerbeträge (EUR 266.000) gerechnet.<br />

Darüber hinaus werden keine weiteren Provisionen<br />

geleistet.<br />

Steuerliche Konzeption<br />

Die Anleger erzielen im Rahmen ihrer Beteiligung<br />

an der Beteiligungsgesellschaft<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

(§ 21 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

(§ 20 EStG) sowie ggf. sonstige Einkünfte aus<br />

privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG).<br />

Soweit anfänglich geringfügige negative<br />

steuerliche Ergebnisse für den Anleger entstehen,<br />

können diese im Rahmen der persönlichen<br />

Einkommensteuerveranlagung grundsätzlich<br />

mit anderen positiven Einkünften<br />

des Anlegers ausgeglichen werden. Dies gilt<br />

nicht, soweit ein Verlustausgleich durch die<br />

Vorschriften der §§ 10d, 15a oder 15b EStG<br />

beschränkt ist. Basierend auf der vorliegenden<br />

Prognoserechnung kommt es zu keiner<br />

Beschränkung des Verlustausgleiches. Der<br />

Anbieter, die Deutsche Fonds Holding AG,<br />

übernimmt keine Steuerzahlungen für die<br />

Beteiligungsgesellschaft oder für den Anleger.<br />

Die steuerlichen Grundlagen basieren<br />

auf dem zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden Rechtsstand, den gültigen<br />

gesetzlichen Regelungen und der derzeitigen<br />

Auffassung der Finanzverwaltung. Die<br />

endgültige Anerkennung der steuerlichen<br />

Konzeption bleibt der Betriebsprüfung durch<br />

die Finanzverwaltung vorbehalten.<br />

Im Übrigen wird auf die Beschreibung der<br />

steuerlichen Risiken im Kapitel „Risiken“ und<br />

das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

Übertragbarkeit der Anteile<br />

Die Vermögensanlage (Anteile an der Beteiligungsgesellschaft)<br />

ist durch Abtretung<br />

übertragbar. Die hierfür erforderliche Zustimmung<br />

durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden. Eine teilweise Übertragung<br />

ist ausgeschlossen, soweit durch<br />

eine teilweise Übertragung Gesellschaftsanteile<br />

entstehen sollten, die EUR 10.000 unterschreiten<br />

oder nicht durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sind. Eine Verfügung, die zu einer<br />

Trennung der Gesellschaftsbeteiligung von<br />

den Nutzungsrechten am Gesellschaftsanteil<br />

führt, insbesondere die Bestellung eines<br />

Nießbrauchs, ist unzulässig.<br />

Im Übrigen wird auf das Kapitel „Rechtliche<br />

Grundlagen“ verwiesen.<br />

Eingeschränkte Fungibilität/Handelbarkeit<br />

Entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />

ist ein Verkauf/eine Abtretung<br />

der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft,<br />

die mindestens EUR 10.000 betragen und<br />

durch 1.000 teilbar sind, grundsätzlich nur<br />

mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und nur mit Wirkung zum<br />

Beginn eines Kalenderhalbjahres zulässig. Da<br />

zudem ein einer Wertpapierbörse vergleichbarer<br />

Zweitmarkt für die Gesellschaftsanteile<br />

nicht besteht, kann sich ein Verkauf/eine Abtretung<br />

der Anteile schwierig gestalten bzw.<br />

unter Umständen nicht möglich sein. Auch<br />

besteht keine Gewähr, dass die Anteile zum<br />

Nominalwert verkauft werden können.<br />

Im Übrigen wird auf die Kapitel „Risiken“<br />

und „Rechtliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine<br />

Beteiligung auf seine Erben über. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

wird mit den Erben<br />

fortgesetzt. Mehrere Erben eines Gesellschafters<br />

haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestimmen, der die Gesellschafterrechte<br />

des Erblassers bis zur Auseinandersetzung<br />

der Erbengemeinschaft<br />

einheitlich wahrzunehmen hat, sofern ihr<br />

jeweiliger Gesellschaftsanteil nicht durch<br />

1.000 ohne Rest teilbar ist oder unterhalb<br />

EUR 10.000 liegt.<br />

Zahlungen an die Anleger (Zahlstelle)<br />

Die <strong>DFH</strong> <strong>98</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Kriegsbergstraße 13, 70174<br />

Stuttgart, führt bestimmungsgemäß Zahlungen<br />

an die Anleger aus. Die Zahlstelle<br />

Deutsche Fonds Holding AG, Kriegsbergstraße<br />

13, 70174 Stuttgart, hält den Verkaufsprospekt<br />

zur kostenlosen Ausgabe bereit.

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