Das neue Präsidium des BDSW - BDGW

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26.12.2013 Aufrufe

2 | 2013 Fachbezogene Studiengänge mit Abschluss als Sicherheitsfachwirt, Sicherheitsmanager, Bachelor of Arts etc. Betriebswirt IHK; Technischer Betriebswirt IHK; Betriebswirt VWA/FH IHK-Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit (ca. 800-900 Stunden) Fortbildung Seiteneinsteiger Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) (ca. 200-240 Stunden) Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2 Jahre) Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) Berufsausbildung Unterrichtungsverfahren (IHK) nach §34a GewO (40 Stunden) Sachkundeprüfung (IHK) nach §34a GewO gesetzliche Voraussetzungen für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe geschaffen, das zu den Berufsabschlüssen führen kann und gleichzeitig den Qualifizierungsweg für die Zielgruppe der Geringqualifizierten gangbar macht. Es handelt sich um ein modulares Bildungsangebot, das das Erreichen der Berufsabschlüsse auf überschaubare Qualifikationseinheiten herunter bricht. An erfolgreich absolvierte Teilqualifikationen kann direkt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder angeknüpft werden. Gleichzeitig ist für die einzelnen Teilqualifikationen eine Zweitverwertbarkeit sicher gestellt: jede einzelne Teilqualifikationen ist nicht nur ein Schritt in Richtung Berufsabschluss, sondern gleichzeitig auch einzeln am Arbeitsmarkt verwertbar, weil sie alle notwendigen Kompetenzen für identifizierte betriebliche Einzelfelder umfasst. Das Forschungsinstitut für Berufliche Bildung (f-bb) hat diese Teilqualifikationen in Zusammenarbeit mit dem BDSW entwickelt und eine Handreichung erstellt, die zwischen Mai 2010 und April 2011 in unterschiedlichen Arbeitsagenturbezirken erprobt wurden. Die Erprobung wurde vom f-bb begleitet. BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen und verbandsangehörige Sicherheitsunternehmen qualifizierten im Rahmen von Pilotprojekten in dieser Zeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Projekt wurden die folgenden Teilqualifikationen erarbeitet: • Personen und Objekte schützen • Im Sicherungs- und Ordnungsdienst im öffentlichen Raum arbeiten • Im Veranstaltungsdienst arbeiten • In Notruf- und Serviceleitstellen / Interventionsstellen arbeiten • Observieren und ermitteln • Sicherheitsdienstleitungen planen und organisieren. Die Erfahrungen der beteiligten Unternehmen sind, sowohl was die Ergebnisse der Qualifizierung als auch was die Integration der Mitarbeiter angeht, sehr positiv. Es handelt sich bei diesem Projekt auch um einen sehr guten Ansatz um die derzeit auf dem Markt befindlichen trügerischen Bildungsmaßnahmen („Phantasieabschlüsse“) einzudämmen. Der BDSW hat in einem Schreiben an die BA auch nochmals seine Unterstützung für das Projekt deutlich gemacht. Derzeit läuft eine Verlängerung der Erprobungsphase, die Daten dieser Verlängerung harren noch der Auswertung. Sobald sie in den Abschlussbericht des Projekts eingeflossen sind entscheidet die BA, welchen Platz Teilqualifikationen künftig im Förderportfolio der BA einnehmen werden. Es ist durchaus denkbar, dass sie in der Fläche eingeführt und hinsichtlich abschlussorientierter Weiterbildung auch verbindlicher ausgestaltet werden. Eine entsprechende Entscheidung bedarf jedoch der Zustimmung des Verwaltungsrats der BA, die noch abzuwarten bleibt. Evaluation der Servicekraft für Schutz und Sicherheit Zwar kann man in Bezug auf die oben beschriebene Neuordnung der Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe auf jeden Fall von einer Erfolgsgeschichte für die Branche sprechen. Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass es bei einer derart umwälzenden Entwicklung auch zu unerfreulichen Nebengeräuschen kommt. So sind die Abbrecherzahlen noch zu hoch, die Prüfungsergebnisse optimierbar und die Ausbildungsquote der Unternehmen verbesserungswürdig. Besonders die Zahlen in Bezug auf die Ausbildungsverträge für Servicekräfte für Schutz und Sicherheit liegen unter den beim damaligen Verordnungsverfahren angenommenen und prognostizierten Mengengerüsten. Die beteiligten Institutionen, auch der BDSW, war während des Verordnungsverfahrens der Meinung, dass dieser um die kaufmännischen Elemente weitgehend erleichterte Beruf eine Ausbildung für die große Masse der Mitarbeiter werden könnte. Nach den Vorstellungen 4 Ausbildung

2 | 2013 der Akteure sollte die Servicekraft zur Standardausbildung im Gewerbe werden. Die Zahlen, die nun, mittlerweile fünf Jahre nach Einführung der zweijährigen Ausbildung, vorliegen, sprechen aber eine andere Sprache. Nur ca. ein Fünftel der Auszubildenden sind Servicekräfte, die anderen fast 80 Prozent sind weiterhin Fachkräfte. Auch hat die Einführung der zusätzlichen Ausbildung keineswegs eine entsprechende Steigerung bei den Azubi-Zahlen gebracht. Vielmehr fehlen die Servicekräfte bei den Zahlen der Fachkräfte. Da die Einführung der Servicekraft für Schutz und Sicherheit im Rahmen der Einführung 2008 vor allem auf Gewerkschaftsseite nicht unumstritten war, wurde bereits im damaligen Verordnungsverfahren vom zuständigen Ministerium festgelegt, dass eine Evaluation des zweijährigen Ausbildungsberufs durchgeführt werden wird. Beginnend mit dem vierten Quartal 2013 soll festgestellt werden, ob die damaligen Erwartungen in Bezug auf die Ausbildung und vor allem die Auszubildendenzahlen erfüllt wurden und wenn nicht, aus welchem Grund. Nach Abschluss des Verfahrens wird das Ministerium entsprechende Schritte einleiten, die von notwendigen Änderungen in der Ausbildungsverordnung bis hin zur Abschaffung der Servicekraft reichen können. Letzteres hätte auf Grund der Verzahnung der beiden Ausbildungen auch Konsequenzen für die Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Der BDSW ebenso wie die damals auf Arbeit geberseite beteiligte ASW sowie die Gewerkschaften werden in dieses Verfahren einbezogen werden. Eine Blitzumfrage unter den Mitgliedern des BDSW hat jedenfalls ergeben, dass lediglich weniger als ein Drittel für eine Beibehaltung des zweijährigen Berufs stimmen. Erfahrenes, kompetentes und konzernunabhängiges Interimsmanagement im Sicherheitsgewerbe zur Bewältigung Ihrer Sondersituation! Sabbaticals · Turnarounds · Nachfolge · Verkauf Als Teamlösung oder in Managerfunktion in der Führung von mittelständischen Unternehmen zw. 3 Mio. und 40 Mio. Jahresumsatz für 3 bis 9 Monate. Fordern Sie unverbindlich Informationen an und lernen Sie unser Vorgehen, unseren Trackrecord und Kompetenz von über 20 Berufsjahren im Sicherheitsgewerbe kennen. Germania Beteiligungsmanagement GmbH Radlkoferstraße 2 · 81373 München · info@germania.me · 089 / 741 185 187 · www. germania.me Ausbildung 5

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Fachbezogene Studiengänge<br />

mit Abschluss als Sicherheitsfachwirt, Sicherheitsmanager, Bachelor of Arts etc.<br />

Betriebswirt IHK; Technischer Betriebswirt IHK; Betriebswirt VWA/FH<br />

IHK-Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit (ca. 800-900 Stunden)<br />

Fortbildung<br />

Seiteneinsteiger<br />

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)<br />

(ca. 200-240 Stunden)<br />

Servicekraft für<br />

Schutz und Sicherheit<br />

(2 Jahre)<br />

Fachkraft für<br />

Schutz und Sicherheit<br />

(3 Jahre)<br />

Berufsausbildung<br />

Unterrichtungsverfahren (IHK) nach §34a GewO (40 Stunden)<br />

Sachkundeprüfung (IHK) nach §34a GewO<br />

gesetzliche Voraussetzungen für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe<br />

geschaffen, das zu den Berufsabschlüssen<br />

führen kann und gleichzeitig den Qualifizierungsweg<br />

für die Zielgruppe der Geringqualifizierten<br />

gangbar macht. Es handelt sich um<br />

ein modulares Bildungsangebot, das das Erreichen<br />

der Berufsabschlüsse auf überschaubare<br />

Qualifikationseinheiten herunter bricht. An<br />

erfolgreich absolvierte Teilqualifikationen<br />

kann direkt oder auch zu einem späteren<br />

Zeitpunkt wieder angeknüpft werden. Gleichzeitig<br />

ist für die einzelnen Teilqualifikationen<br />

eine Zweitverwertbarkeit sicher gestellt: jede<br />

einzelne Teilqualifikationen ist nicht nur ein<br />

Schritt in Richtung Berufsabschluss, sondern<br />

gleichzeitig auch einzeln am Arbeitsmarkt<br />

verwertbar, weil sie alle notwendigen Kompetenzen<br />

für identifizierte betriebliche Einzelfelder<br />

umfasst.<br />

<strong>Das</strong> Forschungsinstitut für Berufliche Bildung<br />

(f-bb) hat diese Teilqualifikationen in<br />

Zusammenarbeit mit dem <strong>BDSW</strong> entwickelt<br />

und eine Handreichung erstellt, die zwischen<br />

Mai 2010 und April 2011 in unterschiedlichen<br />

Arbeitsagenturbezirken erprobt wurden.<br />

Die Erprobung wurde vom f-bb begleitet.<br />

<strong>BDSW</strong>-zertifizierte Sicherheitsfachschulen<br />

und verbandsangehörige Sicherheitsunternehmen<br />

qualifizierten im Rahmen von Pilotprojekten<br />

in dieser Zeit Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter.<br />

Im Projekt wurden die folgenden Teilqualifikationen<br />

erarbeitet:<br />

• Personen und Objekte schützen<br />

• Im Sicherungs- und Ordnungsdienst im<br />

öffentlichen Raum arbeiten<br />

• Im Veranstaltungsdienst arbeiten<br />

• In Notruf- und Serviceleitstellen / Interventionsstellen<br />

arbeiten<br />

• Observieren und ermitteln<br />

• Sicherheitsdienstleitungen planen und<br />

organisieren.<br />

Die Erfahrungen der beteiligten Unternehmen<br />

sind, sowohl was die Ergebnisse der<br />

Qualifizierung als auch was die Integration<br />

der Mitarbeiter angeht, sehr positiv. Es handelt<br />

sich bei diesem Projekt auch um einen<br />

sehr guten Ansatz um die derzeit auf dem<br />

Markt befindlichen trügerischen Bildungsmaßnahmen<br />

(„Phantasieabschlüsse“) einzudämmen.<br />

Der <strong>BDSW</strong> hat in einem Schreiben<br />

an die BA auch nochmals seine Unterstützung<br />

für das Projekt deutlich gemacht.<br />

Derzeit läuft eine Verlängerung der Erprobungsphase,<br />

die Daten dieser Verlängerung<br />

harren noch der Auswertung. Sobald sie in<br />

den Abschlussbericht <strong>des</strong> Projekts eingeflossen<br />

sind entscheidet die BA, welchen Platz<br />

Teilqualifikationen künftig im Förderportfolio<br />

der BA einnehmen werden. Es ist durchaus<br />

denkbar, dass sie in der Fläche eingeführt und<br />

hinsichtlich abschlussorientierter Weiterbildung<br />

auch verbindlicher ausgestaltet werden.<br />

Eine entsprechende Entscheidung bedarf jedoch<br />

der Zustimmung <strong>des</strong> Verwaltungsrats<br />

der BA, die noch abzuwarten bleibt.<br />

Evaluation der Servicekraft<br />

für Schutz und Sicherheit<br />

Zwar kann man in Bezug auf die oben beschriebene<br />

Neuordnung der Qualifizierung im<br />

Sicherheitsgewerbe auf jeden Fall von einer<br />

Erfolgsgeschichte für die Branche sprechen.<br />

Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass<br />

es bei einer derart umwälzenden Entwicklung<br />

auch zu unerfreulichen Nebengeräuschen<br />

kommt. So sind die Abbrecherzahlen noch<br />

zu hoch, die Prüfungsergebnisse optimierbar<br />

und die Ausbildungsquote der Unternehmen<br />

verbesserungswürdig.<br />

Besonders die Zahlen in Bezug auf die Ausbildungsverträge<br />

für Servicekräfte für Schutz<br />

und Sicherheit liegen unter den beim damaligen<br />

Verordnungsverfahren angenommenen<br />

und prognostizierten Mengengerüsten. Die<br />

beteiligten Institutionen, auch der <strong>BDSW</strong>,<br />

war während <strong>des</strong> Verordnungsverfahrens der<br />

Meinung, dass dieser um die kaufmännischen<br />

Elemente weitgehend erleichterte Beruf eine<br />

Ausbildung für die große Masse der Mitarbeiter<br />

werden könnte. Nach den Vorstellungen<br />

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Ausbildung

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