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Das neue Präsidium des BDSW - BDGW

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2 | 2013<br />

Deutsche Sicherheitswirtschaft<br />

schützt vor Piraten<br />

Von Dr. Berthold Stoppelkamp<br />

Endlich Rechtsklarheit<br />

Es ist vollbracht. Nach langen „Geburtswehen“<br />

hat das Bun<strong>des</strong>kabinett erst jüngst – am<br />

24. April 2013 - zwei Verordnungen beschlossen,<br />

die die Zulassung von bewaffneten privaten<br />

Sicherheitsdiensten zur Abwehr von Piraten<br />

auf deutschgeflaggten Schiffen bzw. für<br />

in Deutschland ansässige Sicherheitsdienste,<br />

die Dienstleistungen auf nicht deutschgeflaggten<br />

Schiffen erbringen, regelt. Es ist damit<br />

zu rechnen, dass die zwei Verordnungen<br />

(Seeschiffbewachungsverordnung und Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung)<br />

umgehend die Zustimmung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>tages<br />

erhalten, um in Kraft treten zu können. Damit<br />

fand ein langer Gesetzgebungs- und Verordnungsprozess<br />

sein Ende.<br />

Nachdem bereits im Jahre 2011 die politische<br />

Grundsatzentscheidung der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

für einen Einsatz privater Sicherheitsdienste<br />

auf deutschgeflaggten Seeschiffen<br />

– anstelle der Option eines Einsatzes von Bun<strong>des</strong>marine<br />

oder Bun<strong>des</strong> polizei – gefallen war,<br />

ging es seit Jahresbeginn 2012 darum, durch<br />

die Bun<strong>des</strong>regierung unter Federführung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>ministeriums für Wirtschaft und Technologie<br />

(BMWi) eine geeignete gesetzliche Ermächtigungsgrundlage<br />

für derartige Sicherheitsdienstleistungen<br />

sowie ein praktikables<br />

Zulassungsverfahren zu schaffen.<br />

Der <strong>BDSW</strong> hat den Gesetzgebungsprozess<br />

und das Verordnungsverfahren federführend<br />

über das Hauptstadtbüro begleitet und Parlamentariern<br />

aus verschiedenen Fraktionen<br />

die Anliegen und Bewertungen der deutschen<br />

Sicherheitswirtschaft nahe gebracht.<br />

Dabei hat sich der <strong>BDSW</strong> immer dafür stark<br />

gemacht, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber<br />

erhöhte Qualitätsanforderungen für<br />

Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter<br />

festschreibt. Zudem ging es darum,<br />

teilweise noch anzutreffende Bedenken im<br />

politischen und polizeilichen Bereich gegen<br />

den Einsatz der Sicherheitswirtschaft zur Piratenabwehr<br />

auszuräumen. Somit besteht<br />

nunmehr sowohl für die deutsche Sicherheitswirtschaft<br />

als auch für die maritime<br />

Wirtschaft Rechtsklarheit.<br />

Zentrale Antragstellung<br />

Zuständig für die Durchführung <strong>des</strong> Zulassungsverfahrens<br />

ist nunmehr das Bun<strong>des</strong>amt<br />

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in<br />

Eschborn (www.bafa.de). <strong>Das</strong> BAFA entscheidet<br />

über die Zulassung von Sicherheitsunternehmen<br />

im Benehmen mit der Bun<strong>des</strong>polizei.<br />

Für die waffenrechtlichen Erlaubnisse ist zentral<br />

die Waffenbehörde der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg zuständig.<br />

Complianceansatz<br />

Antragstellende Sicherheitsunternehmen<br />

müssen im Rahmen <strong>des</strong> Zulassungsverfahrens<br />

dem BAFA darlegen, dass sie bestimmte<br />

Anforderungen an die betriebliche Organisation<br />

und Verfahrensabläufe erfüllen. Die Sicherheitsunternehmen<br />

müssen zudem sicherstellen,<br />

dass nur geeignetes und zuverlässiges<br />

Personal an Bord von Seeschiffen eingesetzt<br />

wird. Es liegt daher – mehr noch als bei der<br />

Führung von Sicherheitsdiensten im Inland<br />

– in der alleinigen Verantwortung der Unternehmensführung<br />

und weniger in der <strong>des</strong><br />

BAFA, ob ein Unternehmen regelkonform, d. h.<br />

compliant am Markt agiert. Hieraus ergeben<br />

sich für Sicherheitsunternehmen verstärkte<br />

Haftungsrisiken, sofern nicht gesetzeskonform<br />

gehandelt werden sollte. Die regelmäßige<br />

Überprüfung der zugelassenen Unternehmen<br />

wird durch eine nur auf zwei Jahre<br />

Dr. Berthold Stoppelkamp ist<br />

Leiter <strong>des</strong> <strong>BDSW</strong>-Hauptstadtbüros in<br />

Berlin.<br />

befristete BAFA-Zulassung sichergestellt. Diese<br />

muss alle zwei Jahre neu beantragt werden.<br />

Zulassungspflicht ab<br />

1. Dezember 2013<br />

Nachdem ursprünglich eine gesetzliche<br />

Zulassungspflicht bereits ab Anfang August<br />

dieses Jahres gelten sollte, wurde diese Pflicht<br />

nunmehr durch den Bun<strong>des</strong>tag auf den<br />

1. Dezember 2013 festgelegt. Dies bedeutet,<br />

dass ab 1. Dezember 2013 je<strong>des</strong> in Deutschland<br />

niedergelassene Sicherheitsunternehmen,<br />

wenn es Sicherheitsdienstleistungen<br />

auf Seeschiffen unter deutscher oder ausländischer<br />

Flagge durchführen will, über eine<br />

BAFA-Zulassung verfügen muss. Anträge auf<br />

Zulassung können unmittelbar mit Inkrafttreten<br />

der Verordnungen gestellt werden.<br />

Unternehmen, die in diesem Markt tätig sind<br />

oder einsteigen möchten, sollten sich daher<br />

umgehend an das BAFA (www.bafa.de)<br />

wenden, um sich nicht ab 1. Dezember 2013<br />

dem Vorwurf der Schwarzarbeit auszusetzen<br />

und sich gegenüber Kunden und Versicherungen<br />

schadensersatzpflichtig zu machen.<br />

Sicherheitswirtschaft reduziert<br />

Piratenangriffe<br />

Durch den verstärkten Einsatz von privaten<br />

Sicherheitsdiensten auf Seeschiffen<br />

haben sich im ersten Quartal dieses Jahres<br />

die Pira tenangriffe gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt<br />

weltweit erheblich reduziert. Wurden<br />

im ersten Quartal 2012 noch weltweit<br />

20<br />

Wirtschaft und Politik

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