Das neue Präsidium des BDSW - BDGW
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2 | 2013<br />
Deutsche Sicherheitswirtschaft<br />
schützt vor Piraten<br />
Von Dr. Berthold Stoppelkamp<br />
Endlich Rechtsklarheit<br />
Es ist vollbracht. Nach langen „Geburtswehen“<br />
hat das Bun<strong>des</strong>kabinett erst jüngst – am<br />
24. April 2013 - zwei Verordnungen beschlossen,<br />
die die Zulassung von bewaffneten privaten<br />
Sicherheitsdiensten zur Abwehr von Piraten<br />
auf deutschgeflaggten Schiffen bzw. für<br />
in Deutschland ansässige Sicherheitsdienste,<br />
die Dienstleistungen auf nicht deutschgeflaggten<br />
Schiffen erbringen, regelt. Es ist damit<br />
zu rechnen, dass die zwei Verordnungen<br />
(Seeschiffbewachungsverordnung und Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung)<br />
umgehend die Zustimmung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>tages<br />
erhalten, um in Kraft treten zu können. Damit<br />
fand ein langer Gesetzgebungs- und Verordnungsprozess<br />
sein Ende.<br />
Nachdem bereits im Jahre 2011 die politische<br />
Grundsatzentscheidung der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
für einen Einsatz privater Sicherheitsdienste<br />
auf deutschgeflaggten Seeschiffen<br />
– anstelle der Option eines Einsatzes von Bun<strong>des</strong>marine<br />
oder Bun<strong>des</strong> polizei – gefallen war,<br />
ging es seit Jahresbeginn 2012 darum, durch<br />
die Bun<strong>des</strong>regierung unter Federführung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>ministeriums für Wirtschaft und Technologie<br />
(BMWi) eine geeignete gesetzliche Ermächtigungsgrundlage<br />
für derartige Sicherheitsdienstleistungen<br />
sowie ein praktikables<br />
Zulassungsverfahren zu schaffen.<br />
Der <strong>BDSW</strong> hat den Gesetzgebungsprozess<br />
und das Verordnungsverfahren federführend<br />
über das Hauptstadtbüro begleitet und Parlamentariern<br />
aus verschiedenen Fraktionen<br />
die Anliegen und Bewertungen der deutschen<br />
Sicherheitswirtschaft nahe gebracht.<br />
Dabei hat sich der <strong>BDSW</strong> immer dafür stark<br />
gemacht, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber<br />
erhöhte Qualitätsanforderungen für<br />
Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter<br />
festschreibt. Zudem ging es darum,<br />
teilweise noch anzutreffende Bedenken im<br />
politischen und polizeilichen Bereich gegen<br />
den Einsatz der Sicherheitswirtschaft zur Piratenabwehr<br />
auszuräumen. Somit besteht<br />
nunmehr sowohl für die deutsche Sicherheitswirtschaft<br />
als auch für die maritime<br />
Wirtschaft Rechtsklarheit.<br />
Zentrale Antragstellung<br />
Zuständig für die Durchführung <strong>des</strong> Zulassungsverfahrens<br />
ist nunmehr das Bun<strong>des</strong>amt<br />
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in<br />
Eschborn (www.bafa.de). <strong>Das</strong> BAFA entscheidet<br />
über die Zulassung von Sicherheitsunternehmen<br />
im Benehmen mit der Bun<strong>des</strong>polizei.<br />
Für die waffenrechtlichen Erlaubnisse ist zentral<br />
die Waffenbehörde der Freien und Hansestadt<br />
Hamburg zuständig.<br />
Complianceansatz<br />
Antragstellende Sicherheitsunternehmen<br />
müssen im Rahmen <strong>des</strong> Zulassungsverfahrens<br />
dem BAFA darlegen, dass sie bestimmte<br />
Anforderungen an die betriebliche Organisation<br />
und Verfahrensabläufe erfüllen. Die Sicherheitsunternehmen<br />
müssen zudem sicherstellen,<br />
dass nur geeignetes und zuverlässiges<br />
Personal an Bord von Seeschiffen eingesetzt<br />
wird. Es liegt daher – mehr noch als bei der<br />
Führung von Sicherheitsdiensten im Inland<br />
– in der alleinigen Verantwortung der Unternehmensführung<br />
und weniger in der <strong>des</strong><br />
BAFA, ob ein Unternehmen regelkonform, d. h.<br />
compliant am Markt agiert. Hieraus ergeben<br />
sich für Sicherheitsunternehmen verstärkte<br />
Haftungsrisiken, sofern nicht gesetzeskonform<br />
gehandelt werden sollte. Die regelmäßige<br />
Überprüfung der zugelassenen Unternehmen<br />
wird durch eine nur auf zwei Jahre<br />
Dr. Berthold Stoppelkamp ist<br />
Leiter <strong>des</strong> <strong>BDSW</strong>-Hauptstadtbüros in<br />
Berlin.<br />
befristete BAFA-Zulassung sichergestellt. Diese<br />
muss alle zwei Jahre neu beantragt werden.<br />
Zulassungspflicht ab<br />
1. Dezember 2013<br />
Nachdem ursprünglich eine gesetzliche<br />
Zulassungspflicht bereits ab Anfang August<br />
dieses Jahres gelten sollte, wurde diese Pflicht<br />
nunmehr durch den Bun<strong>des</strong>tag auf den<br />
1. Dezember 2013 festgelegt. Dies bedeutet,<br />
dass ab 1. Dezember 2013 je<strong>des</strong> in Deutschland<br />
niedergelassene Sicherheitsunternehmen,<br />
wenn es Sicherheitsdienstleistungen<br />
auf Seeschiffen unter deutscher oder ausländischer<br />
Flagge durchführen will, über eine<br />
BAFA-Zulassung verfügen muss. Anträge auf<br />
Zulassung können unmittelbar mit Inkrafttreten<br />
der Verordnungen gestellt werden.<br />
Unternehmen, die in diesem Markt tätig sind<br />
oder einsteigen möchten, sollten sich daher<br />
umgehend an das BAFA (www.bafa.de)<br />
wenden, um sich nicht ab 1. Dezember 2013<br />
dem Vorwurf der Schwarzarbeit auszusetzen<br />
und sich gegenüber Kunden und Versicherungen<br />
schadensersatzpflichtig zu machen.<br />
Sicherheitswirtschaft reduziert<br />
Piratenangriffe<br />
Durch den verstärkten Einsatz von privaten<br />
Sicherheitsdiensten auf Seeschiffen<br />
haben sich im ersten Quartal dieses Jahres<br />
die Pira tenangriffe gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt<br />
weltweit erheblich reduziert. Wurden<br />
im ersten Quartal 2012 noch weltweit<br />
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Wirtschaft und Politik