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ACP Diskussion 209 / 369<br />

auswirken, indem mögliche pathologische Verläufe nicht behandelter Störungen und Lebenskrisen<br />

frühzeitig ‚entschärft’ werden könnten.<br />

Für die Ausbildungsinstitute psychologischer Psychotherapeuten könnte es außerdem Sinn<br />

machen, die Meinung des Patienten zur Psychotherapie während der Erstsichtungen in die<br />

Eignungsfeststellung mit einzubeziehen. Ist der Patient nach den üblichen Kriterien der Erstsichtung<br />

‚therapietauglich’, dann würde die aus dem Fragebogen ACP-a gewonnene Zusatzinformation<br />

‚imagepositiv’ auf einen guten Verlauf der Therapie mit wünschenswerten<br />

Ergebnissen hinweisen. Dadurch würden die praktischen Anteile der Therapieausbildung<br />

vereinfacht, was sicherlich auch im Interesse des Institutes liegt. Eine größere Anzahl an Patienten<br />

mit einer besseren Einstellung zur Psychotherapie lassen verbesserte Therapieprozesse<br />

und Therapieergebnisse mit weniger Abbrüchen erwarten. Die Institutsteilnehmer benötigen<br />

für ihr Examen dokumentierbare Fälle guter Qualität. Therapieabbrüche und schwierig<br />

verlaufende Therapien mit wenigen Veränderungen zum Behandlungsende sind keine gute<br />

Dokumentationsgrundlage. Gelänge es durch Abfrage patientenseitiger Indikatoren, als<br />

ergänzende Maßnahme zur Erstsichtung, die Vorauswahl der Patienten noch zu verbessern,<br />

könnten die Therapiebedingungen weiter optimiert werden. Davon würde wiederum auch ein<br />

Ausbildungsinstitut für psychologische Psychotherapeuten durch größere Arbeitszufriedenheit<br />

ihrer Ausbildungsteilnehmer profitieren. Weiterhin ist zu bedenken, dass Abbrüche auch auf<br />

Institutsebene Kosten verursachen. Für jeden Patienten der seine Therapie abbricht, muss ein<br />

neuer Patient einbestellt werden (Verwaltungskosten), ein neues Erstgespräch stattfinden und<br />

für diesen Patienten wiederum ein Therapeut gefunden werden (Personalkosten). Es muss<br />

jeweils eine neue Akte angelegt werden (EDV, Verwaltungskosten). Darüber hinaus kommen<br />

Patienten, die einen schwierigen Therapieprozess erleben, oft unregelmäßig in die Therapie.<br />

Da nur durchführte Therapiesitzungen abgerechnet werden können, bedeutet das Fernbleiben<br />

des Patienten finanziellen Verlust sowohl für die Ausbildungsteilnehmer als auch für das<br />

Institut, denn dieses ist an den Einnahmen der Therapeuten beteiligt (strukturelle Kosten) 111 .<br />

Die institutsinterne Regelung der Zahlung eines Ausfallhonorars bei Nichteinhaltung eines<br />

Therapietermins, welches Patienten in diesen Fällen aus eigener Tasche zu entrichten haben,<br />

macht den Therapeuten in der Praxis zusätzlichen Aufwand und Ärger im zwischenmenschlichen<br />

Bereich. Die daraus resultierenden Probleme führen nicht selten in letzter Konsequenz<br />

111 Das Institut erhält von den Therapeuten für die Bereitstellung der Therapieräume, Videogeräte,<br />

usw. pro abgerechneter Therapiesitzung einen Anteil am Honorar.

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