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Stefan Sudmann - Dülmener Heimatblätter

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Müllabfuhr auf dem Lande: Die Anfänge der geregelten Müllentsorgung in den . . . 57<br />

genehmigung erteilen sollte. Wer wird denn sonst den Müll in Hausdülmen abfahren?<br />

Vielleicht das Finanzamt?“ 20<br />

Nach der am 25. Februar 1959 vom Rat<br />

der Gemeinde Dülmen-Kirchspiel erlassenen<br />

Satzung über die Müllabfuhr in der Ortschaft<br />

Hausdülmen wurde als Jahresgebühr<br />

für jedes bebaute Grundstück, das Wohnoder<br />

Geschäftszwecken diente, der Betrag<br />

von 12 DM, für jede weitere Wohnung<br />

des Grundstücks 6 DM festgesetzt. Bei der<br />

Verabschiedung der Satzung hatte es jedoch<br />

einen Formfehler gegeben: Die Beschlussniederschrift<br />

und die Satzung waren<br />

von Ratsmitglied Potthoff und nicht von<br />

Bürgermeister-Stellvertreter Averkamp unterschrieben<br />

worden, so dass die Satzung<br />

als nicht rechtmäßig zustande gekommen<br />

galt. Deshalb musste am 11. September<br />

1959 eine neue Satzung beschlossen worden,<br />

die am 23. Dezember des Jahres vom<br />

Kreis Coesfeld genehmigt wurde. 21 Gut<br />

zwei Jahre später beschloss der Gemeinderat,<br />

die Müllabfuhr zum 1. April 1962 in<br />

eine staubfreie Müllabfuhr umzuwandeln,<br />

wozu sich der Fuhrunternehmer Lehmkuhl<br />

aus Lavesum bereit erklärte. Die neue Satzung<br />

über die Müllabfuhr wurde daraufhin<br />

im Gemeindrat mit 14 Ja-Stimmen, drei<br />

Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.<br />

22<br />

Einer der ersten Bereiche der Gemeinde Dülmen-<br />

Kirchspiel mit Müllabfuhr: Süskenbrock<br />

Nachdem die Müllabfuhr zu Anfang nur in der Siedlung Hausdülmen durchgeführt<br />

worden war, wurde 1964 im Gemeinderat beschlossen, nun auch einen Teil der Bauerschaft<br />

Dernekamp einzubeziehen. 1966 wurde in Hausdülmen und im „Bereich Süskenbrock“<br />

jede Woche, im „Bau- und Wohngebiet Dernekamp“ jede zweite Woche die Müllabfuhr<br />

durchgeführt. 1970 folgte ein Teil der Bauerschaft Rödder. 23

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