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Stefan Sudmann - Dülmener Heimatblätter

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42 <strong>Stefan</strong> <strong>Sudmann</strong><br />

geeignetem Land angeführt. Lehrer Elsbernd teilte am 12. April 1940 der Amtsverwaltung<br />

mit: „Eine Maulbeerpflanzung ist in Hausdülmen seitens der Schule nicht angelegt worden,<br />

weil es an passendem Gelände fehlt.“ Aus Merfeld wurde dem Amtsbürgermeister<br />

berichtet, dass bereits drei Jahre zuvor 100 Maulbeerpflänzlinge gesetzt worden waren, die<br />

nun „in der Entwicklung begriffen seien.“ Für neue Maulbeersetzlinge fehle der Platz. Der<br />

Lehrer der Schule Weddern konnte auf dem Schulgelände keine Fläche dafür finden, stellte<br />

für das kommende Jahr aber ein anderes Gelände in Aussicht. Anfang 1944 wurden in<br />

Weddern schließlich 160 Maulbeerbäume im Alter von zwei Jahren gezählt, mehr als die<br />

offensichtlich von 1939/40 übrig gebliebenen Pflanzen in den anderen Bauerschaften des<br />

Kirchspiels Dülmen. 7 Mit dieser Meldung endet die Überlieferung für das Amt Dülmen.<br />

Die Bereitschaft der Schulen zur Anpflanzung von Maulbeerbäumen als Grundlage des<br />

Seidenbaus war hier trotz des teilweise zu konstatierenden Mangels an Land vorhanden –<br />

wirkliche Erfolge blieben aber aus.<br />

Zurückhaltung in Buldern, Hiddingsel und Rorup<br />

Anders sah es mit der Bereitschaft in Buldern und Hiddingsel aus, wo bereits zu Beginn<br />

der Aktion die Bedingungen schlecht waren: Am 15. August 1939 und erneut ein halbes<br />

Jahr später, am 15. Februar 1940, teilte der Amtsbürgermeister dem Landrat mit, dass<br />

hier Maulbeerpflanzungen aufgrund des Fehlens von entsprechendem Grundbesitz nicht<br />

möglich seien. Im März 1940 wurde näher ausgeführt, dass „in hiesiger Gegend Ödland<br />

für eine Anpflanzung nicht zur Verfügung“ stehe. Man sehe „keine Möglichkeit, Platz<br />

für eine nennenswerte Menge von Bäumchen bezw. Sträucher in Vorschlag zu bringen“.<br />

Auch als Heckenanpflanzung käme der Maulbeerstrauch nicht in Frage, da er „dann in<br />

den allermeisten Fällen dem Befrass weidender Tiere“ ausgesetzt sei. Insgesamt sah der<br />

Amtsbürgermeister „hier keine Ansatzmöglichkeit zur erfolgversprechenden Anpflanzung<br />

des Maulbeerstrauches“. Nachdem auch in den folgenden Monaten auf Anfragen immer<br />

wieder Fehlanzeige wegen des Fehlens von Grundbesitz gemeldet wurde, zeigte sich der<br />

Landrat im Februar 1941 schließlich recht ungehalten: Er schien den Erklärungen aus dem<br />

Amt Buldern nicht recht Glauben zu schenken und vermutete, „dass die Angelegenheit<br />

dort nicht mit dem nötigen Interesse bearbeitet worden ist“. Er betonte erneut, für die<br />

Anpflanzung von Maulbeerbäumen sei kein eigener Grundbesitz erforderlich; die Pflanzen<br />

eigneten sich auch als Wegeeinfassungen und als Einfassungen von Schulgelände oder<br />

Schulgärten.<br />

Bis zum 20. August erwarte er deshalb aus dem Amt Buldern einen Bericht über die<br />

eingeleiteten Maßnahmen. Daraufhin wurde bereits im folgenden Monat aus Hiddingsel

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