26.12.2013 Aufrufe

Fall: „Der hilfsbereite Spaziergänger“ Spaziergänger T beobachtet ...

Fall: „Der hilfsbereite Spaziergänger“ Spaziergänger T beobachtet ...

Fall: „Der hilfsbereite Spaziergänger“ Spaziergänger T beobachtet ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BK Strafrecht WS 04/05 - 11. Woche<br />

11_a: Irrtumslehre - Erlaubnistatbestandsirrtum (<strong>Fall</strong>) - S. 7 von 8<br />

Eine Entscheidung zwischen den verbleibenden Theorien kann im<br />

<strong>Fall</strong>e eines Alleintäters wie hier offen bleiben, da sie hinsichtlich der<br />

Strafbarkeit zu dem gleichen Ergebnis führen.<br />

T ist weder gem. § 223 I noch nach §§ 223 I, 224 StGB strafbar,<br />

da er zumindest ohne Vorsatzschuld, wenn nicht sogar ohne Vorsatz<br />

handelte.<br />

B. Strafbarkeit des T wegen fahrlässiger Körperverletzung nach<br />

§ 229 StGB<br />

[Bei der Formulierung des Subsumtionssatzes ist zu beachten, daß sich der<br />

Fahrlässigkeitsvorwurf nicht allein auf die Verletzung des O bezog, denn diesen wollte<br />

T verletzen, d. h. er handelte diesbezüglich vorsätzlich.]<br />

T könnte sich wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 dadurch strafbar<br />

gemacht haben, das er die tatsächliche Situation verkannte, irrig eine Nothilfelage<br />

annahm und daher den O mit einem Ast auf den Kopf schlug.<br />

I. Tatbestand<br />

1. Erfolg – Handlung – Kausalität (+)<br />

T hat den O mit dem Ast auf den Kopf geschlagen und damit eine<br />

Gehirnerschütterung hervorgerufen, was sowohl eine körperliche<br />

Misshandlung, als auch eine Gesundheitsbeschädigung darstellt (s. o.).<br />

2. Generelle Sorgfaltswidrigkeit<br />

(Vermeidbarkeit/Pflichtwidrigkeit/<br />

Objektive Vorhersehbarkeit)<br />

Wegen des nahen Kamerateams ist die Situationsverkennung durch<br />

T als vermeidbar und somit als objektiv pflichtwidrig zu werten<br />

3. Objektive Zurechnung inkl. Pflichtwidigkeitszusammenhang<br />

In der Gehirnerschütterung hat sich auch gerade die Gefahr<br />

verwirklicht, die durch einen Schlag mit einem Ast auf den Kopf<br />

infolge der irrtümlichen Annahme einer Notwehrsituation entsteht.<br />

Hätte A sich pflichtgemäß vor dem Zuschlagen umgeschaut und das<br />

Kamerateam gesehen, so hätte er nicht zugeschlagen und es wäre nicht<br />

zur Gehirnerschütterung gekommen.<br />

II.<br />

Rechtwidrigkeit<br />

Rechtfertigungsgründe liegen nicht vor (s.o.).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!