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Zahlen - KVG

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Konzernjahresabschluss 2012 – Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH<br />

3. Risikobericht<br />

Die Risiken und Chancen der KVV ergeben sich vorrangig<br />

durch das wirtschaftliche Handeln der Töchter. Wie im<br />

Vorjahr besteht das Risiko – resultierend aus der Finanzmarktkrise<br />

– der mangelnden Refinanzierung der Banken<br />

im langfristigen Kreditgeschäft und steht im Fokus von der<br />

Geschäftsleitung.<br />

Die Verpflichtung aus Pensionsansprüchen beinhaltet die<br />

laufenden Pensionszahlungen sowie die Veränderung bei<br />

der bestehenden Pensionsrückstellung. Der entstandene<br />

Zuführungsbedarf wurde im Berichtsjahr vollständig erfüllt.<br />

Unsicherheiten bestehen künftig bei der Bemessung der<br />

Pensionszahlungen bzw. des Zuführungsbedarfs für die<br />

Pensionsrückstellung durch verschiedene externe Einflussfaktoren<br />

wie das Ausbleiben von Rentenerhöhungen bei der<br />

gesetzlichen Rente oder die Entwicklung der Bewertungskriterien<br />

der Rückstellung.<br />

Mit dem Zuschlag bei der Ausschreibung des RT-Verkehrsvertrags<br />

für die Bietergemeinschaft aus <strong>KVG</strong> und HLB wurde<br />

die Verkehrsleistung bis Ende 2023 sichergestellt.<br />

Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2013 das neue Unternehmen<br />

mit den gleichberechtigten Teilhabern <strong>KVG</strong> und HLB<br />

unter dem Namen RegioTram-Gesellschaft mbH (RTG)<br />

gegründet. Die Leitstellentätigkeit und die Personaldisposition<br />

und –betreuung wird die <strong>KVG</strong> als Dienstleistung für<br />

die RTG durchführen. Da sich die Tätigkeiten künftig auch<br />

auf den Eisenbahnbereich ausweiten, welcher bis Dezember<br />

2013 von der DB Regio AG übernommen wird, werden Erweiterungsinvestitionen<br />

und Personalaufbau in der Leitstelle<br />

der <strong>KVG</strong> notwendig werden. Dem stehen entsprechend<br />

kalkulierte Dienstleistungsentgelte für die <strong>KVG</strong> gegenüber.<br />

Die seitens der <strong>KVG</strong> getätigten Investitionen in Werkstätten,<br />

Waschanlage und Abstellhalle bleiben davon unberührt,<br />

da die Fahrzeugbereitstellung davon nicht betroffen<br />

ist. Hier wird es ab 2014 voraussichtlich zu einem neuen<br />

Bereitstellungsvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren<br />

kommen. Derzeit laufen diesbezüglich noch Gespräche mit<br />

dem NVV. Ein Abschluss wird noch in der ersten Jahreshälfte<br />

2013 erwartet. Für das Jahr zwischen den Verträgen verlängert<br />

sich der derzeitige Fahrzeugbereitstellungsvertrag<br />

automatisch um ein Jahr (gekoppelt an den Verkehrsvertrag<br />

zwischen RTB und NVV). Das RT-Geschäft bietet durch das<br />

kilometerabhängige bereitzustellende Leistungsvolumen<br />

beim Betrieb und der Fahrzeuginstandhaltung für die <strong>KVG</strong><br />

entsprechende weiterhin gute Ertrags- und Entwicklungschancen.<br />

Es besteht für die <strong>KVG</strong> ein finanzielles Risiko hinsichtlich<br />

der Rückforderungen von Zuschüssen vergangener Baumaßnahmen.<br />

In einem Schreiben von Hessen Mobil – vormals<br />

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen<br />

(HLSV) – wurde der Vorschlag der Kürzungspauschale konkretisiert,<br />

jedoch noch nicht fest vereinbart. Eine Einigung<br />

wird im Jahr 2013 erwartet. Hierfür wurden im Berichtsjahr<br />

und in der Vergangenheit Rückstellungen in ausreichender<br />

Höhe gebildet.<br />

Volatile Beschaffungspreise auf Brennstoff-, Strom- und<br />

CO 2<br />

-Märkten und die entsprechende Gestaltung der<br />

Verkaufspreise stellen eine dauerhafte Herausforderung für<br />

die STW dar. Die Preisgestaltung wird dabei maßgeblich<br />

von den Regelungen und beabsichtigten Änderungen des<br />

EEG, den Folgen des CO 2<br />

-Handels aber vor allem von den<br />

Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen<br />

Energiewende in Folge des Reaktorunfalls in Fukushima<br />

beeinflusst. Hinsichtlich des EEG wie auch des KWKG gilt<br />

es, die Chancen, die die zugrunde liegenden gesetzlichen<br />

Regelungen bieten, konsequent zu nutzen.<br />

Den Risiken aus der Volatilität der Beschaffungspreise im<br />

Gas- und Strombereich wird bei der STW durch eine abgestimmte<br />

Risikostrategie entgegnet. Dabei orientiert sich die<br />

Vorgehensweise der STW an zwei Zielsetzungen: Einkaufspreise<br />

für Strom und Gas werden auf einem möglichst geringen<br />

Niveau abgesichert. Zudem werden die im Konzern erzeugten<br />

Strommengen preismäßig abgesichert. Zu diesem<br />

Zweck setzt die STW Handelsoptionen ein, die ausschließlich<br />

als gegenläufige Sicherungsstrategien (Hedge-Strategie)<br />

gefahren werden. Hieraus können sowohl Risiken aufgrund<br />

einer falschen Einschätzung der Marktentwicklung als auch<br />

Chancen aus der Erzielung von Erlösen resultieren. Aufgrund<br />

der volatilen Marktlage wurde in der Stromsparte für den<br />

Zeitraum 2013 bis 2015 eine Anpassung der vorhandenen<br />

Rückstellung vorgenommen.<br />

Im Jahr 2011 hat der BGH in zwei Einzelfällen Preisanpassungsklauseln<br />

in Fernwärmelieferverträgen für unwirksam<br />

erklärt, weil sie den Anforderungen des § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV<br />

(mittlerweile § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV) nicht<br />

entsprachen. Bei neuen Vertragsangeboten (Fernwärme<br />

und Contracting) setzt die STW die Anforderungen aus<br />

den BGH-Urteilen bei neuen Verträgen konsequent um.<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am<br />

21.03.2013 ein Urteil zu Preisanpassungsklauseln in<br />

Normsonderkundenverträgen verkündet. Die konkrete<br />

Frage der Wirksamkeit des AVB- bzw. des GVV-Verweises<br />

als Preisanpassungsklausel in Normsonderkundenverträgen<br />

16<br />

KVV Geschäftsbericht 2012 | <strong>Zahlen</strong> | Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH

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