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Zahlen - KVG

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(18) Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen<br />

aus verbundenen Unternehmen in Höhe von<br />

94 Tsd. EUR (Vorjahr 103 Tsd. EUR) enthalten sowie aus der<br />

Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 207 Tsd. EUR<br />

(Vorjahr 260 Tsd. EUR).<br />

(19) Erträge aus Verlustübernahme<br />

Die Erträge aus Verlustübernahme betreffen den von der<br />

KVV aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages<br />

übernommenen Verlust des Geschäftsjahres.<br />

V. Sonstige Angaben<br />

Allgemein<br />

Im Durchschnitt des Berichtsjahres betrug der Personalstand<br />

ohne Auszubildende 632 (Vorjahr 672). Die Unterscheidung<br />

in Lohn- und Gehaltsempfänger ist entfallen.<br />

Die Zusammensetzung der Organe ist als Anlage 2<br />

aufgeführt.<br />

Für zwei Mitglieder des Aufsichtsrates bestanden am<br />

Stichtag Darlehensforderungen in Höhe von 5 Tsd. EUR<br />

(Tilgung 5 %, Zinsen 1 %). Die Tilgung im Geschäftsjahr<br />

lag unter 1 Tsd. EUR.<br />

Im Berichtsjahr wandte die Gesellschaft für Bezüge des Aufsichtsrates<br />

7 Tsd. EUR auf. Die Aufwendungen für frühere<br />

Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen<br />

sowie die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren<br />

Mitgliedern des Vorstandes und deren Hinterbliebenen<br />

sind über die Freistellungsvereinbarung mit der KVV<br />

abgedeckt. Die Angabe der Vorstandsbezüge erfolgt im<br />

Konzernanhang, da zwei Vorstände Bezüge von der<br />

Konzernmutter erhalten (§ 286 Abs. 4 HGB).<br />

Zusatzversorgung<br />

Die folgenden Angaben dienen dazu, Art und Umfang<br />

der aus der Zusatzversorgung resultierenden mittelbaren<br />

Verpflichtung der Gesellschaft zu erläutern.<br />

Den Arbeitnehmern/-innen des Unternehmens steht<br />

ein tarifvertraglich oder einzelarbeitsvertraglich begründeter<br />

Anspruch auf Verschaffung einer zusätzlichen Alters-,<br />

Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe<br />

des Tarifvertrages über die Versorgung der Arbeitnehmer<br />

kommunaler Verwaltungen und Betriebe (VersTV-G) in<br />

seiner jeweils gültigen Fassung zu. Das Unternehmen<br />

erfüllt diesen Anspruch durch den Erwerb der Mitgliedschaft<br />

bei der regional zuständigen kommunalen Zusatzversorgungskasse<br />

und Anmeldung des/der Arbeitnehmers/-<br />

in zur Pflichtversicherung. Der/die Arbeitnehmer/-in hat<br />

nach Eintritt des Versicherungsfalles als Bezugsberechtigte/r<br />

einen Anspruch auf die satzungsgemäßen tariflichen<br />

Versorgungsleistungen gegen die Zusatzversorgungskasse.<br />

Das Unternehmen ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse<br />

der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks<br />

Kassel in Kassel.<br />

Der Umlagesatz der Zusatzversorgungskasse beträgt seit<br />

dem 01.01.2007 6,5 v. H. der zusatzversorgungspflichtigen<br />

Entgelte (i. d. R. der steuerpflichtige Arbeitslohn).<br />

Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter des Unternehmens<br />

beläuft sich, vorbehaltlich der noch ausstehenden<br />

Umlageabrechnung, auf voraussichtlich 18,5 Mio. EUR.<br />

Die Zahl der Bezieher von Versorgungs- und Versicherungsrenten<br />

belief sich zum 31.12.2012 auf 81. Eine<br />

Aufteilung der zukünftigen Versorgungsverpflichtungen der<br />

Zusatzversorgungskasse, die sich aus den Anwartschaften<br />

der angemeldeten Pflichtversicherten und der Rentenberechtigten<br />

des Unternehmens ergeben, ist nicht mit<br />

vertretbarem Zeitaufwand ermittelbar.<br />

Prüferhonorar<br />

Die Darstellung des Honorars der Abschlussprüfer erfolgt<br />

im Konzernanhang der KVV.<br />

Kassel, 28. März 2013<br />

Kasseler Verkehrs-Gesellschaft<br />

Aktiengesellschaft<br />

Der Vorstand<br />

Andreas Helbig Dr. Thorsten Ebert Norbert Witte<br />

Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 175

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