Zahlen - KVG
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(18) Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen<br />
aus verbundenen Unternehmen in Höhe von<br />
94 Tsd. EUR (Vorjahr 103 Tsd. EUR) enthalten sowie aus der<br />
Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 207 Tsd. EUR<br />
(Vorjahr 260 Tsd. EUR).<br />
(19) Erträge aus Verlustübernahme<br />
Die Erträge aus Verlustübernahme betreffen den von der<br />
KVV aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages<br />
übernommenen Verlust des Geschäftsjahres.<br />
V. Sonstige Angaben<br />
Allgemein<br />
Im Durchschnitt des Berichtsjahres betrug der Personalstand<br />
ohne Auszubildende 632 (Vorjahr 672). Die Unterscheidung<br />
in Lohn- und Gehaltsempfänger ist entfallen.<br />
Die Zusammensetzung der Organe ist als Anlage 2<br />
aufgeführt.<br />
Für zwei Mitglieder des Aufsichtsrates bestanden am<br />
Stichtag Darlehensforderungen in Höhe von 5 Tsd. EUR<br />
(Tilgung 5 %, Zinsen 1 %). Die Tilgung im Geschäftsjahr<br />
lag unter 1 Tsd. EUR.<br />
Im Berichtsjahr wandte die Gesellschaft für Bezüge des Aufsichtsrates<br />
7 Tsd. EUR auf. Die Aufwendungen für frühere<br />
Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen<br />
sowie die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren<br />
Mitgliedern des Vorstandes und deren Hinterbliebenen<br />
sind über die Freistellungsvereinbarung mit der KVV<br />
abgedeckt. Die Angabe der Vorstandsbezüge erfolgt im<br />
Konzernanhang, da zwei Vorstände Bezüge von der<br />
Konzernmutter erhalten (§ 286 Abs. 4 HGB).<br />
Zusatzversorgung<br />
Die folgenden Angaben dienen dazu, Art und Umfang<br />
der aus der Zusatzversorgung resultierenden mittelbaren<br />
Verpflichtung der Gesellschaft zu erläutern.<br />
Den Arbeitnehmern/-innen des Unternehmens steht<br />
ein tarifvertraglich oder einzelarbeitsvertraglich begründeter<br />
Anspruch auf Verschaffung einer zusätzlichen Alters-,<br />
Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe<br />
des Tarifvertrages über die Versorgung der Arbeitnehmer<br />
kommunaler Verwaltungen und Betriebe (VersTV-G) in<br />
seiner jeweils gültigen Fassung zu. Das Unternehmen<br />
erfüllt diesen Anspruch durch den Erwerb der Mitgliedschaft<br />
bei der regional zuständigen kommunalen Zusatzversorgungskasse<br />
und Anmeldung des/der Arbeitnehmers/-<br />
in zur Pflichtversicherung. Der/die Arbeitnehmer/-in hat<br />
nach Eintritt des Versicherungsfalles als Bezugsberechtigte/r<br />
einen Anspruch auf die satzungsgemäßen tariflichen<br />
Versorgungsleistungen gegen die Zusatzversorgungskasse.<br />
Das Unternehmen ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse<br />
der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks<br />
Kassel in Kassel.<br />
Der Umlagesatz der Zusatzversorgungskasse beträgt seit<br />
dem 01.01.2007 6,5 v. H. der zusatzversorgungspflichtigen<br />
Entgelte (i. d. R. der steuerpflichtige Arbeitslohn).<br />
Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter des Unternehmens<br />
beläuft sich, vorbehaltlich der noch ausstehenden<br />
Umlageabrechnung, auf voraussichtlich 18,5 Mio. EUR.<br />
Die Zahl der Bezieher von Versorgungs- und Versicherungsrenten<br />
belief sich zum 31.12.2012 auf 81. Eine<br />
Aufteilung der zukünftigen Versorgungsverpflichtungen der<br />
Zusatzversorgungskasse, die sich aus den Anwartschaften<br />
der angemeldeten Pflichtversicherten und der Rentenberechtigten<br />
des Unternehmens ergeben, ist nicht mit<br />
vertretbarem Zeitaufwand ermittelbar.<br />
Prüferhonorar<br />
Die Darstellung des Honorars der Abschlussprüfer erfolgt<br />
im Konzernanhang der KVV.<br />
Kassel, 28. März 2013<br />
Kasseler Verkehrs-Gesellschaft<br />
Aktiengesellschaft<br />
Der Vorstand<br />
Andreas Helbig Dr. Thorsten Ebert Norbert Witte<br />
Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 175