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Zahlen - KVG

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eisenbahnrechtlichen Genehmigungen nach dem<br />

Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Strecke in<br />

das Lossetal liegen bei der Regionalbahn Kassel GmbH<br />

(RBK). Diese liefen am 28.02.2013 aus. Im Zuge der<br />

Neubeantragung der Konzessionen wurde gemeinsam<br />

mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse-<br />

Coopers (PwC) untersucht, ob an der Kraft Beschlusses<br />

des Magistrats der Stadt Kassel erfolgten Betrauung der<br />

<strong>KVG</strong> festgehalten werden soll oder ob diese Betrauung<br />

durch einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) auf<br />

Grundlage der EU-VO 1370/2007 ersetzt werden sollte. Im<br />

Ergebnis empfahl PwC die genannte Betrauung auch nach<br />

dem 15.12.2012 fortzuführen und nicht auf einen ÖDA<br />

auf der Grundlage der EU-VO 1370/2007 umzustellen.<br />

Insbesondere vergaberechtlich wäre ein ÖDA an strengere<br />

Vorgaben gekoppelt. Im Hinblick auf die Neuerteilung der<br />

Genehmigung war anzunehmen, dass das Regierungspräsidium<br />

(RP) bei einem ÖDA voraussichtlich nicht automatisch<br />

eine Konzession erteilen, sondern konkurrierenden<br />

Genehmigungsanträgen Chancen einräumen muss.<br />

Daher wurde auf Basis des bestehenden Beschlusses<br />

aus dem Jahr 2009 eine neue Liniengenehmigung für den<br />

Stadtverkehr Kassel, Baunatal und Vellmar durch die <strong>KVG</strong><br />

beantragt und am 03.12.2012 durch das RP Kassel genehmigt.<br />

Die Neukonzession läuft bis zum 14.12.2024.<br />

Für den Tramverkehr im Lossetal existiert eine<br />

Bestandsbetrauung der RBK auf Basis der Finanzierungsverträge<br />

mit den betroffenen Gemeinden und Landkreisen.<br />

Diese fällt ebenfalls unter die Übergangsregelungen<br />

der EU-Verordnung, sodass auch hier lediglich<br />

eine neue PBefG-Liniengenehmigung beantragt werden<br />

musste. Die Genehmigung wurde am 07.02.2013 an die<br />

RBK mit einer Laufzeit bis 01.10.2028 erteilt. Mit Bescheid<br />

vom 26.02.2013 wurde der RBK zudem die Genehmigung<br />

gemäß § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bis zum<br />

29.02.2028 durch das RP Kassel erteilt.<br />

Auf der gleichen Rechtsgrundlage wie die Tramkonzession<br />

für Kassel, Baunatal und Vellmar soll auch die Konzession<br />

für die Busverkehre in Kassel beantragt werden. Diese läuft<br />

bis zum 13.12.2014.<br />

Die <strong>KVG</strong> setzt das von der Hessischen Landesregierung<br />

verfolgte Besteller-Ersteller-Prinzip weiterhin konsequent<br />

um. Dabei besteht die Verkehrslandschaft im Konzern aus<br />

den Unternehmen <strong>KVG</strong>, KVN sowie der Beteiligung an der<br />

RBK. Der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen<br />

mbH (NVV) als regionale Aufgabenträgergesellschaft<br />

ist Besteller des regionalen Bus- und Schienenverkehrs.<br />

Die <strong>KVG</strong> ist die lokale Aufgabenträgergesellschaft<br />

in Kassel und nimmt dort die Bestellerfunktion wahr.<br />

Daneben stellt die <strong>KVG</strong> den „Ersteller-Unternehmen“<br />

NB Nordhessenbus GmbH (NB) und KVN die bei ihr angestellten<br />

Fahrer, Fahrzeuge, Trassen sowie diverse Dienstleistungen<br />

zu marktfähigen Preisen zur Verfügung.<br />

Gleichzeitig haben die KVN (bis zum Fahrplanwechsel<br />

2012/2013, seitdem liegt die Tram-Konzession bei der<br />

<strong>KVG</strong>) und NB die Betriebsführung für ihre Konzessionen<br />

auf die <strong>KVG</strong> übertragen, sodass die <strong>KVG</strong> gegenüber ihren<br />

Kunden für den Betrieb umfassend verantwortlich ist.<br />

1.2 Verkehrsangebot<br />

Als die von der Stadt Kassel mit der Wahrnehmung der<br />

hoheitlichen Aufgaben des Aufgabenträgers betraute<br />

Organisation schreibt die <strong>KVG</strong> derzeit, gemäß § 8 Abs. 3<br />

des PBefG in Verbindung mit § 14 des Hessischen ÖPNV-<br />

Gesetzes (ÖPNVG), den Nahverkehrsplan (NVP) fort.<br />

Im Rahmen der Fortschreibung wird auf der Basis einer<br />

Analyse der Raum- und Verkehrsstrukturen ein strategischplanerisches<br />

Konzept zur weiteren Entwicklung des ÖPNV<br />

erarbeitet, das insofern Rechtsverbindlichkeit besitzt, als<br />

die Genehmigungsbehörde bei der Vergabe von Liniengenehmigungen<br />

an seine Vorgaben gebunden ist. Auch<br />

Infrastrukturvorhaben müssen im NVP dargestellt sein,<br />

um eine Landesförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

(GVFG) oder dem Finanzausgleichsgesetz<br />

(FAG) zu erhalten.<br />

Im NVP wird auf Basis verschiedener Analysen dargestellt,<br />

wie der ÖPNV in Kassel sich in den kommenden fünf Jahren<br />

weiterentwickeln soll. Dabei soll der ÖPNV als Standortfaktor<br />

und auch im Interesse der Einwohner der Stadt Kassel<br />

gestärkt werden. Dazu zählt auch das Ziel, den ÖPNV<br />

attraktiver und effizienter zu machen. Ziel muss daher sein,<br />

mehr Menschen zum Fahren mit Bussen und Bahnen zu<br />

motivieren; dabei muss ein Ausbau gleichzeitig in einem<br />

wirtschaftlich vertretbaren Rahmen gehalten werden.<br />

Die Fortschreibung des NVP erfolgt zeitlich parallel<br />

zu den derzeit ebenfalls in Arbeit befindlichen Fortschreibungen<br />

des NVP des NVV und der Nachbarlandkreise<br />

sowie zur Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplans<br />

(VEP) durch die Stadt Kassel. Der Entwurf befindet sich derzeit<br />

in der Abstimmung mit den Ämtern der Stadt Kassel.<br />

Angestrebt wird die Verabschiedung des NVP durch die<br />

Stadtverordnetenversammlung bis Ende 2013.<br />

Auf der Tramlinie 1 ist das Fahrgastaufkommen<br />

aufgrund der Streckenverlängerung nach Vellmar (seit<br />

Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 159

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