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Jahresabschluss 2012 – Städtische Werke Netz + Service GmbH Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 Anhang EUR 2012 EUR 2011 Tsd. EUR 1. Umsatzerlöse (15) 119.824.550,88 115.815 119.824.550,88 115.815 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen –57.308,65 447 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.526.778,91 3.701 4. Sonstige betriebliche Erträge (16) 2.870.764,76 1.763 5. Erträge aus der Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 1.693.459,00 1.925 127.858.244,90 123.651 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren –24.810.161,57 –21.758 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen –8.144.930,42 –5.720 7. Personalaufwand (17) a) Löhne und Gehälter –20.221.137,76 –20.669 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung –5.636.483,65 –5.836 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen –19.453.376,77 –18.788 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (18) –34.326.992,36 –35.993 –112.593.082,53 –108.764 Betriebsergebnis 15.265.162,37 14.887 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 6.068,91 6 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (19) 431.991,13 117 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen –2.291,36 –1 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme (20) –4.186,94 –10 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (21) –5.179.998,03 –4.566 Finanzergebnis –4.748.416,29 –4.454 15. Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 10.516.746,08 10.433 16. Sonstige Steuern –295.105,94 –279 10.221.640,14 10.154 17. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn (22) –10.221.640,14 –10.154 18 Jahresüberschuss 0,00 0 110 KVV Geschäftsbericht 2012 | Zahlen | Städtische Werke Netz + Service GmbH

Anhang I. Allgemeines (1) Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften in der Fassung des Handelsgesetzbuches vom 20. Dezember 2012 erstellt. (2) Gliederung Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses und eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden einzelne Posten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergänzt: • Bilanz: - Passiva Posten B. Empfangene Ertragszuschüsse • Gewinn- und Verlustrechnung: - Der Posten 5. Erträge aus der Auflösung empfangener Ertragszuschüsse wurde aus dem Posten 4. Sonstige betriebliche Erträge ausgegliedert. - Posten 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme - Posten 17. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwandspositionen sind mit einem Minuszeichen versehen. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind Davon- Vermerke im Anhang ausgewiesen. Die Darstellung der Sachanlagen wurde im Anlagenspiegel im Posten „Technische Anlagen und Maschinen“ nach Kriterien der Versorgungswirtschaft gemäß § 265 Abs. 4 HGB erweitert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet; die aktivierten Eigenleistungen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Gemeinkosten. Investitionszuschüsse werden zum Zeitpunkt der Fertigstellung der begünstigten Vermögensgegenstände aktivisch von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Zuschüsse für Anlagen im Bau werden aktivisch an den Anschaffungs-/Herstellungskosten gekürzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der betrieblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die ab 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden direkt aktivisch von den Anschaffungs-/Herstellungskosten abgesetzt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von unter 150 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst. Von den Finanzanlagen wurden Anteile an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten, verzinsliche Ausleihungen mit dem Nennwert, unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung von 2,5 % zur Abdeckung der Lagerrisiken vorgenommen. Die unfertigen Leistungen werden wie aktivierte Eigenleistungen bewertet. Von dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5 HGB, die erhaltenen Anzahlungen auf unfertige Leistungen offen von der Position Vorräte abzusetzen, wurde Gebrauch gemacht. Alle übrigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennbeträgen erfasst. Bei Forderungen werden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Im Bereich der Einzelbewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde der Bewertungsschlüssel aufgrund von Einzelermittlungen angepasst. Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen wurde mit 1 % in Ansatz gebracht. Der Ansatz der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt auf Basis der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneten Teilwerte, denen ein Rechnungszinsfuß von 5,04 %, sowie erwartete Einkommens- und Rentensteigerungen von 2,00 % p.a. beziehungsweise 1,50 % p.a. zugrunde liegt. Die Teilwerte wurden unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Dr. Heubeck ermittelt. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde mit dem handelsrechtlich möglichen Wertansatz (IDW RS HFA 3 - Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften) bewertet. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages wurde eine Kostensteigerung nicht berücksichtigt, da die Rückstellungen keine inflations- Städtische Werke Netz + Service GmbH | Zahlen | KVV Geschäftsbericht 2012 111

Anhang<br />

I. Allgemeines<br />

(1) Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen<br />

Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften<br />

in der Fassung des Handelsgesetzbuches<br />

vom 20. Dezember 2012 erstellt.<br />

(2) Gliederung<br />

Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses<br />

und eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wurden einzelne Posten in Bilanz<br />

und Gewinn- und Verlustrechnung ergänzt:<br />

• Bilanz:<br />

- Passiva Posten B. Empfangene Ertragszuschüsse<br />

• Gewinn- und Verlustrechnung:<br />

- Der Posten 5. Erträge aus der Auflösung empfangener<br />

Ertragszuschüsse wurde aus dem Posten 4. Sonstige<br />

betriebliche Erträge ausgegliedert.<br />

- Posten 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme<br />

- Posten 17. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages<br />

abgeführter Gewinn<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem<br />

Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwandspositionen<br />

sind mit einem Minuszeichen versehen.<br />

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der Bilanz<br />

und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind Davon-<br />

Vermerke im Anhang ausgewiesen.<br />

Die Darstellung der Sachanlagen wurde im Anlagenspiegel<br />

im Posten „Technische Anlagen und Maschinen“ nach<br />

Kriterien der Versorgungswirtschaft gemäß § 265 Abs. 4<br />

HGB erweitert.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen<br />

sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

bewertet; die aktivierten Eigenleistungen enthalten neben<br />

den Einzelkosten angemessene Gemeinkosten. Investitionszuschüsse<br />

werden zum Zeitpunkt der Fertigstellung der<br />

begünstigten Vermögensgegenstände aktivisch von den<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Zuschüsse<br />

für Anlagen im Bau werden aktivisch an den Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

gekürzt.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der<br />

betrieblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände<br />

entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften<br />

linear vorgenommen.<br />

Die ab 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden<br />

direkt aktivisch von den Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

abgesetzt.<br />

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von unter<br />

150 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als<br />

Aufwand erfasst.<br />

Von den Finanzanlagen wurden Anteile an verbundene<br />

Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

mit den Anschaffungskosten, verzinsliche Ausleihungen<br />

mit dem Nennwert, unverzinsliche und niedrig<br />

verzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert ausgewiesen.<br />

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen,<br />

durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt.<br />

Es wurde eine Pauschalwertberichtigung von 2,5 % zur<br />

Abdeckung der Lagerrisiken vorgenommen.<br />

Die unfertigen Leistungen werden wie aktivierte Eigenleistungen<br />

bewertet. Von dem Wahlrecht gemäß § 268<br />

Abs. 5 HGB, die erhaltenen Anzahlungen auf unfertige<br />

Leistungen offen von der Position Vorräte abzusetzen,<br />

wurde Gebrauch gemacht.<br />

Alle übrigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich<br />

mit den Nennbeträgen erfasst.<br />

Bei Forderungen werden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen<br />

berücksichtigt. Im Bereich der Einzelbewertung<br />

der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

wurde der Bewertungsschlüssel aufgrund von Einzelermittlungen<br />

angepasst. Die Pauschalwertberichtigung auf<br />

Forderungen wurde mit 1 % in Ansatz gebracht.<br />

Der Ansatz der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

Verpflichtungen erfolgt auf Basis der nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen berechneten Teilwerte,<br />

denen ein Rechnungszinsfuß von 5,04 %, sowie erwartete<br />

Einkommens- und Rentensteigerungen von 2,00 % p.a.<br />

beziehungsweise 1,50 % p.a. zugrunde liegt. Die Teilwerte<br />

wurden unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von<br />

Dr. Heubeck ermittelt.<br />

Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde<br />

mit dem handelsrechtlich möglichen Wertansatz (IDW<br />

RS HFA 3 - Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen<br />

nach IAS und nach handelsrechtlichen<br />

Vorschriften) bewertet. Bei den sonstigen Rückstellungen<br />

sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.<br />

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des<br />

Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung des<br />

Erfüllungsbetrages wurde eine Kostensteigerung nicht<br />

berücksichtigt, da die Rückstellungen keine inflations-<br />

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