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Zahlen - KVG

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Jahresabschluss 2012 – Städtische Werke Netz + Service GmbH<br />

liche Zuständigkeit übernommen (sogenannte „Rekommunalisierung“).<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt war die NSG der<br />

privatrechtliche Wasserversorger. Hintergrund der Änderung<br />

ist ein laufendes Kartellverfahren gegen die STW, das<br />

die Wirtschaftlichkeit und damit langfristig das Qualitätsniveau<br />

der Wasserversorgung gefährdet.<br />

Am 11.04.2008 hat die Landeskartellbehörde (LKartB)<br />

gegen die STW eine bis Ende 2009 befristete Preissenkungsverfügung<br />

um rund 37 % wegen angeblich missbräuchlich<br />

überhöhter Wasserpreise erlassen. Diese Verfügung<br />

wurde mit Rechtsmitteln angegriffen; das Verfahren<br />

vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) ruht derzeit.<br />

Im Februar 2010 hat der BGH eine vergleichbare Preissenkungsverfügung<br />

gegen die enwag energie- und wassergesellschaft<br />

mbh (enwag) aus Wetzlar bestätigt. Damit<br />

sind auch die Erfolgschancen der STW in ihrem Verfahren<br />

deutlich gesunken. Wegen der vom BGH aufgestellten<br />

grundsätzlichen Erwägungen geht die gesamte Branche<br />

inzwischen davon aus, dass ein Wasserversorgungsunternehmen<br />

letztlich kaum Möglichkeiten hat, sich erfolgreich<br />

gegen in die Zukunft gerichtete Preissenkungsverfügungen<br />

zu wehren.<br />

Zum 01.01.2011 hat die STW im Rahmen der rechtlichen<br />

Entflechtung des Netzbetriebs Strom und Gas auch die<br />

Wasserversorgung in die NSG ausgegliedert. Das noch<br />

immer laufende Wasserkartellverfahren mit der Verfügung<br />

aus April 2008 wurde von der Übertragung auf die NSG<br />

explizit ausgenommen. Sollte die streitige Verfügung also<br />

gerichtlich bestätigt werden, beträfe die Rückzahlungsverpflichtung<br />

weiterhin die STW.<br />

Nachdem Vergleichsverhandlungen mit der LKartB<br />

erfolglos geblieben waren, hat die NSG Gespräche mit<br />

den von ihr versorgten Kommunen Kassel und Vellmar<br />

aufgenommen, um die Wasserversorgung zurückzugeben.<br />

Ein vergleichbares Vorgehen fand in einer Reihe weiterer<br />

hessischer Kommunen statt.<br />

Die Stadt Vellmar hat daraufhin die ihr obliegende Wasserversorgungsaufgabe<br />

an die Stadt Kassel per öffentlichrechtlicher<br />

Vereinbarung übertragen. Die Stadtverordnetenversammlungen<br />

beider Kommunen hatten dies zuvor<br />

beschlossen. Der Kasseler Entwässerungsbetrieb (KEB), ein<br />

Eigenbetrieb der Stadt Kassel, der bereits über siedlungswassertechnische<br />

Kompetenz verfügte, wurde von der<br />

Stadt Kassel mit der Wasserversorgung betraut. Der vom<br />

Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV)-Konzern<br />

unabhängige Eigenbetrieb hat eine Trinkwassersparte<br />

gegründet und sich in KASSELWASSER umbenannt.<br />

KASSELWASSER ist seitdem für die Wasserversorgung in<br />

Kassel und Vellmar verantwortlich.<br />

Die NSG hat per 01.04.2012 einen Pacht- und Dienstleistungsvertrag<br />

mit der Stadt Kassel abgeschlossen. Der<br />

Vertrag ist erstmals zum Ende des Jahres 2016 kündbar<br />

und regelt die Verpachtung der für die Wasserversorgung<br />

notwendigen Anlagen an KASSELWASSER sowie das<br />

Erbringen von technischen und kaufmännischen Dienstleistungen.<br />

Die NSG erhält dafür ein Pacht- und Betriebsführungsentgelt,<br />

das nach den Vorgaben des öffentlichen<br />

Preisrechts und des Hessischen Kommunalabgabengesetzes<br />

kalkuliert wurde.<br />

1.3 Markt und Umfeld<br />

Auch im Jahr 2012 setzte sich der Zubau resultierend aus<br />

dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ungebremst fort.<br />

Im Berichtsjahr wurden 150 Anlagen mit einer Leistung<br />

von 2500 kW an das Netz der NSG angeschlossen. Die<br />

Anschlussleistung der neuen Anmeldungen liegt im Trend<br />

zu kleineren Anlagen unter 30 kWp. Die Anmeldungen<br />

verteilen sich durch das neue EEG vom 01.01.2012 und<br />

der Novellierung zum 01.04.2012 nunmehr auf das ganze<br />

Jahr, Stichtagsanmeldungen wie in den Vorjahren gibt es<br />

nicht mehr. Durch die nun monatlichen degressiven<br />

Vergütungsätze hat sich die Abwicklung, Implementierung<br />

und Abrechnung sowie die Bilanzierung erheblich<br />

geändert. Dem ist durch stetige Anpassungen im Abrechnungssystem<br />

Rechnung getragen worden. Eine signifikante<br />

Zunahme der Direktvermarktung ist im Netzgebiet noch<br />

nicht zu verzeichnen.<br />

Eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz<br />

(KWK-G) im Juli 2012 hatte zur Folge, dass eine Zunahme<br />

im Berichtsjahr in Höhe von sechs Anlagen mit einer<br />

Leistung von 868 kW erfolgte. Dies spiegelt den Ausbautrend<br />

von KWK-G-Anlagen der Dezentralen Energieversorgung<br />

wider.<br />

Im Netzgebiet der E.ON Mitte AG liefen in den vergangenen<br />

Jahren über 200 Konzessionen für den Betrieb von Gasund<br />

Stromnetzen aus. Zahlreiche Gemeinden möchten in<br />

Zukunft die Netze rekommunalisieren und selbst betreiben.<br />

Dies kann entweder komplett in eigener Regie oder in<br />

Kooperation mit einem anderen, regional verwurzelten<br />

Netzbetreiberunternehmen realisiert werden. Für die NSG<br />

und den KVV-Konzern bietet eine Zusammenarbeit gute<br />

Entwicklungschancen: Bessere Auslastung der technischen<br />

Infrastruktur, mehr Marktgewicht, höhere Umsätze und<br />

Synergien in technischen und kaufmännischen Bereichen.<br />

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KVV Geschäftsbericht 2012 | <strong>Zahlen</strong> | Städtische Werke Netz + Service GmbH

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