Zahlen - KVG
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Jahresabschluss 2012 – Städtische Werke Netz + Service GmbH<br />
liche Zuständigkeit übernommen (sogenannte „Rekommunalisierung“).<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt war die NSG der<br />
privatrechtliche Wasserversorger. Hintergrund der Änderung<br />
ist ein laufendes Kartellverfahren gegen die STW, das<br />
die Wirtschaftlichkeit und damit langfristig das Qualitätsniveau<br />
der Wasserversorgung gefährdet.<br />
Am 11.04.2008 hat die Landeskartellbehörde (LKartB)<br />
gegen die STW eine bis Ende 2009 befristete Preissenkungsverfügung<br />
um rund 37 % wegen angeblich missbräuchlich<br />
überhöhter Wasserpreise erlassen. Diese Verfügung<br />
wurde mit Rechtsmitteln angegriffen; das Verfahren<br />
vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) ruht derzeit.<br />
Im Februar 2010 hat der BGH eine vergleichbare Preissenkungsverfügung<br />
gegen die enwag energie- und wassergesellschaft<br />
mbh (enwag) aus Wetzlar bestätigt. Damit<br />
sind auch die Erfolgschancen der STW in ihrem Verfahren<br />
deutlich gesunken. Wegen der vom BGH aufgestellten<br />
grundsätzlichen Erwägungen geht die gesamte Branche<br />
inzwischen davon aus, dass ein Wasserversorgungsunternehmen<br />
letztlich kaum Möglichkeiten hat, sich erfolgreich<br />
gegen in die Zukunft gerichtete Preissenkungsverfügungen<br />
zu wehren.<br />
Zum 01.01.2011 hat die STW im Rahmen der rechtlichen<br />
Entflechtung des Netzbetriebs Strom und Gas auch die<br />
Wasserversorgung in die NSG ausgegliedert. Das noch<br />
immer laufende Wasserkartellverfahren mit der Verfügung<br />
aus April 2008 wurde von der Übertragung auf die NSG<br />
explizit ausgenommen. Sollte die streitige Verfügung also<br />
gerichtlich bestätigt werden, beträfe die Rückzahlungsverpflichtung<br />
weiterhin die STW.<br />
Nachdem Vergleichsverhandlungen mit der LKartB<br />
erfolglos geblieben waren, hat die NSG Gespräche mit<br />
den von ihr versorgten Kommunen Kassel und Vellmar<br />
aufgenommen, um die Wasserversorgung zurückzugeben.<br />
Ein vergleichbares Vorgehen fand in einer Reihe weiterer<br />
hessischer Kommunen statt.<br />
Die Stadt Vellmar hat daraufhin die ihr obliegende Wasserversorgungsaufgabe<br />
an die Stadt Kassel per öffentlichrechtlicher<br />
Vereinbarung übertragen. Die Stadtverordnetenversammlungen<br />
beider Kommunen hatten dies zuvor<br />
beschlossen. Der Kasseler Entwässerungsbetrieb (KEB), ein<br />
Eigenbetrieb der Stadt Kassel, der bereits über siedlungswassertechnische<br />
Kompetenz verfügte, wurde von der<br />
Stadt Kassel mit der Wasserversorgung betraut. Der vom<br />
Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV)-Konzern<br />
unabhängige Eigenbetrieb hat eine Trinkwassersparte<br />
gegründet und sich in KASSELWASSER umbenannt.<br />
KASSELWASSER ist seitdem für die Wasserversorgung in<br />
Kassel und Vellmar verantwortlich.<br />
Die NSG hat per 01.04.2012 einen Pacht- und Dienstleistungsvertrag<br />
mit der Stadt Kassel abgeschlossen. Der<br />
Vertrag ist erstmals zum Ende des Jahres 2016 kündbar<br />
und regelt die Verpachtung der für die Wasserversorgung<br />
notwendigen Anlagen an KASSELWASSER sowie das<br />
Erbringen von technischen und kaufmännischen Dienstleistungen.<br />
Die NSG erhält dafür ein Pacht- und Betriebsführungsentgelt,<br />
das nach den Vorgaben des öffentlichen<br />
Preisrechts und des Hessischen Kommunalabgabengesetzes<br />
kalkuliert wurde.<br />
1.3 Markt und Umfeld<br />
Auch im Jahr 2012 setzte sich der Zubau resultierend aus<br />
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ungebremst fort.<br />
Im Berichtsjahr wurden 150 Anlagen mit einer Leistung<br />
von 2500 kW an das Netz der NSG angeschlossen. Die<br />
Anschlussleistung der neuen Anmeldungen liegt im Trend<br />
zu kleineren Anlagen unter 30 kWp. Die Anmeldungen<br />
verteilen sich durch das neue EEG vom 01.01.2012 und<br />
der Novellierung zum 01.04.2012 nunmehr auf das ganze<br />
Jahr, Stichtagsanmeldungen wie in den Vorjahren gibt es<br />
nicht mehr. Durch die nun monatlichen degressiven<br />
Vergütungsätze hat sich die Abwicklung, Implementierung<br />
und Abrechnung sowie die Bilanzierung erheblich<br />
geändert. Dem ist durch stetige Anpassungen im Abrechnungssystem<br />
Rechnung getragen worden. Eine signifikante<br />
Zunahme der Direktvermarktung ist im Netzgebiet noch<br />
nicht zu verzeichnen.<br />
Eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz<br />
(KWK-G) im Juli 2012 hatte zur Folge, dass eine Zunahme<br />
im Berichtsjahr in Höhe von sechs Anlagen mit einer<br />
Leistung von 868 kW erfolgte. Dies spiegelt den Ausbautrend<br />
von KWK-G-Anlagen der Dezentralen Energieversorgung<br />
wider.<br />
Im Netzgebiet der E.ON Mitte AG liefen in den vergangenen<br />
Jahren über 200 Konzessionen für den Betrieb von Gasund<br />
Stromnetzen aus. Zahlreiche Gemeinden möchten in<br />
Zukunft die Netze rekommunalisieren und selbst betreiben.<br />
Dies kann entweder komplett in eigener Regie oder in<br />
Kooperation mit einem anderen, regional verwurzelten<br />
Netzbetreiberunternehmen realisiert werden. Für die NSG<br />
und den KVV-Konzern bietet eine Zusammenarbeit gute<br />
Entwicklungschancen: Bessere Auslastung der technischen<br />
Infrastruktur, mehr Marktgewicht, höhere Umsätze und<br />
Synergien in technischen und kaufmännischen Bereichen.<br />
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KVV Geschäftsbericht 2012 | <strong>Zahlen</strong> | Städtische Werke Netz + Service GmbH