Die Hausdülmener Schule - Dülmener Heimatblätter
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40 Ludger David<br />
In dieser Zeit hat sich die Schullandschaft insgesamt gewandelt. <strong>Die</strong> ehemalige Volksschule<br />
wurde aufgelöst und in zwei selbständige <strong>Schule</strong>n – eine Grundschule für die ersten<br />
vier Jahrgänge und in eine Hauptschule für die Jahrgänge fünf und folgende bis neun bzw.<br />
zehn – geteilt. Um in der Hauptschule eine bessere Binnendifferenzierung durchführen<br />
zu können, benötigte man mehr Schüler, die im Falle von Hausdülmen wie auch von den<br />
übrigen umliegenden Gemeinden/Ortsteilen mit Ausnahme von Buldern, zur Stadt Dülmen<br />
gefahren werden mussten, denn es bestand und besteht auch heute noch die Vorschrift,<br />
dass schulpflichtige Kinder, deren Schulweg über ein unterschiedliches, nach Alter festgesetztes<br />
Maß hinausgeht, Anspruch auf kostenlose Beförderung zur <strong>Schule</strong> haben. Damit<br />
die einzelnen <strong>Schule</strong>n mit einer nach Möglichkeit gleichbleibenden Schülerzahl rechnen<br />
konnten, führte man seitens der Verwaltung sogenannte Schulgrenzen ein, die die Schüler<br />
eines bestimmten Bezirkes einer für sie vorgesehenen <strong>Schule</strong> zuführte. <strong>Die</strong>se Regelung ist<br />
inzwischen wieder aufgehoben, sodass die Eltern jetzt freie Schulauswahl für ihre Kinder<br />
haben.<br />
Seit wenigen Jahren verändert sich die Schullandschaft wiederum sehr, weil seitens der<br />
Landesregierung erneut neuartige Schularten erlaubt werden und andererseits zahlreiche<br />
Gemeinden neue Schulformen anbieten, um wenigstens eine weiterführende <strong>Schule</strong> am<br />
Ort zu halten.<br />
Umwandlung der bisherigen Volksschulen in Grund- und Hauptschulen<br />
1968 einigten sich die Parteien in Nordrhein-Westfalen auf eine Reform des Schulwesens.<br />
Sie brachte das Ende der konfessionellen Volksschulen und teilte diese auf in bekenntnisgebundene<br />
und -freie Grundschulen für Jahrgänge eins bis vier und Hauptschulen für<br />
die Jahrgänge fünf bis neun und bald bis zehn als Gemeinschaftsschulen. <strong>Die</strong> Eltern als<br />
Erziehungsberechtigte hatten jedoch das Recht und die Möglichkeit, die von ihren Kindern<br />
besuchte <strong>Schule</strong> durch ein Mehrheitsvotum in eine Bekenntnisschule umzuwandeln. „Von<br />
Amts wegen“ wurden Hauptschulen jedoch als „Gemeinschaftsschulen“ geführt.<br />
<strong>Die</strong>se geplanten Umwandlungen der <strong>Schule</strong>n waren schon einige Jahre zuvor im Gespräch<br />
und berührten auch die Schullandschaft in Dülmen und in den umliegenden Dörfern.<br />
Hausdülmen gehörte in den 1960er-Jahren noch zur Gemeinde Kirchspiel Dülmen, sodass<br />
auch der Rat des Kirchspiels Dülmen sich dieses Themas annahm und die Situation der<br />
Dorf- und Bauerschaftsschulen in seinem Gemeindebezirk erörterte. <strong>Die</strong>ses Gremium<br />
beschloss in einer Sondersitzung Ende Oktober 1966, zunächst nur die Schüler der 8. und<br />
9. Jahrgänge in die Stadtschulen einzuschulen. <strong>Die</strong>ses sei aber nur möglich, wenn ein<br />
einwandfreier Transport der Kinder zu den <strong>Schule</strong>n gewährleistet würde. Gemeindebürger-