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Die Hausdülmener Schule - Dülmener Heimatblätter

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<strong>Die</strong> Entwicklung der <strong>Hausdülmener</strong> <strong>Schule</strong> von den Anfängen bis zur Gegenwart 23<br />

Baugenehmigung zu diesem Umbau wurde mit Bauschein Nr. 385/81 am 19. Januar 1982<br />

erteilt, und bereits am 11. März 1982 wurde diese Baumaßnahme mit dem entsprechenden<br />

Schlussabnahmeschein abgeschlossen.<br />

Neubau einer Einfachturnhalle an der Grundschule Hausdülmen<br />

Mit dem Umbau der Gymnastikhalle hatte die <strong>Schule</strong> zwar zwei zusätzlich dringend<br />

benötigte Klassenräume erhalten. Dafür entfiel aber die Möglichkeit, durchgehend zu jeder<br />

Jahreszeit – auch bei schlechter Witterung – innerhalb einer Halle vor Ort den Sportunterricht<br />

durchzuführen. So entschloss man sich in relativ kurzer Zeit, für die Grundschule eine<br />

Einfach-Turnhalle in Hausdülmen, Mauritiusstraße 7, auf dem Schulgelände in der Flur 86<br />

auf den Flurstücken 501, 502, 503 und 308 zu errichten. Der Bauantrag vom 17. Mai 1983<br />

wurde bereits mit Bauschein Nr. 317/83 vom 20. Juli 1983 genehmigt, sodass umgehend<br />

mit der Umsetzung dieses Bauvorhabens begonnen werden konnte. <strong>Die</strong> Schlussabnahme<br />

erfolgte um den 8. August 1984, und damit konnte die Halle genutzt werden.<br />

Für diesen Neubau war eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Borkenbergestraße“ notwendig, mit der eine Überschreitung der Baugrenzen und eine<br />

Dachneigung von 15 Grad zugelassen wird. <strong>Die</strong>se Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan<br />

hatte der Ausschuss für Planung, Hochbau, Grundstücks- und Verkehrswesen<br />

bereits vorausschauend in einer Sitzung am 27. Oktober 1981 beschlossen, und zwar<br />

einstimmig. 32<br />

<strong>Die</strong> Flurstücke 308, 502 und 503 sind in dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan<br />

„Borkenbergestraße“ als WA-Gebiet 33 ausgewiesen. In einem WA-Gebiet sind jedoch auch<br />

Anlagen für sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig.<br />

<strong>Die</strong> Baubeschreibung zum Bauantrag gibt Hallenmaße mit 15,00 × 27,00 Meter plus<br />

der zugehörigen Nebenräume (Geräteräume, Umkleide- und Duschräume usw.) an. 34<br />

Von Anfang an nutzte auch der Sportverein mit seinen verschiedenen Abteilungen<br />

täglich die Halle. Insbesondere der überregional recht erfolgreichen Indiaca-Abteilung<br />

konnten nicht genügend Hallenstunden in eigener Halle zur Verfügung gestellt werden, sodass<br />

ihre Seniorenmannschaften zum Training in Turnhallen der Stadt Dülmen ausweichen<br />

mussten.<br />

Errichtung zusätzlicher Klassenräume im ersten Obergeschoss<br />

<strong>Die</strong> Raumnot der Grundschule zieht sich wie ein roter Faden durch die sechziger, siebziger<br />

und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Um zusätzlichen Klassenraum zu schaffen,

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