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Untitled - HYMER

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Übertragungsbericht<br />

Bericht der<br />

Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG, München<br />

als Hauptaktionärin der<br />

<strong>HYMER</strong> AG,Bad Waldsee<br />

über die<br />

Voraussetzungen für die Übertragung<br />

der Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

der <strong>HYMER</strong>AG auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG<br />

sowie die<br />

Angemessenheit der Barabfindung<br />

gemäß § 327c Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

EINLEITUNG.....................................................................................................................................4<br />

TEIL 1................................................................................................................................................5<br />

Entwurf des Übertragungsbeschlusses .......................................................................................5<br />

TEIL 2................................................................................................................................................6<br />

Bericht der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG als Hauptaktionärin der <strong>HYMER</strong> AG<br />

über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der <strong>HYMER</strong> AG auf die Erwin<br />

Hymer Vermögensverwaltungs AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung<br />

(Übertragungsbericht) ....................................................................................................................6<br />

I. Bericht über die Voraussetzungen und Wirkungen des Übertragungsbeschlusses ............7<br />

1 <strong>HYMER</strong> AG und <strong>HYMER</strong>-Konzern........................................................................................7<br />

1.1 Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand ...............................................................7<br />

1.2 Grundkapital, Aktien, Aktionäre und Börsenhandel.................................................................7<br />

1.3 Organe und Vertretung............................................................................................................8<br />

1.4 Geschäftstätigkeit, Konzernstruktur und wesentliche Beteiligungen ......................................9<br />

1.5 Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation .................................................................11<br />

1.6 Mitarbeiter und unternehmerische Mitbestimmung...............................................................13<br />

2 Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG ........................................................................13<br />

2.1 Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand .............................................................13<br />

2.2 Grundkapital, Aktien und Aktionäre.......................................................................................13<br />

2.3 Organe und Vertretung..........................................................................................................14<br />

2.4 Geschäftstätigkeit..................................................................................................................14<br />

2.5 Wirtschaftliche Situation........................................................................................................14<br />

3 Hintergrund des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre .............................................14<br />

3.1 Wegfall der Börsennotierung.................................................................................................14<br />

3.2 Erhöhte Flexibilität und Transaktionssicherheit.....................................................................15<br />

3.3 Kostenersparnis....................................................................................................................15<br />

4 Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ...............15<br />

4.1 Überblick über die gesetzlichen Regelungen........................................................................15<br />

4.2 Hauptaktionärseigenschaft der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG...........................16<br />

4.3 Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG..........................................................................16<br />

4.4 Festlegung und Prüfung der Barabfindung ...........................................................................17<br />

4.5 Übertragungsbericht der Hauptaktionärin .............................................................................17<br />

4.6 Gewährleistung der Barabfindung ........................................................................................17<br />

4.7 Zugänglichmachung von Unterlagen ....................................................................................17<br />

4.8 Übertragungsbeschluss ........................................................................................................18<br />

4.9 Eintragung im Handelsregister..............................................................................................18<br />

5 Folgen des Übertragungsbeschlusses.............................................................................19<br />

1


5.1 Übergang der Aktien auf die Hauptaktionärin .......................................................................19<br />

5.2 Erwerb eines Anspruchs auf angemessene Barabfindung...................................................19<br />

5.3 Wegfall der Börsennotierung.................................................................................................19<br />

5.4 Steuerliche Auswirkungen für die Minderheitsaktionäre .......................................................20<br />

5.5 Wertpapiertechnische Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung.................................24<br />

II. Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung (gemäß § 327c Abs.<br />

2 Satz 1 AktG).................................................................................................................................26<br />

1 Vorbemerkung.....................................................................................................................26<br />

2 Unternehmensbewertung...................................................................................................26<br />

2.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze ......................................................................................27<br />

2.2 Methodische Vorgehensweise..............................................................................................29<br />

2.3 Marktumfeld und Wettbewerbsverhältnisse ..........................................................................32<br />

2.4 Planungsrechnung................................................................................................................47<br />

2.5 Kapitalisierungszinssatz........................................................................................................53<br />

2.6 Unternehmenswert................................................................................................................62<br />

2.7 Börsenkursanalyse................................................................................................................66<br />

2.8 Zwischenergebnis.................................................................................................................69<br />

3 Ergebnis...............................................................................................................................69<br />

III. Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung .........................................................71<br />

2


Abkürzungsverzeichnis<br />

Ø<br />

Durchschnitt<br />

© Copyright (Urheberrechtshinweis)<br />

EUR<br />

AG<br />

AktZ.<br />

CHF<br />

EBIT<br />

EBITDA<br />

EBT<br />

ff.<br />

ICC<br />

i.d.F.<br />

IDW<br />

IDW S 1<br />

i.S.d.<br />

i.V.m.<br />

LBBW<br />

OECD<br />

p.a.<br />

Tz.<br />

TV<br />

WpÜG<br />

WpÜG-<br />

Angebotsverordnung<br />

z.B.<br />

Euro<br />

Aktiengesellschaft<br />

Aktenzeichen<br />

Schweizer Franken<br />

Earnings before interest and tax<br />

Earnings before interest, tax, depreciation and amortisation<br />

Earnings before tax<br />

[und] die folgenden [Dokumentseiten]<br />

International Chamber of Commerce, Paris (Frankreich)<br />

in der Fassung<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.,<br />

Düsseldorf<br />

Vom IDW verlautbarter Standard S 1 „Grundsätze zur<br />

Durchführung von Unternehmensbewertungen<br />

im Sinne der/des<br />

in Verbindung mit<br />

Baden-Württembergische Bank unselbständige Anstalt<br />

der Landesbank Baden-Württemberg<br />

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung<br />

per annum<br />

Textziffer<br />

Terminal value<br />

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz<br />

Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage,<br />

die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und<br />

Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung<br />

zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots<br />

zum Beispiel<br />

3


EINLEITUNG<br />

Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG mit Sitz in München und Geschäftsanschrift c/o<br />

Münster Stegmaier Rombach Family Office, Biberacher Str. 116, 88339 Bad Waldsee, eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 192607 („EHVV“), ist gegenwärtig direkt<br />

mit insgesamt 3.928.767 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am Grundkapital der Hymer Aktiengesellschaft<br />

mit Sitz in Bad Waldsee, Geschäftsanschrift Holzstr. 19, 88339 Bad Waldsee, eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 600243 („<strong>HYMER</strong> AG“), beteiligt.<br />

Das Grundkapital der <strong>HYMER</strong> AG beträgt EUR 12.000.000,00 und ist eingeteilt in 4.000.000 auf<br />

den Inhaber lautende Stückaktien. Damit hält die EHVV mehr als 95% des Grundkapitals der HY-<br />

MER AG und ist somit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs.1 Satz 1 Aktiengesetz<br />

(„AktG“).<br />

Die EHVV hat sich entschlossen, von der rechtlichen Möglichkeit, die Aktien der übrigen Aktionäre<br />

(Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär<br />

zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze Out, geregelt in §§ 327a ff. AktG), Gebrauch zu<br />

machen. Mit Schreiben vom 26. November 2012 hat die EHVV das Verlangen an den Vorstand<br />

der <strong>HYMER</strong> AG gerichtet, dass die Hauptversammlung der <strong>HYMER</strong> AG gemäß § 327a Abs.1 AktG<br />

die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die EHVV als Hauptaktionärin gegen<br />

Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.<br />

Die Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin EHVV auf der Grundlage einer nach einer anerkannten<br />

betriebswirtschaftlichen Methode (Ertragswertverfahren) durchgeführten und an vergleichbaren<br />

Bewertungsfällen orientierten Unternehmensbewertung festgelegt. Im Hinblick auf die<br />

Bewertungsmethodik sowie die Richtigkeit der Berechnungen wurde auf die sachverständige Unterstützung<br />

der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München („KPMG“), zurückgegriffen.<br />

Nach Festlegung der Barabfindung hat die EHVV ihr Verlangen gemäß § 327a Abs.1 Satz 1 AktG<br />

mit Schreiben vom 5. März 2013 gegenüber dem Vorstand der <strong>HYMER</strong> AG konkretisiert und den<br />

Vorstand über dieHöhe der festgelegten Barabfindung informiert.<br />

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Duisburg („PKF“), geprüft. PKF wurde durch das Landgericht Stuttgart<br />

als sachverständiger Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt<br />

und durch Beschluss vom 6. Dezember 2012 bestellt.<br />

Zudem hat die EHVV dem Vorstand der <strong>HYMER</strong> AG eine Gewährleistungserklärung der LBBW<br />

gemäß § 327bAbs. 3AktG übermittelt. Durch diese Erklärung übernimmt die LBBW die Gewährleistung<br />

für die Verpflichtung der EHVV, den Minderheitsaktionären der <strong>HYMER</strong> AG nach Eintragung<br />

des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung<br />

für die übertragenen Aktien zu zahlen.<br />

Die ordentliche Hauptversammlung der <strong>HYMER</strong> AG soll am 25. April 2013 die Übertragung der<br />

von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien auf die EHVV gegen Gewährung einer angemessenen<br />

Barabfindung beschließen.<br />

TEIL 1 dieses Berichts enthält den Entwurf des zu fassenden Beschlusses über die Übertragung<br />

der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die EHVV als Hauptaktionärin gemäß § 327a Abs. 1 AktG.<br />

TEIL 2 dieses Berichts enthält den eigentlichen Bericht der EHVV an die Hauptversammlung der<br />

<strong>HYMER</strong> AG gemäß § 327cAbs. 2 Satz 1 AktG, in dem insbesondere die Voraussetzungen für die<br />

Übertragung dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.<br />

4


TEIL 1<br />

Entwurf des Übertragungsbeschlusses<br />

Der Beschluss über die Übertragung der von den Minderheitsaktionären der <strong>HYMER</strong> AG gehaltenen<br />

Aktien auf die EHVV als Hauptaktionärin der <strong>HYMER</strong> AG, der auf der ordentlichen Hauptversammlung<br />

der <strong>HYMER</strong> AG am 25. April 2013 zur Abstimmung gestellt werden soll, hat folgenden<br />

Wortlaut:<br />

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der <strong>HYMER</strong> Aktiengesellschaft<br />

(Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff.AktG gegen Gewährung einer<br />

von der Hauptaktionärin, der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG mit Sitz in München,<br />

eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 192607, zu zahlenden<br />

angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 56,82 je auf den Inhaber lautende<br />

Stückaktie der <strong>HYMER</strong> Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital<br />

von EUR 3,00 auf die Hauptaktionärin übertragen.“<br />

5


TEIL 2<br />

Bericht<br />

der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG als Hauptaktionärin der <strong>HYMER</strong><br />

AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der <strong>HYMER</strong>AG<br />

auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG gegen Gewährung einer angemessenen<br />

Barabfindung (Übertragungsbericht)<br />

6


I.<br />

Bericht über die Voraussetzungen und Wirkungen<br />

des Übertragungsbeschlusses<br />

1 <strong>HYMER</strong> AG und <strong>HYMER</strong>-Konzern<br />

1.1 Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in<br />

Bad Waldsee. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB<br />

600243 eingetragen.<br />

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. September und endet am 31. August<br />

des jeweiligen Folgejahres.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von und der Handel mit Artikeln der<br />

Freizeitbranche, insbesondere Wohnwagen, Motorcaravans und Zubehör sowie die Vornahme<br />

aller sonstigen Geschäfte, die mit der Betätigung auf den genannten Gebieten zusammenhängen<br />

oder geeignet sind, diese zu fördern.<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben<br />

oder sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.<br />

1.2 Grundkapital, Aktien, Aktionäre und Börsenhandel<br />

1.2.1 Grundkapital und Börsenhandel<br />

Das Grundkapital der <strong>HYMER</strong> AG beträgt gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung<br />

EUR 12.000.000,00. Es ist gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung eingeteilt in 4.000.000<br />

nennwertlose Stammaktien, die auf den Inhaber lauten. Sämtliche Aktien der HY-<br />

MER AG sind zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

(General Standard) sowie an der Wertpapierbörse Stuttgart zugelassen (ISIN<br />

DE0006096704). Sie sind außerdem in den Freiverkehr an den Börsen Berlin,<br />

Düsseldorf und München einbezogen.<br />

1.2.2 Genehmigtes Kapital<br />

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand der <strong>HYMER</strong> AG ermächtigt, in der<br />

Zeit bis zum 23. Februar 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital<br />

der Gesellschaft einmalig oder – in Teilbeträgen – mehrfach um bis zu insgesamt<br />

EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien<br />

ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen<br />

können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen.<br />

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche<br />

Bezugsrecht der Aktionäre für insbesondere folgende Fälle auszuschließen:<br />

für die aufgrund des Bezugsverhältnisses entstehenden Spitzenbeträge;<br />

für eine im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegende Kapitalerhöhung<br />

gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen<br />

oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen<br />

(auch wenn neben den Aktien eine Kaufpreiskompo-<br />

7


nente in bar ausgezahlt wird) oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen<br />

oder Verschmelzungen;<br />

für eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage in Höhe von bis zu insgesamt<br />

10 % sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung als<br />

auch des im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden<br />

Grundkapitals, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis<br />

der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht<br />

wesentlich unterschreitet. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals<br />

sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser<br />

Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender<br />

Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert<br />

werden.<br />

Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen vom<br />

Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die<br />

weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere<br />

den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen<br />

sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts<br />

gemäß § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen.<br />

1.2.3 Aktionäre<br />

Die EHVV hält 3.928.767 der insgesamt 4.000.000 ausgegebenen auf den Inhaber<br />

lautenden Stückaktien der <strong>HYMER</strong> AG. Dies entspricht ca. 98,22 % des Grundkapitals<br />

und der Stimmrechte der <strong>HYMER</strong> AG. Die übrigen 71.233 Stückaktien der<br />

<strong>HYMER</strong> AG befinden sich nach Kenntnis der EHVV in Streubesitz. Die <strong>HYMER</strong> AG<br />

hält keine eigenen Aktien.<br />

1.3 Organe und Vertretung<br />

1.3.1 Vorstand<br />

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird die <strong>HYMER</strong> AG durch zwei Mitglieder<br />

des Vorstands gemeinschaftlich oder durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft<br />

mit einem Prokuristen vertreten. Dem Vorstand der <strong>HYMER</strong> AG gehören<br />

gegenwärtig die folgenden Personen an:<br />

1.3.2 Aufsichtsrat<br />

Herr Roel L.W. Nizet, Vorstandsvorsitzender, zuständig für Vertrieb, Marketing,<br />

Produktion und Technik<br />

Herr Andreas Lobejäger, zuständig für Finanzen, Personal, Recht, IT und<br />

Einkauf<br />

Der Aufsichtsrat der <strong>HYMER</strong> AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus<br />

sechs Mitgliedern. Hiervon werden vier Mitglieder von der Hauptversammlung und<br />

zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes<br />

(„DrittelbG“) gewählt. Derzeit sind folgende Personen Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats:<br />

Herr Dr. Josef Spichtig (Vorsitzender)<br />

Herr Johannes Stegmaier (stellvertretender Vorsitzender)<br />

8


Herr Dr. Walter Körmer<br />

Herr Dr. Sebastian Zieger<br />

Herr Raymond Hof(Arbeitnehmervertreter)<br />

Herr Thomas Heidt (Arbeitnehmervertreter)<br />

1.4 Geschäftstätigkeit, Konzernstruktur und wesentliche Beteiligungen<br />

1.4.1 Geschäftstätigkeit<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG ist die oberste Muttergesellschaft des <strong>HYMER</strong>-Konzerns. Die Geschäftstätigkeit<br />

des Hymer-Konzerns umfasst die Entwicklung und Fertigung von<br />

sowie den Handel mit Gegenständen der Freizeitbranche, insbesondere die Herstellung<br />

von Reisemobilen und Caravans. Der <strong>HYMER</strong>-Konzern bietet Kunden ein<br />

umfassendes Vollsortiment von qualitativ hochwertigen Fahrzeugen vom Campingbus<br />

bis zum Luxusmobil und bietet darüber hinaus Serviceleistungen für das<br />

mobile Reisen wie die Vermietung von Freizeitfahrzeugen und Caravaningzubehör<br />

an. Hauptabsatzmarkt für die Produkte des <strong>HYMER</strong>-Konzerns ist die Europäische<br />

Union.<br />

Die geschäftlichen Aktivitäten des <strong>HYMER</strong>-Konzerns gliedern sich in die Tätigkeitsbereiche<br />

„Reisemobile“, „Caravan“ und „Sonstiges“, wobei letztgenannter Bereich<br />

den Handel mit Ersatzteilen und Campingzubehör sowie in geringem Umfang<br />

Reparaturleistungen beinhaltet. Zum <strong>HYMER</strong>-Konzern gehören im Wesentlichen<br />

die Marken „<strong>HYMER</strong>“, „Bürstner“, „Niesmann + Bischoff“, „Laika“, „Carado“ und<br />

„Movera“.<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG stellt unterschiedlichste Baureihen von Freizeitfahrzeugen her und<br />

vertreibt diese. Unter der Marke „Bürstner“ werden von der Bürstner GmbH mit Sitz<br />

im badischen Kehl insgesamt elf Reisemobil- und elf Caravan-Baureihen hergestellt.<br />

Die Bürstner GmbH („Bürstner“) gehört seit 1998 zum <strong>HYMER</strong>-Konzern. Die<br />

Niesmann+Bischoff GmbH mit Sitz in Polch bei Koblenz („Niesmann+Bischoff“)<br />

gehört seit 1996 zum <strong>HYMER</strong>-Konzern. Ihre Produktpalette besteht aus exklusiven<br />

Reisemobilen, die im Luxussegment anzusiedeln sind und unter der Marke<br />

Niesmann + Bischoff vertrieben werden. Produkte der Marke „Laika“ werden von<br />

der Laika Caravans S.p.A. mit Sitz in Tavarnelle, Italien („LAIKA“), produziert.<br />

LAIKA gehört seit 2000 zum <strong>HYMER</strong>-Konzern. Reisemobile und Caravans der<br />

Marke „Carado“ werden von der Capron GmbH mit Sitz in Neustadt in Sachsen<br />

(„CAPRON“) gefertigt und über die Carado GmbH mit Sitz in Bad Waldsee<br />

(„Carado“), einer 100 %igen Tochtergesellschaft der <strong>HYMER</strong> AG, vertrieben. An<br />

CAPRON ist die <strong>HYMER</strong> AG zu 50 % beteiligt. Die Movera GmbH mit Sitz in Bad<br />

Waldsee („Movera“) ist ein Fachgroßhandel und beliefert ausschließlich Caravanund<br />

Motorcaravan-Händler, Campingfachmärkte sowie fachlich verwandte Einzelhandelsgeschäfte<br />

mit Zubehör für Reisemobile, Caravans, Camping und Freizeit.<br />

Die vorgenannten Marken stellen jeweils eigenständige Geschäftssegmente i.S.d.<br />

IFRS 8 dar und werden im Konzernabschluss als solche ausgewiesen.<br />

1.4.2 Konzernstruktur und wesentliche Beteiligungen<br />

An der Spitze des <strong>HYMER</strong>-Konzerns steht die <strong>HYMER</strong> AG. Als Obergesellschaft<br />

stellt sie zum einen selbst verschiedene Baureihen von Freizeitfahrzeugen her und<br />

9


vertreibt diese und steuert zum anderen die nationalen und internationalen Aktivitäten<br />

sowie diverse Zentralbereiche für den gesamten <strong>HYMER</strong>-Konzern.<br />

Die wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der <strong>HYMER</strong> AG lassen<br />

sich folgendem Schaubild entnehmen:<br />

<strong>HYMER</strong> AKTIENGESELLSCHAFT, BAD WALDSEE<br />

Hymer France S.A.S.*<br />

Cernay, Frankreich<br />

98%<br />

100%<br />

Hymer Loisirs S.A.R.L.<br />

Cernay, Frankreich<br />

98%<br />

SCI Alsace*<br />

Cernay, Frankreich<br />

100%<br />

Niesmann+Bischoff GmbH<br />

Bad Waldsee<br />

Carado GmbH<br />

Bad Waldsee<br />

100%<br />

100%<br />

LAIKA CARAVANS S.p.A.<br />

Tavarnelle, Italien<br />

Eriba-Hymer Nederland B.V.<br />

Papendrecht, Niederlande<br />

100%<br />

60,83%<br />

Movera GmbH<br />

Bad Waldsee<br />

<strong>HYMER</strong>-ERIBA GmbH<br />

Bad Waldsee<br />

100%<br />

50%<br />

CAPRON GmbH<br />

Neustadt i. Sa.<br />

<strong>HYMER</strong><br />

Business Development GmbH<br />

Bad Waldsee<br />

100%<br />

44,60%<br />

Expocamp<br />

Freizeit und Caravaning Center<br />

Wertheim GmbH, Wertheim<br />

Rall<br />

Freizeitfahrzeuge GmbH<br />

Dettingen<br />

60%<br />

100%<br />

Bürstner GmbH<br />

Kehl<br />

100%<br />

Caramobil GmbH<br />

Stockach<br />

100%<br />

Burstner S.A.<br />

Wissembourg, Frankreich<br />

100%<br />

Bürstner AG in Liquidation<br />

Reinach, Schweiz<br />

100%<br />

MOREVA S.A.R.L.<br />

Etrelles, Frankreich<br />

Bürstner B.V.<br />

Hoogeveen, Niederlande<br />

100%<br />

* Liquidation im Rahmen<br />

eines Insolvenzverfahrens.<br />

10


1.5 Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation<br />

1.5.1 Eckdaten für die Geschäftsjahre 2009/10, 2010/2011 und 2011/12<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über wesentliche wirtschaftliche<br />

Eckdaten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Hymer-Konzerns.<br />

Die Rechnungslegung auf Konzernebene erfolgt nach den in der EU Anwendung<br />

findenden „International Financial Reporting Standards“ („IFRS“) sowie den gemäß<br />

§315a HGB ergänzend anwendbaren handelsrechtlichen Bestimmungen.<br />

Beträge<br />

(in TEUR, falls<br />

nicht anders<br />

ausgewiesen)<br />

Gesamtabsatz (in<br />

Stück)<br />

2009/10 2010/11 2011/12<br />

18.664 20.560 21.828<br />

Umsatzerlöse 695.077 792.489 859.172<br />

Operatives Ergebnis<br />

(EBIT)<br />

Ergebnis vor Ertragsteuern<br />

(EBT)<br />

3.761 32.810 34.056<br />

-5.447 20.517 24.751<br />

Ergebnis<br />

Steuern<br />

nach<br />

-4.877 14.090 16.954<br />

Bilanzsumme 417.864 407.832 397.719<br />

Eigenkapitalquote<br />

(in % der Bilanzsumme)<br />

Ergebnis je Aktie<br />

(in EUR)<br />

Mitarbeiter (Anzahl<br />

im Jahresdurchschnitt)<br />

37,9 42,5 47,1<br />

-1,32 3,41 4,17<br />

2.591 2.635 2.780<br />

1.5.2 Geschäftsentwicklung und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2011/12<br />

Im Geschäftsjahr 2011/2012 verzeichnete der <strong>HYMER</strong>-Konzern ein deutliches Umsatzplus<br />

im Vergleich zum Vorjahr. Konkret konnte der Umsatz um 8,4 % von<br />

EUR 792,5 auf EUR 859,2 Mio. gesteigert werden. Der Gesamtabsatz wuchs um<br />

6,2 % von 20.560 Fahrzeugen auf 21.828 Fahrzeuge. Dieser Anstieg ist auf den<br />

gestiegenen Absatz im Inland zurückzuführen, was sich in einem Umsatzplus im<br />

Inland von 22,5 % auf EUR 408,2 Mio. (Geschäftsjahr 2010/11: EUR 333,1 Mio.)<br />

widerspiegelt. Im Ausland hingegen verringerte sich der Umsatz nicht zuletzt aufgrund<br />

der krisenhaften Situation in Südeuropa um 1,8 % von zuvor EUR 459,4 Mio.<br />

auf EUR 451,0<br />

11


Mio. Der Auslandsanteil am Gesamtumsatz ging damit von 58,0 % im Geschäftsjahr<br />

2010/11 auf 52,5 % zurück.<br />

Das operative Ergebnis (EBIT) legte in 2011/12 gegenüber dem Vorjahr um EUR<br />

1,3 Mio. auf EUR 34,1 Mio. zu. Den größten Beitrag zu dem Ergebnisanstieg leistete<br />

das Segment „Hymer“. Bei diesem stieg das EBIT von EUR 3,68 Mio. im Geschäftsjahr<br />

2010/11 auf EUR 7,051 Mio. im letzten Geschäftsjahr. Das Konzernergebnis<br />

vor Ertragsteuern konnte um EUR 4,3 Mio. auf EUR 24,8 Mio. gesteigert<br />

werden.<br />

Die Bilanzsumme verringerte sich um EUR 10,1 Mio. oder 2,5 % von EUR 407,8<br />

Mio. im Vorjahr auf EUR 397,7 Mio. zum Ende des Geschäftsjahres 2011/12. Dabei<br />

gingen insbesondere das Sachanlagevermögen, die aktiven latenten Steuern, die<br />

kurzfristigen Vermögenswerte sowie aufgrund einer früheren Bezahlung von Lieferantenboni<br />

die sonstigen finanziellen Vermögenswerte zurück, wohingegen die<br />

Forderungen aus Lieferung und Leistung im Einklang mit dem erhöhten Umsatz<br />

von EUR 72,3 Mio. auf EUR 79,6 Mio. anstiegen. Die Eigenkapitalquote verbesserte<br />

sich von 42,5 % zum 31. August 2011 auf 47,1 % zum 31. August 2012, was auf<br />

die verbesserte Ergebnissituation, den Verzicht auf eine Dividendenausschüttung<br />

und die Reduzierung der Bilanzsumme zurückführen lässt.<br />

1.5.3 Geschäftsentwicklung im und Ausblick auf das Geschäftsjahr 2012/13<br />

Das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone ging im ersten Quartal des Geschäftsjahres<br />

2012/13 um 0,1 % gegenüber dem Vorquartal und um 0,6 % gegenüber<br />

dem Vorjahresquartal zurück. Einzelne europäische Länder befinden sich bereits<br />

seit längerer Zeit in einer ausgeprägten Rezession. Die aktuellen Konjunkturindikatoren<br />

geben keinen Anlass zu der Annahme, dass es kurzfristig zu einer Erholung<br />

kommen könnte. Vielmehr sorgt die anhaltende Finanz- und Schuldenkrise zahlreicher<br />

Staaten der Eurozone weiter für Verunsicherung auf den Finanz- und Absatzmärkten<br />

des Hymer-Konzerns. Insbesondere in Südeuropa wird weiterhin mit nicht<br />

unerheblichen Umsatzeinbrüchen gerechnet.<br />

Zwar konnte Deutschland sich vom europäischen Trend abkoppeln und im dritten<br />

Quartal des Jahres 2012 das Bruttoinlandsprodukt um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal<br />

und um 0,9 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gesteigert<br />

werden. Allerdings erwarten Experten der OECD und des Bundeswirtschaftsministeriums<br />

für das Winterhalbjahr eine vorübergehende Abkühlung der Wirtschaft in<br />

Deutschland.<br />

Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2012/13 wurden in Europa ca. 4,8 % weniger<br />

Freizeitfahrzeuge zugelassen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, wobei<br />

die Anzahl der Neuzulassungen von Reisemobilen sich um 2,1 % oder 216 Einheiten<br />

erhöhte, wohingegen die Neuzulassungen von Caravans um 10,2 % oder<br />

1.353 Einheiten zurückgingen. Insgesamt erwarten Experten für 2013 angesichts<br />

der Konjunkturaussichten für Europa und die damit verbundenen Auswirkungen auf<br />

das Konsumklima sowohl im Reisemobil- als auch im Caravanbereich einen leichten<br />

Rückgang der Neuzulassungen in Europa.<br />

Der Umsatz des Hymer-Konzern ging im ersten Quartal des Geschäftsjahres<br />

2012/13 um ca. EUR 27 Mio. oder ca. 13 % gegenüber dem Vorjahresquartal auf<br />

ca. EUR 173 Mio. zurück, was in erster Linie auf das rückläufige Geschäftsvolumen<br />

in Süd- und Westeuropa zurückzuführen ist. Das Konzernergebnis für den<br />

12


Zeitraum September bis November 2012 war negativ. Infolge der geringeren Auftragseingänge<br />

wurde die Produktion an einzelnen Standorten zur Vermeidung von<br />

Überbeständen gedrosselt.<br />

Vor diesem Hintergrund werden sich die vom Vorstand der <strong>HYMER</strong> AG eingeleiteten<br />

Verbesserungsmaßnahmen voraussichtlich noch nicht auf die Ergebnisse des<br />

laufenden Geschäftsjahres auswirken. Aufgrund geringerer Auftragseingänge<br />

rechnet der Vorstand der <strong>HYMER</strong> AG damit, dass die zu Beginn des Geschäftsjahres<br />

eingeleitete Produktionsumstellung voraussichtlich noch keinen Effekt haben<br />

wird. Der Vorstand rechnet ferner damit, dass der sich abzeichnende Wettbewerb<br />

in der Branche sich negativ auf die Produktmargen auswirken wird. Konkret erwartet<br />

der Vorstand für 2012/13 ein Konzern-EBIT von EUR 8bis 15 Mio. gegenüber<br />

EUR 34 Mio. im Geschäftsjahr 2011/12.<br />

1.6 Mitarbeiter und unternehmerische Mitbestimmung<br />

Im Geschäftsjahr 2011/12 beschäftigte der <strong>HYMER</strong>-Konzern europaweit insgesamt durchschnittlich<br />

2.780 Mitarbeiter. Die <strong>HYMER</strong> AG unterliegt derzeit der unternehmerischen Mitbestimmung<br />

gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1Nr. 1<br />

DrittelbG, wonach ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates Arbeitnehmervertreter sein<br />

müssen. Der geplante Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG wird<br />

die Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes nicht beeinflussen.<br />

2 Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG<br />

2.1 Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand<br />

Die EHVV ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit statutarischem<br />

Sitz in München und tatsächlichem Verwaltungssitz in Bad Waldsee. Die EHVV ist<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 192607 eingetragen.<br />

Das Geschäftsjahr der EHVV beginnt am 1. September und endet am 31. August des jeweiligen<br />

Folgejahres.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmen<br />

und Beteiligungen an Unternehmen. Die EHVV ist berechtigt, sich im In- und<br />

Ausland an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck zu<br />

beteiligen und solche Unternehmen zu gründen. Sie kann auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen<br />

errichten. Die EHVV kann Organ oder Organträger eines steuerlichen<br />

Organschaftsverhältnisses sein.<br />

2.2 Grundkapital, Aktien und Aktionäre<br />

Das Grundkapital der EHVV beträgt gemäß § 4 Abs. 1 ihrer Satzung EUR 238.669 und ist<br />

eingeteilt in 238.669 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Die Aktien sind<br />

weder zum Handel an einem regulierten Markt i.S.d. § 32 Börsengesetz („BörsG“) zugelassen<br />

noch in einen solchen Handel i.S.d. § 33 BörsG einbezogen. Die Aktien werden ferner<br />

auch nicht im Freiverkehr einer Wertpapierbörse nach § 48 BörsG gehandelt. Aktionäre<br />

der EHVV sind ausschließlich Mitglieder der Familie Hymer, wobei kein Familienmitglied<br />

einen beherrschenden Einfluss auf die EHVV besitzt.<br />

13


2.3 Organe und Vertretung<br />

2.3.1 Vorstand<br />

Die EHVV wird gemäß § 6 Abs. 1 ihrer Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder<br />

gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen<br />

vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt es die Gesellschaft<br />

alleine. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Dem Vorstand gehören<br />

aktuell folgende Personen an:<br />

Frau Anette Hoff<br />

Herr Johannes Stegmaier<br />

Beide Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.<br />

2.3.2 Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat der EHVV besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern,<br />

die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Gegenwärtig gehören<br />

dem Aufsichtsrat die folgenden Personen an:<br />

Frau Gertraud Hymer (Vorsitzende)<br />

Frau Carolin Christin Hymer (stellvertretende Vorsitzende)<br />

Herr Christian Hymer<br />

2.4 Geschäftstätigkeit<br />

Die Geschäftstätigkeit der EHVV besteht aktuell ausschließlich im Halten und der Verwaltung<br />

der Beteiligung an der <strong>HYMER</strong> AG.<br />

2.5 Wirtschaftliche Situation<br />

Das Grundkapital der EHVV betrug zum 31. August 2012 EUR 238.669,00. Das buchmäßige<br />

Eigenkapital, welches ganz überwiegend aus den Anteilen an der <strong>HYMER</strong> AG resultiert,<br />

belief sich zu diesem Zeitpunkt auf EUR 177.205.370,12. Liquide Mittel waren zum<br />

31. August 2012 in Höhe von EUR 1.355.711,06 vorhanden. Da die EHVV ausschließlich<br />

die Beteiligung an der <strong>HYMER</strong> AG hält und verwaltet, erzielt sie keine Umsatzerlöse.<br />

3 Hintergrund des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre<br />

3.1 Wegfall der Börsennotierung<br />

Infolge der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der <strong>HYMER</strong> AG auf die EHVV<br />

wird die Zulassung der Aktien der <strong>HYMER</strong> AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse sowie der Wertpapierbörse Stuttgart entfallen. Die Zulassung der<br />

<strong>HYMER</strong>-Aktien zum Handel im regulierten Markt wird, entweder auf Antrag der <strong>HYMER</strong><br />

AG hin oder aufgrund einer Entscheidung von Amts wegen, widerrufen werden (siehe hierzu<br />

auch Ziffer 5.3). Hierdurch werden sich die Anforderungen an die Regelpublizität ganz<br />

erheblich verringern, die Pflicht zur Ad hoc-Publizität beispielsweise wird vollständig entfallen.<br />

Die mit der Notierung als solcher und den hohen Publizitätsstandards verbundenen<br />

Kosten können daher künftig eingespart werden. Außerdem kann der gesamte finanzielle<br />

und zeitliche firmeninterne Aufwand im Zusammenhang mit der Börsennotierung entfallen,<br />

14


insbesondere derjenige in Verbindung mit Investor Relations. Ein Bedürfnis für eine Möglichkeit<br />

der Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt besteht für die <strong>HYMER</strong> AG nicht.<br />

3.2 Erhöhte Flexibilität und Transaktionssicherheit<br />

Aufgrund der Abwesenheit von Minderheitsaktionären besteht nach Durchführung eines<br />

Squeeze-Out-Verfahrens die Möglichkeit, Beschlüsse der Hauptversammlung kurzfristig<br />

herbeizuführen und damit auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

schneller reagieren zu können. Hauptversammlungen der <strong>HYMER</strong> AG können dann ohne<br />

Beachtung der zwingenden minderheitsschützenden Normen, beispielsweise der Einberufungsfristen,<br />

abgehalten werden. Dies ermöglicht im Ergebnis eine schnellere Wahrnehmung<br />

von Geschäftschancen und flexiblere Reaktionen innerhalb des Konzernverbundes<br />

zur Anpassung an sich verändernde Marktverhältnisse oder Organisationsvorgaben. Dies<br />

gilt sowohl für die bei der Einladung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen<br />

Hauptversammlungen abzuhandelnden Regularien als auch für strukturändernde<br />

Beschlüsse oder den Abschluss von Unternehmensverträgen.<br />

Neben der größeren Flexibilität hat der Ausschluss der Minderheitsaktionäre auch eine erhöhte<br />

Transaktionssicherheit zur Folge, da das Risiko der Verzögerung von Strukturmaßnahmen<br />

durch Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären entfällt.<br />

3.3 Kostenersparnis<br />

Neben der mit dem Wegfall der Börsennotierung verbundenen Aufwandsreduktion können<br />

durch den Ausschluss der Minderheitsaktionäre auch die erheblichen Kosten eingespart<br />

werden, die bisher im Zusammenhang mit der jährlichen ordentlichen Publikumshauptversammlung<br />

anfallen (Hallenmiete, Aufbaukosten, Einladungskosten, Kosten diverser HV-<br />

Dienstleister, Druckkosten Geschäftsbericht, Versandkosten Aktionärsinformationen etc.).<br />

4 Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

4.1 Überblick über die gesetzlichen Regelungen<br />

Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gemäß § 327a Abs.1 Satz 1 AktG<br />

auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 %<br />

des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre<br />

(Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen<br />

Barabfindung beschließen.<br />

Der Hauptaktionär muss ein entsprechendes Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft<br />

richten (§ 327a Abs.1 Satz 1 AktG).<br />

Zudem muss der Hauptaktionär die Höhe der Barabfindung festlegen. Die Angemessenheit<br />

der Barabfindung ist durch einen oder mehrere auf Antrag des Hauptaktionärs vom<br />

zuständigen Landgericht bestellte sachverständige Prüfer zu prüfen (§ 327c Abs. 2Satz 2<br />

bis 4 AktG). Ferner hat der Hauptaktionär der Hauptversammlung gemäß § 327c Abs. 2<br />

Satz 1 AktG einen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Voraussetzungen der Anteilsübertragung<br />

und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.<br />

Schließlich hat der Hauptaktionär dem Vorstand der Gesellschaft vor Einberufung der<br />

Hauptversammlung eine von einem Kreditinstitut ausgestellte Erklärung gemäß § 327b<br />

Abs. 3 AktG vorzulegen, in der das Kreditinstitut eine Gewährleistung für die Verpflichtung<br />

des Hauptaktionärs übernimmt, die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien<br />

unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister an die<br />

15


Minderheitsaktionäre zu zahlen. Als Folge daraus erlangen alle Minderheitsaktionäre in ihrer<br />

Eigenschaft als Gläubiger der Barabfindung einen unmittelbaren Zahlungsanspruch<br />

gegen das Kreditinstitut für den Fall, dass der Hauptaktionär die festgelegte Barabfindung<br />

nicht oder nicht rechtzeitig zahlt.<br />

Gemäß § 327c Abs. 3 AktG sind der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, die Jahresabschlüsse<br />

und die Lageberichte der Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre, der<br />

schriftliche, durch den Hauptaktionär zu erstattende Übertragungsbericht und der durch<br />

den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer erstattete Prüfungsbericht ab dem Tag<br />

der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur<br />

Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos<br />

eine Abschrift dieser Unterlagen zu erteilen (§ 327c Abs. 4 AktG). Die Verpflichtungen<br />

nach § 327c Abs. 3 und 4 AktG entfallen gemäß § 327c Abs. 5 AktG, wenn die genannten<br />

Unterlagen für denselben Zeitraum auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich<br />

gemacht werden. Die Unterlagen sind ebenfalls in der Hauptversammlung zugänglich<br />

zu machen.<br />

Nachdem die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf<br />

den Hauptaktionär gegen Zahlung einer Barabfindung beschlossen hat, hat der Vorstand<br />

der Gesellschaft den Beschluss unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.<br />

Mit Eintragung gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf den<br />

Hauptaktionär über und die Minderheitsaktionäre erhalten die Barabfindung.<br />

4.2 Hauptaktionärseigenschaft der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG<br />

Die EHVV hält unmittelbar 3.928.767 Aktien des EUR 12.000.000,00 betragenden und in<br />

insgesamt 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der<br />

<strong>HYMER</strong> AG. Dies entspricht ca. 98,22 % des Grundkapitals der <strong>HYMER</strong> AG. Die EHVV ist<br />

damit Hauptaktionärin der <strong>HYMER</strong> AG i.S.d. § 327a Abs. 1 AktG.<br />

4.3 Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG<br />

Gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist für die Herbeiführung eines Beschlusses der Hauptversammlung<br />

über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ein entsprechendes<br />

Verlangen des Hauptaktionärs erforderlich.<br />

Vor dem Hintergrund einer Beteiligung von mehr als 95 % am Grundkapital der <strong>HYMER</strong><br />

AG hat die EHVV vom Vorstand der <strong>HYMER</strong> AG mit Schreiben vom 26. November 2012<br />

verlangt, dass die Hauptversammlung der <strong>HYMER</strong> AG über die Übertragung der Aktien der<br />

übrigen Aktionäre auf die EHVV als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen<br />

Barabfindung beschließt. Eine Kopie dieses Schreibens ist diesem Bericht als<br />

Anlage 1beigefügt. Nach Abschluss der Bewertungsarbeiten hat die EHVV dem Vorstand<br />

mit Schreiben vom 5. März 2013 den Betrag der Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 AktG<br />

mitgeteilt und das Verlangen auf Beschlussfassung gemäß §327a Abs. 1AktG konkretisiert.<br />

Eine Kopie dieses Schreibens ist diesem Bericht als Anlage 2beigefügt.<br />

16


4.4 Festlegung und Prüfung der Barabfindung<br />

Gemäß § 327b Abs. 1 AktG legt der Hauptaktionär die Höhe der Barabfindung unter Berücksichtigung<br />

der Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer<br />

Hauptversammlung fest. Die Angemessenheit der vom Hauptaktionär festgelegten Barabfindung<br />

ist durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer zu prüfen. Diese werden auf<br />

Antrag des Hauptaktionärs von dem zuständigen Landgericht ausgewählt und bestellt.<br />

Die EHVV hat die den Minderheitsaktionären der <strong>HYMER</strong> AG zu gewährende Barabfindung<br />

auf EUR 56,82 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt. Die Barabfindung<br />

wurde von der Hauptaktionärin EHVV auf der Grundlage einer nach einer anerkannten betriebswirtschaftlichen<br />

Methode (Ertragswertverfahren) durchgeführten und an vergleichbaren<br />

Bewertungsfällen orientierten Unternehmensbewertung festgelegt. Im Hinblick auf die<br />

Bewertungsmethodik sowie die Richtigkeit der Berechnungen wurde auf die sachverständige<br />

Unterstützung der KPMG, zurückgegriffen.Die wesentlichen Erwägungen für die Festlegung<br />

der Barabfindung sind in TEIL 2 Abschnitt II dieses Berichts dargestellt.<br />

Auf Antrag der EHVV hat das Landgericht Stuttgart – 32. Kammer für Handelssachen – die<br />

PKF als unabhängigen, sachverständigen Prüfer im Sinne des § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4<br />

AktG für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt und durch Beschluss<br />

vom 6. Dezember 2012 unter dem Aktenzeichen 32 O 100/12 KfH AktG bestellt.<br />

Eine Kopie des Beschlusses des Landgerichts Stuttgart ist diesem Bericht als Anlage 3<br />

beigefügt. Die PKF wird über das Ergebnis seiner Prüfung gesondert Bericht erstatten.<br />

4.5 Übertragungsbericht der Hauptaktionärin<br />

Die EHVV legt diesen Bericht der Hauptversammlung der <strong>HYMER</strong> AG gemäß § 327c Abs.<br />

2 Satz 1 AktG vor. Dieser Bericht stellt insbesondere die Voraussetzungen für die Übertragung<br />

der Aktien der Minderheitsaktionäre der <strong>HYMER</strong> AG auf die EHVV dar und erläutert<br />

und begründet die Angemessenheit der Barabfindung.<br />

4.6 Gewährleistung der Barabfindung<br />

Die EHVV hat dem Vorstand der <strong>HYMER</strong> AG rechtzeitig vor Einberufung der ordentlichen<br />

Hauptversammlung eine den Anforderungen des § 327b Abs. 3AktG genügende Gewährleistungserklärung<br />

eines Kreditinstitutes, namentlich der LBBW, übermittelt. Diese Erklärung,<br />

die in Kopie als Anlage 4 diesem Bericht beigefügt ist, verschafft den Minderheitsaktionären<br />

einen direkten Anspruch gegen die LBBW auf Zahlung der festgelegten Barabfindung.<br />

4.7 Zugänglichmachung von Unterlagen<br />

Ab der Einberufung der Hauptversammlung, werden die folgenden Dokumente auf der Internetseite<br />

der <strong>HYMER</strong> AG unter<br />

www.hymer.com<br />

(unter „Unternehmen“, „Investor Relations“, „Corporate Events“, „Hauptversammlung“)<br />

zugänglich gemacht und außerdem zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der HY-<br />

MER AG,Holzstr. 19, 88339 Bad Waldsee, ausgelegt:<br />

Entwurf des Übertragungsbeschlusses;<br />

17


Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse, Lageberichte und Konzernlageberichte der<br />

<strong>HYMER</strong> AG für die Geschäftsjahre 2009/10, 2010/11 und 2011/12;<br />

der schriftliche, von der EHVV erstattete Übertragungsbericht;<br />

der von PKF erstattete Prüfbericht.<br />

Diese Unterlagen werden den Aktionären der <strong>HYMER</strong> AG ebenfalls auf der Hauptversammlung<br />

am 25.April2013 zugänglich gemacht.<br />

4.8 Übertragungsbeschluss<br />

Der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der <strong>HYMER</strong> AG<br />

auf die EHVV soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der <strong>HYMER</strong> AG am 25. April<br />

2013 gefasst werden. Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses ist unter TEIL 1 dieses<br />

Berichts zu finden. Der Beschluss erfordert eine einfache Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen (§ 133 Abs. 1 AktG). Bei der Beschlussfassung ist die EHVV stimmberechtigt.<br />

4.9 Eintragung im Handelsregister<br />

Nachdem die Hauptversammlung der <strong>HYMER</strong> AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

auf die EHVV beschlossen hat, hat der Vorstand der <strong>HYMER</strong> AG den Übertragungsbeschluss<br />

zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.<br />

Gemäß § 327e Abs. 2 i.V.m. § 319 Abs. 5 Satz 1 AktG hat der Vorstand bei der Anmeldung<br />

zu erklären, dass eine Klage gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses nicht<br />

oder nicht fristgemäß erhoben wurde oder dass eine solche Klage rechtskräftig abgewiesen<br />

oder zurückgenommen wurde. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, darf der Übertragungsbeschluss<br />

nicht eingetragen werden (§ 327e Abs. 2 i.V.m. § 319 Abs. 5 Satz 2<br />

AktG).<br />

Fehlt es an der Erklärung des Vorstandes, kann dennoch eingetragen werden, wenn alle<br />

klageberechtigten Aktionäre durch notariell beurkundete Verzichtserklärung auf Erhebung<br />

einer Klage gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses verzichten.<br />

Die vorgenannte Erklärung des Vorstands ist ebenfalls dann nicht erforderlich, wenn das<br />

zuständige Oberlandesgericht Stuttgart, nachdem eine Klage gegen die Wirksamkeit des<br />

Übertragungsbeschlusses erhoben wurde, auf Antrag der <strong>HYMER</strong> AG durch Beschluss<br />

feststellt, dass die Erhebung einer solchen Klage der Eintragung des Übertragungsbeschlusses<br />

in das Handelsregister nicht entgegensteht (sog. Freigabeentscheidung gem.<br />

§327e Abs. 2 i.V.m. § 319 Abs. 6 Satz 1 AktG). Der Beschluss ist gem. § 327e Abs. 2<br />

i.V.m. § 319 Abs. 6 Satz 9 AktG unanfechtbar.<br />

Ein solcher Beschluss ergeht nach § 327e Abs. 2 i.V.m. § 319 Abs. 6 Satz 3 AktG nur,<br />

wenn<br />

die Klage gegen den Übertragungsbeschluss unzulässig oder offensichtlich unbegründet<br />

ist;<br />

der Kläger nicht binnen einer Woche nach Zustellung des Antrags durch Urkunden<br />

nachgewiesen hat, dass er seit Bekanntmachung der Einberufung einen anteiligen<br />

Betrag von mindestens EUR 1.000 hält; oder<br />

das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses vorrangig erscheint,<br />

weil die vom Antragssteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft<br />

und ihre Aktionäre nach freier Überzeugung des Gerichts die Nachteile<br />

18


für den Antragsgegner überwiegen, es sei denn, es liegt eine besondere Schwere<br />

des Rechtsverstoßes vor.<br />

Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister wird der Squeeze Out<br />

wirksam und die <strong>HYMER</strong>-Aktien der Minderheitsaktionäre gehen kraft Gesetzes gegen<br />

Zahlung der Barabfindung auf die EHVV über.<br />

5 Folgen des Übertragungsbeschlusses<br />

Beschließt die Hauptversammlung der <strong>HYMER</strong> AG, die Aktien aller übrigen Aktionäre der<br />

<strong>HYMER</strong> AG auf die EHVV zu übertragen, wird der Vorstand der <strong>HYMER</strong> AG den Übertragungsbeschluss<br />

unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sobald der<br />

Übertragungsbeschluss eingetragen ist, treten die nachfolgend erläuterten Rechtsfolgen<br />

ein.<br />

5.1 Übergang der Aktien auf dieHauptaktionärin<br />

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien<br />

der bisherigen Minderheitsaktionäre der <strong>HYMER</strong> AG kraft Gesetzes auf die EHVV über.<br />

Weitere Rechtshandlungen, wie etwa gesonderte Verfügungsgeschäfte, sind für den Eigentumsübergang<br />

hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre nicht erforderlich.<br />

Die EHVV als Hauptaktionärin der <strong>HYMER</strong> AG wird unmittelbar Eigentümerin der übergegangenen<br />

Aktien; die Minderheitsaktionäre scheiden damit aus der Gesellschaft aus. Die<br />

EHVV erwirbt auf diese Weise alle mit den übergegangenen Aktien verbundenen Mitgliedschaftsrechte,<br />

insbesondere das Gewinnbezugsrecht und die im Zusammenhang mit der<br />

Hauptversammlung bestehenden Rechte (Teilnahme-, Stimm-, Rede- und Fragerecht) aus<br />

den übergegangenen Aktien.<br />

5.2 Erwerb eines Anspruchs auf angemessene Barabfindung<br />

Als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien auf die EHVV erwerben die bisherigen<br />

Minderheitsaktionäre der <strong>HYMER</strong> AG zeitlich mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses<br />

in das Handelsregister einen Anspruch gegen die EHVV auf Zahlung einer Barabfindung.<br />

Die EHVV gewährt jedem Minderheitsaktionär der <strong>HYMER</strong> AG eine Barabfindung<br />

in Höhe von EUR 56,82 je Stückaktie der <strong>HYMER</strong> AG.<br />

Diese Barabfindung wird sofort nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das<br />

Handelsregister am Sitz der <strong>HYMER</strong> AG an die Minderheitsaktionäre ausgezahlt. Die Barabfindung<br />

wird gesetzlich mit einem jährlichen Zinssatz von fünf Prozent über dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz verzinst (§ 327b Abs. 2 AktG). Die Verzinsung läuft hierbei ab dem Zeitpunkt<br />

der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister<br />

am Sitz der <strong>HYMER</strong> AG.<br />

Mit der Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung hat die EHVV die LBBW beauftragt<br />

(siehe dazu auch die näheren Ausführungen unter Ziffer 5.5).<br />

5.3 Wegfall der Börsennotierung<br />

Mit Wirksamwerden des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre durch Eintragung des<br />

Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

der <strong>HYMER</strong> AG auf die EHVV über. Die EHVV geht davon aus, dass die <strong>HYMER</strong> AG<br />

nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bei der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse (General Standard) und der Wertpapierbörse Stuttgart anregen wird, den<br />

19


Handel einzustellen, und gemäß § 39 Abs. 2 BörsG beantragen wird, die Zulassung der<br />

<strong>HYMER</strong>-Aktien zum Handel im regulierten Markt zu widerrufen, sofern der Widerruf der<br />

Zulassung und die Einstellung des Handels nicht von Amts wegen erfolgt. Die Wertpapierbörsen<br />

Berlin, Düsseldorf und München, an denen die Aktien der <strong>HYMER</strong> AG nach Kenntnis<br />

der EHVV im Freiverkehr gehandelt werden, werden über die Anregung zur Einstellung<br />

des Handels und den Antrag auf Widerruf der Zulassung informiert.<br />

5.4 Steuerliche Auswirkungen für die Minderheitsaktionäre<br />

5.4.1 Allgemeines<br />

Die nachfolgenden Ausführungen enthalten eine kurze Zusammenfassung einiger<br />

wichtiger deutscher Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang mit dem<br />

Ausschluss der Minderheitsaktionäre der <strong>HYMER</strong> AG für die in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtigen Aktionäre der <strong>HYMER</strong> AG relevant sein können.<br />

Steuerliche Auswirkungen für in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtige<br />

Aktionäre der <strong>HYMER</strong> AG werden nachfolgend nicht erläutert. Die steuerlichen<br />

Auswirkungen für diese Aktionäre hängen unter anderem von besonderen Vorschriften<br />

des deutschen Steuerrechts, dem Steuerrecht des Staates, in dem der<br />

jeweilige Aktionär ansässig ist, sowie von den Regelungen eines etwa anwendbaren<br />

Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab.<br />

Ferner sind die steuerlichen Auswirkungen für Aktionäre der <strong>HYMER</strong> AG, die ihre<br />

Anteile über ein Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes halten,<br />

nicht Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.<br />

Grundlage der Zusammenfassung sind die zur Zeit der Abfassung des Berichts<br />

geltenden Steuervorschriften in Deutschland. Die Vorschriften können sich kurzfristig<br />

ändern, unter Umständen auch rückwirkend. Die Darstellung bezieht sich<br />

grundsätzlich nur auf die in Deutschland anfallende Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag,<br />

Einkommensteuer und Gewerbesteuer und behandelt nur einige Aspekte<br />

dieser Steuerarten. Beispielsweise werden Besonderheiten bei Aktien, die<br />

als Gegenleistung für eine steuerbegünstigte Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz<br />

erworben wurden (einschließlich so genannter einbringungsgeborener<br />

Aktien nach dem vor 2007 geltenden Umwandlungssteuergesetz), nicht<br />

dargestellt.<br />

Eine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Darstellung wird<br />

nicht übernommen. Zu den Einzelheiten der Darstellung sowie bei Zweifelsfragen<br />

sollte unbedingt ein steuerlicher Berater konsultiert werden. Nur dieser ist in der<br />

Lage, die besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs angemessen<br />

zu bewerten.<br />

5.4.2 Besteuerung von Abfindungsleistungen bei den Aktionären<br />

Die EHVV hat als Hauptaktionärin die Höhe der Barabfindung für die Übertragung<br />

der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 56,82 je Stückaktie der <strong>HYMER</strong> AG<br />

festgelegt.<br />

Die Übertragung der Aktien auf die EHVV gegen Vereinnahmung der Barabfindung<br />

stellt für die Minderheitsaktionäre der <strong>HYMER</strong> AG steuerlich eine Veräußerung ihrer<br />

Aktien dar.<br />

20


Ein Veräußerungsgewinn wird dabei erzielt, wenn und soweit die Barabfindung in<br />

Höhe von EUR 56,82 für eine <strong>HYMER</strong>-Stückaktie abzüglich etwaiger Veräußerungskosten<br />

die steuerlichen Anschaffungskosten bzw. den steuerlichen Buchwert<br />

bei dem jeweiligen Aktionär für die betreffende Aktie übersteigt. Beträgt die Barabfindung<br />

abzüglich etwaiger Veräußerungskosten weniger als die steuerlichen Anschaffungskosten<br />

bzw. der steuerliche Buchwert der Aktien bei dem Aktionär, entsteht<br />

ein Veräußerungsverlust.<br />

Die steuerliche Erfassung eines Veräußerungsgewinns bzw. die steuerliche Geltendmachung<br />

eines Veräußerungsverlustes hängt davon ab, ob die Aktien dem<br />

Privat- oder dem Betriebsvermögen des betreffenden Aktionärs zuzuordnen sind<br />

und wann sie erworben wurden.<br />

(i)<br />

Aktien im Privatvermögen<br />

Bei Aktien der <strong>HYMER</strong> AG, die ein Aktionär im Privatvermögen (unmittelbar<br />

oder über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft) hält, hängt<br />

die Besteuerung zudem von der Höhe der Beteiligung des jeweiligen Aktionärs<br />

an der <strong>HYMER</strong> AG ab.<br />

(a) Beteiligung von weniger als 1%<br />

War der Aktionär innerhalb der der Veräußerung vorausgegangenen<br />

fünf Jahre zu keinem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar am Kapital<br />

der <strong>HYMER</strong> AG zu mindestens 1% beteiligt, gelten die nachfolgenden<br />

Regelungen. Hat der Aktionär die Anteile unentgeltlich erworben,<br />

so werden die Besitzzeit und die Beteiligungsquote des Rechtsvorgängers<br />

oder – im Falle von mehreren aufeinanderfolgenden unentgeltlichen<br />

Erwerben – aller seiner Rechtsvorgänger mit berücksichtigt.<br />

Bei Aktien der <strong>HYMER</strong> AG, die der Aktionär vor dem 1. Januar 2009<br />

erworben hat, unterliegt ein Veräußerungsgewinn grundsätzlich nur<br />

dann der Einkommensteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag), wenn<br />

die Übertragung der Aktien auf die EHVV innerhalb eines Jahres<br />

nach Erwerb erfolgt. In dem Zeitpunkt, in dem die Aktien voraussichtlich<br />

aufgrund des Übertragungsbeschlusses auf die EHVV übergehen,<br />

ist die einjährige Frist für die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns<br />

aus diesen Aktien bereits abgelaufen. Ein Veräußerungsgewinn<br />

ist deshalb nicht steuerbar; Veräußerungsverluste werden<br />

steuerlich entsprechend ebenfalls nicht berücksichtigt.<br />

Hat der Aktionär die Aktien nach dem 31. Dezember 2008 erworben<br />

und sind die oben genannten Voraussetzungen hinsichtlich der Beteiligung<br />

von stets weniger als 1 % erfüllt, so unterliegt der Veräußerungsgewinn<br />

der Einkommensteuer in Höhe eines besonderen Steuersatzes<br />

von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag) unabhängig von<br />

der Haltedauer. Veräußerungsverluste können nur mit Gewinnen aus<br />

der Veräußerung anderer Aktien verrechnet werden. Ein Verlustvortrag<br />

ist möglich. Der Aktionär kann als Werbungskosten pauschal<br />

EUR 801 (zusammen veranlagte Ehegatten: EUR1.602) steuermindernd<br />

geltend machen; ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten<br />

ist ausgeschlossen.<br />

21


Die Einkommensteuer wird grundsätzlich mit dem<br />

Kapitalertragsteuerabzug abgegolten. Auf Antrag und unter bestimmten<br />

weiteren Voraussetzungen können die Abfindungszahlungen jedoch<br />

in eine Einkommensteuerveranlagung als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

einbezogen werden, insbesondere wenn dies zu einer<br />

niedrigeren Besteuerung mit Einkommensteuer beim Anteilseigner<br />

führt (sog. Günstigerprüfung).<br />

(b)<br />

Beteiligung von mindestens 1% innerhalb der letzten fünf Jahre<br />

War der Aktionär zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der der Veräußerung<br />

vorausgegangenen fünf Jahre mindestens mit 1% unmittelbar<br />

oder mittelbar am Kapital der <strong>HYMER</strong> AG beteiligt, so unterliegen<br />

60 % des Veräußerungsgewinns dem individuellen, progressiven<br />

Einkommensteuersatz (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Dieser<br />

steuerpflichtige Teil des Veräußerungsgewinns mindert sich um einen<br />

Freibetrag. Die Höhe des Freibetrags ermittelt sich in einem ersten<br />

Schritt durch Multiplikation der Beteiligungshöhe an der <strong>HYMER</strong><br />

AG mit dem gesetzlich vorgegebenen Betrag von EUR 9.060. Der<br />

danach verbleibende Freibetrag wird in einem zweiten Schritt um<br />

den Betrag gekürzt, um den der steuerpflichtige Teil des Veräußerungsgewinns<br />

höher ist als das Produkt aus der Beteiligungshöhe an<br />

der <strong>HYMER</strong> AG multipliziert mit dem gesetzlich vorgegebenen Betrag<br />

von EUR 36.100.<br />

Ein Kapitalertragsteuerabzug hat keine abgeltende Wirkung. Die Kapitalertragsteuer<br />

wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet<br />

und kann erstattet werden, soweit sie die Einkommensteuer übersteigt.<br />

(ii)<br />

Aktien im Betriebsvermögen<br />

Bei Aktien, die dem Betriebsvermögen eines Aktionärs der <strong>HYMER</strong> AG zuzuordnen<br />

sind, hängt die Besteuerung davon ab, ob der Veräußerer der<br />

Körperschaftsteuer gemäß § 1 Körperschaftsteuergesetz („KStG“) unterliegt<br />

oder eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist.<br />

(a)<br />

Aktionär ist körperschaftsteuerpflichtig gemäß § 1 KStG<br />

Ein Veräußerungsgewinn aus der Übertragung der Aktien ist in diesem<br />

Fall grundsätzlich zu 100 % von der Körperschaftsteuer (zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer befreit. 5% des<br />

Veräußerungsgewinns gelten jedoch als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe<br />

und unterliegen der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />

und der Gewerbesteuer, wenn die Aktien Betriebsvermögen<br />

einer inländischen Betriebsstätte darstellen. Im Ergebnis<br />

ist ein Veräußerungsgewinn daher grundsätzlich zu 95 %<br />

steuerfrei.<br />

Ein Veräußerungsgewinn unterliegt jedoch insbesondere in voller<br />

Höhe der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und<br />

der Gewerbesteuer, soweit in früheren Jahren eine steuerwirksame<br />

Teilwertabschreibung auf die Aktien vorgenommen wurde und diese<br />

22


is zur Veräußerung nicht durch eine so genannte Wertaufholung<br />

ausgeglichen worden ist.<br />

Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang<br />

mit den veräußerten Aktien stehen, dürfen nicht als<br />

Betriebsausgaben abgezogen werden.<br />

(b)<br />

Aktionär ist eine natürliche Person<br />

Ein Veräußerungsgewinn aus der Übertragung der im Betriebsvermögen<br />

einer natürlichen Person gehaltenen Aktien unterliegt in der<br />

Regel zu 60 % der individuellen, progressiven Einkommensteuer der<br />

natürlichen Person (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und, wenn die<br />

Aktien zum Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte gehören,<br />

zu 60 % der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich<br />

nach einem pauschalierten Verfahren auf die persönliche<br />

Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.<br />

Soweit auf die Aktien in der Vergangenheit eine Teilwertabschreibung<br />

vorgenommen wurde, die sich in voller Höhe steuerlich ausgewirkt<br />

hat, ist der Veräußerungsgewinn in voller Höhe steuerpflichtig, soweit<br />

die Teilwertabschreibung nicht durch eine entsprechende Wertaufholung<br />

ausgeglichen wurde.<br />

Eventuelle Veräußerungsverluste und etwaige mit der Veräußerung<br />

in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Betriebsausgaben sind<br />

zu 60 % abzugsfähig, soweit nicht weitere Verlustabzugsbeschränkungen<br />

eingreifen. Veräußerungsgewinne können unter bestimmten<br />

Voraussetzungen zeitlich begrenzt bis zu einem Höchstbetrag von<br />

EUR 500.000 auf bestimmte andere Wirtschaftsgüter übertragen<br />

werden.<br />

(c)<br />

Aktionär ist eine Personengesellschaft<br />

Einkommen- oder Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />

auf den Veräußerungsgewinn wird nur auf der Ebene des<br />

jeweiligen Gesellschafters der Personengesellschaft erhoben. Die<br />

steuerliche Behandlung hängt deshalb grundsätzlich davon ab, ob<br />

der Gesellschafter der Personengesellschaft körperschaft- oder einkommensteuerpflichtig<br />

ist. Die Besteuerung folgt dabei grundsätzlich<br />

den für diese Steuern unter (a) und (b) dargestellten Regeln, die gelten<br />

würden, wenn der Gesellschafter unmittelbarer Aktionär der HY-<br />

MER AG wäre.<br />

Ein Veräußerungsgewinn unterliegt bei einer Mitunternehmerschaft<br />

(insbesondere einer gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten<br />

Personengesellschaft) auf Ebene der Personengesellschaft der Gewerbesteuer,<br />

wenn die Aktien einem inländischen Betriebsvermögen<br />

zugehörig sind. Die Höhe des gewerbesteuerpflichtigen Veräußerungsgewinns<br />

richtet sich nach dem Steuerstatus der einzelnen Gesellschafter.<br />

Soweit es sich bei den Mitunternehmern um unbeschränkt<br />

steuerpflichtige Körperschaften handelt, sind grundsätzlich<br />

95 % des Veräußerungsgewinns von der Gewerbesteuer auf Ebene<br />

23


der Mitunternehmerschaft befreit. Soweit eine natürliche Person Mitunternehmer<br />

ist, sind 40 % des Veräußerungsgewinns von der Gewerbesteuer<br />

befreit. Diese wird im Regelfall nach einem pauschalierten<br />

Verfahren auf die persönliche Einkommensteuer des Mitunternehmers<br />

angerechnet.<br />

Veräußerungsverluste werden auf Ebene der Personengesellschaft<br />

gewerbesteuerlich nicht berücksichtigt, soweit es sich bei den Mitunternehmern<br />

um unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften handelt.<br />

Soweit natürliche Personen Mitunternehmer sind, wird ein Veräußerungsverlust<br />

in Höhe von 60% für gewerbesteuerliche Zwecke<br />

berücksichtigt.<br />

(iii)<br />

Kapitalertragsteuer auf Abfindungszahlungen<br />

Die Abfindungszahlungen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer,<br />

soweit die abgefundenen Anteile nach dem 31. Dezember 2008 erworben<br />

wurden. Die den Verkauf durchführende auszahlende Stelle (inländisches<br />

Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut) hat dabei grundsätzlich für<br />

Rechnung der Aktionäre von den Abfindungszahlungen eine Quellensteuer<br />

(Kapitalertragsteuer) in Höhe von 25 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags<br />

in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragsteuer, insgesamt also<br />

26,375 %, auf den Veräußerungsgewinn einzubehalten und an das zuständige<br />

Finanzamt abzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen findet ein<br />

Kapitalertragsteuerabzug nicht statt. Im Übrigen gilt das zur Kapitalertragsteuer<br />

oben Gesagte entsprechend.<br />

Ein Kapitalertragsteuerabzug findet grundsätzlich nicht statt, wenn (i) entweder<br />

der Aktionär gem. § 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig<br />

ist oder (ii) wenn sich die Aktien an der <strong>HYMER</strong> AG in einem inländischen<br />

Betriebsvermögen (z.B. Einzelunternehmen, originär gewerblich tätige und<br />

gewerblich geprägte Personengesellschaft) befinden und dies durch den<br />

Einzelunternehmer oder die Personengesellschaft gegenüber der auszahlenden<br />

Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird.<br />

5.4.3 Sonderregeln für bestimmte Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors<br />

Ist der Aktionär ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des<br />

Gesetzes über das Kreditwesen („KWG“), und sind die Aktien nach § 1a KWG dem<br />

Handelsbuch des Aktionärs zuzurechnen, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn in<br />

voller Höhe der Besteuerung. Korrespondierend ist ein Veräußerungsverlust abzugsfähig.<br />

Gleiches gilt für Anteile, die von einem Finanzunternehmen im Sinne<br />

des KWG mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben<br />

wurden, und für Aktien, die bei einem Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen<br />

den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die von Pensionsfonds<br />

gehalten werden.<br />

5.5 Wertpapiertechnische Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung<br />

Die EHVV hat die LBBW mit der technischen Durchführung der Auszahlung der Barabfindung<br />

beauftragt.<br />

24


Die Auszahlung der Barabfindung an diejenigen ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre<br />

der <strong>HYMER</strong> AG, die keine effektiven Aktienurkunden besitzen, sondern deren Aktien in Girosammelverwahrung<br />

gehalten werden, erfolgt unverzüglich im Anschluss an die Eintragung<br />

des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister über die jeweilige Depotbank<br />

des Aktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert<br />

und müssen grundsätzlich nicht von sich aus tätig werden.<br />

Soweit Aktionäre Aktien der <strong>HYMER</strong> AG selbst verwahren, werden diese gebeten, nach<br />

der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ihre effektiven Aktienurkunden<br />

bei einem inländischen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die LBBW oder bei<br />

der LBBW während der üblichen Schalterstunden einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung<br />

zwecks Überweisung der Barabfindung mitzuteilen. Zug um Zug gegen Einreichung<br />

der effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktionäre zeitnah die Barabfindung<br />

vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven<br />

Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind. Einzelheiten werden in<br />

einer Abwicklungsbekanntmachung mitgeteilt, die nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses<br />

in das Handelsregister im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.<br />

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre<br />

der <strong>HYMER</strong> AG provisions- und spesenfrei.<br />

25


II.<br />

Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung<br />

(gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG)<br />

1 Vorbemerkung<br />

Die Aktien der Minderheitsaktionäre werden gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung<br />

auf den Hauptaktionär übertragen. Der Hauptaktionär legt gem. § 327b Abs. 1<br />

Satz 1 AktG die Höhe der Barabfindung fest. Die Barabfindung muss die Verhältnisse der<br />

übertragenden Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung<br />

berücksichtigen.<br />

Über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der <strong>HYMER</strong> AG auf die EHVV<br />

soll die ordentliche Hauptversammlung der <strong>HYMER</strong> AG am 25.April 2013 beschließen.<br />

Zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung hat die EHVV den objektivierten Unternehmenswert<br />

der <strong>HYMER</strong> AG ermittelt.<br />

Die EHVV kommt zu dem Ergebnis, dass der nach IDW S1 ermittelte objektivierte Unternehmenswert<br />

der <strong>HYMER</strong>AG TEUR 227.287 zum Bewertungsstichtag 25. April 2013 beträgt.<br />

Bezogen auf die von der <strong>HYMER</strong>AG ausgegebenen Stückaktien ergibt sich je Aktie<br />

ein Wert von<br />

EUR 56,82.<br />

Im Hinblick auf die <strong>HYMER</strong>AG Aktie kommt die EHVV zu dem weiteren Ergebnis, dass<br />

der durchschnittliche volumengewichtete Börsenkurs der <strong>HYMER</strong>AG Aktie im Dreimonatszeitraum<br />

vom 27.August 2012 bis 26. November 2012 –dem letzten Börsenhandelstag<br />

vor der Ankündigung der Absicht der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre<br />

(Minderheitsaktionäre) auf die EHVV als Hauptaktionärin durch Ausschluss der Minderheitsaktionäre<br />

(Squeeze-out) – EUR 47,96 beträgt. Die EHVV stellt fest, dass der aus dem<br />

Ertragswert abgeleitete Wert je <strong>HYMER</strong>AG Aktie in Höhe von EUR 56,82 den maßgeblichen<br />

Börsenkurs überschreitet und dass damit der Wert je <strong>HYMER</strong>AG Aktie in Höhe von<br />

EUR 56,82 die angemessene Barabfindung nach § 327b Abs. 1 AktG darstellt.<br />

Nachstehend wird die Ermittlung der angemessenen Barabfindung eingehend erläutert<br />

und begründet. Zu diesem Zweck wird die Ermittlung des Unternehmenswertes der HY-<br />

MER AG sowie die Ableitung des Wertes je Aktie ausführlich dargestellt.<br />

2 Unternehmensbewertung<br />

Die Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin EHVV auf der Grundlage einer nach einer<br />

anerkannten betriebswirtschaftlichen Methode (Ertragswertverfahren) durchgeführten<br />

und an vergleichbaren Bewertungsfällen orientierten Unternehmensbewertung festgelegt.<br />

Im Hinblick auf die Bewertungsmethodik sowie die Richtigkeit der Berechnungen wurde<br />

auf die sachverständige Unterstützung der KPMG zurückgegriffen.<br />

26


Der Unternehmenswert der <strong>HYMER</strong>AG wurde auf Basis der gefestigten und von der<br />

Rechtsprechung anerkannten Grundsätze der betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertung<br />

auf den Stichtag 25. April 2013 als den Tag der Hauptversammlung der HY-<br />

MER AG, die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die EHVV beschließen<br />

soll, ermittelt.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die Vorgehensweise und die Ergebnisse der<br />

von der Hauptaktionärin EHVV durchgeführten Bewertung.<br />

2.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze<br />

2.1.1 Ertragswert<br />

Der Unternehmenswert der <strong>HYMER</strong> AG wurde nach dem in Deutschland allgemein<br />

anerkannten Ertragswertverfahren ermittelt.<br />

Der Ertragswert eines Unternehmens bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich<br />

finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen<br />

verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner.<br />

Die zur Ermittlung des Ertragswertes abzuzinsenden Nettoeinnahmen der Unternehmenseigner<br />

ergeben sich vorrangig aus den Ausschüttungen der vom Unternehmen<br />

erwirtschafteten finanziellen Überschüsse. Eine Unternehmensbewertung<br />

setzt daher die Prognose der entziehbaren künftigen finanziellen Überschüsse des<br />

Unternehmens voraus. Dabei sind die Nebenbedingungen der gesellschaftsrechtlichen<br />

Ausschüttungsfähigkeit und der Finanzierung der Ausschüttungen zu beachten.<br />

Die möglichen Ausschüttungen an die Unternehmenseigner ergeben sich aus dem<br />

Jahresergebnis durch Hinzurechnung der geplanten Abschreibungen und Abzug<br />

der Investitionen unter Berücksichtigung von Kapitalmaßnahmen, der Veränderungen<br />

des Netto-Umlaufvermögens (Net Working Capital), der Rückstellungen, der<br />

sonstigen Aktiva und Passiva sowie der Nettofinanzposition (Saldo aus verzinslichen<br />

Aktiva und Passiva).<br />

Bei der Ermittlung der den Unternehmenseignern zufließenden Nettoeinnahmen ist<br />

auch die Verwendung der zu Wertsteigerungen führenden Ergebnisthesaurierungen<br />

(z.B. zur Finanzierung von Investitionen, des Bilanzwachstums oder zur Tilgung<br />

von Fremdkapital) sachgerecht zu berücksichtigen.<br />

Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes ist von der Ausschüttung<br />

derjenigen finanziellen Überschüsse auszugehen, die nach Berücksichtigung<br />

des dokumentierten Unternehmenskonzepts zur Ausschüttung zur Verfügung stehen.<br />

Soweit die Planung zwei Phasen unterscheidet, ist für die erste Phase der<br />

Planung (Detailplanungsphase) die Aufteilung der Nettoeinnahmen auf Ausschüttungen<br />

und Thesaurierungen auf der Basis des individuellen Unternehmenskonzepts<br />

und unter Berücksichtigung der bisherigen und geplanten Ausschüttungspolitik,<br />

der Eigenkapitalausstattung und der steuerlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen.<br />

Im Rahmen der zweiten Phase (so genannte Fortführungsphase oder<br />

ewige Rente) ist grundsätzlich anzunehmen, dass das Ausschüttungsverhalten des<br />

zu bewertenden Unternehmens äquivalent zum Ausschüttungsverhalten einer Alternativanlage<br />

ist. In dieser Phase können die thesaurierten Beträge fiktiv unmittelbar<br />

den Anteilseignern zugerechnet werden, soweit die Thesaurierungen nicht zur<br />

27


Finanzierung des mittels der angesetzten Wachstumsrate abgebildeten künftigen<br />

Bilanzwachstums erforderlich sind.<br />

Unterliegen die thesaurierungsbedingten – und den Anteilseignern im Rahmen der<br />

Bewertung unmittelbar zugerechneten – Wertzuwächse (Kursgewinne) einer effektiven<br />

Veräußerungsgewinnbesteuerung, ist dies bei der Bewertung zu berücksichtigen.<br />

Aus diesem Grund umfassen im Folgenden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner<br />

sowohl die ihnen zufließenden Dividenden als auch die unmittelbar zugerechneten<br />

thesaurierten Beträge.<br />

Da der Unternehmenswert aus der Sicht der Unternehmenseigner ermittelt wird, ist<br />

die Steuerbelastung der Anteilseigner auf die Ausschüttungen aus dem Unternehmen<br />

sowie auf die Kursgewinne (zugerechnete Thesaurierungsbeträge) zu berücksichtigen.<br />

Bei der Bewertung von deutschen Kapitalgesellschaften ist zu berücksichtigen,<br />

dass Zinseinkünfte und Ausschüttungen einer einheitlichen und von den individuellen<br />

Verhältnissen des einzelnen Anteilseigners unabhängigen nominellen Steuerbelastung<br />

in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag unterliegen. Gleiches<br />

gilt für realisierte Kursgewinne für Erwerbe ab dem 1. Januar 2009.<br />

Die effektive Steuerlast für Zinsen und Dividenden entspricht regelmäßig der nominellen<br />

Steuerbelastung. Die effektive Steuerbelastung auf zu Wertsteigerungen<br />

führenden Thesaurierungen hängt dagegen vom Zeitpunkt der Realisierung der<br />

Wertsteigerung ab. Sie reduziert sich mit der zunehmenden Haltedauer eines<br />

Wertpapiers durch den Anteilseigner. Anteilseigner werden deshalb bestrebt sein,<br />

die effektive Steuerlast auf Kursgewinne durch lange Haltedauern möglichst gering<br />

zu halten. Unter der Annahme langer Haltedauern und des damit verbundenen<br />

Abzinsungseffektes bedeutet dies einen gegenüber der nominellen Steuerbelastung<br />

von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag deutlich geminderten effektiven Steuersatz<br />

für Veräußerungsgewinne, der typisierend mit dem hälftigen nominellen<br />

Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag angesetzt wurde.<br />

Für die Bewertung des Unternehmens sind die so ermittelten Nettoeinnahmen an<br />

die Unternehmenseigner mit einem geeigneten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag<br />

zu diskontieren.<br />

Die Bewertung der Gesellschaft wurde außerdem entsprechend der herrschenden<br />

Meinung in der Rechtsprechung und der Betriebswirtschaftslehre auf „stand-alone-<br />

Basis“ vorgenommen, das heißt, alle positiven und negativen Verbundeffekte, die<br />

erst durch die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die EHVV erzielt<br />

werden können, wurden außer Betracht gelassen. Gleiches gilt für solche Investitionen<br />

und Desinvestitionen und sonstigen Maßnahmen, die nur unter der Bedingung<br />

der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die EHVV durchgeführt<br />

werden können.<br />

2.1.2 Sonderwerte<br />

Sachverhalte, die im Rahmen der Ertragswertermittlung nicht oder nur unvollständig<br />

abgebildet werden können, sind grundsätzlich gesondert zu bewerten und dem<br />

Ertragswert hinzuzufügen. Neben dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen kommen<br />

dafür unter anderem bestimmte Finanzaktiva und steuerliche Effekte in Frage.<br />

28


Als nicht betriebsnotwendig gelten solche Vermögensteile, die frei veräußert werden<br />

können, ohne dass davon die eigentliche Unternehmensaufgabe berührt wäre.<br />

2.1.3 Liquidationswert und Substanzwert<br />

Erweist es sich insgesamt gegenüber der Unternehmensfortführung als vorteilhafter,<br />

die in den Unternehmen vorhandenen einzelnen Vermögensteile oder in sich<br />

geschlossene Betriebsteile gesondert zu veräußern, käme als Unternehmenswert<br />

auch der Liquidationswert als Summe der durch Liquidation erzielbaren Nettoerlöse<br />

in Betracht.<br />

Da im vorliegenden Fall die bewertete Gesellschaft unbefristet fortgeführt werden<br />

soll und ferner davon auszugehen ist, dass der Ertragswert aufgrund der bei einer<br />

Liquidation anfallenden Kosten (zum Beispiel Sozialpläne, Entschädigungen) über<br />

dem entsprechenden Liquidationswert bei unterstellter Zerschlagung liegen würde,<br />

wurde auf die Ableitung und Darstellung des Liquidationswertes im Rahmen dieses<br />

Berichts verzichtet.<br />

Die Bewertung der Substanz unter Beschaffungsgesichtspunkten führt zu dem so<br />

genannten Rekonstruktionswert des Unternehmens, der wegen der im Allgemeinen<br />

fehlenden immateriellen Werte nur ein Teilrekonstruktionswert ist. Dieser hat keinen<br />

selbständigen Aussagewert für die Ermittlung des Gesamtwertes einer fortzuführenden<br />

Unternehmung. Ein Substanzwert wurde deshalb nicht ermittelt.<br />

2.1.4 Börsenwert<br />

Zur Entwicklung und Relevanz der Börsenkurse der <strong>HYMER</strong>-Aktie verweisen wir<br />

auf Teil 2.II.2.7.<br />

2.2 Methodische Vorgehensweise<br />

2.2.1 Struktur und Abgrenzung des Bewertungsobjekts<br />

Bewertungsobjekt ist die <strong>HYMER</strong>AG. Der Ertragswert der <strong>HYMER</strong>AG wurde auf<br />

Basis ihrer konsolidierten Planungsrechnung ermittelt. Die konsolidierte Planungsrechnung<br />

umfasst alle wesentlichen verbundenen Unternehmen. Die Planung der<br />

<strong>HYMER</strong>AG wird in Abschnitt Teil 2.II.2.4 dargestellt und erläutert.<br />

Die nicht konsolidierten unwesentlichen Beteiligungen wurden als Sonderwert separat<br />

berücksichtigt (vgl. Teil 2.II.2.6.2).<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG, LAIKA und die Rall Freizeitfahrzeuge GmbH, Dettingen („Rall“)<br />

verfügen über steuerliche Verlustvorträge, deren Wertbeitrag gesondert erfasst<br />

wurde. Dabei wurde ein bei der <strong>HYMER</strong> AG bestehender Zinsvortrag aus der Zinsschranke<br />

berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus wurden als Sonderwerte Körperschaftsteuerguthaben der <strong>HYMER</strong><br />

AG und Bürstner sowie ein im Eigentum der LAIKA befindliches Grundstück berücksichtigt<br />

(vgl. Teil 2.II.2.6.2).<br />

Der Unternehmenswert der <strong>HYMER</strong> AG ergibt sich aus dem Ertragswert zuzüglich<br />

der Sonderwerte.<br />

29


2.2.2 Bewertungsstichtag<br />

Für die Ermittlung des Unternehmenswertes wurde der 25.April 2013 zugrunde<br />

gelegt. Das ist der Tag, an dem die Hauptversammlung der <strong>HYMER</strong>AG über die<br />

Übertragung der Anteile der Minderheitsaktionäre beschließen soll.<br />

Demzufolge sind der Bewertung alle nach dem 25.April 2013 anfallenden Überschüsse<br />

der <strong>HYMER</strong>AG (einschließlich des laufenden Jahres) zugrunde zu legen.<br />

Als technischer Bewertungsstichtag wurde der 1. September 2012 festgelegt. Alle<br />

prognostizierten Überschüsse wurden auf diesen Stichtag abgezinst. Der sich zum<br />

1. September 2012 ergebende Unternehmenswert wurde dann auf den<br />

25.April 2013 aufgezinst und der Ermittlung der Barabfindung zugrunde gelegt.<br />

2.2.3 Analyse der Ertragskraft und Ableitung der Zukunftserfolge<br />

Bei der Schätzung der künftigen Erträge ist die Unsicherheit der Zukunftserwartungen<br />

zu berücksichtigen. Hierbei sind im Sinne von Erwartungswerten Risiken und<br />

Chancen in gleicher Weise zu würdigen. Die tatsächlich erzielten Ergebnisse der<br />

Vergangenheit können hierfür eine erste Orientierung geben.<br />

Die Analyse der abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Bereinigung ausgewählter<br />

Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschaft dienen dem<br />

Zweck, in einem ersten Schritt die Grundlagen der Planungsrechnung besser beurteilen<br />

zu können.<br />

Die im Rahmen der Vergangenheitsanalyse durchgeführten Bereinigungen wirken<br />

sich nicht auf die Ermittlung des Unternehmenswertes aus, da die Wertermittlung<br />

auf den Prognosen für die zukünftigen Geschäftsjahre beruht und damit die bereinigten<br />

Ergebnisse der Vergangenheit lediglich Informations- und Plausibilisierungszwecken<br />

dienen.<br />

Die Planungsrechnung der <strong>HYMER</strong>AG besteht aus Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen,<br />

Plan-Bilanzen sowie Plan-Cash-Flow-Rechnungen. Die Detailplanungsphase<br />

umfasst die Geschäftsjahre 2012/13 bis 2014/15.<br />

Die Planungsrechnungen sind Bestandteil des regelmäßigen internen Planungsund<br />

Berichterstattungsprozesses bei der <strong>HYMER</strong> AG. Die Planungsrechnungen<br />

(Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2012/13 sowie Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre<br />

2012/13, 2013/14 und 2014/15) wurden am 28. Juni 2012 vom Vorstand<br />

der <strong>HYMER</strong>AG verabschiedet. Am 25. Juli 2012 hat der Aufsichtsrat der<br />

<strong>HYMER</strong>AG die Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2012/13 gebilligt und für die<br />

Trendplanungen der Geschäftsjahre 2013/14 und 2014/15 um laufende Wiedervorlage<br />

gebeten.<br />

Die Planungsrechnungen werden regelmäßig im Herbst und Winter des jeweiligen<br />

Geschäftsjahres nach den einschlägigen Branchenmessen CARAVAN SALON<br />

Düsseldorf und CMT Stuttgart in Abhängigkeit von den Bestelleingängen überprüft<br />

und aktualisiert. Seit Ende des Kalenderjahres 2012 ergibt sich eine rückläufige<br />

Tendenz von Neuzulassungen bei Reisemobilen und Caravans in Europa (insbesondere<br />

in Südeuropa). Dies führt zu einem sich verschärfenden Wettbewerb. Daraus<br />

ergeben sich ein aggressiver Preiswettbewerb und Bestandsdruck bei den<br />

Händlern, die sich in rückläufigen Produktmargen bei Reisemobilen und Caravans<br />

widerspiegeln. Darüber hinaus ergeben sich Verzögerungen von ursprünglich er-<br />

30


warteten positiven Ergebniseffekten aus der zu Beginn des Geschäftsjahres<br />

2012/13 eingeleiteten Produktionsumstellung. Deshalb wurde die Planung für das<br />

Geschäftsjahr 2012/13 im Februar 2013 aktualisiert.<br />

Gemäß Ad hoc-Mitteilung der <strong>HYMER</strong>AG vom 21.Februar 2013 erwartet der Vorstand<br />

aufgrund des schwierigen Branchenumfeldes für das laufende Geschäftsjahr<br />

2012/13 anstelle des ursprünglich avisierten Konzern-EBIT von ca. EUR 24 Mio.<br />

bis EUR 27 Mio. nur noch ein Konzern-EBIT in Höhe von ca. EUR 8 Mio. bis<br />

EUR 15 Mio. Die aktualisierte Planung für das Geschäftsjahr 2012/13 (Konzern-<br />

EBIT von ca. EUR 11,5 Mio.) einschließlich einer Alternativberechnung für ein Best<br />

Case-Szenario für das Geschäftsjahr 2012/13 ("Best Case-Szenario" mit einem<br />

Konzern-EBIT von ca. EUR 15,5 Mio.) sowie die Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre<br />

2012/13, 2013/14 und 2014/15 wurden vom Vorstand am 21. Februar<br />

2013 verabschiedet und dem Aufsichtsrat in der Sitzung vom 21. Februar 2013<br />

präsentiert. Der Aufsichtsrat genehmigte in dieser Sitzung vom 21. Februar 2013<br />

die aktualisierte Planung für das Geschäftsjahr 2012/13 sowie die Mittelfristplanung<br />

für die Geschäftsjahre 2012/13, 2013/14 und 2014/15 und nahm das Best Case-<br />

Szenario zur Kenntnis.<br />

Die Planung für das Geschäftsjahr 2012/13 (einschließlich Best Case-Szenario)<br />

und die Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2012/13, 2013/14 und 2014/15<br />

wurden vom Vorstand am 28. Februar 2013 im Wesentlichen hinsichtlich der vorzunehmenden<br />

Investitionen und der geplanten Dividendenausschüttung für das<br />

Geschäftsjahr 2012/13 aktualisiert und gemeinsam mit der Grobplanung für die<br />

Geschäftsjahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 verabschiedet. Die nochmals aktualisierte<br />

Mittelfristplanung (Geschäftsjahre 2012/13 bis 2014/15) hat der Aufsichtsrat<br />

am 4. März 2013 genehmigt und hinsichtlich des Best Case-Szenario und der<br />

Grobplanung (Geschäftsjahre 2015/16 bis 2017/18) zur Kenntnis genommen. Diese<br />

nochmals aktualisierte Mittelfristplanung sowie die Grobplanung waren Grundlage<br />

der Bewertung.<br />

Dabei hat die EHVV der Bewertung zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung<br />

das Best Case-Szenario für das Geschäftsjahr 2012/13 zugrunde gelegt.<br />

Die Planungsrechnung der <strong>HYMER</strong> AG ist nach den International Financial Reporting<br />

Standards erstellt worden.<br />

31


2.3 Marktumfeld und Wettbewerbsverhältnisse<br />

2.3.1 Regionale Umsatzverteilung <strong>HYMER</strong>-Konzern<br />

Der <strong>HYMER</strong>-Konzern ist in mehreren europäischen Ländern tätig. Die Umsatzverteilung<br />

für die Geschäftsjahre 2010/11 und 2011/12 stellt sich in den wesentlichen<br />

Absatzgebieten wie folgt dar:<br />

Umsatzverteilung <strong>HYMER</strong>-Konzern<br />

Umsatz<br />

2011/2012<br />

in TEUR<br />

Quelle: Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG<br />

Anteil am<br />

Gesamtumsatz<br />

in%<br />

Deutschland 408.157 47,5%<br />

Frankreich 140.165 16,3%<br />

Italien 48.709 5,7%<br />

Norwegen 39.129 4,6%<br />

Niederlande 37.620 4,4%<br />

Schweden 34.418 4,0%<br />

Schweiz 34.123 4,0%<br />

Belgien 21.744 2,5%<br />

Großbritannien 21.337 2,5%<br />

Finnland 17.855 2,1%<br />

Sonstige 55.915 6,5%<br />

Gesamt 859.172 100,0%<br />

Die wesentlichen Märkte für den <strong>HYMER</strong>-Konzern sind damit Deutschland, Frankreich,<br />

Italien sowie Skandinavien (Finnland, Schweden und Norwegen) mit einem<br />

aggregierten Anteil von rund 80% am Gesamtumsatz im Geschäftsjahr 2011/12.<br />

32


2.3.2 Makroökonomisches Umfeld<br />

Europa<br />

Die europäische Schuldenkrise hat das Wirtschaftswachstum in Europa im<br />

Jahr 2012 deutlich gebremst (Veränderung Bruttoinlandsprodukt („BIP“) zum Vorjahr:<br />

-0,3%). Nach Schätzungen der Economist Intelligence Unit („EIU“) ist auch für<br />

die kommenden Jahre von einer weitestgehenden Stagnation der Wirtschaftsaktivitäten<br />

in Europa auszugehen (BIP-Veränderung 2013: +0,0%; sukzessive Erholung<br />

in den Folgejahren bis +1,6% in 2016). Im Durchschnitt liegt die BIP-Veränderung<br />

für den Zeitraum 2013 bis 2016 bei 1,1% p.a.<br />

Makroökonom ische Daten - Europa (EU27)<br />

2009 2010 2011 2012E 2013F 2014F 2015F 2016F<br />

Reales Bruttoinlandsprodukt (BIP)<br />

(Veränderung zum Vorjahr in %) -4,3 2,0 1,6 -0,3 0,0 1,3 1,5 1,6<br />

Preissteigerung Verbraucherpreise<br />

(Veränderung zum Vorjahr in %) 0,7 1,9 2,7 2,6 2,2 2,1 2,2 2,1<br />

E = Estimate; F = Forecast<br />

Quelle: The Economist Intelligence Unit, Stand 24. Januar 2013; eigene Darstellung<br />

Besonders angespannt ist die wirtschaftliche Situation in den Euro-Krisenländern<br />

Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Für diese Länder ist nach EIU-<br />

Schätzungen auch für das Jahr 2013 von einem rückläufigen Wirtschaftswachstum<br />

auszugehen (BIP-Veränderung gegenüber 2012: -5,0% (Griechenland), -1,1% (Italien),<br />

-2,8% (Portugal) und -1,6% (Spanien)) 1<br />

.<br />

Von den skandinavischen Märkten verzeichneten Finnland und Dänemark, dem<br />

europäischen Trend folgend, 2012 ein negatives Wirtschaftswachstum (BIP-<br />

Veränderung zum Vorjahr: -0,2% (Finnland), -0,4% (Dänemark)), während die<br />

schwedische Wirtschaft moderat wuchs (+1,0%) und die norwegische Wirtschaft<br />

mit +2,9% am deutlichsten zulegte. Mit BIP-Wachstumsraten zwischen +1,3% und<br />

+2,8% wird für die skandinavischen Märkte für 2014 eine im europäischen Vergleich<br />

überdurchschnittliche Erholung der Wirtschaft<br />

2<br />

erwartet.<br />

Die Inflationserwartung für Europa liegt für die kommenden Jahre im Mittel relativ<br />

konstant bei knapp über 2,0% p.a.<br />

Der ifo-Indikator für das Wirtschaftsklima im Euroraum ist im vierten Quartal 2012<br />

weiter gesunken, nicht zuletzt aufgrund der pessimistischen Erwartungen der befragten<br />

Experten hinsichtlich der Geschäftsentwicklung in den nächsten sechs Monaten.<br />

3<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Vgl. EIU, Global Forecasting Service, abgerufen am 24. Januar 2013.<br />

Vgl. EIU, Global Forecasting Service, abgerufen am 24. Januar 2013.<br />

Vgl. ifo Wirtschaftsklima für den Euroraum – Vorabergebnisse des Ifo World Economic Survey vom 4. Quartal 2012 in<br />

Zusammenarbeit mit der Internationalen Handelskammer in Paris („ICC“), abgerufen am 24. Januar 2013 unter:<br />

http://www.cesifo-group.de/de/ifoHome/facts/Survey-Results/World-Economic-Survey/Economic-Climate-for-the-Euro-<br />

Area/Archive/2012/Economic-Climate-Euro-Area-20121108.html.<br />

33


ifo Wirtschaftsklima Euroraum, Dezember 2012<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

Geschäftsklima als Mittel der Bewertung aus aktueller Lage und erwarteter Entwicklung<br />

Einschätzung aktuelle Lage<br />

Erwartungshaltung für die nächsten 6 Monate gegenüber dem Vorquartal<br />

Quelle: CESifo Group Munich 4 ; eigene Darstellung<br />

Die europäische Wirtschaft befindet sich derzeit in einer Rezession. Auch für das Jahr<br />

2013 ist nicht mit einer wesentlichen Erholung der Wirtschaft zu rechnen.<br />

Deutschland<br />

Nach einer deutlichen, durch die europäische Schuldenkrise bedingten Verlangsamung<br />

des gesamtwirtschaftlichen Wachstums Deutschlands im Jahr 2012 (BIP-Veränderung<br />

zum Vorjahr 2011: +0,9%) wird derzeit auf Basis von EIU-Schätzungen auch für die kommenden<br />

Jahre nur von einem geringen Wachstum ausgegangen (ø 2013 bis 2016: +1,2%<br />

p.a.). Während kurzfristig für die Jahre 2013 und 2014 ein über dem europäischen Durchschnitt<br />

liegendes Wirtschaftswachstum für Deutschland prognostiziert wird, soll dieses mittelfristig<br />

in den Jahren 2015 und 2016 unter dem europäischen Durchschnitt (Delta 2016:<br />

-0,3%) liegen.<br />

Makroökonomische Daten - Deutschland<br />

2009 2010 2011 2012E 2013F 2014F 2015F 2016F<br />

Reales Bruttoinlandsprodukt (BIP)<br />

(Veränderung zum Vorjahr in %) -5,1 4,0 3,1 0,9 0,8 1,6 1,2 1,3<br />

Privater Konsum<br />

(Veränderung zum Vorjahr in %) 0,3 0,8 1,7 0,6 0,8 1,0 0,9 1,3<br />

Preissteigerung Verbraucherpreise<br />

(Veränderung zum Vorjahr in %) 0,2 1,2 2,5 2,1 1,8 1,9 2,1 1,9<br />

Verfügbares Einkommen<br />

(Veränderung zum Vorjahr in %) -0,4 0,8 1,1 0,9 0,6 0,9 1,0 1,5<br />

E = Estimate; F = Forecast<br />

Quelle: EIU, abgerufen am 24. Januar 2013; eigene Darstellung<br />

Für den privaten Konsum wird in den nächsten Jahren (2013 bis 2016) ein jährliches<br />

Wachstum von +0,8% bis +1,3% erwartet.<br />

Die Preissteigerungsrate in Deutschland betrug im Jahr 2012 +2,1%. Für die Jahre 2013<br />

bis 2016 wird derzeit im Mittel eine Preissteigerung von +1,9% p.a. erwartet.<br />

4<br />

Abgerufen am 24. Januar 2013 unter: http://www.cesifo-group.de/de/ifoHome/facts/Survey-Results/World-Economic-<br />

Survey/Economic-Climate-for-the-Euro-Area/Archive/2012/Economic-Climate-Euro-Area-20121108.html.<br />

34


Das verfügbare Einkommen ist im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr um +0,9% gestiegen.<br />

Für die Jahre 2013 bis 2016 wird eine sukzessive Steigerung der jährlichen Wachstumsrate<br />

erwartet. Im Durschnitt liegt diese für den Zeitraum 2013 bis 2016 bei +1,0% p.a.<br />

Markroökonomische Daten -Deutschland<br />

4,5<br />

4,0<br />

3,5<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,0<br />

BIP<br />

Preissteigerung<br />

Privater Konsum<br />

Verfügbares Einkommen<br />

Quelle: EIU, abgerufen am 24. Januar 2013; eigene Darstellung (ohne 2009)<br />

Nachdem der monatlich veröffentlichte ifo-Geschäftsklimaindex für die gewerbliche Wirtschaft<br />

in Deutschland im Oktober 2012 zum sechsten Mal in Folge fiel, ist dieser in den<br />

Monaten November und Dezember 2012 wieder gestiegen. Zwar beurteilen die befragten<br />

Unternehmen ihre aktuelle Lage etwas ungünstiger als im Vormonat, dafür hat jedoch der<br />

Pessimismus bezüglich der künftig erwarteten Geschäftsentwicklung abgenommen. 5<br />

ifo Konjunkturtest Gewerbliche Wirtschaft, Dezember 2012<br />

125<br />

120<br />

115<br />

110<br />

105<br />

100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

Geschäftsklima<br />

Geschäftsbeurteiligung (aktuelle Lage)<br />

Geschäftserwartung<br />

Quelle: CESifo Group Munich 6 ,eigene Darstellung<br />

Die deutsche Wirtschaft hat damit im Jahr 2012 nahezu stagniert. Auch für das Jahr 2013<br />

wird nur von einem geringen wirtschaftlichen Wachstum ausgegangen.<br />

5<br />

6<br />

Vgl. CESifo Group Munich, Presseinformation für das ifo-Geschäftsklima Deutschland – Ergebnisse des ifo Konjunkturtests<br />

im Dezember 2012, abgerufen am 24. Januar 2013 unter: http://www.cesifo-group.de/de/ifoHome/facts/Survey-<br />

Results/Business-Climate/Geschaeftsklima-Archiv/2012/Geschaeftsklima-20121219.html.<br />

Abgerufen am 24. Januar 2013 unter: http://www.cesifo-group.de/de/ifoHome/facts/Time-series-and-<br />

Diagrams/Zeitreihen/Reihen-Geschaeftsklima-Deutschland.html.<br />

35


Frankreich<br />

Nach einer ebenfalls deutlichen Verlangsamung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums im<br />

Jahr 2012 (BIP-Veränderung zum Vorjahr: +0,1%) wird derzeit nach EIU-Schätzungen<br />

auch für die kommenden Jahre nur von einem geringen Wachstum ausgegangen (ø 2013<br />

bis 2016: +1,0% p.a.). Die Wachstumsprognose liegt damit mittelfristig knapp unter dem<br />

für Gesamteuropa erwarteten Niveau (+1,6% für Europa in 2016).<br />

Makroökonomische Daten - Frankreich<br />

2009 2010 2011 2012E 2013F 2014F 2015F 2016F<br />

Reales Bruttoinlandsprodukt (BIP)<br />

(Veränderung zum Vorjahr in %) -3,1 1,6 1,7 0,1 0,1 0,9 1,4 1,5<br />

Privater Konsum<br />

(Veränderung zum Vorjahr in %) 0,2 1,4 0,2 0,0 -0,1 0,6 1,0 1,3<br />

Preissteigerung Verbraucherpreise<br />

(Veränderung zum Vorjahr in %) 0,1 1,7 2,3 2,2 1,6 2,0 2,2 2,1<br />

Verfügbares Einkommen<br />

(Veränderung zum Vorjahr in %) 3,0 0,5 -0,1 -0,2 0,0 0,6 0,9 1,1<br />

Quelle: EIU, abgerufen am 24. Januar 2013; eigene Darstellung<br />

Für den privaten Konsum in Frankreich wird in den nächsten Jahren (2013 bis 2016) ein<br />

jährliches Wachstum von -0,1% bis +1,3% erwartet.<br />

Die Preissteigerungsrate betrug im Jahr 2012 +2,2%. Für die Jahre 2013 bis 2016 wird<br />

derzeit im Mittel eine Preissteigerung von +2,0% p.a. erwartet.<br />

Das verfügbare Einkommen hat sich auch im Jahr 2012 weiter reduziert. Für die Jahre<br />

2013 bis 2016 wird nach einer Stagnation in 2013 (+0,0%) eine sukzessive Steigerung<br />

für die Folgejahre erwartet (+1,1% im Jahr 2016).<br />

Markroökonomische Daten -Frankreich<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,0<br />

-0,5<br />

BIP<br />

Preissteigerung<br />

Privater Konsum<br />

Verfügbares Einkommen<br />

Quelle: EIU, abgerufen am 24. Januar 2013; eigene Darstellung (ohne 2009)<br />

Nachdem der monatlich veröffentlichte französische Geschäftsklimaindex seit März 2011,<br />

abgesehen von einer kurzen Erholung im März 2012, kontinuierlich gefallen ist, verzeichnete<br />

dieser für die Monate November und Dezember 2012 wieder eine leichte Aufwärtsbewegung.<br />

Der langfristige Durchschnitt des Index seit seiner Ersterhebung im Januar<br />

1977 liegt bei 100 Punkten, womit sich mit 87 Punkten im Dezember 2012 ein sehr<br />

36


pessimistisches Bild hinsichtlich der Einschätzung der französischen Wirtschaftslage abzeichnet.<br />

INSEE Geschäftsklimaindex Frankreich, Dezember 2012<br />

125<br />

120<br />

115<br />

110<br />

105<br />

100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

Quelle: INSEE National Institute of Statistics and Economic Studies 7 ; eigene Darstellung<br />

Die französische Wirtschaft hat damit im Jahr 2012 nahezu stagniert. Auch für das Jahr<br />

2013 wird von einem Wirtschaftswachstum nahe Null ausgegangen.<br />

2.3.3 Entwicklung des Freizeitfahrzeugmarktes<br />

Europa<br />

Der Reisemobil-Markt in Europa hat sich – gemessen an der Anzahl der Neuzulassungen<br />

– in der Vergangenheit positiv entwickelt. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate<br />

(Compound Annual Growth Rate („CAGR“)) betrug für den Zeitraum 2002 bis 2011 +2,3%.<br />

Allerdings ist für die jüngere Vergangenheit (2007 bis 2011) eine rückläufige Marktentwicklung<br />

zu beobachten (CAGR: -4,7%). Dieser Trend war insbesondere durch die negative<br />

Entwicklung in den Ländern Dänemark (CAGR: -24,0%), Spanien (CAGR: -18,5%), Italien<br />

(CAGR: -17,3%) und Portugal (CAGR: -19,3%) getrieben und konnte auch nicht durch eine<br />

positive Entwicklung in den Märkten Deutschland (CAGR: +2,6%), Schweden (CAGR:<br />

+4,0%) und Norwegen (CAGR: +8,8%) ausgeglichen werden. 8<br />

Die größten europäischen Reisemobil-Märkte sind Deutschland, Frankreich, Italien und<br />

Großbritannien. Entgegen dem gesamteuropäischen Trend hat sich in diesen Schwerpunktmärkten<br />

lediglich der deutsche Reisemobil-Markt in den Jahren 2007 bis 2011 positiv<br />

entwickelt.<br />

7<br />

8<br />

Abgerufen am 24. Januar 2013 unter: http://www.insee.fr/fr/themes/info-rapide.asp?id=105&date=20120925.<br />

Vgl. Caravaning Industrie Verband Deutschland („CIVD“), Caravaning Profile 2012, S. 44.<br />

37


Neuzulassungen Reisemobile Europa (2002 -2011)<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Großbritannien Deutschland Frankreich<br />

Niederlande Schweden Norwegen<br />

Dänemark Spanien Italien<br />

Finland<br />

Portugal<br />

Quelle: CIVD,Caravaning Profile 2012, S. 44; eigene Darstellung<br />

Der Markt für Caravans hat sich – gemessen an der Anzahl der Neuzulassungen – in der<br />

Vergangenheit rückläufig entwickelt (CAGR 2002 bis 2011: -3,7%; CAGR 2007 bis 2011:<br />

-9,0%). Eine solche rückläufige Entwicklung ist in der Vergangenheit für alle europäischen<br />

Caravan-Märkte zu beobachten. Insbesondere in den Jahren 2007 bis 2011 verzeichneten<br />

die Märkte Dänemark (CAGR: -21,1%), Spanien (-17,1%) und Portugal (-29,3%) einen besonders<br />

starken Rückgang.<br />

Die größten europäischen Caravan-Märkte sind Großbritannien, Deutschland, die Niederlande<br />

und Frankreich, wobei die Märkte Deutschland und Frankreich in der jüngeren Vergangenheit<br />

im Vergleich zum europäischen Durchschnitt geringere Rückgänge der Neuzulassungen<br />

zu verzeichnen hatten (CAGR Deutschland 2007 -2011: -2,4%; CAGR Frankreich<br />

2007 - 2011: -3,7%).<br />

Neuzulassungen Caravans Europa (2002 -2011)<br />

40.000<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Großbritannien Deutschland Frankreich<br />

Niederlande Schweden Norwegen<br />

Dänemark Spanien Italien<br />

Finland<br />

Portugal<br />

Quelle: CIVD,Caravaning Profile 2012, S. 36; eigene Darstellung<br />

Aktuellste Zahlen belegen eine weiter rückläufige Entwicklung des europäischen Freizeitfahrzeugmarktes,<br />

wobei ein deutlich negativeres Ergebnis für den Caravan-Markt im Vergleich<br />

zum Reisemobil-Markt zu beobachten ist.<br />

38


Neuzulassungen Caravans in Europa (in T)<br />

Neuzulassungen Reisemobile in Europa (in T)<br />

90,0<br />

60,0<br />

81,3<br />

-7,9% -1,6%<br />

74,9<br />

90,0<br />

73,7 72,5<br />

60,0<br />

30,0<br />

30,0<br />

0,0<br />

Sep. 2010 -<br />

Aug. 2011<br />

Sep. 2011 -<br />

Aug. 2012<br />

0,0<br />

Sep. 2010 -<br />

Aug. 2011<br />

Sep. 2011 -<br />

Aug. 2012<br />

Neuzulassungen Freizeitfahrzeuge in Europa (in T)<br />

180,0<br />

150,0<br />

120,0<br />

90,0<br />

60,0<br />

30,0<br />

0,0<br />

155,0<br />

Sep. 2010 -<br />

Aug. 2011<br />

-4,9%<br />

147,4<br />

Sep. 2011 -<br />

Aug. 2012<br />

Quelle: European Caravan Federation („ECF“) 9 ;eigene Darstellung<br />

Auch für das Jahr 2013 erwartet <strong>HYMER</strong> sowohl für den europäischen Reisemobile-Markt<br />

als auch für den europäischen Caravan-Markt einen Rückgang der Neuzulassungen. Dabei<br />

wird nicht davon ausgegangen, dass die wenigen stabilen Märkte die rückläufige<br />

Marktentwicklung in der Mehrheit der europäischen Länder ausgleichen können. 10 Der daraus<br />

resultierende erhöhte Wettbewerbsdruck, insbesondere in den noch verbleibenden<br />

stabileren Märkten, wird sich erwartungsgemäß negativ auf die Ergebnismargen auswirken.<br />

Deutschland<br />

Der Markt für Reisemobile war in den Jahren 2009 und 2010 durch einen starken Neuzulassungsrückgang<br />

im Vergleich zum Jahr 2008 gekennzeichnet, wodurch die starke Abhängigkeit<br />

des Freizeitfahrzeugmarktes von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung deutlich<br />

wird. In den Jahren 2011 und 2012 nahm die Anzahl der Neuzulassungen wieder deutlich<br />

zu und übertraf sogar das Vorkrisen-Niveau der Zulassungen aus dem Jahr 2008. Die<br />

CAGR für den Zeitraum 2007 bis 2012 beträgt +4,1%.<br />

9<br />

10<br />

Abgerufen am 24. Januar 2013 unter: http://www.e-c-f.com/fileadmin/templates/4825/images/statistics/europazul-2.pdf.<br />

Vgl. Presseinformation der ECF vom 19. November 2012 „Europäischer Caravaningmarkt gibt nach“, abgerufen am<br />

24. Januar 2013 unter: http://www.civd.de/caravaning/presse/pressemeldungen/2012/19-november-2012-b/.<br />

39


Neuzulassungen Reisemobile<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

CAGR: 4,1%<br />

19.655 20.920 17.556 18.139 21.791 24.062<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Quellen: CIVD, Caravaning Profile 2012, S 19.; CIVD, Markt und Statistik Information 01/2013 11 ;eigene Darstellung<br />

Nach einem starken Rückgang der Caravan-Neuzulassungen in den Jahren 2009 und<br />

2010 wurde im Jahr 2011 wieder ein deutlich positiveres Ergebnis erzielt (+11%). Im<br />

Jahr 2012 verlangsamte sich dieses Wachstum mit einer Neuzulassungssteigerung von<br />

+1,8% im Vergleich zum Vorjahr jedoch wieder. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate<br />

für den Zeitraum 2007 bis 2012 beträgt -1,5%, womit sich der Markt für Caravans seit<br />

2007 rückläufig entwickelt hat.<br />

Neuzulassungen Caravans<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

CAGR: -1,6% -1,5%<br />

19.067 19.278<br />

16.723 17.324 17.637<br />

15.608<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Quellen: CIVD, Caravaning Profile 2012, S 9.; CIVD, Markt und Statistik Information 01/2013 12 ;eigene Darstellung<br />

Damit wurden in den vergangenen sechs Jahren in Deutschland mehr Reisemobile als Caravans<br />

zugelassen. Die abnehmende Zahl der Neuzulassungen von Caravans ist unter<br />

anderem durch ein verändertes Reiseverhalten und den zunehmenden Ersatz von Caravans<br />

durch Mobilheime begründet.<br />

Der Umsatz der gesamten deutschen Freizeitfahrzeugbranche (Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge<br />

und Zubehörgeschäft) betrug im Jahr 2012 EUR 6,27 Milliarden (+8,8% im Vergleich<br />

zum Vorjahr), wobei davon EUR 3,36 Milliarden durch den Verkauf von Neufahrzeu-<br />

11<br />

12<br />

Abgerufen am 1. Februar 2013 unter: http://www.civd.de/fileadmin/civd/images/marktzahlen/A1_monatlich_01.pdf.<br />

Abgerufen am 1. Februar 2013 unter: http://www.civd.de/fileadmin/civd/images/marktzahlen/A1_monatlich_01.pdf.<br />

40


gen (Reisemobile und Caravans) generiert wurde (+13,2% im Vergleich zum Vorjahr). 13<br />

Auch der Durchschnittspreis je Reisemobil bzw. Caravan stieg im Vergleich zum Vorjahr.<br />

Dieser betrug im Jahr 2012 für Reisemobile durchschnittlich EUR 62.617 (+4,98%) und für<br />

Caravans durchschnittlich EUR 17.495 (+6,43%), jeweils einschließlich Mehrwertsteuer. 14<br />

Dabei ist die Steigerung des Durchschnittspreises jedoch offensichtlich nicht auf eine allgemeine<br />

Preiserhöhung, sondern vielmehr auf die Präferenz der Kunden für höherwertige<br />

und besser ausgestatte Modelle zurückzuführen. 15<br />

In Anbetracht des hohen Exportanteils (Reisemobile-Exporte 2011: 45,9%; Caravan-<br />

Exporte 2011: 56,3% 16 ) der deutschen Freizeitfahrzeugindustrie ist davon auszugehen,<br />

dass sich vor dem Hintergrund der gesamteuropäischen Marktentwicklungen zukünftig<br />

auch der Druck auf die deutsche Fahrzeugproduktion verstärken wird. 17<br />

Frankreich<br />

Nach einem starken Rückgang der Reisemobil-Neuzulassungen in den Jahren 2008 bis<br />

2010 wurde im Jahr 2011 in Frankreich wieder ein deutlicher Zuwachs bei den Neuzulassungen<br />

verzeichnet. Für den Berichtszeitraum September 2011 bis August 2012 wurden<br />

allerdings nur 17.837 Neuzulassungen registriert, womit im Vergleich zur Vorjahresperiode<br />

-5,9% weniger Fahrzeuge zugelassen wurden.<br />

Neuzulassungen Reisemobile<br />

25.000<br />

CAGR: -4,9%<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

23.600<br />

21.750<br />

18.050 18.200 19.300 17.837<br />

* Sept. 2011 bis Aug. 2012; Vorjahreszeitraum : 18.956 Neuzulassungen<br />

Quellen: CIVD, Caravaning Profile 2012, S. 36; ECF 18 ; eigene Darstellung<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

Vgl. CIVD Mitteilung vom 14. Januar 2013 „Deutsche Caravaningbranche setzt neue Höchstmarke – Erstmals mehr als<br />

6 Milliarden Euro Gesamtumsatz“, abgerufen am 24. Januar 2013 unter:<br />

http://www.civd.de/caravaning/presse/pressemeldungen/2013/14-januar-2013-2/.<br />

Vgl. CIVD Mitteilung vom 14. Januar 2013 „Zahlen und Fakten Januar 2013“, abgerufen am 24. Januar 2013 unter:<br />

http://www.civd.de/fileadmin/civd/pdf/hintergrundinformationen/Fact_sheet_Januar_2013.pdf.<br />

Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22.01.2013 „Der Caravaning-Markt 2012 – Schon wieder ein Rekordjahr“.<br />

Vgl. CIVD Caravaning Profile 2012, S. 13 und S. 27.<br />

Vgl. ECF Pressemitteilung vom 14. Januar 2013: „European leisure vehicle market hit hard by sovereign-debt crisis“,<br />

abgerufen am 24. Januar 2013 unter: http://www.e-c-f.com/fileadmin/templates/4825/press/041.pdf.<br />

Vgl. ECF, Registration of new Leisure Vehicles season September 2011 – August 2012, abgerufen am 24. Januar 2013<br />

unter: http://www.e-c-f.com/fileadmin/templates/4825/images/statistics/europazul-2.pdf.<br />

41


Auch der Markt für Caravans war in den Jahren 2008 bis 2010 durch einen starken Neuzulassungsrückgang<br />

gekennzeichnet. Analog zur Entwicklung des Reisemobile-Marktes ist<br />

auch die Anzahl der Neuzulassungen von Caravans im Jahr 2011 wieder gestiegen. Für<br />

den Berichtszeitraum September 2011 bis August 2012 wurden allerdings mit 9.793 Fahrzeugen<br />

wieder -1,6% weniger Neuzulassungen registriert. Insgesamt war für den französischen<br />

Caravan-Markt in der jüngeren Vergangenheit eine rückläufige Entwicklung zu beobachten<br />

(CAGR 2007 bis 2011: -3,7%).<br />

Neuzulassungen Caravans<br />

14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

CAGR: -3,7%<br />

12.150<br />

11.100 10.950<br />

9.850<br />

10.450 9.793<br />

* Sept. 2011 bis Aug. 2012; Vorjahreszeitraum : 9.957 Neuzulassungen<br />

Quellen: CIVD, Caravaning Profile 2012, S. 36;ECF 19 eigene Darstellung<br />

Damit ist die Anzahl der neu zugelassenen Reisemobile in Frankreich in der Vergangenheit<br />

(CAGR 2007 bis 2011: -4,9%) stärker zurückgegangen als die Anzahl der Caravan-<br />

Neuzulassungen, womit für den französischen Freizeitfahrzeugmarkt eine zu den meisten<br />

anderen europäischen Märkten gegensätzliche Entwicklung zu beobachten ist.<br />

2.3.4 Wettbewerbsverhältnisse im Freizeitfahrzeugmarkt<br />

Europa<br />

Eine Übersicht der wichtigsten europäischen Herstellergruppen und Marken der Freizeitfahrzeugindustrie<br />

ist der folgenden Grafik zu entnehmen:<br />

19<br />

Vgl. ECF, Registration of new Leisure Vehicles season September 2011 – August 2012, abgerufen am 24. Januar 2013<br />

unter: http://www.e-c-f.com/fileadmin/templates/4825/images/statistics/europazul-2.pdf.<br />

42


Wichtigste Herstellergruppen und Marken<br />

Herstellergruppe<br />

Marken<br />

Hymer AG<br />

Bürstner, Carado, Hymer, Laika, Niesmann+Bischoff<br />

CMC GmbH & Co. KG Dethleffs, Sunlight, LMC, TEC<br />

Hobby Wohnwagenwerk Ing. Hobby, Fendt<br />

Harald Striewski GmbH<br />

Knaus Tabbert GmbH BavariaCamp, Knaus, Morelo, Tabbert, T@B, Weinsberg, Wilk<br />

GP S.A.S. Groupe Pilote Bavaria, Frankia, Le Voyageur, Moovéo, Pilote, RMB Pilote<br />

La Société Rapido<br />

Campérêve, CVC (Westfalia), Esterel, Fleurette, Itineo, Rapido<br />

TRIGANO S.A.<br />

Arca, Autostar, Auto-Trail, Benimar, Caravelair, Challenger,<br />

Chausson, Caravan International (CI), EuraMobil, Font<br />

Vendôme, Karmann-Mobil, La Mancelle, Raclet, Roller Team,<br />

Silver, Sterckeman<br />

Explorer Group Ltd.<br />

Swift Group Ltd.<br />

SEA Società Europea<br />

Autocaravan S.p.A*<br />

Autocaravans Rimor S.p.A.<br />

Adria mobil d.o.o.<br />

Buccaneer, Elddis<br />

Autocruise, Bessacar, Escape, Sprite, Sterling, Swift<br />

Elnagh, McLouis, Miller, Mobilvetta<br />

Rimor, Kentucky Camp, X-Go<br />

Adria, Sun Living, Sun Roller<br />

* Die Trigano S.A. hat am 23. November 2012 bekannt gegeben, die SEA Società Europea<br />

Autocaravan S.p.A zu übernehmen.<br />

Quelle: Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG<br />

Gemessen an der Gesamtanzahl der Neuzulassungen lag der Marktanteil des <strong>HYMER</strong>-<br />

Konzerns im Jahr 2011 für den europäischen Reisemobile-Markt bei rund 18%. Die größten<br />

Markenwettbewerber sind die Trigano S.A. mit Sitz in Paris/Frankreich („Trigano“), Adria-MOBIL<br />

d.o.o. mit Sitz in Novo mesto/Slowenien („Adria“) sowie die Società Europea<br />

Autocaravan S.p.A mit Sitz in Trivolzio/Italien („SEA“). Gemeinsam vereinten die drei Segmentwettbewerber<br />

rund 23% der gesamten Neuzulassungen im Jahr 2011 auf sich. 20<br />

Reisemobile-Marktanteil <strong>HYMER</strong> in Europa auf Basis Neuzulassungen 2011<br />

Bürstner<br />

~7% Hymer<br />

~5% Capron<br />

~3%<br />

Laika<br />

~2%<br />

Niesmann+<br />

Bischoff<br />

~0,5%<br />

Wettbewerb<br />

~83%<br />

*Zulassungszahlen der Marken Carado (Hymer) und Sunlight (CMC) werden unter Capron<br />

zusammengefasst<br />

Quelle: Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG<br />

20<br />

Vgl. Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG.<br />

43


Im Segment Caravans lag der Marktanteil des <strong>HYMER</strong>-Konzerns in Europa im Jahr 2011<br />

bei rund 6%. Die größten Markenwettbewerber im Segment Caravans sind die Hobby-<br />

Wohnwagenwerk Ing. Harald Striewski GmbH mit Sitz in Fockbeck („Hobby“) und die<br />

Knaus Tabbert GmbH mit Sitz in Jandelsbrunn („Knaus Tabbert“). Gemeinsam vereinten<br />

die zwei größten Segmentwettberber im Jahr 2011 rund 34% der gesamten Neuzulassungen<br />

auf sich. 21<br />

Caravan-Marktanteil <strong>HYMER</strong> in Europa auf Basis Neuzulassungen 2011<br />

Bürstner<br />

~3%<br />

Hymer<br />

~2%<br />

Capron<br />

~1%<br />

Quelle: Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG<br />

Deutschland<br />

Wettbewerb<br />

~94%<br />

* Zulassungszahlen der Marken Carado (Hymer) und Sunlight (CMC) werden unter Capron<br />

zusammengefasst<br />

Gemessen an der Gesamtanzahl der Neuzulassungen lag der Marktanteil des <strong>HYMER</strong>-<br />

Konzerns im Jahr 2011 für den deutschen Reisemobile-Markt bei rund 23%. Die größten<br />

Markenwettbewerber im Segment Reisemobile sind Knaus Tabbert, die Volkswagen AG<br />

sowie die Dethleffs GmbH & Co. KG mit Sitz in Isny („Dethleffs“). Gemeinsam vereinten<br />

die drei Wettbewerber im Jahr 2011 rund 24% der gesamten Neuzulassungen auf sich. 22<br />

21<br />

22<br />

Vgl. Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG.<br />

Vgl. Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG.<br />

44


Reisemobil-Marktanteil <strong>HYMER</strong> in Deutschland auf Basis<br />

Neuzulassungen 2011<br />

Bürstner<br />

~6% Capron<br />

~7%<br />

Hymer<br />

~7%<br />

Laika<br />

~2%<br />

Niesmann +<br />

Bischoff<br />

~1%<br />

Wettbewerb<br />

~77%<br />

* Zulassungszahlen der Marken Carado (Hymer) und Sunlight (CMC) werden unter Capron<br />

zusammengefasst<br />

Quelle: Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG<br />

Im Segment Caravans lag der Marktanteil des <strong>HYMER</strong>-Konzerns im Jahr 2011 in Deutschland<br />

bei rund 13%. Die größten Wettbewerber im Segment Caravans sind Hobby mit den<br />

Marken Hobby und Fendt und Knaus Tabbert. Gemeinsam vereinten die zwei Segmentwettbewerber<br />

rund 66% der gesamten Neuzulassungen auf sich. 23 Im Vergleich zum Markt<br />

für Reisemobile ist der deutsche Markt für Caravans weniger fragmentiert.<br />

Caravan-Marktanteil <strong>HYMER</strong> in Deutschland auf Basis<br />

Neuzulassungen 2011<br />

Bürstner<br />

~6% Capron<br />

~2%<br />

Hymer<br />

~5%<br />

Wettbewerber<br />

~87%<br />

*Zulassungszahlen der Marken Carado (Hymer) und Sunlight (CMC) werden unter Capron<br />

zusammengefasst<br />

Quelle: Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG<br />

Frankreich<br />

Gemessen an der Gesamtanzahl der Neuzulassungen lag der Marktanteil des <strong>HYMER</strong>-<br />

Konzerns für den französischen Reisemobile-Markt im Jahr 2011 bei rund 16%. Die größten<br />

Markenwettbewerber sind Rapido von der Rapido S.A.S. mit Sitz in<br />

23<br />

Vgl. Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG.<br />

45


Mayenne/Frankreich sowie Challenger und Chausson von Trigano. Gemeinsam vereinten<br />

die drei Wettbewerber rund 28% der gesamten Neuzulassungen auf sich. 24<br />

Reisemobil-Marktanteil <strong>HYMER</strong> in Frankreich auf Basis<br />

Neuzulassungen 2011<br />

Bürstner<br />

~10% Capron<br />

~1%<br />

Hymer<br />

~4%<br />

Laika<br />

~1%<br />

Niesmann +<br />

Bischoff<br />

~0,2%<br />

Wettbewerb<br />

~83,8%<br />

*Zulassungszahlen der Marken Carado (Hymer) und Sunlight (CMC) werden unter Capron<br />

zusammengefasst<br />

Quelle: Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG<br />

Im Segment Caravans lag der Marktanteil des <strong>HYMER</strong>-Konzerns in Frankreich im Jahr<br />

2011 bei rund 9%. Die größten Markenwettbewerber im Segment Caravans sind Fendt,<br />

Knaus Tabbert sowie Caravelair. Gemeinsam vereinten die drei Wettbewerber rund 63%<br />

der gesamten Neuzulassungen auf sich. 25<br />

Caravan-Marktanteil <strong>HYMER</strong> in Frankreich auf Basis<br />

Neuzulassungen 2011<br />

Bürstner<br />

~7% Hymer<br />

~2%<br />

Capron<br />

~0,2%<br />

Wettbewerb<br />

~90,8%<br />

*Zulassungszahlen der Marken Carado (Hymer) und Sunlight (CMC) werden unter Capron<br />

zusammengefasst<br />

Quelle: Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG<br />

Auch in Frankreich ist der Markt für Reisemobile – analog zum deutschen Markt – deutlich<br />

fragmentierter als der Markt für Caravans.<br />

24<br />

25<br />

Vgl. Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG.<br />

Vgl. Unternehmensinformationen <strong>HYMER</strong> AG.<br />

46


2.4 Planungsrechnung<br />

Die Plan- Gewinn- und Verlustrechnung für die Geschäftsjahre 2012/13 bis 2014/15, für<br />

die Grobplanungsphase 2015/16 bis 2017/18 sowie für das nachhaltige Jahr 2018/19 ff.<br />

stellt sich – unter Gegenüberstellung der bereinigten vergangenen Geschäftsjahre 2009/10<br />

bis 2011/12 – wie folgt dar:<br />

Planungsrechnung <strong>HYMER</strong>Konzern<br />

Ist bereinigt Detailplanung Grobplanung<br />

TV<br />

in TEUR 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 ff.<br />

Umsatzerlöse 695.077 792.489 859.172 780.412 905.730 959.076 972.874 983.512 994.036 1.003.977<br />

Wachstumsrate 14,0% 8,4% -9,2% 16,1% 5,9% 1,4% 1,1% 1,1% 1,0%<br />

Bestandsveränderung -13.099 13.778 6.282 -34.385 19.913 8.477 2.193 1.690 1.672 1.580<br />

Andere aktivierte Eigenleistungen 3.944 4.376 4.526 4.609 4.609 4.609 4.675 4.726 4.777 4.825<br />

Betriebsleistung 685.922 810.643 869.980 750.636 930.252 972.162 979.742 989.929 1.000.486 1.010.381<br />

Sonstige betriebliche Erträge 9.759 7.317 8.976 12.070 6.478 6.500 6.594 6.666 6.737 6.804<br />

Gesamtleistung 695.681 817.960 878.956 762.706 936.730 978.662 986.336 996.594 1.007.223 1.017.185<br />

Materialaufwand 500.555 591.201 637.853 539.499 679.080 707.731 706.160 711.676 719.178 726.165<br />

Rohertrag 195.126 226.759 241.103 223.207 257.651 270.930 280.176 284.918 288.045 291.020<br />

Rohertragsmarge 28,0% 27,7% 27,4% 29,3% 27,5% 27,7% 28,4% 28,6% 28,6% 28,6%<br />

Personalaufwand 108.316 114.856 126.077 131.701 141.292 147.528 149.650 151.286 152.905 154.434<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 48.819 55.617 59.002 52.921 60.437 61.265 62.146 62.826 63.498 64.133<br />

Summe operative Kosten 657.690 761.674 822.932 724.121 880.808 916.523 917.956 925.789 935.581 944.732<br />

EBITDA 37.991 56.286 56.024 38.585 55.922 62.138 68.380 70.806 71.642 72.453<br />

EBITDA-Marge 5,5% 7,1% 6,5% 4,9% 6,2% 6,5% 7,0% 7,2% 7,2% 7,2%<br />

Abschreibungen 21.510 20.607 18.813 23.042 20.648 23.280 26.396 28.309 28.645 29.031<br />

EBIT 16.481 35.679 37.211 15.543 35.274 38.858 41.984 42.496 42.996 43.422<br />

EBIT-Marge 2,4% 4,5% 4,3% 2,0% 3,9% 4,1% 4,3% 4,3% 4,3% 4,3%<br />

Erträge aus Beteiligungen -15 -1 -166 -100 - - - - - -<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.214 1.026 859 589 499 441 440 442 443 446<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.085 12.318 9.998 5.264 5.747 5.527 5.100 4.648 4.145 3.908<br />

Finanzergebnis (Zins- und Beteiligungsergebnis) -8.886 -11.293 -9.305 -4.776 -5.248 -5.085 -4.660 -4.207 -3.702 -3.462<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 7.595 24.386 27.906 10.767 30.026 33.773 37.324 38.290 39.295 39.960<br />

Außerordentliches Ergebnis - - - - - - - - - -<br />

Ergebnis vor Ertragsteuern (bereinigt) 7.595 24.386 27.906 10.767 30.026 33.773 37.324 38.290 39.295 39.960<br />

Bereinigungen -13.042 -3.869 -3.155<br />

Ergebnis vor Ertragsteuern (unbereinigt) -5.447 20.517 24.751 10.767 30.026 33.773 37.324 38.290 39.295 39.960<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (unbereinigt) -570 6.427 7.797 3.528 9.124 10.200 11.213 11.480 11.756 11.943<br />

+/- Jahresüberschuss /-fehlbetrag(unbereinigt) -4.877 14.090 16.954 7.239 20.902 23.572 26.111 26.810 27.539 28.017<br />

Vor dem Hintergrund der aus den in Teil 2.II.2.2.3 genannten Gründen aktualisierten Planung<br />

für das Geschäftsjahr 2012/13 hat sich die EHVV entschlossen, der Bewertung die<br />

chancenorientierte Planung für das Geschäftsjahr 2012/13 mit einem Konzern-EBIT von<br />

rund EUR 15,5 Millionen Euro zugrunde zu legen und sich damit am oberen Ende der in<br />

der Ad-hoc-Mitteilung vom 21. Februar 2013 genannten Ergebnisbandbreite zu orientieren.<br />

Der die Geschäftsjahre 2012/13 bis 2014/15 umfassende Detailplanungszeitraum wurde<br />

aus bewertungstechnischen Gründen um eine Grobplanungsphase ergänzt, welche die<br />

Geschäftsjahre 2015/16 bis 2017/18 umfasst. Hintergrund ist die geplante Investition in ein<br />

konzernweites Enterprise-Resource-Planning-(„ERP“) -System bis zum Geschäftsjahr<br />

2015/16. Darüber hinaus errichtet die Tochtergesellschaft LAIKA derzeit ein neues Produktionswerk<br />

in Tavarnelle/Italien. Der Produktionsstart in dem neuen Werk soll im 2. Halbjahr<br />

2014 erfolgen. Die mit dem Werksneubau verbundene Kapazitätserweiterung, das dadurch<br />

langfristig höhere Umsatzpotential sowie die erwarteten effizienzsteigernden Maßnahmen<br />

wurden im Rahmen der Grobplanungsphase abgebildet. Das alte Produktionsgelände soll<br />

im Geschäftsjahr 2014/15 veräußert werden und wurde als Sonderwert abgebildet (vgl. Teil<br />

2.II.2.6.2).<br />

Für Zwecke einer Vergleichbarkeit wurden die Erträge und Aufwendungen der Geschäftsjahre<br />

2009/10 bis 2011/12 um außerordentliche Positionen bereinigt. Die Bereinigungen<br />

betreffen Aufwendungen und Erträge mit einmaligem oder nicht mit der operativen Geschäftstätigkeit<br />

in Zusammenhang stehendem Charakter.<br />

47


Bereinigungen<br />

in TEUR 2009/10 2010/11 2011/12<br />

Sonstige betriebliche Erträge -1.696 -700 0<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.332 1.030 2.200<br />

Materialaufwand 21 0 0<br />

Personalaufwand -937 1.310 0<br />

Abschreibungen 2.000 1.229 955<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 322 0 0<br />

Ergebnis aus Beteiligungen 0 1.000 0<br />

Gesamt Bereinigungen 13.042 3.869 3.155<br />

Die Bereinigungen betreffen die folgenden Sachverhalte:<br />

Bereinigungen von sonstigen betrieblichen Erträgen beinhalten im Wesentlichen<br />

Erträge aus der Auflösung von abgegrenzten Verbindlichkeiten im Zusammenhang<br />

mit Sozialplänen.<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um Aufwendungen im Zusammenhang<br />

mit der Insolvenz der Hymer France S.A.S., Cernay/Frankreich (“Hymer<br />

France”) (Geschäftsjahr 2009/10), Einzel- sowie Pauschalwertberichtigungen,<br />

Sonderprojektkosten und Zuführungen zu Rückstellungen bereinigt.<br />

Die Bereinigung des Personalaufwands betrifft Aufwendungen im Zusammenhang<br />

mit der Restrukturierung im Geschäftsjahr 2009/10.<br />

Die Abschreibungen wurden um außerplanmäßige Abschreibungen bereinigt. Dabei<br />

handelt es sich um Abschreibungen auf das bestehende ERP-System Pro Alpha,<br />

welches ersetzt werden soll, vermietete Immobilien sowie aktivierte Planungskosten<br />

für den Neubau der Produktionsstätte von LAIKA.<br />

Die Bereinigung der sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultiert aus<br />

dem Abschluss einer strukturierten Finanzierung.<br />

Das Beteiligungsergebnis wurde im Geschäftsjahr 2010/11 um die außerplanmäßige<br />

Abschreibung der nicht in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochtergesellschaft<br />

Eriba-Hymer Nederland B.V. bereinigt.<br />

2.4.1 Umsatzerlöse<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG sowie die Tochtergesellschaften sind operativ in der Herstellung<br />

und dem Handel mit Artikeln in der Freizeitbranche tätig. Der Schwerpunkt liegt<br />

hierbei auf der Herstellung von Reisemobilen und Caravans. Die Reisemobile und<br />

Caravans werden sowohl im Inland als auch in West- und Südeuropa vorwiegend<br />

über ein weit verzweigtes Händlernetz vertrieben. Der <strong>HYMER</strong>-Konzern vermarktet<br />

die Freizeitfahrzeuge zudem über eigene Verkaufsniederlassungen und Vertragshändler.<br />

Das Geschäft der Gesellschaft Movera besteht aus dem Handel mit Freizeitartikeln<br />

und Campingzubehör. Die übrigen Gesellschaften des <strong>HYMER</strong>-<br />

Konzerns fertigen und vertreiben Reisemobile und Caravans. Die Niesmann + Bischoff<br />

produziert Reisemobile im Luxussegment. Unter der Marke Carado werden<br />

Reisemobile und Caravans im unteren Preissegment produziert. Der Teilkonzern<br />

Bürstner produziert und vertreibt Motorcaravans, Caravans, Mobilheime und Artikel<br />

der Freizeitbranche. LAIKA produziert und vertreibt Reisemobile überwiegend im<br />

südeuropäischen Raum.<br />

48


Absatz<br />

Ist<br />

Detailplanungszeitraum<br />

in Stück 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15<br />

Reisemobile 12.317 14.243 15.567 14.726 16.875 18.173<br />

Caravans 6.347 6.317 6.261 5.214 6.319 6.639<br />

Gesamt 18.664 20.560 21.828 19.940 23.194 24.811<br />

Die Planung der Umsatzerlöse erfolgt bottom-up auf Basis der erwarteten Absatzzahlen<br />

und Preise je Fahrzeugtyp, d.h. auf der Grundlage von Preis-Mengen-<br />

Gerüsten. Die <strong>HYMER</strong> AG geht davon aus, dass sich der europäische Markt für<br />

Caravans – gemessen an der Anzahl der Neuzulassungen – wie bereits in der jüngeren<br />

Vergangenheit auch in den folgenden Jahren weiterhin rückläufig entwickeln<br />

wird (vgl. Teil 2.II.2.3). Durch einen Anstieg des relativen Marktanteils der Marke<br />

<strong>HYMER</strong> sollen die Absatzzahlen gegen den allgemeinen Trend ab dem Geschäftsjahr<br />

2013/14 im Bereich Caravans jedoch wieder ansteigen. Im Vergleich zu den<br />

erwarteten rückläufigen Absatzzahlen auf dem europäischen Caravan-Markt wird<br />

mit einer zunehmenden allgemeinen Nachfrage nach Reisemobilen in den kommenden<br />

Jahren vor allem auf dem deutschen Markt gerechnet. Entsprechend plant<br />

die <strong>HYMER</strong> AG ab dem Geschäftsjahr 2013/14 steigende Absatzzahlen für Reisemobile.<br />

Umsatz<br />

Ist<br />

Detailplanungszeitraum<br />

in TEUR 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15<br />

Reisemobile 543.121 632.969 697.535 624.065 731.350 779.145<br />

Caravans 81.868 83.203 80.445 67.879 85.146 88.791<br />

Sonstiges 70.088 76.317 81.192 88.468 89.234 91.140<br />

Gesamt 695.077 792.489 859.172 780.412 905.730 959.076<br />

Die sonstigen Umsatzerlöse betreffen den Handel mit Ersatzteilen und mit Campingzubehör<br />

sowie in geringerem Umfang Reparaturleistungen. Der durchschnittliche<br />

Umsatz pro veräußertem Reisemobil wird erwartungsgemäß von TEUR 44,8<br />

im Geschäftsjahr 2011/12 auf TEUR 42,9 im Geschäftsjahr 2014/15 fallen. Ursächlich<br />

hierfür ist insbesondere eine erwartete verstärkte Nachfrage nach preisgünstigen<br />

teilintegrierten Reisemobilen der Marke <strong>HYMER</strong>. Der durchschnittliche Umsatz<br />

je verkauftem Caravan wird hingegen von TEUR 12,8 im Geschäftsjahr 2011/12<br />

auf erwartungsgemäß TEUR 13,4 im Geschäftsjahr 2014/15 zunehmen. Die Erhöhung<br />

des durchschnittlichen Umsatzes soll durch eine Verschiebung des Produktmix<br />

von preisgünstigen hin zu hochpreisigen Caravan-Modellen erreicht werden.<br />

2.4.2 Sonstige betriebliche Erträge<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere weiterberechnete<br />

Werbeaufwendungen. Die <strong>HYMER</strong> AG kommissioniert einen Teil der jährlich angefallenen<br />

Werbeaufwendungen an die belieferten Händler weiter. Darüber hinaus<br />

machen die Versicherungserstattungen jährlich einen großen Teil der sonstigen betrieblichen<br />

Erträge aus. Der Versicherungsschutz deckt wetterbedingte Schäden an<br />

den Caravans und Reisemobilen ab, die nach Fertigstellung teilweise ungeschützt<br />

gelagert oder transportiert werden. Der geplante Anstieg der sonstigen betrieblichen<br />

Erträge im Geschäftsjahr 2012/13 gegenüber dem Vorjahr betrifft erwartete<br />

Auflösungen von Rückstellungen sowie erwartete Wertaufholungen von Forderungen.<br />

49


Sonstige betriebliche Erträge<br />

Ist bereinigt<br />

Detailplanungszeitraum<br />

in TEUR 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15<br />

Sonstige betriebliche Erträge 9.759 7.317 8.976 12.070 6.478 6.500<br />

Veränderung -25,0% 22,7% 34,5% -46,3% 0,3%<br />

davon:<br />

Weiterberechnete Werbeaufwendungen 2.055 2.713 3.165<br />

Versicherungserstattungen 2.044 1.044 1.655<br />

Weiterbelastete Aufwendungen 1.099 237 798<br />

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.319 308 461<br />

2.4.3 Materialaufwand<br />

Der Materialaufwand wird – analog zur Planung der Umsatzerlöse – bottom-up und<br />

je Fahrzeugtyp anhand von Kalkulationsmodellen geplant, die von der <strong>HYMER</strong> AG<br />

für interne Planungszwecke genutzt werden.<br />

Der Materialaufwand der <strong>HYMER</strong> AG wird sich erwartungsgemäß wie folgt entwickeln:<br />

Materialaufwand<br />

Ist bereinigt<br />

Detailplanungszeitraum<br />

in TEUR 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15<br />

Materialaufwand 500.555 591.201 637.853 539.499 679.080 707.731<br />

in % der Gesamtleistung 72,0% 72,3% 72,6% 70,7% 72,5% 72,3%<br />

Veränderung 18,1% 7,9% -15,4% 25,9% 4,2%<br />

Der Rückgang der Materialaufwendungen im Geschäftsjahr 2012/13 steht im Zusammenhang<br />

mit dem geplanten Abbau der Lagerbestände, während im Geschäftsjahr<br />

2014/15 aufgrund des erwartungsgemäß ansteigenden Produktionsvolumens<br />

mit einem Aufbau der Lagerbestände gerechnet wird. Ab dem Geschäftsjahr<br />

2014/15 rechnet die <strong>HYMER</strong> AG, unter Berücksichtigung von weiteren im<br />

Rahmen der Grobplanungsphase erwarteten Effizienzsteigerungen nach Produktionsstart<br />

im neuen Werk der LAIKA (vgl. Teil 2.II.2.4.9) mit einer weitgehend umsatzproportionalen<br />

Materialaufwandsquote.<br />

2.4.4 Personalaufwand<br />

Die Planung der Personalaufwendungen basiert auf der Stellenplanung der HY-<br />

MER AG sowie den für die Geschäftsjahre 2012/13 bis 2014/15 erwarteten allgemeinen<br />

Tariferhöhungen sowie individuellen Gehaltsanpassungen. 26<br />

Personalaufwand<br />

Ist bereinigt<br />

Detailplanungszeitraum<br />

in TEUR 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15<br />

Personalaufwand 108.316 114.856 126.077 131.701 141.292 147.528<br />

Veränderung 6,0% 9,8% 4,5% 7,3% 4,4%<br />

Anzahl der Mitarbeiter 2.591 2.635 3.056 2.874 3.004 3.051<br />

davon Leiharbeiter k.A. k.A. 276 107 121 80<br />

Veränderung der Anzahl der Mitarbeiter 1,7% 16,0% -6,0% 4,5% 1,6%<br />

Auf die rückläufigen Absatzzahlen wird im Geschäftsjahr 2012/13 mit einer Verringerung<br />

des Leiharbeiterbestands reagiert, welche durch Effizienzsteigerungen in<br />

der Produktion bei der <strong>HYMER</strong> AG unterstützt wird. Um den erwarteten erhöhten<br />

26<br />

Der Personalaufwand der Geschäftsjahre 2009/10 bis 2011/12 enthält keine Aufwendungen für Leiharbeiter (Ausweis<br />

im Materialwand und unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen).<br />

50


Absatz ab dem Geschäftsjahr 2013/14 produzieren zu können, sollen insbesondere<br />

in der Produktion vermehrt festangestellte Mitarbeiter eingestellt werden. Der<br />

durchschnittliche Personalaufwand pro Mitarbeiter soll von TEUR 44,7 27 im Geschäftsjahr<br />

2011/12 auf TEUR 48,4 im Geschäftsjahr 2014/15 ansteigen, was im<br />

Wesentlichen durch erwartete Tariferhöhungen verursacht ist.<br />

2.4.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Aufwendungen<br />

für den Vertrieb und die Vermarktung der Caravans und Reisemobile. Aufgrund<br />

der im Geschäftsjahr 2012/13 erwarteten rückläufigen Umsatz- und Ertragsentwicklung<br />

sollen Einsparungen über sämtliche Kostenarten der sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen erreicht werden, indem jede größere Ausgabe den Geschäftsführern<br />

der jeweiligen Gesellschaften zur Genehmigung vorgelegt werden<br />

muss. Für die Geschäftsjahre ab 2013/14 sollen sich die sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen weitgehend umsatzproportional entwickeln.<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Ist bereinigt<br />

Detailplanungszeitraum<br />

in TEUR 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 48.819 55.617 59.002 52.921 60.437 61.265<br />

in % der Gesamtleistung 7,0% 6,8% 6,7% 6,9% 6,5% 6,3%<br />

Veränderung 13,9% 6,1% -10,3% 14,2% 1,4%<br />

davon:<br />

Werbeaufwendungen 13.953 15.868 18.524<br />

Vertriebsaufwendungen 7.971 8.601 8.741<br />

Mietaufwendungen 4.342 4.437 4.888<br />

Fremdreparaturen 4.209 4.854 5.503<br />

2.4.6 Abschreibungen und Investitionen<br />

Die geplanten Investitionen ab dem Geschäftsjahr 2013/14 beinhalten größtenteils<br />

den Neubau des Produktionswerks von LAIKA in Italien, Investitionen am Standort<br />

Bad Waldsee sowie die Kosten für die Einführung eines konzernweiten ERP-<br />

Systems. Der Anstieg der Abschreibungen im Geschäftsjahr 2012/13 geht insbesondere<br />

auf eine außerplanmäßige Abschreibung im Zusammenhang mit dem<br />

ERP-System Pro Alpha, welches ersetzt werden soll, in Höhe von TEUR 3.274 zurück.<br />

Das neue Produktionswerk von LAIKA in Italien ist erst im Laufe des Geschäftsjahres<br />

2014/15 betriebsbereit und erhöht daher erst ab diesem Zeitpunkt die<br />

Abschreibungen.<br />

Abschreibungen und Investitionen<br />

Ist bereinigt<br />

Detailplanungszeitraum<br />

2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15<br />

Abschreibungen 21.510 20.607 18.813 23.042 20.648 23.280<br />

Veränderung -4,2% -8,7% 22,5% -10,4% 12,7%<br />

Investitionen 8.289 12.234 14.719 18.044 56.992 22.312<br />

Veränderung 47,6% 20,3% 22,6% 215,9% -60,9%<br />

27<br />

Hierbei wurden zusätzlich zu den in der Tabelle ausgewiesenen Personalaufwendungen historisch im Materialaufwand<br />

ausgewiesene Aufwendungen für Leiharbeiter in Höhe von TEUR 10.505 im Geschäftsjahr 2011/12 erfasst.<br />

51


2.4.7 Finanzergebnis<br />

Das Finanzergebnis ist bis zum Geschäftsjahr 2010/11 hauptsächlich durch die zu<br />

diesem Zeitpunkt hohen Kreditzinsen der <strong>HYMER</strong> AG geprägt. Ende 2011 konnte<br />

ein neuer Konsortialkreditvertrag mit günstigeren Konditionen abgeschlossen werden.<br />

Durch die Einführung des Cash-Pooling im Laufe des Kalenderjahres 2012<br />

soll der im Konzern bestehende Liquiditätsbestand genutzt werden, um die Inanspruchnahme<br />

des zur Verfügung stehenden Kreditrahmens zu verringern. Für die<br />

Planjahre 2012/13 bis 2014/15 wurden die Zinserträge und -aufwendungen integriert<br />

auf Basis von Plan-Bilanzen und Plan-Cash-Flow-Rechnungen abgeleitet.<br />

Hierdurch ist sichergestellt, dass liquiditätswirksame Auswirkungen der Plan-<br />

Bilanzen sowie der Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen berücksichtigt werden.<br />

Finanzergebnis<br />

Ist bereinigt<br />

Detailplanungszeitraum<br />

in TEUR 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15<br />

Erträge aus Beteiligungen -15 -1 -166 -100 0 0<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.214 1.026 859 589 499 441<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -10.085 -12.318 -9.998 -5.264 -5.747 -5.527<br />

Finanzergebnis -8.886 -11.293 -9.305 -4.776 -5.248 -5.085<br />

Die Zinserträge im Planungszeitraum resultieren aus der Verzinsung der flüssigen<br />

Mittel sowie des Planvermögens im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen.<br />

Geplante Finanzaufwendungen resultieren aus Kreditzinsen und der Verzinsung<br />

der Pensionsverpflichtungen.<br />

2.4.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

In den vergangenen beiden Geschäftsjahren lag die effektive Ertragsteuerquote<br />

zwischen 31,3% respektive 31,5% des im jeweiligen Konzern-Geschäftsbericht<br />

ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern. Die Ertragsteuerquoten der früheren<br />

Geschäftsjahre sind aufgrund krisenbedingter Verluste des <strong>HYMER</strong>-Konzerns und<br />

des Steuersystemwechsels im Jahr 2008 damit nicht vergleichbar.<br />

Der Ermittlung des Körperschaftsteueraufwands für die Geschäftsjahre der Detailplanungsphase<br />

liegen der in Deutschland anzusetzende Körperschaftsteuersatz<br />

sowie der für die LAIKA relevante Unternehmenssteuersatz zugrunde. Für die Berechnung<br />

des Gewerbesteueraufwands wurde basierend auf den standortspezifischen<br />

Gewerbesteuerhebesätzen sowie den operativen Ergebnissen der Einzelgesellschaften<br />

des <strong>HYMER</strong>-Konzerns ein gewichteter Konzerngewerbesteuerhebesatz<br />

ermittelt.<br />

Die zum Bewertungsstichtag bestehenden steuerlichen Verlustvorträge und Körperschaftsteuer-Guthaben<br />

wurden als Sonderwerte erfasst (vgl. Teil 2.II.2.6.2).<br />

2.4.9 Grobplanungsphase für die Jahre 2015/16 bis 2017/18 sowie nachhaltiges<br />

Ergebnis ab 2018/19<br />

Die Ergänzung der Detailplanung um eine Grobplanungsphase für die Planjahre<br />

2015/16 bis 2017/18 erfolgte aus bewertungstechnischen Gründen zur Abbildung<br />

einzelner Sachverhalte. Dabei handelt es sich um:<br />

aus der Errichtung der neuen Produktionsstätte von LAIKA resultierende<br />

Umsatz- und Margenerhöhungen;<br />

52


Investitionen und Abschreibungen betreffend das konzernweite ERP -<br />

System;<br />

Erreichen eines als nachhaltig erachteten Investitionsniveaus;<br />

Schuldenrückführung auf ein tragbares Niveau sowie Fortschreibung der<br />

verzinslichen Verbindlichkeiten gemäß Tilgungsplänen bzw. erwarteten<br />

Entwicklungen.<br />

Mit Ausnahme dieser einzelnen Sachverhalte wurden die Positionen der Plan Gewinn-<br />

und Verlustrechnung sowie der Plan-Bilanz des Jahres 2014/15 unter Berücksichtigung<br />

des angenommenen Wachstums des nachhaltigen Ergebnisses auf<br />

Basis nachfolgender Erläuterungen über die Jahre 2015/16 bis 2017/18 fortentwickelt.<br />

Die Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses ab dem Jahr 2018/19 erfolgte unter<br />

Berücksichtigung der Unternehmensentwicklung im Planungszeitraum.<br />

An Stelle der Abschreibungen sind bei der einem nachhaltigen Ergebnis zugrunde<br />

liegenden langfristigen Betrachtungsweise die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs<br />

durchschnittlichen Reinvestitionsausgaben anzusetzen. Die nachhaltige<br />

Reinvestitionsrate wurde auf Grundlage der geplanten Investitionen und<br />

Abschreibungen unter Berücksichtigung der nachhaltigen Wachstumsrate abgeleitet.<br />

Die geplanten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung wurden – mit Ausnahme<br />

der nachfolgend erläuterten Sachverhalte – mit der für die <strong>HYMER</strong> AG angenommenen<br />

Wachstumsrate von 1,0% fortgeschrieben.<br />

2.5 Kapitalisierungszinssatz<br />

Das nachhaltige Finanzergebnis und damit verbundene Aktiv- und Passivpositionen<br />

wurde – analog der Detailplanungsphase – integriert auf Basis<br />

von Plan-Bilanzen und Plan-Cash-Flow-Rechnungen abgeleitet.<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und aktive sowie passive<br />

latente Steuern wurden – analog zur Detailplanungsphase – konstant<br />

gehalten.<br />

Für die Bewertung eines Unternehmens sind die künftig zu erwartenden Nettoeinnahmen<br />

der Anteilseigner mit einem geeigneten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren.<br />

Dieser Zinssatz wird aus dem (erwarteten) Ertrag und dem Preis der im Vergleich<br />

zum Bewertungsobjekt besten alternativen Kapitalverwendung gebildet. Ökonomisch gesehen<br />

bildet der Kapitalisierungszinssatz die Entscheidungsalternative eines Investors ab,<br />

der die Rendite seiner Investition in ein bestimmtes Unternehmen mit der Rendite einer<br />

entsprechenden Alternativanlage in Unternehmensanteile vergleicht.<br />

53


Nachfolgend sind die Bestandteile des Kapitalisierungszinssatzes zusammengefasst.<br />

Eigenkapitalkosten<br />

Parameter Quelle Parameterwert<br />

Basiszinssatz Deutsche Bundesbank 2,50%<br />

Unverschuldeter<br />

Vergleichsunternehmen 0,82<br />

Betafaktor<br />

Marktrisikoprämie<br />

Empfehlung des IDW / Empirische<br />

Studien (Tax-CAPM)<br />

5,50%<br />

Länderrisikoprämie<br />

Gewichtete Länderrisikoprämie auf Basis<br />

des durchschnittlichen Renditeunterschieds<br />

zwischen ausländischen<br />

Staatsanleihen und Benchmark-<br />

Anleihen<br />

0,45%<br />

Unverschuldete<br />

Eigenkapitalkosten<br />

Unverschuldete Eigenkapitalkosten im<br />

Planungszeitraum 2012/13 bis 2017/18<br />

(nach persönlichen Steuern)<br />

6,68% - 6,71%<br />

Verschuldete Eigenkapitalkosten<br />

Bandbreite verschuldete Eigenkapitalkosten<br />

im Planungszeitraum 2012/13<br />

bis 2017/18 sowie in der ewigen Rente<br />

2018/19ff. (nach persönlichen Steuern,<br />

vor Wachstumsabschlag)<br />

7,65% - 8,82%<br />

7,70%<br />

Nachhaltige<br />

Wachstumsrate<br />

Bildet das nachhaltige Wachstum der<br />

den Aktionären zuzurechnenden Überschüsse<br />

ab.<br />

1,00%<br />

54


2.5.1 Eigenkapitalkosten<br />

Der Kapitalisierungszinssatz (Eigenkapitalkosten) repräsentiert die Rendite aus einer<br />

zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage,<br />

wenn diese dem zu kapitalisierenden Zahlungsstrom hinsichtlich Fristigkeit, Risiko<br />

und Besteuerung äquivalent ist (IDW S 1, Tz. 114). Als Ausgangsgröße für die Bestimmung<br />

von Alternativrenditen kommen insbesondere Kapitalmarktrenditen für<br />

Unternehmensbeteiligungen (in Form von Aktienportfolios) in Betracht. Diese Renditen<br />

lassen sich grundsätzlich in einen Basiszinssatz und eine von den Anteilseignern<br />

aufgrund der Übernahme unternehmerischen Risikos geforderte Risikoprämie<br />

zerlegen.<br />

Empirisch beobachtbare Kapitalmarktrenditen für Unternehmensbeteiligungen, die<br />

der Ableitung der für die Bewertung relevanten zukünftig erwarteten Kapitalkosten<br />

regelmäßig zugrunde gelegt werden, sind durch die zyklischen Bewegungen der<br />

Kapitalmärkte und die hieraus resultierenden Wirkungen auf die einzelnen Renditebestandteile<br />

(Basiszinssatz und Risikoprämie) beeinflusst. So schlagen sich<br />

– ausgehend von den durch die Marktteilnehmer geforderten Realrenditen – die<br />

Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Inflation grundsätzlich direkt im erwarteten<br />

Basiszinssatz nieder. Weitere konjunkturbedingte Effekte wirken sowohl auf<br />

den erwarteten Basiszinssatz als auch auf die geforderte Risikoprämie der Anteilseigner.<br />

Eine objektivierte, transparente und statistisch valide Quantifizierung der für<br />

Bewertungszwecke maßgeblichen nachhaltigen Risikoprämie gelingt durch die<br />

Beobachtung langfristiger (historischer) Renditezeitreihen. Eine zeitnahe allein<br />

stichtagsbezogene Ableitung von Risikoprämien scheitert hingegen sowohl an konzeptionellen<br />

Schwächen hierfür verwendeter Methoden als auch an einer eingeschränkten<br />

Übertragbarkeit entsprechend kurzfristig erhobener Parameter auf<br />

langfristig orientierte Bewertungskalküle. Insgesamt zeigen empirische Analysen,<br />

dass sich – trotz zyklusbedingter Extrempunkte, die in der Vergangenheit regelmäßig<br />

zu beobachten waren – die langfristigen Durchschnitte von Kapitalmarktrenditen<br />

für Unternehmensanteile in einem relativ stabilen Korridor bewegen.<br />

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 sowie der ab Mitte<br />

2011 zusätzlich einsetzenden (Staats-)Schuldenkrise sind hohe Kursverluste und<br />

eine zunehmende Volatilität an den Aktienmärkten im Jahr 2008 und der zweiten<br />

Hälfte des Jahres 2011 sowie eine signifikante Reduzierung des Basiszinssatzes<br />

zu beobachten. Bei weiterhin historisch niedrigem Basiszinsniveau haben mittlerweile<br />

die Aktienmärkte unter zwischenzeitlich hoher Volatilität lediglich wieder das<br />

Niveau vom Sommer 2011 erreicht. Eine unreflektierte Übernahme des aktuellen<br />

Basiszinssatzes in Unternehmensbewertungskalküle hätte jedoch ceteris paribus<br />

–also ohne die Berücksichtigung des Einflusses dieser Kapitalmarktkrisen auf die<br />

anderen Parameter des Kapitalisierungszinssatzes, wie z.B. die Risikoprämie<br />

– rein rechnerisch reduzierte Kapitalkosten und steigende Unternehmenswerte zur<br />

Folge, was jedoch im Gegensatz zu der beobachtbaren Entwicklung an den Aktienmärkten<br />

stehen würde.<br />

Neben den üblicherweise vorgenommenen Schritten zur Ableitung der Eigenkapitalkosten<br />

erfordert dies zusätzliche Analysen zu den Parametern der Eigenkapitalkosten,<br />

auf die wir nachfolgend eingehen. Bei unseren Analysen haben wir die<br />

Hinweise des Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft<br />

(„FAUB“) zur Berücksichtigung der Finanzmarktkrise bei der Ermittlung des Kapita-<br />

55


lisierungszinssatzes in der Unternehmensbewertung vom 19. September 2012 beachtet.<br />

(i)<br />

Basiszinssatz<br />

Gemäß (Tax-)CAPM repräsentiert der Basiszinssatz eine risikofreie und fristadäquate<br />

Alternativanlage zur Investition in das zu bewertende Unternehmen. Zur Einhaltung<br />

der Laufzeitäquivalenz ist grundsätzlich für jedes Jahr mit dem jeweiligen<br />

laufzeitadäquaten Zinssatz zu diskontieren. Dies führt im Rahmen der Unternehmensbewertung<br />

allerdings zu der praktischen Schwierigkeit, dass in Abhängigkeit<br />

von der Länge des Planungszeitraums und den angenommenen Wachstumsraten<br />

für die daran anschließende Phase der so genannten ewigen Rente jeweils finanzmathematisch<br />

ein barwertäquivalenter einheitlicher Zinssatz neu zu berechnen<br />

ist. Aus Praktikabilitätsgründen kann aus der Zinsstrukturkurve auch ein einheitlicher<br />

Basiszinssatz über den gesamten Zeitraum, das heißt beginnend mit<br />

dem ersten Planjahr, berechnet und verwendet werden.<br />

Für die Bestimmung des Basiszinssatzes kann von der Zinsstrukturkurve für<br />

Staatsanleihen ausgegangen werden. Zur objektivierten Schätzung der Zinsstrukturkurve<br />

kann auf die veröffentlichten Regressionsparameter der Deutschen Bundesbank<br />

zurückgegriffen werden. Diese lassen eine auf empirischen Daten basierende<br />

Ableitung einer Zinsstrukturkurve für einen dreißigjährigen Zeitraum zu.<br />

Zinsstrukturkurve zum 22. Februar 2013 (3-Monats-Durchschnitt)<br />

3,00%<br />

2,50%<br />

2,00%<br />

1,50%<br />

1,00%<br />

0,50%<br />

0,00%<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30<br />

Einheitlicher Basiszins (gerundet)<br />

Zinsstrukturkurve<br />

Zur Abbildung einer Zinsstrukturkurve mit einer unendlichen Laufzeit kann der ermittelte<br />

Zero-Bond-Zinssatz für eine Restlaufzeit von dreißig Jahren als nachhaltiger<br />

Schätzwert angesetzt werden. Der auf diese Weise abgeleitete einheitliche Basiszinssatz<br />

wurde unter Verwendung der Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank<br />

für den Zeitraum 1. Dezember 2012 bis 28. Februar 2013 in Höhe von<br />

2,42% ermittelt und zur Glättung von kurzfristigen Marktschwankungen sowie möglicher<br />

Schätzfehler insbesondere bei langfristigen Renditen gerundet auf ¼-%punkt<br />

in einer Höhe von 2,50% abgeleitet.<br />

Wie die nachfolgende Grafik zeigt, ist der Basiszinssatz seit der Euro-<br />

Bargeldeinführung am 1. Januar 2002 auf ein historisch niedriges Niveau gefallen.<br />

56


Entwicklung Basiszins Deutsche Bundesbank (3-Monats-Durchschnitt, ungerundet)<br />

6,00%<br />

5,50%<br />

5,00%<br />

4,50%<br />

4,00%<br />

3,50%<br />

3,00%<br />

2,50%<br />

2,00%<br />

Zur Berücksichtigung der Auswirkungen der aktuellen Kapitalmarktsituation auf die<br />

Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes verweisen wir auf den nachfolgenden<br />

Abschnitt zum Risikozuschlag.<br />

Zinseinkünfte werden mit einer nominellen Steuerbelastung in Höhe von 25% zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag belastet (Abgeltungssteuer). Hieraus resultiert ein Basiszinssatz<br />

nach Einkommensteuer in Höhe von 1,84%.<br />

(ii)<br />

Risikozuschlag<br />

Bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes ist zur Ableitung des<br />

Risikozuschlags nicht auf die subjektiven Risikoneigungen einzelner Unternehmenseigner,<br />

sondern auf das allgemeine Verhalten des Marktes abzustellen. Dabei<br />

ist davon auszugehen, dass Investoren ein besonderes Risiko bei der Geldanlage<br />

in Unternehmen (Anlegerrisiko) sehen. Der Risikozuschlag kann mit Hilfe von Kapitalmarktpreisbildungsmodellen<br />

(CAPM, Tax-CAPM) aus den am Kapitalmarkt empirisch<br />

ermittelten Aktienrenditen abgeleitet werden.<br />

Das Capital Asset Pricing Model („CAPM“) stellt in seiner Standardform ein Kapitalmarktmodell<br />

dar, in dem Kapitalkosten und Risikozuschläge ohne die Berücksichtigung<br />

der Wirkungen von persönlichen Ertragsteuern erklärt werden. Gemäß<br />

dem CAPM setzt sich der Risikozuschlag aus der allgemeinen Marktrisikoprämie<br />

und dem unternehmensspezifischen Betafaktor zusammen.<br />

Die Berechnung der kapitalmarktorientierten Marktrisikoprämie erfolgt durch Bildung<br />

der Differenzrendite zwischen Anlagen in ein repräsentatives Marktportfolio<br />

bestehend aus Unternehmensanteilen (Aktien) und risikolosen Anlagen. Da Aktienrenditen<br />

und Risikozuschläge grundsätzlich durch Ertragsteuern beeinflusst werden,<br />

erfolgt eine realitätsnähere Erklärung der empirisch beobachtbaren Aktienrenditen<br />

durch das Tax-CAPM, welches das CAPM um die explizite Berücksichtigung<br />

der unterschiedlichen Wirkungen persönlicher Ertragsteuern in Deutschland auf<br />

Zinseinkünfte, Dividenden und Kursgewinne erweitert. Nach dem Tax-CAPM setzt<br />

sich der Kapitalisierungszinssatz aus dem um die Ertragsteuer gekürzten Basiszinssatz<br />

und dem auf Basis des Tax-CAPM ermittelten Risikozuschlag nach Ertragsteuern<br />

zusammen. Der Risikozuschlag nach Ertragsteuern ist analog zum<br />

57


CAPM das Produkt aus dem unternehmensspezifischen Betafaktor und der Marktrisikoprämie<br />

nach Ertragsteuern.<br />

Marktrisikoprämie<br />

Die Höhe der empirisch beobachtbaren Risikoprämie für ein Marktportfolio ist abhängig<br />

vom Betrachtungszeitraum und vom jeweiligen Steuersystem.<br />

Ausgehend von den Ergebnissen des IDW (vgl. IDW-Fachnachrichten, Nr. 1-<br />

2/2005), das unter Berücksichtigung des damals geltenden Steuersystems für die<br />

Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern eine Bandbreite von 5,0% bis 6,0%<br />

empfohlen hatte, haben Simulationsrechnungen zu den Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform<br />

2008 eine Marktrisikoprämie im Mittel i. H. v. 4,5% nach<br />

persönlichen Steuern ergeben. Infolgedessen hat der FAUB die Marktrisikoprämie<br />

nach Einkommensteuer auf eine Bandbreite von 4,0% bis 5,0% ab Einführung der<br />

Abgeltungssteuer konkretisiert.<br />

Das infolge der Finanz- und Schuldenkrise deutlich gesunkene Zinsniveau legt nahe,<br />

dass diese Marktrisikoprämie nicht mehr unreflektiert verwendet werden kann,<br />

da ohne die Berücksichtigung korrespondierender Effekte bei der Risikoprämie das<br />

gesunkene Basiszinssatzniveau ceteris paribus eine nachhaltig reduzierte Renditeerwartung<br />

der Kapitalmarktteilnehmer implizieren würde. Trotz der gegenwärtigen<br />

Schuldenkrise ist jedoch nicht erkennbar, dass sich die in der Vergangenheit<br />

gezeigten grundsätzlich stabilen Renditeerwartungen der Marktteilnehmer nachhaltig<br />

reduziert haben oder reduzieren würden. Dies zeigt sich auch in der Planungsrechnung<br />

der <strong>HYMER</strong> AG, die keine durch die beschriebenen Entwicklungen induzierten,<br />

nachhaltig reduzierten Renditeerwartungen abbildet.<br />

Die Annahme langfristig stabiler Renditeerwartungen lässt angesichts des aktuell<br />

niedrigen Zinsniveaus grundsätzlich zwei unterschiedliche Schlussfolgerungen bezüglich<br />

der Erwartungen der Marktteilnehmer in der Krise zu. Entweder wird, ungeachtet<br />

der Maßgeblichkeit der zum Stichtag bestehenden Anlagemöglichkeiten,<br />

das derzeitige Basiszinsniveau als nach unten verzerrt eingeschätzt oder es werden<br />

im Vergleich zu langfristigen historischen Durchschnitten erhöhte Risikoprämien<br />

gefordert. Da eine exakte, theoretisch begründbare Trennung und Messung<br />

dieser beiden Einschätzungen nicht möglich ist, sind die Auswirkungen auf die Kapitalkosten<br />

insgesamt zu beurteilen.<br />

Der FAUB hat entsprechende Überlegungen angestellt und empfiehlt in der Veröffentlichung<br />

vom 19. September 2012 „Hinweise des FAUB zur Berücksichtigung<br />

der Finanzmarktkrise bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes in der Unternehmensbewertung“,<br />

sich derzeit bei der Bemessung der Marktrisikoprämie an<br />

einer Bandbreite von 5,5% bis 7,0% (vor persönlichen Steuern) bzw. 5,0% bis<br />

6,0% (nach persönlichen Steuern) zu orientieren. Vor diesem Hintergrund haben<br />

wir die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern in der Mitte der vom FAUB<br />

empfohlenen Bandbreite mit 5,50% angesetzt.<br />

Zur Ableitung der unternehmensspezifischen Risikoprämie wird nach dem CAPM<br />

wie nach dem Tax-CAPM diese Marktrisikoprämie mit dem so genannten Betafaktor<br />

multipliziert, der das unternehmens- und branchenspezifische Risiko ausdrückt.<br />

58


Betafaktor<br />

Für die <strong>HYMER</strong>AG als börsennotiertes Unternehmen liegen am Kapitalmarkt beobachtbare<br />

Betafaktoren vor. Der beobachtbare Betafaktor der <strong>HYMER</strong> AG lag in<br />

dem 5-Jahres-Zeitraum bis zum 19. Februar 2013 zwischen 0,32 und 0,57; im<br />

Durchschnitt (2009-2013) bei 0,46.<br />

Die Analyse der Aktienkursbewegungen sowie der Handelsumsätze hat jedoch ergeben,<br />

dass aufgrund des geringen Free-Float der Aktien der beobachtbare Betafaktor<br />

der <strong>HYMER</strong> AG keine sachgerechte Grundlage zur Ableitung des Risikozuschlages<br />

darstellt. Weitere Analysen (t-Test, Bestimmtheitsmaß, Bid-Ask-Spreads)<br />

bestätigen, dass die beobachtbaren Betafaktoren der <strong>HYMER</strong> AG keine sachgerechte<br />

Grundlage zur Ableitung des Risikozuschlags darstellen. Es wurde deshalb<br />

auf Betafaktoren börsennotierter Vergleichsunternehmen (im Folgenden „Peer<br />

Group“) zurückgegriffen.<br />

Als Vergleichsunternehmen wurden Unternehmen herangezogen, bei denen wesentliche<br />

Merkmale (z.B. Tätigkeitsfelder, Größe, Absatzmärkte) mit denen der<br />

<strong>HYMER</strong> AG in möglichst hohem Maße vergleichbar sind. Die Vergleichsunternehmen<br />

bilden sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit den bestmöglichen Vergleichsmaßstab<br />

zur <strong>HYMER</strong> AG ab. Nachfolgend sind die Vergleichsunternehmen<br />

kurz beschrieben:<br />

Trigano S.A. ist ein führender europäischer Entwickler, Produzent und Anbieter von<br />

Campingfahrzeugen sowie Camping- und Gartenzubehör. Das Unternehmen beschäftigt<br />

über 3.600 Mitarbeiter in acht Ländern (Deutschland, Spanien, Frankreich,<br />

Italien, Portugal, Polen, Niederlande, Großbritannien sowie Tunesien). Auf den Geschäftsbereich<br />

Campingfahrzeuge entfielen im Geschäftsjahr 2011 rund 86% der<br />

Gesamtumsatzerlöse, auf den Geschäftsbereich Camping- und Gartenzubehör<br />

rund 14%. Insgesamt erzielte die Trigano im Geschäftsjahr 2011 einen Umsatz in<br />

Höhe von EUR 749 Millionen (davon 53% in Frankreich, 12% in Deutschland und<br />

11% in Großbritannien) sowie eine betriebliche Ergebnismarge (EBIT) in Höhe von<br />

5,8% (gegenüber 3,5% im Vorjahr).<br />

Die Kabe Husvagnar Produktion AB, Schweden, mit Hauptsitz in Tenhult, ist ein<br />

führender skandinavischer Entwickler, Produzent und Anbieter von Campingfahrzeugen<br />

und -zubehör. Auf den Geschäftsbereich Campingfahrzeuge entfielen im<br />

Geschäftsjahr 2011 rund 89% der Gesamtumsatzerlöse, auf den Geschäftsbereich<br />

Campingzubehör rund 11%. Das Unternehmen ist primär in Schweden, Norwegen,<br />

Finnland, Dänemark, den Niederlanden und Deutschland tätig. Im Geschäftsjahr<br />

2011 erwirtschaftete das Unternehmen mit ca. 390 Mitarbeitern einen Umsatz in<br />

Höhe von SEK 1.544 Millionen (davon knapp 65% in Schweden, 16% in Norwegen<br />

und 13% in Finnland) sowie eine betriebliche Ergebnismarge (EBIT) in Höhe von<br />

9,8% (gegenüber 9,1% im Vorjahr). Die hohen EBIT-Margen lassen sich mit einem<br />

Alleinstellungsmerkmal der Kabe Husvagnar Produktion AB im schwedischen<br />

Markt erklären. Allerdings weist das Unternehmen in seinem Geschäftsbericht für<br />

das Jahr 2011 auf zunehmende Konkurrenz von deutschen Wettbewerbern hin,<br />

was künftig zu einer Absenkung der EBIT-Margen führen wird.<br />

Die am Markt beobachtbaren Betafaktoren der Peer Group – jeweils gespiegelt am<br />

marktbreitesten Aktienindex – lagen in dem 5-Jahres-Zeitraum bis zum 19. Februar<br />

2013 zwischen 0,65 und 1,13; im Durchschnitt (2009-2013) bei 0,84.<br />

59


Um eine hohe statistische Validität der empirischen Daten zu erreichen und auf die<br />

für die Umrechnung von verschuldeten in unverschuldete Betafaktoren notwendigen<br />

Kapitalstrukturdaten zugreifen zu können, wurden wöchentliche Betafaktoren<br />

für fünf unabhängige Jahresscheiben ermittelt. Weitergehende Analysen (Bestimmtheitsmaß,<br />

Bid-Ask-Spreads) zeigen, dass der Durchschnitt aus drei unabhängigen<br />

Jahresscheiben (2011-2013) eine geeignete Grundlage für die Betaschätzung<br />

darstellt.<br />

Verschuldete Betafaktoren (Stichtag: 19. Februar 2013)<br />

2013 2012 2011 2010 2009<br />

Durchschnitt<br />

2009-2013<br />

Durchschnitt<br />

2011-2013<br />

5-Jahres-Zeitraum<br />

19. Februar 2013<br />

Trigano Société Anonyme 0,78 1,03 0,91 1,13 0,95 0,96 0,91 1,14<br />

Kabe Husvagnar AB n/a 0,65 0,80 0,75 0,67 0,72 0,73 1,08<br />

Median 0,78 0,84 0,86 0,94 0,81 0,84 0,82 1,11<br />

Mittelwert 0,78 0,84 0,86 0,94 0,81 0,84 0,82 1,11<br />

Zur Berücksichtigung der sich im Planungszeitraum verändernden Finanzierungsstrukturen<br />

der Gesellschaften wurden die in der Vergangenheit beobachteten Betafaktoren<br />

der verschuldeten Unternehmen zunächst in unverschuldete Betafaktoren<br />

umgerechnet (so genanntes „unlevern“).<br />

Unverschuldete Betafaktoren (Stichtag: 19. Februar 2013)<br />

2013 2012 2011 2010 2009<br />

Durchschnitt<br />

2009-2013<br />

Durchschnitt<br />

2011-2013<br />

5-Jahres-Zeitraum<br />

19. Februar 2013<br />

Trigano Société Anonyme 0,66 0,88 0,84 0,92 0,48 0,76 0,79 0,89<br />

Kabe Husvagnar AB n/a 0,77 0,94 0,87 0,59 0,79 0,86 1,20<br />

Median 0,66 0,82 0,89 0,90 0,54 0,77 0,82 1,05<br />

Mittelwert 0,66 0,82 0,89 0,90 0,54 0,77 0,82 1,05<br />

Die unverschuldeten Betafaktoren lagen in einer Bandbreite von 0,48 bis 0,94, im<br />

Durchschnitt (2011-2013) bei 0,82. Vor diesem Hintergrund und der genannten<br />

weitergehenden Analysen halten wir einen Betafaktor von 0,82 für angemessen.<br />

Multipliziert mit der allgemeinen Marktrisikoprämie von 5,50% errechnet sich für die<br />

<strong>HYMER</strong> AG ein Risikozuschlag für das operative Risiko von 4,51% (vor Anpassung<br />

an die periodenspezifische Finanzierungsstruktur).<br />

Länderrisikoprämie<br />

Ausgehend von der länderbezogenen Umsatzverteilung der <strong>HYMER</strong> AG (vgl. Teil<br />

2.II.2.3.1) wurde für Italien, Frankreich und Belgien sowie die sonstigen Absatzländer<br />

der <strong>HYMER</strong> AG eine Länderrisikoprämie angesetzt. Die Länderrisikoprämie<br />

der genannten Länder basiert auf dem durchschnittlichen Renditeunterschied zwi-<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG erzielt einen Teil ihrer finanziellen Überschüsse in einer Reihe europäischer<br />

Länder. Hierzu zählen Italien, Frankreich und Belgien sowie sonstige<br />

europäische Länder. Darüber hinaus erzielt die <strong>HYMER</strong>AG in geringerem Umfang<br />

auch Überschüsse außerhalb Europas (vgl. Teil 2.II.2.3.1). In diesen Ländern ist<br />

von dem Vorhandensein so genannter derivativer Länderrisiken 28 auszugehen, die<br />

nicht explizit in der Planungsrechnung der <strong>HYMER</strong> AG berücksichtigt sind und insoweit<br />

über einen zusätzlichen Risikozuschlag für die operativ maßgeblichen Länder<br />

zu den nach (Tax-)CAPM bemessenen Kapitalkosten erfasst werden.<br />

28<br />

Vgl. FAUB, Fragen und Antworten zur praktischen Anwendung des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von<br />

Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008) (Stand 24.04.2012), S. 7, abgerufen im Mitgliederbereich des IDW<br />

am 12. Februar 2013.<br />

60


schen laufzeitgleichen Euro- oder US-Dollar-dotierten Anleihen dieser Länder und<br />

Euro- oder US-Dollar-dotierten Benchmark-Anleihen. Aufgrund der Reife und Liquidität<br />

ihrer Kapitalmärkte sowie der faktischen Abwesenheit von Ausfallrisiken<br />

wurden als Benchmark-Anleihen deutsche Euro-Staatsanleihen sowie in US-Dollar<br />

begebene Staatsanleihen der USA angesetzt.<br />

Auf dieser Grundlage wurde eine Länderrisikoprämie für Italien, Frankreich, Belgien<br />

und die sonstigen Länder von 0,45% (vor Einkommensteuer) berücksichtigt.<br />

Die Länderrisikoprämie unterliegt in Abhängigkeit von der Ausschüttungsquote der<br />

effektiven Einkommensteuerbelastung, die sich aus der Einkommensteuerbelastung<br />

auf Dividenden und Kursgewinnen zusammensetzt. Unter Berücksichtigung<br />

der effektiven Einkommensteuerbelastungen resultieren Länderrisikoprämien (nach<br />

Einkommensteuer) zwischen insgesamt 0,33% und 0,36%.<br />

Finanzierungsstruktur<br />

Abschließend wurde der unverschuldete Kapitalisierungszinssatz anhand der sich<br />

aus der Planungsrechnung ergebenden zukünftigen Finanzierungsstruktur und des<br />

Verschuldungsgrads wieder periodenspezifisch in verschuldete Kapitalkosten zurückgerechnet<br />

(so genanntes „relevern“).<br />

2.5.2 Wachstumsrate<br />

In der Detail- und Grobplanungsphase (2012/13 bis 2017/18) ist das erzielbare<br />

Wachstum in den erwarteten Entwicklungen der Erträge und Aufwendungen sowie<br />

der Bilanzposten reflektiert. Ein Wachstumsabschlag für diesen Zeitraum ist insoweit<br />

nicht erforderlich. Auch in der Fortführungsperiode ab 2018/19 ff. werden sich<br />

die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und somit auch die<br />

aus den Planungen ableitbaren Nettoeinnahmen der Anteilseigner fortentwickeln.<br />

Dieses nachhaltige Wachstum lässt sich grundsätzlich finanzmathematisch als<br />

Wachstumsabschlag im Kapitalisierungszinssatz abbilden.<br />

Die in der Fortführungsphase thesaurierten und den Anteilseignern fiktiv unmittelbar<br />

zugerechneten Beträge bilden bereits einen wesentlichen Teil des zukünftigen,<br />

durch Thesaurierungen zu finanzierenden operativen Wachstums ab. Grundsätzlich<br />

stehen Thesaurierungen im Jahr der Thesaurierung den Anteilseignern nicht<br />

als Nettoeinnahmen zur Verfügung; der positive Ertragswerteffekt von Thesaurierungen<br />

schlägt sich vielmehr in dadurch induzierten zukünftig wachsenden Ausschüttungen<br />

nieder. Eine zusätzliche Berücksichtigung dieses operativen Wachstums<br />

in der anzusetzenden Wachstumsrate scheidet somit aus.<br />

Unter der Voraussetzung, dass die <strong>HYMER</strong> AG die die eigene Risiko- und Finanzierungsstruktur<br />

reflektierenden Kapitalkosten nachhaltig verdient, korrespondieren<br />

die zukünftig wachsenden Ausschüttungen direkt mit dem Wertbeitrag aus Wertsteigerungen.<br />

Somit ist der wesentliche Teil des zukünftigen, durch Thesaurierungen<br />

finanzierten operativen Wachstums bereits durch die direkte Zurechnung des<br />

Wertbeitrags aus Wertsteigerungen zu den nachhaltigen Nettoeinnahmen der Anteilseigner<br />

berücksichtigt.<br />

Lediglich noch verbleibende, zum Beispiel temporär begrenzte zusätzliche Wachstumseffekte,<br />

die auf zeitlich begrenzt erzielbaren Überrenditen besonderen Marktund<br />

Branchenbedingungen oder speziellen Unternehmensmerkmalen beruhen,<br />

61


2.6 Unternehmenswert<br />

und inflationsbedingte Wachstumseffekte sind, wie nachfolgend beschrieben, im<br />

Wachstumsabschlag zu berücksichtigen.<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG ist in einem von einer Vielzahl an Wettbewerbern geprägten Markt<br />

tätig, der aufgrund bestehender Überkapazitäten durch starken Verdrängungswettbewerb<br />

und Konsolidierungsdruck gekennzeichnet ist. Vor dem Hintergrund des<br />

mittelfristig erwarteten lediglich moderaten gesamtwirtschaftlichen Wachstums und<br />

langfristig beobachtbarer Veränderungen im Reiseverhalten der Abnehmer von<br />

Freizeitfahrzeugen (vgl. Teil 2.II.2.3) ist davon auszugehen, dass etwaige Überrenditen<br />

nachhaltig nicht zu erzielen sind.<br />

Zur Ableitung inflationsbedingter Wachstumseffekte wurden die aktuellen branchenbedingten<br />

und makroökonomischen Rahmenbedingungen sowie die Kosten-<br />

Erlös-Struktur und -entwicklung der <strong>HYMER</strong> AG berücksichtigt. Aufgrund des auch<br />

für die Zukunft erwarteten Kostendrucks und branchenweit stagnierender Absatzzahlen<br />

wird der Wettbewerb auch zukünftig hoch sein mit der Folge, dass der bereits<br />

bestehende Preisdruck anhalten wird. Die Überwälzung von inflationsbedingten<br />

Kostensteigerungen wird auch künftig nur sehr eingeschränkt möglich sein.<br />

Restrukturierungsbedingte Effizienzgewinne werden diese Entwicklung voraussichtlich<br />

nur kompensieren können und somit lediglich zur Stabilisierung der nachhaltigen<br />

Profitabilität beitragen. Dies wird zudem durch die Ergebnisse empirischer<br />

Analysen gestützt, die zeigen, dass es Unternehmen in Deutschland in der Vergangenheit<br />

lediglich teilweise gelungen ist, inflationsbedingte Kostensteigerungen<br />

durch Preissteigerungen zu überwälzen. Vor diesem Hintergrund ist der Wachstumsabschlag<br />

für <strong>HYMER</strong> AG mit 1,0% angesetzt worden. Zur Finanzierung des<br />

Wachstums in der Fortführungsperiode ist eine Thesaurierung zu berücksichtigen,<br />

die aus dem Finanzierungsbedarf nachhaltig inflationsbedingt wachsender Aktiva<br />

und Passiva resultiert.<br />

Die periodenspezifischen Kapitalisierungszinssätze der <strong>HYMER</strong> AG werden im<br />

Rahmen der Ermittlung des Ertragswertes im folgenden Abschnitt dargestellt.<br />

2.6.1 Ertragswert<br />

Ausgehend vom Konzernergebnis der <strong>HYMER</strong>AG und den hieraus abgeleiteten<br />

Nettoeinnahmen abzüglich der effektiven Einkommensteuer ergibt sich unter Anwendung<br />

der maßgeblichen periodenspezifischen Kapitalisierungszinssätze der Ertragswert<br />

des betriebsnotwendigen Vermögens der <strong>HYMER</strong>AG zum 1. September<br />

2012 wie folgt:<br />

62


<strong>HYMER</strong> Konzern<br />

Detailplanung<br />

Grobplanung<br />

TV<br />

in TEUR 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 ff.<br />

Jahresüberschuss /-fehlbetrag 7.239 20.902 23.572 26.111 26.810 27.539 28.017<br />

Anteile vonMinderheitsgesellschaftern -350 -527 -547 -842 -865 -888 -904<br />

Auf Anteilseigner des <strong>HYMER</strong> Konzerns entfallendes Ergebnis 6.889 20.376 23.025 25.269 25.946 26.651 27.113<br />

Thesaurierung 3.889 14.376 17.025 15.161 15.567 15.990 2.567<br />

Wertbeitrag aus Wertsteigerungen - - - - - - 13.701<br />

Effektive Ertragsteuer auf Wertsteigerungen - - - - - - 2.190<br />

Wertbeitrag aus Ausschüttung 3.000 6.000 6.000 10.108 10.378 10.660 10.845<br />

Ertragsteuer auf Ausschüttung 791 1.583 1.583 2.666 2.737 2.812 2.860<br />

Ausschüttungsquote 43,5% 29,4% 26,1% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0%<br />

Kapitalerhöhung /Kapitalherabsetzung - - - - - - -<br />

Nettoeinnahmen 2.209 4.418 4.417 7.442 7.641 7.849 19.496<br />

Kapitalisierungszinssatz 8,82% 7,65% 8,69% 8,40% 8,19% 7,96% 6,70%<br />

Barwertfaktor für das jeweilige Jahr 0,92 0,93 0,92 0,92 0,92 0,93 14,92<br />

Barwerte jeweils zum 01. September 205.070 220.948 233.426 249.285 262.784 276.656 290.820<br />

Marktwert des Eigenkapitals zum 1. September 2012 205.070<br />

Kapitalisierungszinssatz<strong>HYMER</strong> Konzern<br />

Detailplanung<br />

Grobplanung<br />

TV<br />

2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 ff.<br />

Basiszinssatz vor Ertragsteuer 2,50% 2,50% 2,50% 2,50% 2,50% 2,50% 2,50%<br />

Ertragsteuer 0,66% 0,66% 0,66% 0,66% 0,66% 0,66% 0,66%<br />

Basiszinssatz nach Ertragsteuer 1,84% 1,84% 1,84% 1,84% 1,84% 1,84% 1,84%<br />

Marktrisikoprämie nach Ertragsteuer 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 5,50%<br />

Betafaktor unverschuldet 0,82 0,82 0,82 0,82 0,82 0,82 0,82<br />

Barwerte jeweils zum 01.09. 205.070 220.948 233.426 249.285 262.784 276.656 290.820<br />

Nettofinanzposition jeweils zum 01.09. 117.118 89.739 126.061 115.447 105.523 93.571 81.158<br />

Verschuldungsgrad 57,11% 40,62% 54,00% 46,31% 40,16% 33,82% 27,91%<br />

Betafaktorverschuldet 1,20 0,99 1,18 1,13 1,09 1,05 1,00<br />

Adjustierte Länderrisikoprämie 0,38% 0,37% 0,38% 0,37% 0,37% 0,36% 0,38%<br />

Risikozuschlag 6,98% 5,81% 6,85% 6,56% 6,35% 6,12% 5,86%<br />

Wachstumsrate - - - - - - 1,00%<br />

Kapitalisierungszinssatz 8,82% 7,65% 8,69% 8,40% 8,19% 7,96% 6,70%<br />

Für die Detailplanungsphase wurden entsprechend den Planungen der Gesellschaft<br />

Ausschüttungen in Höhe TEUR 3.000 für das Geschäftsjahr 2012/13 und<br />

TEUR 6.000 für die Geschäftsjahre 2013/14 und 2014/15 angesetzt. Für die Jahre<br />

2015/16ff. wurde von einer Ausschüttungsquote von 40% ausgegangen. Diese<br />

Ausschüttungsquote orientiert sich an beobachtbaren marktdurchschnittlichen Ausschüttungsquoten.<br />

Da die Thesaurierungen – soweit sie nicht zur Finanzierung des künftigen Bilanzwachstums<br />

erforderlich sind –in der Fortführungsphase und die hieraus resultierenden<br />

zukünftigen Wertsteigerungen auch wertgleich durch eine fiktive unmittelbare<br />

Zurechnung der thesaurierten Beträge an die Aktionäre abgebildet werden<br />

können, wurden aus Vereinfachungsgründen in der Fortführungsperiode den Anteilseignern<br />

die thesaurierten Beträge unmittelbar als Wertbeiträge aus Wertsteigerungen<br />

zugerechnet.<br />

Die Dividenden wurden mit der aktuell gültigen nominellen Steuerbelastung in<br />

Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet (Abgeltungssteuer).<br />

Die zu Wertsteigerungen führenden Thesaurierungen sowie die nachhaltig inflationsbedingten<br />

Wertsteigerungen wurden anstelle der nominellen Steuerlast von<br />

25% zuzüglich Solidaritätszuschlag mit einer effektiven Steuer belastet, die typisierend<br />

unter Berücksichtigung einer langen Haltedauer in Höhe von 12,5% (hälftiger<br />

nomineller Steuersatz) zuzüglich Solidaritätszuschlag angesetzt wurde.<br />

Durch die so genannte Wachstumsthesaurierung in der ewigen Rente in Höhe des<br />

Wachstumsabschlags bezogen auf die zukünftig wachsenden bilanziellen Aktiva<br />

und Passiva zum Ende der Detailplanungsphase wird berücksichtigt, dass das mit<br />

dem langfristig erwarteten Wachstum der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

bzw. der Überschüsse einher gehende Wachstum der Bilanzposten zu finanzieren<br />

63


ist. Die zum Bilanzwachstum nötige Thesaurierung ist daher nicht in den Wertbeitrag<br />

aus der unmittelbaren Zurechnung von Thesaurierungen an die Anteilseigner<br />

einzubeziehen.<br />

Die sich aus der Summe der Wertbeiträge aus Thesaurierung und Ausschüttung<br />

abzüglich Ertragsteuern ergebenden Nettoeinnahmen wurden mit dem periodenspezifischen<br />

Kapitalisierungszinssatz kapitalisiert.<br />

2.6.2 Sonderwerte<br />

Beteiligungen<br />

Für die wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierten Beteiligungen wurden keine<br />

Planungen erstellt. Da für diese Beteiligungen nur unwesentliche Jahresüberschüsse<br />

erwartet werden, wurden sie als Sonderwert jeweils mit dem bilanziellen<br />

Eigenkapital zum 31. August 2012 angesetzt. Seit dem 31. August 2012 haben bei<br />

diesen Beteiligungen keine Kapitalmaßnahmen stattgefunden.<br />

Darüber hinaus ist die <strong>HYMER</strong> AG mittelbar zu 100% an der Bürstner AG, Reinach/Schweiz<br />

(„Bürstner AG“), beteiligt, welche sich in Liquidation befindet. Die<br />

Gesellschaft verfügt über Barmittel in Höhe von rund TCHF 300, die der <strong>HYMER</strong><br />

AG voraussichtlich im Laufe des Jahres 2013 zufließen werden. Dieser erwartete<br />

Liquidationserlös wurde mit dem EUR/CHF-Umrechnungskurs vom 31. August<br />

2012 (0,83261 EUR/CHF) in einen Betrag von TEUR 204 nach Abzug effektiver<br />

persönlicher Einkommensteuern umgerechnet und als Sonderwert angesetzt.<br />

Die Gesellschaften Hymer France und SCI Alsace, Cernay/Frankreich, sind 98%-<br />

ige Beteiligungen der <strong>HYMER</strong> AG und wurden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens<br />

liquidiert, sind jedoch noch nicht gelöscht worden. Es wird kein positiver Liquidationsüberschuss<br />

erwartet, so dass für die Gesellschaften kein Sonderwert<br />

angesetzt wird.<br />

Die Sonderwerte für die Beteiligungen ergeben sich wie folgt:<br />

Sonderwerte Beteiligungen<br />

TEUR<br />

Carado GmbH, Bad Waldsee 179<br />

Eriba-Hymer Nederland B.V., Papendrecht/Niederlande 1.160<br />

<strong>HYMER</strong>-ERIBA GmbH, Bad Waldsee 32<br />

<strong>HYMER</strong> Business Development GmbH, Bad Waldsee 25<br />

Hymer Loisirs S.A.R.L., Cernay/Frankreich 16<br />

Niesmann+Bischoff GmbH, Polch 52<br />

Bürstner AG, Reinach/Schweiz 204<br />

Bürstner B.V., Hoogeveen/Niederlande 47<br />

Hymer France S.A.S., Cernay/Frankreich -<br />

SCI Alsace, Cernay/Frankreich -<br />

Gesamt 1.715<br />

Steuerliche Verlustvorträge<br />

Bei der <strong>HYMER</strong> AG bestehen gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge,<br />

die unter Berücksichtigung der so genannten Mindestbesteuerung<br />

sowie eines bestehenden Zinsvortrags aus der Zinsschranke mit zukünftigen Gewinnen<br />

verrechnet werden können. Die zukünftigen Steuerminderungen, die sich<br />

auf Grundlage der voraussichtlichen steuerlichen Verlustvorträge ergeben, wurden<br />

64


auf Basis der sich aus der Planungsrechnung ergebenden steuerpflichtigen Ergebnisse<br />

und der Steuersätze der <strong>HYMER</strong> AG bestimmt. Die <strong>HYMER</strong> AG wird ihre<br />

steuerlichen Verlustvorträge bei Realisierung der Planung während des Detailplanungszeitraums<br />

aufbrauchen.<br />

Die Sonderwerte für die steuerlichen Verlustvorträge wurden wie folgt ermittelt:<br />

Sonderwert gewerbesteuerlicher Verlustvortrag <strong>HYMER</strong> AG<br />

2011/12 2012/13 2013/14<br />

TEUR TEUR TEUR<br />

Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag 8.098<br />

Gewerbeertrag der <strong>HYMER</strong> AG 6.765 20.084<br />

Maximal nutzbarer gewerbesteuerlicher Verlustvortrag 4.459 12.450<br />

Genutzter gewerbesteuerlicher Verlustvortrag 4.459 3.638<br />

Zukünftige Steuerminderungen nach persönlichen Steuern 538 490<br />

davon aus nutzbarem Zinsvortrag 38 184<br />

Diskontierungsfaktor 0,937 0,879<br />

Barwert gewerbesteuerlicher Verlustvortrag 935 505 431<br />

Sonderwert körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag <strong>HYMER</strong> AG<br />

2011/12 2012/13 2013/14<br />

TEUR TEUR TEUR<br />

Körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag 12.030<br />

Körperschaftsteuerliches Einkommen der <strong>HYMER</strong> AG 5.449 18.647<br />

Maximal nutzbarer körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag 3.669 11.588<br />

Genutzter körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag 3.669 8.360<br />

Zukünftige Steuerminderungen nach persönlichen Steuern 596 1.244<br />

davon aus nutzbarem Zinsvortrag 49 239<br />

Diskontierungsfaktor 0,937 0,879<br />

Barwert körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag 1.652 559 1.093<br />

Aufgrund der hinzurechnungspflichtigen Zinsaufwendungen liegt der Gewerbeertrag<br />

über dem körperschaftsteuerlichen Einkommen der <strong>HYMER</strong> AG.<br />

Zur Diskontierung der zukünftigen Steuerminderungen wurden die unverschuldeten<br />

Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern verwendet.<br />

Darüber hinaus wurden künftige Steuerminderungen, die sich aus bestehenden<br />

körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen der Rall und der LAIKA auf Grundlage<br />

der geplanten Ergebnisse vor Ertragsteuern der jeweiligen Gesellschaft ergeben,<br />

diskontiert und als Sonderwerte in Höhe von TEUR 179 und TEUR 438 angesetzt.<br />

Dabei wurde eine Erhöhung der Verlustvorträge auf Basis der negativen Planergebnisse<br />

der Rall und der LAIKA für das Geschäftsjahr 2012/13 berücksichtigt. Die<br />

Barwerte der Verlustvorträge der Rall wurden mit der Beteiligungsquote der HY-<br />

MER AG in Höhe von 60% gewichtet.<br />

Insgesamt ergibt sich somit ein Wert der steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von<br />

TEUR 3.204.<br />

Körperschaftsteuerguthaben<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG und Bürstner verfügen über Steuerguthaben aufgrund des körperschaftsteuerlichen<br />

Anrechnungsverfahrens, die letztmalig im Jahr 2017 ausgezahlt<br />

werden. Die daraus resultierenden geplanten Rückzahlungsbeträge wurden um effektive<br />

persönliche Ertragsteuern gemindert und mit den unverschuldeten Eigenkapitalkosten<br />

auf den Bewertungsstichtag bezogen.<br />

65


Hieraus ergibt sich ein Wert der Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von<br />

TEUR 420.<br />

Nicht betriebsnotwendiges Grundstück<br />

Im Eigentum der LAIKA befindet sich ein Werksgelände in Tavarnelle/Italien, das<br />

nach der geplanten Verlagerung der Produktion auf das neu zu errichtende Produktionswerk<br />

im Geschäftsjahr 2014/15 zu einem erwarteten Preis von<br />

TEUR 8.000 veräußert werden soll (vgl. Teil 2.II.2.4).<br />

Der hieraus unter Berücksichtigung der erwarteten effektiven Steuerbelastung auf<br />

Unternehmensebene und auf persönlicher Ebene ermittelte Sonderwert beläuft<br />

sich auf TEUR 4.731.<br />

Der Unternehmenswert der <strong>HYMER</strong>AG ergibt sich aus dem Ertragswert zuzüglich<br />

der Sonderwerte.<br />

2.6.3 Unternehmenswert<br />

Der Unternehmenswert der <strong>HYMER</strong>AG ergibt sich somit wie folgt:<br />

Ableitung Unternehmenswert Hymer AG<br />

TEUR<br />

Ertragswert 205.070<br />

Sonderwerte<br />

Beteiligungen 1.715<br />

Steuerliche Verlustvorträge 3.204<br />

Körperschaftsteuerguthaben 420<br />

Nicht betriebsnotwendiges Grundstück 4.731<br />

Unternehmenswert zum 1. September 2012 215.140<br />

Aufzinsungsfaktor Sonderwerte 1,0433<br />

Aufzinsungsfaktor Ertragswert 1,0571<br />

Unternehmenswert zum 25. April 2013 227.287<br />

Der sich zum 1. September 2012 ergebende Ertragswert in Höhe von<br />

TEUR 205.070 ist 237 Tage mit den verschuldeten Eigenkapitalkosten<br />

aufzuzinsen. Die auf den 1. September 2012 bezogenen Sonderwerte sind mit den<br />

unverschuldeten Eigenkapitalkosten aufzuzinsen. Der sich auf den Stichtag 25. April<br />

2013 ergebende Unternehmenswert der <strong>HYMER</strong> AG beträgt TEUR 227.287.<br />

2.6.4 Wert je Aktie<br />

Der Wert je Aktie der <strong>HYMER</strong>AG ergibt sich aus dem ermittelten Unternehmenswert<br />

und der maßgeblichen Anzahl der Aktien wie folgt:<br />

Ableitung Wert je Aktie Hymer AG<br />

Unternehmenswert zum 25. April 2013 in TEUR 227.287<br />

Anzahl der Aktien in Stück 4.000.000<br />

Wert je Aktie in EUR 56,82<br />

Das Grundkapital der <strong>HYMER</strong>AG ist derzeit in 4.000.000 nennwertlose auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien eingeteilt; eigene Aktien werden von der <strong>HYMER</strong> AG<br />

nicht gehalten.<br />

2.7 Börsenkursanalyse<br />

66


Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes („BVerfG“) vom<br />

27. April 1999 29 ist der Börsenkurs der Aktien der zu bewertenden Gesellschaft dem nach<br />

dem Ertragswertverfahren ermittelten Wert je Aktie für Zwecke der Festlegung der Barabfindung<br />

gegenüberzustellen. Nach dem Beschluss des BVerfG darf ein existierender Börsenkurs<br />

bei der Bemessung der Abfindung nicht unberücksichtigt bleiben. Dementsprechend<br />

bildet der Börsenkurs grundsätzlich die Untergrenze der angemessenen Abfindung.<br />

Eine Unterschreitung kommt jedoch in Betracht, wenn der Börsenkurs ausnahmsweise<br />

nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt. Die Rechtsprechung des BVerfG wurde<br />

durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs („BGH“) vom 12. März 2001 30 konkretisiert.<br />

Dort wird erneut deutlich gemacht, dass der Börsenwert dann nicht als Untergrenze der<br />

angemessenen Abfindung in Betracht kommt, wenn er den Verkehrswert nicht widerspiegelt.<br />

Dies kann nach dem Beschluss des BGH dann der Fall sein, wenn über einen längeren<br />

Zeitraum mit den Aktien der Gesellschaft kein Handel stattgefunden hat, wenn aufgrund<br />

einer besonderen Marktenge der einzelne außenstehende Aktionär nicht in der Lage<br />

ist, seine Aktien zum Börsenpreis zu veräußern, oder wenn der Börsenpreis manipuliert<br />

worden ist.<br />

Obwohl im vorliegenden Fall nur ein geringer Handel in der Aktie der <strong>HYMER</strong> AG zu beobachten<br />

war, bestehen keine Anhaltspunkte, dass einzelne Aktionäre nicht in der Lage<br />

gewesen wären, ihre Aktien zum Börsenkurs zu veräußern. Auch für eine Manipulation<br />

des Börsenkurses liegen keine Erkenntnisse vor. Zu beobachten war allerdings, dass der<br />

Aktienkurs seit der Ad-hoc-Mitteilung der <strong>HYMER</strong> AG vom 27. November2012, dem Tag<br />

der Veröffentlichung des förmlichen Verlangens der EHVV gemäß § 327 a AktG zur Übertragung<br />

der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die EHVV (Hauptaktionärin)<br />

gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung, anstieg und sich seither<br />

auf – im Vergleich zur jüngeren Vergangenheit – überwiegend höherem Niveau bewegt.<br />

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung des Aktienkurses der <strong>HYMER</strong> AG seit dem<br />

1. Januar 2012 bis zum 28. Januar 2013:<br />

29<br />

30<br />

AktZ. 1 BvR 1613/94, BVerfGE 100, 289 ff.<br />

AktZ. II ZB 15/00, ZIP 2001, S. 734-737.<br />

67


Entwicklung des Börsenkurses der Aktie der <strong>HYMER</strong> AG an der Frankfurter Börse<br />

1.400<br />

1.200<br />

54<br />

52<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

50<br />

48<br />

46<br />

400<br />

200<br />

0<br />

44<br />

42<br />

40<br />

Handelsvolumen in Stück Schlusskurse in €<br />

Quelle: Bloomberg, eigene Darstellung 31<br />

Nach dem Beschluss des BGH vom 19. Juli 2010 (II ZB 18/09) ist der einer angemessenen<br />

Abfindung zugrunde zu legende Börsenkurs grundsätzlich als gewichteter Durchschnittskurs<br />

einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung der Maßnahme<br />

zu ermitteln. Zudem ist der Börsenkurs entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen<br />

Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen Kursentwicklung hochzurechnen,<br />

soweit zwischen der Bekanntmachung der Maßnahme und dem Tag der<br />

Hauptversammlung ein längerer Zeitraum verstreicht und die Entwicklung der Börsenkurse<br />

eine Anpassung geboten erscheinen lässt.<br />

Maßgeblich für die Ermittlung des Durchschnittskurses der Aktie der <strong>HYMER</strong> AG ist auf<br />

dieser Grundlage der Drei-Monats-Zeitraum bis zum 26. November 2012 (einschließlich).<br />

Der in diesem Drei-Monats-Zeitraum gemäß §31 Abs. 7 WpÜG i.V.m. §5 Abs. 3 WpÜG-<br />

Angebotsverordnung ermittelte, mit den Handelsvolumina gewichtete und von der Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) mitgeteilte gewichtete Durchschnittskurs<br />

lag bei EUR 47,96 je Stückaktie.<br />

Eine Hochrechnung der Börsenkursentwicklung auf den Tag der Hauptversammlung ist<br />

nicht erforderlich, da zwischen der Ankündigung des Ausschlusses von Minderheitsaktionären<br />

am 27. November2012 und dem voraussichtlichen Tag der Hauptversammlung am<br />

25. April 2013 kein längerer Zeitraum im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des<br />

BGH liegt. 32<br />

31<br />

32<br />

Für Darstellungszwecke wurde allein die Entwicklung des Aktienkurses an der Börse Frankfurt am Main abgetragen, an<br />

der rund 85 % des während des Betrachtungszeitraums im regulierten Markt gehandelten Volumens gehandelt wurden.<br />

Vgl. u. a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Mai 2011, AktZ. 20 W 11/08, AG 2011, S. 560 ff.<br />

68


Die Aktie der <strong>HYMER</strong> AG wird derzeit im regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in<br />

Frankfurt am Main und Stuttgart sowie im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Berlin,<br />

Düsseldorf und München gehandelt.<br />

Zwischen dem 27.August 2012 und dem 26. November2012 war folgende Kursentwicklung<br />

zu beobachten:<br />

Entwicklung des Börsenkurses der Aktie der <strong>HYMER</strong> AG an der Frankfurter Börse<br />

600<br />

50<br />

500<br />

49<br />

400<br />

48<br />

300<br />

47<br />

200<br />

46<br />

100<br />

45<br />

0<br />

44<br />

Handelsvolumen in Stück Schlusskurse in €<br />

3-Monats-Durchschnittskurs BaFin<br />

Quelle: Bloomberg, BaFin, eigene Darstellung 33<br />

2.8 Zwischenergebnis<br />

Der von der BaFin ermittelte volumengewichtete inländische Dreimonatsdurchschnittskurs<br />

der <strong>HYMER</strong>-Aktie beträgt<br />

EUR 47,96.<br />

Der für den maßgeblichen Referenzzeitraum ermittelte Börsenkurs liegt unter dem aus<br />

dem Unternehmenswert abgeleiteten Wert in Höhe von<br />

EUR 56,82<br />

je ausgegebener <strong>HYMER</strong>-Aktie.<br />

Der Vorstand der EHVV erachtet den Wert je <strong>HYMER</strong>-Aktie von EUR 56,82 als maßgeblich<br />

für die Festlegung der angemessenen Barabfindung gem. § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG<br />

je <strong>HYMER</strong>-Aktie.<br />

3 Ergebnis<br />

33<br />

Für Darstellungszwecke wurde allein die Entwicklung des Aktienkurses an der Börse Frankfurt am Main abgetragen, an<br />

der rund 85% des während des Betrachtungszeitraums im regulierten Markt gehandelten Volumens gehandelt wurden.<br />

69


Der Vorstand der EHVV hat die Barabfindung gem. § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG auf der<br />

Grundlage der Unternehmensbewertung mittels des Ertragswertverfahrens nach IDW S1<br />

sowie der Analyse des maßgebenden Börsenkurses der <strong>HYMER</strong>-Aktie wie folgt festgelegt:<br />

EUR 56,82.<br />

Der Vorstand der EHVV ist davon überzeugt, dass die Minderheitsaktionäre hiermit eine<br />

angemessene Barabfindung im Sinne von §§ 327a ff. AktG erhalten und für den Verlust ihrer<br />

Rechtsposition und die Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen nach Maßgabe<br />

der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wirtschaftlich voll entschädigt<br />

werden.<br />

70

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