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Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen der - Bkjpp

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Tabelle 1: Drogenassoziierte Kontraindikationskriterien<br />

Forum 3 – 2004<br />

1. körperliche Abhängigkeit von z. B. Alkohol, Benzodiazepinen,<br />

Heroin, Kokain, etc.<br />

2. Somatische Folgeerkrankungen des Konsums (z. B. venerische<br />

Erkrankungen, schwere Infektionen, HIV-assoziierte Erkrankungen,<br />

etc.), die aus somatischer Indikation stationär behandlungsbedürftig<br />

sind<br />

3. Ausgeprägte Delinquenz mit Gewaltbereitschaft im Zuge des<br />

Drogenkonsums insbeson<strong>der</strong>e bei fortgeschrittener milieubezogener<br />

Sozialisation (“Beschaffungskriminalität mit Szene<strong>zu</strong>gehörigkeit“)<br />

4. Prostitution und antisoziales Verhalten mit entsprechen<strong>der</strong> milieu-bezogener<br />

Sozialisation im Zuge des Konsums<br />

Liegt eine behandlungsbedürftige expansiv-aggressive Verhaltensstörung,<br />

z. B. im Rahmen einer Bor<strong>der</strong>line-Persönlichkeitsstörung mit Drogenkonsum,<br />

vor, kann die Kontraindikation in <strong>der</strong> nicht umsetzbaren therapeutischen<br />

Anfor<strong>der</strong>ung begründet sein.<br />

Die Kontraindikation bei <strong>den</strong> in Tabelle 1 genannten Patienten begründet<br />

sich vorwiegend aus <strong>der</strong> Notwendigkeit, <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Jugendlichen<br />

einen Spielraum an<strong>zu</strong>bieten, innerhalb dessen sie ihr mitunter autodestruktives<br />

Agierpotential wie<strong>der</strong>holt inszenieren und somit schrittweise<br />

modifizieren können. Dies ist nicht möglich, wenn mit dem Drogenkonsum<br />

agiert wird, da dies als im Interesse des Schutzes <strong>der</strong> Mitpatienten nicht<br />

hinnehmbarer Regelverstoß behandelt wer<strong>den</strong> muss, <strong>der</strong> eine disziplinarische<br />

Entlassung zwingend nach sich zieht und somit einen therapeutischen<br />

Prozess absehbar nicht <strong>zu</strong>stande kommen lässt.<br />

Selbstverständlich sind auch bei dieser Patientengruppe im Einzelfall begründete<br />

Relativierungen dieser Kontraindikation möglich und mitunter<br />

sinnvoll. Bei Ausnahmen sind die im Folgen<strong>den</strong> aufgeführten Kriterien <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen, die grundsätzlich eine Behandlungsindikation auf einer

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