Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen der - Bkjpp
Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen der - Bkjpp
Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen der - Bkjpp
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Tabelle 1: Drogenassoziierte Kontraindikationskriterien<br />
Forum 3 – 2004<br />
1. körperliche Abhängigkeit von z. B. Alkohol, Benzodiazepinen,<br />
Heroin, Kokain, etc.<br />
2. Somatische Folgeerkrankungen des Konsums (z. B. venerische<br />
Erkrankungen, schwere Infektionen, HIV-assoziierte Erkrankungen,<br />
etc.), die aus somatischer Indikation stationär behandlungsbedürftig<br />
sind<br />
3. Ausgeprägte Delinquenz mit Gewaltbereitschaft im Zuge des<br />
Drogenkonsums insbeson<strong>der</strong>e bei fortgeschrittener milieubezogener<br />
Sozialisation (“Beschaffungskriminalität mit Szene<strong>zu</strong>gehörigkeit“)<br />
4. Prostitution und antisoziales Verhalten mit entsprechen<strong>der</strong> milieu-bezogener<br />
Sozialisation im Zuge des Konsums<br />
Liegt eine behandlungsbedürftige expansiv-aggressive Verhaltensstörung,<br />
z. B. im Rahmen einer Bor<strong>der</strong>line-Persönlichkeitsstörung mit Drogenkonsum,<br />
vor, kann die Kontraindikation in <strong>der</strong> nicht umsetzbaren therapeutischen<br />
Anfor<strong>der</strong>ung begründet sein.<br />
Die Kontraindikation bei <strong>den</strong> in Tabelle 1 genannten Patienten begründet<br />
sich vorwiegend aus <strong>der</strong> Notwendigkeit, <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Jugendlichen<br />
einen Spielraum an<strong>zu</strong>bieten, innerhalb dessen sie ihr mitunter autodestruktives<br />
Agierpotential wie<strong>der</strong>holt inszenieren und somit schrittweise<br />
modifizieren können. Dies ist nicht möglich, wenn mit dem Drogenkonsum<br />
agiert wird, da dies als im Interesse des Schutzes <strong>der</strong> Mitpatienten nicht<br />
hinnehmbarer Regelverstoß behandelt wer<strong>den</strong> muss, <strong>der</strong> eine disziplinarische<br />
Entlassung zwingend nach sich zieht und somit einen therapeutischen<br />
Prozess absehbar nicht <strong>zu</strong>stande kommen lässt.<br />
Selbstverständlich sind auch bei dieser Patientengruppe im Einzelfall begründete<br />
Relativierungen dieser Kontraindikation möglich und mitunter<br />
sinnvoll. Bei Ausnahmen sind die im Folgen<strong>den</strong> aufgeführten Kriterien <strong>zu</strong><br />
berücksichtigen, die grundsätzlich eine Behandlungsindikation auf einer