Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen der - Bkjpp
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Forum 3 – 2004<br />
Nachahmungseffekten mit erstmaligem Probierkonsum von Mitpatienten<br />
kommen. Neben <strong>der</strong> möglicherweise fatalen Auswirkung für <strong>den</strong> betroffenen<br />
Patienten, <strong>der</strong> während eines stationären Aufenthaltes erste Drogenerfahrungen<br />
macht, sind hierbei die erheblichen Gefahren für <strong>den</strong> Ruf <strong>der</strong><br />
Institution mit <strong>zu</strong> be<strong>den</strong>ken. Eltern geben in <strong>der</strong> Regel psychisch schwer<br />
kranke Kin<strong>der</strong> vertrauensvoll in die Hände einer therapeutischen Institution<br />
in <strong>der</strong> berechtigten Erwartung, dass diese dort vor <strong>zu</strong>sätzlich schädlichen<br />
Einflüssen wirksam geschützt wer<strong>den</strong>. Auch wenn es <strong>zu</strong> nachgeahmtem<br />
Konsum nicht kommt, kann das in <strong>der</strong> Regel passiv-konsumorientierte<br />
soziale Verhaltensmuster von Drogenpatienten sich in allgemein<br />
provokanten, passiv-aggressiven bzw. ansprüchlich-abhängigen<br />
Verhaltensweisen zeigen („Null-Bock“). Dies kann da<strong>zu</strong> führen, dass eine<br />
entsprechende Gruppenstimmung entsteht, von <strong>der</strong> sich auch primär behandlungsmotivierte<br />
Mitpatienten „anstecken“ lassen. Kommt es auf einer<br />
jugendpsychiatrischen Station <strong>zu</strong> Regelverstößen durch Drogenkonsum<br />
und scheint ein Aufgreifen dieser Regelverlet<strong>zu</strong>ng durch entsprechende<br />
konsequente pädagogische Maßnahmen in einem fortgesetzten Behandlungsprozess<br />
sinnvoller als beispielsweise eine sofortige disziplinarische<br />
Entlassung, so ist <strong>zu</strong> be<strong>den</strong>ken, dass die gesamte Gruppe <strong>der</strong> Patienten<br />
durch die gebotene pädagogische Strenge (Kontrollen, reflektiertes Misstrauen,<br />
etc.) mitbetroffen sind. Meist sind die Auswirkungen einer konsequenten<br />
Ahndung drogenassoziierter Regelverstöße auf das gesamte<br />
Gruppenklima erheblich. Ein weiterer Aspekt, <strong>der</strong> Gefahren in sich birgt,<br />
besteht in <strong>den</strong> Milieukontakten von drogenkonsumieren<strong>den</strong> Patienten.<br />
Diese können, auch wenn es nicht <strong>zu</strong> Regelverstößen kommt, z. B. durch<br />
Besuchskontakte o<strong>der</strong> Erzählungen von Wochenendbeurlaubungen, <strong>zu</strong><br />
unerwünschten Berührungen zwischen psychisch sehr labilen Mitpatienten<br />
und milieu-erfahrenen Gleichaltrigen außerhalb <strong>der</strong> Station führen.<br />
So gesehen ergeben sich durch die gemeinsame Behandlung von Patienten<br />
und Drogenkonsum auf einer regulären Jugendstation nutzbare Chancen<br />
und mögliche Gefahren. Die flexible Handhabung strukturieren<strong>der</strong><br />
Maßnahmen in Be<strong>zu</strong>g auf Rahmen und Setting <strong>der</strong> Behandlung eröffnen<br />
wichtige therapeutische Möglichkeiten, die bei ambulanten Behandlungsmaßnahmen<br />
nicht gegeben sind. Zu nennen wären die engmaschige Kontrollierbarkeit<br />
möglichen Konsums und entsprechende prompte Konfrontation<br />
im therapeutischen Setting, psychoedukative Maßnahmen parallel <strong>zu</strong>r<br />
Psychotherapie sowie Nut<strong>zu</strong>ng gruppendynamischer Peer-Effekte in<br />
Gruppentherapie und Gruppenleben auf <strong>der</strong> Station. Den genannten Gefahren<br />
für negative Auswirkungen auf Stationsleben und Mitpatienten bei<br />
einer integrativen Behandlung muss mit einer angemessenen Begren<strong>zu</strong>ng<br />
<strong>der</strong> Anzahl drogenkonsumieren<strong>der</strong> Patienten sowie durch glaubwürdige<br />
und konsequent vertretende pädagogische Konzepte im Umgang mit Regelverstößen<br />
begegnet wer<strong>den</strong>. Zu <strong>den</strong> Aufgaben ärztlicher Leitungsfunk-