Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen der - Bkjpp
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Forum 3 – 2004<br />
Ziele<br />
Ziele sind ein weiteres Thema für sich. Nicht nur aus praktischen Grün<strong>den</strong>.<br />
Immerhin kann man davon ausgehen, dass das sorgfältige Übersetzen<br />
von Anliegen in Ziele das praktikable Umsetzen <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungsideen<br />
in <strong>den</strong> Alltag erheblich beför<strong>der</strong>t. Allerdings gibt es hier durchaus<br />
gewichtige Einwände, auch aus konstruktivistisch-systemischer Sicht. Ich<br />
erinnere an Heinz von Foersters Diktum: „Eine zielorientierte Therapie<br />
würde rechts und links die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Familie kastrieren“<br />
(1988, S.123). Wer auf das Erweitern von Spielräumen aus ist, so die<br />
Botschaft, sollte nicht ohne Not <strong>den</strong> Bereich eingrenzen, in dem nach<br />
Ressourcen und Entwicklungspotentialen gesucht wer<strong>den</strong> kann.<br />
Es geht jedoch nicht um eine zielorientierte Therapie o<strong>der</strong> Beratung, geschweige<br />
um eine zielabhängige. Ziele erleichtern das Vorankommen, unter<br />
Umstän<strong>den</strong>, die es näher <strong>zu</strong> beleuchten gilt. Ziele dienen als Wegweiser.<br />
Man kann sich einer Richtung vergewissern, man kann dies in freudiger<br />
Erwartung tun aber auch mit einem gewissen Unbehagen. Man kann<br />
Wegweiser umfahren und umfahren. Ob etwas ein Ziel war o<strong>der</strong> nicht,<br />
lässt sich letztlich erst im Nachhinein feststellen. Das heißt nicht, dass<br />
man sich das Beschäftigen mit Zielen dann ja auch gleich schenken kann.<br />
Das heißt stattdessen: Ziele sollte man nicht verfolgen (und sie dabei vielleicht<br />
aus dem Auge verlieren), son<strong>der</strong>n nutzen, und dies immer wie<strong>der</strong><br />
neu.<br />
Aufträge: Entwickeln, Dran bleiben und Prüfen<br />
An<strong>der</strong>s als Anliegen, die einseitig geäußert wer<strong>den</strong> können, ist ein Auftrag<br />
etwas, das nur gemeinsam geht. Ein Auftrag ist erst dann <strong>zu</strong>stande gekommen,<br />
wenn beide Seiten ihm <strong>zu</strong>gestimmt haben. Idealtypisch fin<strong>den</strong> in<br />
handhabbaren Aufträgen die Zielideen <strong>der</strong> Hilfesuchen<strong>den</strong> und die Möglichkeiten<br />
des Hilfeangebots <strong>zu</strong>einan<strong>der</strong>. Das Beisteuern <strong>der</strong> BeraterInnen<br />
besteht in dieser Phase wesentlich darin, konstruktive "Überset<strong>zu</strong>ngshilfen"<br />
an<strong>zu</strong>bieten. Konstruktiv bedeutet hier so gut wie wörtlich: sich auf das<br />
Herstellen einer gemeinsamen Basis konzentrieren. So kann etwa ein<br />
Paar, das bei unvereinbar erscheinen<strong>den</strong> Ausgangspositionen bleibt<br />
("Trennen" will sich die eine, "Zusammenbleiben" <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e), dahin gelangen,<br />
das Bemühen um gute Elternschaft als die verbin<strong>den</strong>de Klammer<br />
<strong>zu</strong> betrachten, aus <strong>der</strong> heraus ein gemeinsamer Auftrag entstehen kann:<br />
(z.B.) "Die Beratungsstelle soll helfen, dass wir trotz unterschiedlicher<br />
Trennungsabsichten gemeinsam gut und <strong>zu</strong>verlässig für unser Kind da<br />
sein können."<br />
Ein etwas ausführlicheres Beispiel skizziert einige Erfahrungen mit <strong>den</strong><br />
Eltern von Walli, einem 8jährigen Mädchen, dessen Eltern sich bislang<br />
nicht darüber einigen konnten, was gute Bedingungen für Walli seien,<br />
nach <strong>der</strong> Trennung ihrer Eltern mit <strong>der</strong> Situation <strong>zu</strong>recht <strong>zu</strong> kommen (vgl.