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Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen der - Bkjpp

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Forum 3 – 2004<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wenn Institutionen wie Jugendämter o<strong>der</strong> Familiengerichte<br />

das Inanspruchnehmen von fachlicher Hilfe nahe legen o<strong>der</strong> <strong>zu</strong>r Auflage<br />

machen, ergibt sich Klärungsbedarf hinsichtlich Anlässen und Anliegen.<br />

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass das Kontraktmodell hier hilfreiche<br />

Dienste leisten kann, allerdings keine Garantie dafür darstellt, dass das<br />

immer leicht gehe, o<strong>der</strong> dass es ausschließt, dass es <strong>zu</strong> Verwicklungen<br />

kommt. Darum geht es auch gar nicht. Das Kontraktmodell ist gedacht als<br />

eine Reflexionshilfe, die zwar auch beim Auswählen nächster Schritte<br />

dient, <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>e Stärke aber darin liegen dürfte, sich beim Innehalten<br />

<strong>zu</strong> orientieren.<br />

Ein Beispiel dafür, wie es gehen kann: Die Mutter eines 8jährigen Jungen<br />

bittet um Rat, weil ihr „die Dinge über <strong>den</strong> Kopf wachsen“, wie sie sagt.<br />

Seit einem Jahr lebt sie getrennt vom Ehemann, dem Vater ihres leiblichen<br />

Kindes. In <strong>der</strong> Ehe war es <strong>zu</strong> Tätlichkeiten des Mannes gegen die<br />

Frau gekommen. Gegen <strong>den</strong> Vater wurde des Weiteren wegen des Verdachts<br />

des sexuellen Missbrauchs ermittelt. Die Mutter war mit dem Sohn<br />

ausgezogen und bei Verwandten untergekommen. Sie lebt dort noch unter<br />

beengten Verhältnissen.<br />

Zu diesem Zeitpunkt (telefonische Anmeldung in <strong>der</strong> Beratungsstelle) hatte<br />

die Mutter auch schon Kontakt aufgenommen <strong>zu</strong> einer Stelle, die auf<br />

Diagnostik und Therapie bei Sexueller Misshandlung spezialisiert ist. Allerdings<br />

war die Arbeit dort nach dem Erstkontakt unterbrochen wor<strong>den</strong><br />

mit <strong>der</strong> Absicht, die Arbeit wie<strong>der</strong> auf<strong>zu</strong>nehmen, wenn <strong>der</strong> Kontakt des<br />

Vaters <strong>zu</strong>m Kind <strong>zu</strong>verlässig unterbun<strong>den</strong> sei.<br />

Beim ersten ausführlichen Gespräch in <strong>der</strong> Beratungsstelle berichtet die<br />

Mutter, dass mittlerweile <strong>der</strong> Familienrichter <strong>den</strong> Kontakt von Vater <strong>zu</strong><br />

Sohn unterbun<strong>den</strong> habe. Das Familiengericht habe zwei Möglichkeiten <strong>zu</strong>r<br />

Kin<strong>der</strong>therapie <strong>zu</strong>r Auswahl gestellt. Das ganze ruhe nun aber noch bis<br />

<strong>der</strong> Vater seine Zustimmung da<strong>zu</strong> gegeben habe. Auf Nachfragen erfahre<br />

ich, dass <strong>der</strong> Richter offensichtlich bei<strong>den</strong> Eltern die Kompetenz <strong>zu</strong>r Erziehung<br />

absprach und insofern offensichtlich keinem <strong>der</strong> Elternteile eine<br />

alleinige Sorgeverpflichtung <strong>zu</strong>gestehen wollte. Die Lage wird von <strong>der</strong><br />

Mutter mit allen Anzeichen <strong>der</strong> Resignation und Überfor<strong>der</strong>ung geschil<strong>der</strong>t.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e, wenn an<strong>der</strong>e Institutionen bereits eingeschaltet sind, wird<br />

das Unterschei<strong>den</strong> zwischen Anlass und Anliegen zwingend. Was spricht<br />

dafür, dass dieses <strong>zu</strong>sätzliche Angebot <strong>der</strong> Beratungsstelle nun auch<br />

noch <strong>zu</strong>m Tragen kommen soll, wo<strong>zu</strong> soll es gut sein?<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Fall ergibt sich die Richtung aus <strong>der</strong> Frage, was die Mutter<br />

wohl an<strong>der</strong>s machen müsse, damit <strong>der</strong> Familienrichter sich mit ausreichend<br />

sicherem Gefühl sagen kann: „die Mutter kann’s doch“. Die Mutter<br />

nennt da<strong>zu</strong> unter an<strong>der</strong>em: „ruhiger wer<strong>den</strong>“, „an meiner Psyche arbeiten“<br />

(hier erinnert sie sich an die Zeit vor ihrer Hochzeit, als sie sich selbstbe-

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