Anmerkungen zu den rechtlichen Grundlagen der - Bkjpp
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Forum 3 – 2004<br />
Insbeson<strong>der</strong>e wenn Institutionen wie Jugendämter o<strong>der</strong> Familiengerichte<br />
das Inanspruchnehmen von fachlicher Hilfe nahe legen o<strong>der</strong> <strong>zu</strong>r Auflage<br />
machen, ergibt sich Klärungsbedarf hinsichtlich Anlässen und Anliegen.<br />
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass das Kontraktmodell hier hilfreiche<br />
Dienste leisten kann, allerdings keine Garantie dafür darstellt, dass das<br />
immer leicht gehe, o<strong>der</strong> dass es ausschließt, dass es <strong>zu</strong> Verwicklungen<br />
kommt. Darum geht es auch gar nicht. Das Kontraktmodell ist gedacht als<br />
eine Reflexionshilfe, die zwar auch beim Auswählen nächster Schritte<br />
dient, <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>e Stärke aber darin liegen dürfte, sich beim Innehalten<br />
<strong>zu</strong> orientieren.<br />
Ein Beispiel dafür, wie es gehen kann: Die Mutter eines 8jährigen Jungen<br />
bittet um Rat, weil ihr „die Dinge über <strong>den</strong> Kopf wachsen“, wie sie sagt.<br />
Seit einem Jahr lebt sie getrennt vom Ehemann, dem Vater ihres leiblichen<br />
Kindes. In <strong>der</strong> Ehe war es <strong>zu</strong> Tätlichkeiten des Mannes gegen die<br />
Frau gekommen. Gegen <strong>den</strong> Vater wurde des Weiteren wegen des Verdachts<br />
des sexuellen Missbrauchs ermittelt. Die Mutter war mit dem Sohn<br />
ausgezogen und bei Verwandten untergekommen. Sie lebt dort noch unter<br />
beengten Verhältnissen.<br />
Zu diesem Zeitpunkt (telefonische Anmeldung in <strong>der</strong> Beratungsstelle) hatte<br />
die Mutter auch schon Kontakt aufgenommen <strong>zu</strong> einer Stelle, die auf<br />
Diagnostik und Therapie bei Sexueller Misshandlung spezialisiert ist. Allerdings<br />
war die Arbeit dort nach dem Erstkontakt unterbrochen wor<strong>den</strong><br />
mit <strong>der</strong> Absicht, die Arbeit wie<strong>der</strong> auf<strong>zu</strong>nehmen, wenn <strong>der</strong> Kontakt des<br />
Vaters <strong>zu</strong>m Kind <strong>zu</strong>verlässig unterbun<strong>den</strong> sei.<br />
Beim ersten ausführlichen Gespräch in <strong>der</strong> Beratungsstelle berichtet die<br />
Mutter, dass mittlerweile <strong>der</strong> Familienrichter <strong>den</strong> Kontakt von Vater <strong>zu</strong><br />
Sohn unterbun<strong>den</strong> habe. Das Familiengericht habe zwei Möglichkeiten <strong>zu</strong>r<br />
Kin<strong>der</strong>therapie <strong>zu</strong>r Auswahl gestellt. Das ganze ruhe nun aber noch bis<br />
<strong>der</strong> Vater seine Zustimmung da<strong>zu</strong> gegeben habe. Auf Nachfragen erfahre<br />
ich, dass <strong>der</strong> Richter offensichtlich bei<strong>den</strong> Eltern die Kompetenz <strong>zu</strong>r Erziehung<br />
absprach und insofern offensichtlich keinem <strong>der</strong> Elternteile eine<br />
alleinige Sorgeverpflichtung <strong>zu</strong>gestehen wollte. Die Lage wird von <strong>der</strong><br />
Mutter mit allen Anzeichen <strong>der</strong> Resignation und Überfor<strong>der</strong>ung geschil<strong>der</strong>t.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e, wenn an<strong>der</strong>e Institutionen bereits eingeschaltet sind, wird<br />
das Unterschei<strong>den</strong> zwischen Anlass und Anliegen zwingend. Was spricht<br />
dafür, dass dieses <strong>zu</strong>sätzliche Angebot <strong>der</strong> Beratungsstelle nun auch<br />
noch <strong>zu</strong>m Tragen kommen soll, wo<strong>zu</strong> soll es gut sein?<br />
Im vorliegen<strong>den</strong> Fall ergibt sich die Richtung aus <strong>der</strong> Frage, was die Mutter<br />
wohl an<strong>der</strong>s machen müsse, damit <strong>der</strong> Familienrichter sich mit ausreichend<br />
sicherem Gefühl sagen kann: „die Mutter kann’s doch“. Die Mutter<br />
nennt da<strong>zu</strong> unter an<strong>der</strong>em: „ruhiger wer<strong>den</strong>“, „an meiner Psyche arbeiten“<br />
(hier erinnert sie sich an die Zeit vor ihrer Hochzeit, als sie sich selbstbe-