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Die Geschichte der Fröndenberger Straßennamen

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nach Städtenamen <strong>der</strong> „Ostgebiete“ scheitert zu diesem Zeitpunkt an den<br />

Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat wie auch einige Jahre später durch Einspruch<br />

<strong>der</strong> Anlieger in einem an<strong>der</strong>en geschlossenen Wohngebiet.<br />

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<strong>Die</strong> kommunale Neuordnung zum 1.1.1968 bedingt die Umbenennung zahlreicher<br />

Straßen wegen Namensdoppelung in einigen Stadtteilen und die bisher straßennamenlosen<br />

Gemeinden und nunmehrigen Stadtteile im Osten des Stadtgebietes<br />

erhalten erstmals <strong>Straßennamen</strong>. Überwiegend werden die Straßen nach alten<br />

Gemarkungs- und Flurnamen benannt. Auch Benennungen nach 1970 richten sich<br />

in erster Linie nach diesem Kriterium. Ausnahme ist <strong>der</strong> Stadtteil Frömern, in dem<br />

alleine dort drei Straßen nach Persönlichkeiten <strong>der</strong> Ortsgeschichte benannt sind.<br />

Wachsen<strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong> Anlieger und Bürgerschaft: <strong>Die</strong> umfangreichen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

werden durch das Bauamt, den Wegebau- und Friedhofsausschuss,<br />

sowie von einer extra dafür eingerichtete Son<strong>der</strong>kommission geplant. Im Nachgang,<br />

sowie in Einzelfällen bereits in <strong>der</strong> Planungsphase, kommt es zu teils<br />

massiven Protesten <strong>der</strong> Anlieger, die sich eine Benennung o<strong>der</strong> Umbenennung<br />

ihrer Wohnstraßen nicht mehr in allen Fällen durch die Verwaltung und Politik<br />

vorschreiben lassen wollen. Zunächst reagiert die Verwaltung darauf ablehnend<br />

und „obrigkeitsstaatlich“, trifft aber im Jahr 1981/82 die bürgernahe und „wegweisende“<br />

Entscheidung, dass vor Benennung und Umbenennung einer Straße die<br />

betroffenen Anlieger in jedem Fall zu befragen, bzw. in den Namenfindungsprozess<br />

einzubeziehen sind.<br />

Im Umkehrschluss wird dadurch allerdings bis heute die in einigen Fällen politisch<br />

gewollte Umbenennung einiger mit umstrittenen <strong>Straßennamen</strong> versehener Straßen<br />

massiv behin<strong>der</strong>t und abgeblockt. Mit Hinweis auf die notwendige und meist nicht<br />

zu erreichende Zustimmung <strong>der</strong> Anlieger wurden somit Umbenennungspläne<br />

vereitelt. („Von-Tirpitz-Straße“, „Hengstenbergstrasse“ o<strong>der</strong> „Ostmarkstraße“)<br />

Benennung von Industriestraßen: Ende <strong>der</strong> 1970er bis Anfang <strong>der</strong> 1980er Jahre<br />

entsteht im Ruhrtal entlang <strong>der</strong> Bahnlinie im Osten des Stadtgebiets ein<br />

Industriegebiet, dessen Straßen nach Pionieren <strong>der</strong> Industriegeschichte benannt<br />

werden, ebenso wird an die Rolle <strong>der</strong> Gewerkschaften erinnert, sowie des<br />

ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Schleyer gedacht. Bis heute ist dies das letzte<br />

größere thematisch zusammenhängend benannte Straßenviertel im Stadtgebiet.<br />

Anfang <strong>der</strong> 1990er Jahre entsteht noch die flächenmäßig aber sehr viel kleinere<br />

geschlossene Wohnbebauung rund um die Kettelerstraße und Kolpingstraße.<br />

Rechtliche Grundlagen: <strong>Die</strong> Straßenbenennung war ist ein Aufgabenfeld <strong>der</strong><br />

amtlichen Verwaltungs-tätigkeit in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> politischen Gremien für<br />

die nahezu uneinge-schränkt die „Allzuständigkeit“ <strong>der</strong> Kommunen zum Tragen<br />

kommt gem §§ 1 und 2 <strong>der</strong> gültigen Kommunalverfassung. <strong>Die</strong>se Aussage hatte<br />

auch eingeschränkt für die Jahre 1918 - 1933 Gültigkeit, bzw. galt eingeschränkt<br />

seit Verabschiedung <strong>der</strong> revidierten Gemeindeordnung 1946, sowie uneingeschränkt<br />

seit Verabschiedung <strong>der</strong> neuen Gemeindeordnung für das Land NRW<br />

1952. Nur in begründeten Aus-nahmefällen (die in Fröndenberg bisher nicht<br />

vorgekommen sind) kann die Kommunalaufsicht des Kreises, <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

o<strong>der</strong> des Landes in diesem Punkt in den Entscheidungsprozess <strong>der</strong><br />

Kommune eingreifen. Es bleibt <strong>der</strong> Kommune überlassen, ob sie für den Bereich<br />

<strong>der</strong> Straßenbenennung eine eigene Satzung erlässt. In Fröndenberg ist dies bisher<br />

nicht für nötig erachtet worden. Im Allgemeinen richtet sich die Benennung von

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