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Die neue BGI 5148 – Einführungen und Erläuterungen - Die BG ETEM

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Schutz gegen Absturz beim Bau<br />

<strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong> <strong>neue</strong> <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> <strong>–</strong> <strong>Einführungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Erläuterungen</strong>


Schutz gegen Absturz beim Bau<br />

<strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong> <strong>neue</strong> <strong>BG</strong>-Information <strong>5148</strong><br />

<strong>–</strong> <strong>Einführungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Erläuterungen</strong><br />

Dr. Reinhard Lux, Köln


Vorwort<br />

Absturzunfälle gehören neben Verkehrsunfällen zu den Arbeitsunfällen mit den schwersten<br />

Verletzungsfolgen. Nicht selten enden sie tödlich. Neben den dramatischen Folgen für die<br />

Betroffenen <strong>und</strong> ihre Angehörigen sollten auch die Konsequenzen für den Betrieb nicht<br />

unerwähnt bleiben: Von den Ausfallzeiten der Verletzten einmal abgesehen, werden auch<br />

Unfallzeugen <strong>und</strong> Ersthelfer schweren psychischen Belastungen ausgesetzt. Reibungslose<br />

betriebliche Abläufe sind nach einem Unfall kaum möglich.<br />

Mit der im Jahr 2011 veröffentlichten Berufsgenossenschaftlichen Information <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> konnte<br />

nach langjährigen Diskussionen in der Fachwelt ein abschließendes Konzept zu umfassenden<br />

Schutzmaßnahmen gegen Absturz für den Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen vorgelegt<br />

werden.<br />

Dabei stellt die <strong>BG</strong>-Information sowohl für das Besteigen von, als auch für die Durchführung<br />

unterschiedlicher Arbeiten auf Freileitungen zahlreiche Anforderungen zum Schutz gegen<br />

Absturz vor.<br />

<strong>Die</strong> vorliegende Broschüre kommentiert die Vielzahl der <strong><strong>BG</strong>I</strong>-Anforderungen <strong>und</strong> bietet<br />

vielfältige Hintergr<strong>und</strong>informationen zu mitgeltenden Rechtsvorschriften <strong>und</strong> Regelwerken,<br />

zur historischen Entwicklung der aktuellen Anforderungen, aber auch zur Auswahl <strong>und</strong> zum<br />

Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz.<br />

<strong>Die</strong> vorliegenden <strong>Einführungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Erläuterungen</strong> zur <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> versetzen Sie in die Lage,<br />

Absturzgefährdungen frühzeitig zu erkennen <strong>und</strong> durch richtige Maßnahmen auf ein Minimum<br />

zu reduzieren. Zahlreiche Abbildungen geben praxisnahe Anregungen für unternehmensspezifische<br />

Lösungen zum Schutz gegen Absturz an Freileitungen.<br />

Köln, im April 2013<br />

<strong>–</strong> Dr. Reinhard Lux <strong>–</strong><br />

2


Inhalt<br />

Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen 5<br />

Ein Blick in die Vergangenheit muss erlaubt sein! 5<br />

War der geringere Sicherheitsstandard in der Vergangenheit gerechtfertigt? 7<br />

<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>-Regel 148 war lediglich ein Zwischenschritt 9<br />

Wie ist das Absturzrisiko an Freileitungen einzuschätzen? 11<br />

<strong>Die</strong> <strong>neue</strong> <strong>BG</strong>-Information „Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />

von Freileitungen“ 13<br />

Schutz gegen Absturz durch Kombination technischer Einrichtungen mit PSAgA 21<br />

Aktuelle Fragen zum Einsatz von Steigschutzeinrichtungen einschließlich<br />

fester Führung 23<br />

High-Step-Steigsystem 24<br />

Einsatz von Steigbolzen 25<br />

Einsatz von Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung 27<br />

Anforderungen im Normenwerk für Zugangswege an Freileitungen 29<br />

Wiederkehrende Prüfungen von Steigschutz- <strong>und</strong> anderen technischen<br />

Einrichtungen zur Benutzung mit PSAgA 30<br />

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz 31<br />

Auffangsysteme 32<br />

Auffangsysteme mit mitlaufendem Auffanggerät<br />

einschließlich beweglicher Führung 33<br />

Auffangsysteme mit Höhensicherungsgerät 34<br />

Auffangsysteme mit mitlaufendem Auffanggerät<br />

einschließlich fester Führung 39<br />

3


Inhalt<br />

Komponenten von Auffangsystemen 41<br />

Auffanggurte 41<br />

Verbindungsmittel 47<br />

Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung 50<br />

Falldämpfer 53<br />

Verbindungselemente 57<br />

Höhensicherungsgeräte 60<br />

Hilfsmittel zur Schaffung von Anschlagpunkten 62<br />

Methoden zum PSAgA-Einsatz beim Besteigen von <strong>und</strong> Arbeiten auf Freileitungen 63<br />

„Y-Seil“-Methode 64<br />

Kletterstangen-Methode 65<br />

Schlaufen-Methode 67<br />

Benutzung von Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung 71<br />

Beispiel einer Systematik zur Auswahl von Sicherungsmethoden 73<br />

Literaturverzeichnis 79<br />

4


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />

von Freileitungen<br />

Mit Veröffentlichung der <strong>neue</strong>n <strong>BG</strong>-Information „Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />

von Freileitungen“ (<strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong>) im Oktober 2011 spricht sich die Fachwelt für eine kontinuierliche<br />

Sicherung gegen Absturz aller Beschäftigten auf Freileitungen zu jedem Zeitpunkt <strong>und</strong><br />

bei jeder Tätigkeit aus. So wenig spektakulär diese Forderungen im ersten Ansatz erscheinen<br />

mögen, sind sie jedoch das Ergebnis jahrelanger Diskussionen im Fachausschuss „Elektrotechnik“,<br />

nachhaltiger Qualifizierungsmaßnahmen der betroffenen Freileitungsbetreiber sowie<br />

/-bauunternehmen <strong>und</strong> fußen gleichzeitig auf umfangreichen Entwicklungen zahlreicher<br />

Hersteller von Arbeitsmitteln <strong>und</strong> persönlichen Schutzausrüstungen.<br />

Ein Blick in die Vergangenheit muss erlaubt sein!<br />

Standards im Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz sind häufig das Ergebnis umfangreicher Bemühungen<br />

aller in einem Gewerbezweig aktiver Präventionsfachleute. Dabei erwachsen aktuelle<br />

Standards in der Regel aus Arbeitsverfahren <strong>und</strong> baulichen sowie technischen Verhältnissen<br />

früherer Jahre, die kontinuierlich eine Anpassung an den Stand der Technik erfahren.<br />

<strong>5148</strong><br />

<strong><strong>BG</strong>I</strong>/GUV-I <strong>5148</strong><br />

Schutz gegen Absturz<br />

beim Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />

von Freileitungen<br />

Sachgebiet „Freileitungs-, Mast- <strong>und</strong> Kabelbau“<br />

im Fachausschuss Elektrotechnik<br />

der DGUV<br />

Januar 2011<br />

Abb. 1: <strong>Die</strong> <strong>neue</strong> <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> kann bei der<br />

<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> angefordert werden.<br />

5


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Arbeiten an Freileitungen, <strong>und</strong> hierzu zählen selbstverständlich alle dazugehörigen Besteige<strong>und</strong><br />

Bewegungsvorgänge auf Masten <strong>und</strong> Leitungssystemen, waren schon immer mit Gefährdungen<br />

durch Absturz verknüpft. Allein die große Höhe der Bauwerke verursachte im Absturzfall<br />

schwerwiegende Verletzungen, die häufig tödlich verliefen. So mussten in den Jahren<br />

2000 bis 2010 von der Berufsgenossenschaft 54 Absturzunfälle an Freileitungen mit schwersten<br />

<strong>und</strong> häufig tödlichen Unfallfolgen untersucht werden.<br />

Bis in die Mitte der 90er Jahre vertrat die Fachwelt ein recht einfaches „Sicherungskonzept“<br />

gegen Absturz:<br />

• Sämtliche Besteigevorgänge auf Masten erfolgten ausschließlich auf Gr<strong>und</strong>lage des „sicheren<br />

Festhaltens“ der Beschäftigten an den Mastbauteilen. <strong>Die</strong>s setzte voraus, dass die<br />

Mastkonstruktion über eine ausreichende Anzahl von Bauelementen verfügte, die gleichzeitig<br />

so angeordnet sein mussten, dass die Beschäftigten jederzeit einen „Drei-Punkt-<br />

Kontakt“ zum Mast herstellen konnten. Für ein sicheres Besteigen wurde somit die Möglichkeit<br />

zum Baukörperkontakt durch zwei Füße <strong>und</strong> eine Hand oder durch zwei Hände <strong>und</strong><br />

einen Fuß als ausreichend eingestuft.<br />

• <strong>Die</strong> Durchführung der Arbeiten erfolgte seit alters her ausschließlich unter Sicherung der<br />

Beschäftigten am Arbeitsplatz durch persönliche Schutzausrüstungen. Unter Rückgriff auf<br />

einen Auffanggurt <strong>–</strong> ursprünglich kamen ausschließlich Haltegurte zum Einsatz <strong>–</strong> erfolgte<br />

eine „zweisträngige“ Sicherung mittels Halteseil um ein tragfähiges Mastbauteil.<br />

Absturzunfälle haben immer wieder gezeigt, dass die Beschäftigten sowohl beim Besteigen<br />

der Maste, als auch bei der Durchführung von Arbeiten abstürzten.<br />

Da ein sicheres Besteigen der Maste ausschließlich von der perfekten Funktion, also einem<br />

sicheren Festhalten jedes einzelnen Beschäftigten abhing, konnte das Risiko eines Absturzes<br />

nicht nachhaltig gesenkt werden <strong>–</strong> zu sehr war Leib <strong>und</strong> Leben an das fehlerbehaftete<br />

Verhalten des Menschen geknüpft.<br />

Auch die Sicherung am Arbeitsplatz unterlag fast ausschließlich dem bestimmungsgemäßen<br />

richtigen Verhalten des Beschäftigten. Jeder Wechsel des Arbeitsplatzes bedingte eine Lösung<br />

aus der zunächst bestehenden Sicherung, der kontinuierliche Wechsel zwischen Sicherung<br />

<strong>und</strong> unmittelbarer Absturzgefahr verursachte zahlreiche Unfälle. So manch ein Monteur<br />

lehnte sich in seine Schutzeinrichtung im vermeintlichen Glauben, er habe die Sicherung bereits<br />

durchgeführt <strong>und</strong> stürzte chancenlos in die Tiefe.<br />

6


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 2: <strong>Die</strong> Sicherung in der Haltefunktion bietet<br />

keinerlei Schutz gegen Absturz, sobald der Arbeitsplatz<br />

verlassen wird.<br />

War der geringere Sicherheitsstandard in der Vergangenheit gerechtfertigt?<br />

Auch in der Vergangenheit haben sich die Verantwortlichen für den Betrieb von <strong>und</strong> für den<br />

Bau von Freileitungen, aber auch die eingeb<strong>und</strong>enen Aufsichtsbehörden <strong>und</strong> Berufsgenossenschaften<br />

mit den erforderlichen <strong>und</strong> vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Betriebspraxis verhältnismäßigen<br />

Anforderungen zum Schutz gegen Absturz auseinandergesetzt.<br />

Insbesondere die Bauart <strong>und</strong> Ausführung der Freileitungsmaste stellte über Jahre den Stolperstein<br />

für die Entwicklung eines umfassenden Sicherungskonzeptes gegen Absturz dar.<br />

Kein Masttyp, ob Holz-, Beton- oder Stahlgittermast verfügte über bauseitige Zugangswege,<br />

die z. B. über Steigschutzeinrichtungen den Schutz gegen Absturz sicherstellten.<br />

Gleichzeitig formulierten Unfallverhütungsvorschriften, wie die UVV „Bauarbeiten“ oder die<br />

UVV „Arbeiten an Masten, Freileitungen <strong>und</strong> Oberleitungsanlagen“ Freiräume, die einen Verzicht<br />

auf Sicherungsmaßnahmen ermöglichten. <strong>Die</strong> frühere Auffassung, Gittermaste seien<br />

mit PSA gegen Absturz nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu besteigen, mündete in<br />

der Anforderung [1]:<br />

7


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

„Für Arbeiten auf Masten <strong>und</strong>, soweit es die Art der Maste zulässt, für das Besteigen<br />

von Masten, sind vom Unternehmer Sicherheitsgeschirre zur Verfügung zu<br />

stellen <strong>und</strong> von den Versicherten zu benutzen, sofern nicht andere Maßnahmen<br />

gegen Abstürzen getroffen sind.“<br />

Der Einsatz baulicher Einrichtungen, kollektiver oder persönlicher Schutzeinrichtungen gegen<br />

Absturz war:<br />

„… nicht erforderlich, wenn Arbeiten, deren Eigenart <strong>und</strong> Fortgang eine Sicherungseinrichtung<br />

oder -maßnahme nicht oder nicht rechtfertigen, von fachlich<br />

geeigneten Beschäftigten nach Unterweisung durchgeführt werden.“ [2]<br />

Trotz bestehender Absturzrisiken, insbesondere bei ungesicherten Besteigevorgängen, wurde<br />

der Absturzunfall im einzelnen Unternehmen als seltener Unfall wahrgenommen. Mit Blick<br />

auf die Gesamtheit aller auf Masten ungesichert steigenden Personen in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland wussten Absturzunfälle jedoch erwartet werden <strong>und</strong> traten wiederholt ein.<br />

Auf PSA gegen Absturz (PSAgA [3]) gestützte Sicherungskonzepte waren in den vergangenen<br />

Jahren nur in Ansätzen vorhanden <strong>–</strong> Erfahrungen in der praktischen Anwendung im betrieblichen<br />

Alltag lagen nur begrenzt vor.<br />

Auf Erkenntnisse aus dem Einsatz von Steigschutzeinrichtungen an Steigleitern konnte zwar<br />

zurück gegriffen werden, Leitungsmaste verfügten jedoch nicht über eine Ausstattung mit<br />

diesen Verkehrswegen. Darüber hinaus wurde eine weitreichende Nachrüstung von Leitungsmasten<br />

mit Steigleitern <strong>und</strong> Steigschutzeinrichtungen kritisch hinterfragt. Der umfangreiche<br />

Rahmen von Nachrüstmaßnahmen ließ Absturzunfälle als „Tribut“ für ein gesteigertes Sicherheitsniveau<br />

erwarten. Gleichzeitig fehlte eine Lösung für ein ganzheitliches Konzept, das eine<br />

sichere Begehung von Traversen <strong>und</strong> Mastwänden mit einschloss.<br />

<strong>Die</strong> Etablierung des aktuellen Standes der Schutzmaßnahmen gegen Absturz erforderte daher<br />

eine Reihe von Maßnahmen:<br />

• Entwicklung optimierter <strong>und</strong> auf den Einsatz an Freileitungen zugeschnittener PSAgA<br />

• Aufbereitung <strong>und</strong> Erprobung geeigneter Besteigeverfahren für Freileitungen unter PSAgA-<br />

Anwendung<br />

8


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

• Qualifizierung der auf Freileitungen tätigen Beschäftigten in der kompetenten PSAgA-Anwendung<br />

• Erstellung eines freileitungsbauspezifischen Regelwerks mit praxisorientierten Zielvorgaben<br />

<strong>und</strong> Anwendungsbeispielen.<br />

<strong>Die</strong> veröffentlichte <strong>BG</strong>-Information <strong>5148</strong> war mit Blick auf die vielfältigen Veränderungsprozesse<br />

nicht mit einem einzigen großen Sprung realisierbar. Der Fachausschuss „Elektrotechnik“<br />

entschied sich daher zu Beginn der 90er Jahre für die Erarbeitung einer <strong>BG</strong>-Regel, die<br />

einen weiter reichenden Schutz gegen Absturz festschreiben sollte, ohne feste Vorgaben für<br />

konkrete Lösungsansätze zu unterbreiten.<br />

<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>-Regel 148 [4] war lediglich ein Zwischenschritt<br />

Nach umfangreichen <strong>und</strong> z. T. sehr kontroversen Diskussionen in den beteiligten Arbeitskreisen<br />

konnte der Fachausschuss „Elektrotechnik“ im Jahr 1995 die erste <strong>BG</strong>-Regel zum Schutz<br />

gegen Absturz an Freileitungen verabschieden. Das Regelwerk verfolgte diverse Ziele. Zum einen<br />

sollte neben der Unfallverhütungsvorschrift <strong>BG</strong>V D32 ein eigenständiges Regelwerk zu<br />

Gefährdungen durch <strong>und</strong> Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz an Freileitungen installiert<br />

werden <strong>–</strong> eine Anpassung der Unfallverhütungsvorschrift an den Stand der Technik erschien<br />

zu diesem Zeitpunkt aus politischen Gründen nicht möglich.<br />

Zum anderen fixierte die <strong>BG</strong>R 148 einen umfangreichen, aber nicht allumfassenden Schutz<br />

gegen Absturz für das Besteigen von Freileitungen unter Benutzung von PSAgA.<br />

Bewusst verzichtete die <strong>BG</strong>R 148 auf die Darstellung konkreter Lösungsansätze für den PSAgA-Einsatz,<br />

um eine konstruktive Entwicklung einzelner PSA-Komponenten sowie neuartiger<br />

Auffangsysteme nicht zu behindern.<br />

Durch die Anforderungen der <strong>BG</strong>R 148 vertrat die Fachwelt die Auffassung, dass ein gesichertes<br />

Besteigen von Freileitungen auch weiterhin nicht in allen Fällen möglich oder verhältnismäßig<br />

erschien. Das Regelwerk kam somit an Ausnahmeregelungen nicht vorbei:<br />

9


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 3: <strong>Die</strong> <strong>BG</strong>R 148 stellte einen<br />

ersten Meilenstein bei der Entwicklung<br />

zum umfassenden Schutz gegen<br />

Absturz an Freileitungen dar.<br />

• Gr<strong>und</strong>sätzlich war für alle Besteigevorgänge auf für Arbeiten an Freileitungen ein Schutz<br />

gegen Absturz z. B. durch den Einsatz von PSAgA sicherzustellen.<br />

• Der Schutz musste jedoch nicht für die erste aufsteigende <strong>und</strong> die letzte absteigende Person<br />

im Rahmen des Tätigwerdens von Arbeitsgruppen realisiert werden.<br />

• Darüber hinaus war das Besteigen von Masten durch Einzelpersonen weiterhin ohne<br />

Schutzaßnahmen statthaft.<br />

<strong>Die</strong>ses nicht allumfassende Schutzkonzept der <strong>BG</strong>R 148 führte jedoch im Verlauf der Jahre zu<br />

umfangreichen Erfahrungen mit dem Einsatz von PSAgA, insbesondere beim Besteigen von<br />

Leitungsmasten. Neben zahlreichen Erfahrungen der Netzbetreiber <strong>und</strong> Leitungsbauunternehmen<br />

konnte durch innovative Entwicklungen der PSAgA-Hersteller ein wesentlicher Beitrag<br />

zur anwenderfre<strong>und</strong>lichen Gestaltung der Schutzausrüstungen geleistet werden.<br />

Vielfältige Entwicklungsschritte führten in zahlreichen Unternehmen automatisch zu einer<br />

gesteigerten Akzeptanz bzgl. der PSAgA-Anwendung, insbesondere auf Seiten der unmittelbar<br />

betroffenen Beschäftigten. <strong>Die</strong> Bereitschaft zur Inanspruchnahme der formulierten Freiräume<br />

für ein ungesichertes Besteigen verringerte sich <strong>–</strong> zwischenzeitlich hatten sich Verfah-<br />

10


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

ren auch für eine gesicherte „Erstbesteigung“ von Masten etabliert. Wer wollte unter solchen<br />

Randbedingungen noch der Erbesteigende oder der Letztabsteigende sein, dem die Freiräume<br />

des Regelwerkes ein deutlich höheres Absturzrisiko zugestanden oder besser „zumuteten“.<br />

<strong>Die</strong> zwischenzeitlich in der Praxis weitverbreiteten Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz<br />

überschritten zuletzt das Anforderungsniveau der <strong>BG</strong>R 148 <strong>–</strong> eine <strong>neue</strong>rliche Anpassung des<br />

Regelwerks an gelebte Standards <strong>und</strong> die Fixierung des angestrebten umfassenden Schutzes<br />

gegen Absturz in einem <strong>BG</strong>lichen Regelwerk war angezeigt.<br />

Bevor die Konzepte <strong>und</strong> Inhalte der aktuellen <strong>BG</strong>-Information eine nähere Vorstellung finden,<br />

soll mit einer Betrachtung des Absturzrisikos an Freileitungen die Notwendigkeit zur Festschreibung<br />

von umfassenden Anforderungen gegen Absturz nochmals unterstrichen werden.<br />

Wie ist das Absturzrisiko an Freileitungen einzuschätzen?<br />

Der Begriff des Risikos findet in der Sicherheitswissenschaft eine unmittelbare Anwendung<br />

als Beurteilungsmaßstab einer Gefährdung. Bei der im Mittelpunkt dieses Beitrags stehenden<br />

Gefährdungsart „Absturz“ gilt es, wie bei allen anderen Gefährdungsarten, das mit der<br />

Absturzgefährdung im Einzelfall verb<strong>und</strong>ene Risiko zu bewerten. Dabei ist eine „Sammelbeurteilung“<br />

für vergleichbare Arbeitsplätze <strong>und</strong> Arbeitsverfahren zulässig.<br />

<strong>Die</strong> Beurteilung eines Absturzrisikos setzt eine Einschätzung der zu erwartenden Verletzungsschwere<br />

sowie der voraussichtlichen Eintrittswahrscheinlichkeit eines Absturzes voraus. Bei<br />

der Betrachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit sind u. a. folgende Gesichtspunkte mit zu berücksichtigen:<br />

• Kann auf selbsttätig wirkende Einrichtungen gegen Absturz zurückgegriffen werden?<br />

• Wie ist die bauliche Gestaltung der Maste hinsichtlich eines sicheren Besteigens zu bewerten?<br />

• Entspricht die fachliche Qualifikation der Beschäftigten den Anforderungen an eine sichere<br />

Benutzung technischer Einrichtungen oder PSAgA?<br />

• Wie hoch ist die körperliche Fitness der Beschäftigten einzustufen?<br />

• Über welchen Trainingsstand / welche Routine verfügen die Beschäftigten?<br />

• Muss mit ungesicherten Besteigevorgängen gerechnet werden?<br />

11


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

• Können die Beschäftigten im Falle eines Abrutschens von Mastbauteilen durch ihr persönliches<br />

Verhalten einem Absturz entgegenwirken?<br />

• Welche Witterungsbedingungen liegen im Rahmen der Tätigkeiten vor?<br />

<strong>Die</strong> Einschätzung möglicher Verletzungsschweren im Absturzfall gestaltet sich wesentlich<br />

leichter als die Abschätzung aller zuvor aufgelisteten Gesichtspunkte zur Betrachtung der<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit derartiger Unfälle. Unter Berücksichtigung der Ausführungen in<br />

unserer Veröffentlichung „Schutz gegen Absturz“ [5] lässt sich zusammenfassend feststellen:<br />

• Bereits bei geringen Absturzhöhen, z. B. von ≤ 1m, können erhebliche Verletzungen auftreten<br />

<strong>–</strong> insbesondere bietet die mit einer geringen Fallhöhe verb<strong>und</strong>ene Falldauer der stürzenden<br />

Person so gut wie keine Möglichkeit einer Gegenwehr.<br />

• Mit zunehmender Absturzhöhe wächst zum einen die Wahrscheinlichkeit einer willentlichen<br />

Fallbeeinflussung durch die abstürzende Person, zum anderen nimmt die Fallenergie<br />

in einem Umfang zu, der vom menschlichen Körper nicht unbeschadet aufgenommen werden<br />

kann. Bei Absturzhöhen > 2 m ist bereits mit schwerwiegenden Verletzungen zu rechnen<br />

<strong>–</strong> auch tödliche Verletzungsfolgen können nicht mehr ausgeschlossen werden.<br />

Wird auf technische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz verzichtet, ist die Sicherheit der<br />

Beschäftigten vollständig von ihrem perfekten sicherheitsgerichteten Verhalten abhängig.<br />

Bereits kleinste „Bewegungsfehler“, z. B. beim Besteigen eines Gittermastes, führen zum Absturz.<br />

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines von der „Ideallinie“ abweichenden Verhaltens<br />

des Beschäftigten als gering eingestuft werden kann, ist sie sicherlich nicht zu ignorieren.<br />

<strong>Die</strong> Kombination aus der dargestellten hohen Verletzungsschwere <strong>und</strong> einer nicht zu vernachlässigenden<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit führt somit zu einem nicht vertretbaren Restrisiko<br />

eines Absturzunfalls. <strong>Die</strong> Betrachtung verdeutlicht, dass Gefährdungen durch Absturz keinesfalls<br />

ausschließlich durch verhaltensbezogene Maßnahmen der Beschäftigten beherrschbar<br />

sind.<br />

Der Fachausschuss „Elektrotechnik“ vertritt daher die Auffassung, dass Maßnahmen zum<br />

Schutz gegen Absturz stets zu treffen sind, wenn die mögliche Absturzhöhe 2 m übersteigt.<br />

<strong>Die</strong>se Position fand Eingang in allen vom Fachausschuss verabschiedeten <strong>BG</strong>-Informationen<br />

[6] der jüngeren Vergangenheit.<br />

12


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 4: <strong>Die</strong> Reduzierung eines ursprünglichen Absturzrisikos muss so erfolgen, dass keine Zweifel an<br />

der Einhaltung des erforderlichen Grenzrisikos bestehen. Erreicht wird dieses Ziel durch sich ergänzende<br />

Risikominderungsmaßnahmen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>neue</strong> <strong>BG</strong>-Information „Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen“<br />

Mit der <strong>neue</strong>n <strong>BG</strong>-Information leitet die Fachwelt eine<br />

<strong>neue</strong> Ära im Schutz gegen Absturz an Freileitungen ein.<br />

<strong>Die</strong> im Januar 2011 verabschiedete Fassung steht nach<br />

einer umfangreichen redaktionellen Aufbereitung als<br />

Druckfassung seit Oktober 2011 der Öffentlichkeit zur<br />

Verfügung. Es sei deutlich unterstrichen, dass mit der<br />

Veröffentlichung der <strong>BG</strong>- Information die bisherige<br />

gleichnamige <strong>BG</strong>-Regel 148 zurückgezogen wurde!<br />

Leider war im Sinne eines bleibenden Erkennungswertes eine unveränderte Nummerierung<br />

der <strong>neue</strong>n <strong>BG</strong>-Information nicht möglich. Vielleicht weckt die <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> jedoch Erinnerungen<br />

13


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

an die alte Kennzeichnung <strong>BG</strong>R 148. <strong>Die</strong> <strong>neue</strong> Information stellt den Standpunkt des ehemaligen<br />

Fachausschusses „Elektrotechnik“ im Sachgebiet „Freileitungs-, Mast- <strong>und</strong> Kabelbau“<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dar. Bei ihrer Erarbeitung haben<br />

Experten folgender Institutionen mitgewirkt:<br />

• B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

• Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

• B<strong>und</strong>esvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

• Deutscher Gewerkschaftsb<strong>und</strong><br />

• Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />

• Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft<br />

• Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />

• Eisenbahn-Unfallkasse<br />

• Unfallkasse Post <strong>und</strong> Telekom<br />

• B<strong>und</strong>esverband der Energie- <strong>und</strong> Wasserwirtschaft<br />

• Verein Deutscher Sicherheitsingenieure<br />

Der Anwendungsbereich der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> beschreibt Gefährdungen durch Absturz <strong>und</strong> zugehörige<br />

Schutzmaßnahmen beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen. Dabei verstehen sich Freileitungen<br />

[7] als Gesamtheit einer der Fortleitung von elektrischer Energie oder Information dienenden<br />

Anlage, die aus Freileitungsmasten, oberirdisch verlegten Leitern mit Zubehör <strong>und</strong><br />

Isolatoren mit Verbindungsteilen besteht.<br />

Diskussionen zum Schutz gegen Absturz an Freileitungen konzentrierten sich in der Vergangenheit<br />

häufig auf Maßnahmen an Freileitungsgittermasten, die <strong><strong>BG</strong>I</strong>-Anforderungen erstrecken<br />

sich aber ganz bewusst auch auf Betonmaste, Stahlvollwandmaste, Portalmaste sowie<br />

Portale.<br />

Eine Reihe von Freileitungsmasten verfügen über Zusatzeinrichtungen, z. B. in Form von Antennenträgern,<br />

Umsetzern, Signaleinrichtungen oder messtechnischen Einrichtungen für atmosphärische<br />

Messungen. Häufig werden diese Einrichtungen nicht durch die Netzbetreiber,<br />

sondern durch weitere Unternehmen, wie z. B. Funknetzbetreiber errichtet <strong>und</strong> betrieben.<br />

Auch für diese Unternehmen gelten die Anforderungen der <strong>BG</strong>-Information unverändert.<br />

Alle im Verlauf dieses Beitrages <strong>und</strong> in der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> vorgestellten Gefährdungen <strong>und</strong> beispielhaft<br />

aufgezeigten Lösungsansätze zum Schutz gegen Absturz an Freileitungen geben<br />

14


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

den adressierten Unternehmern eine Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Verpflichtungen<br />

aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, entbinden sie jedoch nicht von ihrer gr<strong>und</strong>legenden<br />

Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen [8].<br />

Das 1996 vom Arbeitsschutzgesetz installierte Werkzeug der Gefährdungsbeurteilung hat<br />

in den vergangenen Jahren immer wieder zu heftigen Diskussionen in Unternehmen <strong>und</strong> bei<br />

Führungskräften geführt. Vom Gr<strong>und</strong>satz verfolgt das Gesetz eine klassische <strong>und</strong> selbstverständliche<br />

Unternehmerpflicht, im Sinne der Sicherheit <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes der<br />

Beschäftigten die mit den eingesetzten Arbeitsmitteln <strong>und</strong> Arbeitsverfahren verb<strong>und</strong>enen<br />

Gefährdungen zu ermitteln <strong>und</strong> in einem zweiten Schritt geeignete Maßnahmen zu deren<br />

Vermeidung oder Minimierung festzulegen. Abgesehen von Kleinbetrieben [9], fordert der<br />

Gesetzgeber darüber hinaus die Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung<br />

<strong>und</strong> der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen.<br />

Abb. 5: <strong>Die</strong> denkbare Vielzahl spezifischer Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen verdeutlicht,<br />

dass Regelwerke nur in Ausnahmefällen Freiräume von Schutzmaßnahmen fixieren können.<br />

15


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Komplexität aller denkbaren Tätigkeiten <strong>und</strong> eingesetzten Technologien<br />

wird deutlich, dass Regelwerke die Aufgabenstellung der Gefährdungsbeurteilung nicht<br />

für den Unternehmer übernehmen können <strong>–</strong> unternehmensspezifische Einzelbedingungen<br />

können <strong>und</strong> sollen vom gesetzlichen <strong>und</strong> berufsgenossenschaftlichen Regelwerk nicht abgebildet<br />

oder gar organisiert werden. Insbesondere ist die Fixierung allgemein anwendbarer<br />

Freiräume von technischen <strong>und</strong> organisatorischen Notwendigkeiten kaum vertretbar.<br />

<strong>Die</strong> hier angestellten allgemeinen Betrachtungen zur Gefährdungsbeurteilung sind selbstverständlich<br />

auch auf den Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen anzuwenden. <strong>Die</strong> Vielzahl der zu<br />

betrachtenden Aspekte ist beachtlich. So sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung z. B.<br />

auch witterungsbedingte Gefährdungen wie starker Wind, Regen, Schneefall oder Vereisung<br />

von Konstruktionsteilen zu bewerten.<br />

<strong>Die</strong> in der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> dargestellten Anwendungsbeispiele stellen daher ausschließlich beispielhafte<br />

Maßnahmen als Ergebnisse möglicher Gefährdungsbeurteilungen dar. <strong>Die</strong> <strong><strong>BG</strong>I</strong><br />

<strong>5148</strong> stellt somit keine in sich geschlossene Gefährdungsbeurteilung dar, die eine unmittelbare<br />

Anwendung in einem einzelnen Unternehmen finden kann.<br />

vorhanden<br />

?<br />

zweckmäßig<br />

?<br />

zweckmäßig<br />

?<br />

Abb. 6: <strong>Die</strong> Systematik zur Auswahl von Einrichtungen <strong>und</strong> Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz<br />

16


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Bereits im Abschnitt der Allgemeinen Anforderungen weist die <strong><strong>BG</strong>I</strong> auf die Einhaltung der<br />

Rangfolge technischer, organisatorischer <strong>und</strong> persönlicher Maßnahmen [10] bei der Auswahl<br />

der Schutzmaßnahmen hin.<br />

Bevor nachgehend unterschiedliche technische Maßnahmen, Sicherungsmethoden <strong>und</strong> der<br />

Einsatz von PSAgA an Freileitungen ihre Vorstellung finden, sollen die mit den Arbeiten beauftragten<br />

Personen im Mittelpunkt des Interesses stehen.<br />

<strong>Die</strong> <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> sieht ausschließlich die Beauftragung geeigneter Personen mit Arbeiten an Freileitungen<br />

vor. Nach den Begriffsbestimmungen der <strong><strong>BG</strong>I</strong> verfügen diese über die erforderliche<br />

körperliche <strong>und</strong> fachliche Eignung, die ihnen ein erfolgreiches Besteigen von <strong>und</strong> Arbeiten<br />

auf Freileitungen ermöglichen. Zur fachlichen Eignung zählen u. a. ein ausreichendes Verständnis<br />

zur technischen Beschaffenheit der Anlagen, hinreichende Kenntnisse zur Abfolge<br />

der Montagevorgänge sowie ein ausreichender Wissensstand hinsichtlich der Regelungen<br />

der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong>.<br />

Abb. 7: Geeignete Personen zum Besteigen von <strong>und</strong> Arbeiten auf Freileitungen haben<br />

eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen.<br />

17


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong> <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> bietet allen interessierten Mitgliedsunternehmen <strong>und</strong> ihren Beschäftigten ein<br />

umfangreiches Seminarprogramm [11] an der Bildungsstätte Dresden an, das gezielt auf<br />

Gefährdungen durch Absturz abhebt <strong>und</strong> den Teilnehmern aktuelle Schutzmaßnahmen, z. T.<br />

mit praktischen Übungen, vermittelt.<br />

<strong>Die</strong> Beurteilung der körperlichen Eignung von Personen, die mit Arbeiten an <strong>und</strong> auf Freileitungen<br />

beauftragt werden sollen, hat in der Vergangenheit zu umfangreichen Diskussionen in<br />

der Fachwelt geführt. Selbst jüngere <strong>und</strong> dem ersten Anschein nach ges<strong>und</strong>e <strong>und</strong> körperlich<br />

trainierte Mitarbeiter können ges<strong>und</strong>heitliche Einschränkungen haben, die im Einzelfall<br />

selbst den Betroffenen nicht bekannt sind. Umso mehr kann eine kompetente Einschätzung<br />

der ges<strong>und</strong>heitlichen Gr<strong>und</strong>situation der zur Auswahl stehenden Beschäftigten durch die<br />

Vorgesetzten weder durchgeführt, noch verantwortet werden.<br />

Somit fußt jede verantwortbare Einschätzung der körperlichen Eignung auf einer ärztlichen<br />

Untersuchung [12], die durch eine Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen<br />

an der Freileitung ergänzt werden sollte.<br />

Selbstverständlich obliegt es vor Ort dem Arbeitsverantwortlichen [13], lediglich geeignete<br />

Personen, die offensichtlich keiner temporären körperlichen Beeinträchtigung unterliegen,<br />

mit Arbeiten an Freileitungen zu beauftragen. Temporäre körperliche Beeinträchtigungen<br />

können z. B. bei akuten stärkeren Erkältungsbeschwerden oder nach übermäßigem Konsum<br />

alkoholhaltiger Getränke auftreten.<br />

Selbstverständlich kann der Arbeitsverantwortliche nur dann eingreifen, wenn die Beeinträchtigung<br />

des Mitarbeiters offensichtlich ist oder dieser seine Beschwerden k<strong>und</strong>tut.<br />

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Jugendlichen [14] im Rahmen der<br />

hier beschriebenen Arbeiten nur statthaft ist, sofern dies zur Erreichung ihrer Ausbildungsziele<br />

erforderlich <strong>und</strong> ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachk<strong>und</strong>igen gewährleistet ist.<br />

Technische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz sind zunächst selbsttätig wirkende Einrichtungen,<br />

die ungeachtet der Verhaltensweisen der Beschäftigten einen ausreichenden<br />

Schutz sicherstellen. <strong>Die</strong> <strong><strong>BG</strong>I</strong> spricht von technischen Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz,<br />

die feste Bestandteile der Freileitungsmaste sind <strong>und</strong> bei denen es sich z. B. um Brüstungen<br />

oder Geländer handelt. Auch Aufzüge oder Treppen <strong>und</strong> Geländer mit Seitenschutz<br />

gehören zu dieser Gruppe. Freileitungsmaste verfügen jedoch in der Regel aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

18


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

baulichen Gestaltung nicht über Aufzüge <strong>und</strong> nur in Ausnahmefällen über Bühnen mit Seitenschutz.<br />

Häufig geraten bei Diskussionen über geeignete Schutzmaßnahmen temporäre technische<br />

Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz in Vergessenheit. Zu derartige Einrichtungen zählen<br />

z. B. Hubarbeitsbühnen, Gerüste <strong>und</strong> Personenaufnahmemittel.<br />

Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen [15] empfiehlt sich in der Praxis bei einer verkehrsgünstiger<br />

Lage der Maste, z. B. bei kurzzeitigen Tätigkeiten oder bei vereisten Masten. Ihr Einsatz<br />

setzt die Möglichkeit eines ordnungsgemäßen Aufbaus, insbesondere geeigneter Stellflächen<br />

voraus. <strong>Die</strong> Vergangenheit hat mit spektakulären Unfällen durch Umstürzen von Hubarbeitsbühnen<br />

gezeigt, dass die wesentliche Basis für eine sichere Verwendung dieser Arbeitsmittel<br />

einen kompetenten Aufbau der Bühnen voraussetzt. Im Extremfall muss mit einer Belastung<br />

der einzelnen Stütze von bis zu 80% des Gesamtbühnengewichts gerechnet werden, wenn<br />

der Arbeitskorb in maximaler Auslegung bei Volllast verfahren wird.<br />

Abb. 8: Hubarbeitsbühnen eignen sich im Einzelfall<br />

als hilfsreiches Arbeitsmittel zum Erreichen<br />

von Arbeitsstellen <strong>–</strong> hier im Rahmen von<br />

Tätigkeiten an Freileitungsdachständern.<br />

19


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Zwingend ist daher der konsequente Einsatz von Unterlegplatten an allen Stützen. Für jeden<br />

Einzelfall ist somit sicherzustellen, dass der Untergr<strong>und</strong> die entstehenden Flächenpressungen<br />

sicher aufnehmen kann.<br />

Ebenfalls haben Unfälle gezeigt, dass die Bediener von Hubarbeitsbühnen häufig nicht über<br />

die erforderlichen Fertigkeiten <strong>und</strong> das notwendige Fachwissen zum sichern Umgang mit diesen<br />

Arbeitsmitteln verfügen. <strong>Die</strong> häufigsten Ursachen für tragische Unfälle mit Hubarbeitsbühnen<br />

waren neben dem bereits beschriebenen Verlust der Standsicherheit der Maschine<br />

insbesondere das Herausschleudern von Personen aus der Arbeitsbühne, aber auch das Einklemmen<br />

der Bediener zwischen der Arbeitsbühne <strong>und</strong> Teilen der Umgebung.<br />

Das Erfolgsrezept für den sicheren Hubarbeitsbühneneinsatz liegt daher in einer höchstmöglichen<br />

Qualifizierung der Hubarbeitsbühnenbediener. Seit 2010 liegt ein entsprechender<br />

DGUV-Gr<strong>und</strong>satz [16] vor, der erstmalig einheitliche Kriterien zur Ausbildung von Hubarbeitsbühnen-Bedienern<br />

in Deutschland formuliert. In der <strong>BG</strong>G 966 werden zunächst die Anforderungen<br />

an den Bediener von Hubarbeitsbühnen dargelegt. Demnach darf der Unternehmer<br />

nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragen, die u. a.<br />

• das 18. Lebensjahr vollendet haben,<br />

• in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen wurden <strong>und</strong><br />

• ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.<br />

Eine Ausbildung nach DGUV-Gr<strong>und</strong>satz 966 gilt als entsprechender Nachweis.<br />

Als temporärer Zugang zu Freileitungen können selbstverständlich auch Gerüste [17] zum Einsatz<br />

kommen. In der Vergangenheit haben sie sich wiederholt bei der Durchführung umfangreicher<br />

Arbeiten an Kabelaufführungen bewährt. Eine Verwendung von Gerüsten z. B. im Rahmen<br />

üblicher kurzfristiger Instandhaltungsarbeiten an Freileitungen ist jedoch mit Blick auf<br />

die Dauer der Tätigkeiten als nicht verhältnismäßig einzustufen. Das „Gerüstthema“ findet<br />

daher in der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> bewusst keine Vertiefung.<br />

Weitere Erfahrungen in der Schaffung alternativer Zugangsmethoden zu Freileitungsmasten<br />

konnten im Einsatz von Personenaufnahmemitteln [18], z. B. bei umfangreichen Korrosionsschutzarbeiten<br />

an großen Masten gesammelt werden. Ist das Personenaufnahmemittel erst<br />

einmal installiert, können großflächige Beschichtungsarbeiten an kompletten Mastwänden<br />

mit einem überschaubaren Zeitaufwand durchgeführt werden, ohne dass Personen die Konstruktionsteile<br />

der Masten mit Absturzgefährdungen mehrfach besteigen müssen.<br />

20


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Selbstverständlich müssen die statischen Voraussetzungen des Mastes einen sicheren Einsatz<br />

der Personenaufnahmemittel gewährleisten.<br />

Schutz gegen Absturz durch Kombination technischer Einrichtungen mit PSAgA<br />

<strong>Die</strong> <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> zählt zu den bereits vorgestellten technischen Einrichtungen zum Schutz gegen<br />

Absturz auch<br />

• Steigschutzeinrichtungen <strong>und</strong><br />

• Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung.<br />

Mit Blick auf die anspruchsvollen Benutzungsrandbedingungen dieser Einrichtungen stellen<br />

sie jedoch keine technischen Maßnahmen im klassischen Sinne dar.<br />

Zwar sind Steigschutzeinrichtungen, feste Führungen in Form installierter Stahlseile <strong>und</strong><br />

Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung für die unmittelbare <strong>und</strong> ausschließliche Benutzung<br />

mit PSAgA kreiert, die <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> zählt diese jedoch bewusst nicht zu den persönlichen Schutzausrüstungen.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurde in der <strong>neue</strong>n <strong><strong>BG</strong>I</strong> die Bezeichnung „Schutz gegen Absturz<br />

durch Kombination technischer Einrichtungen mit PSAgA“ gewählt.<br />

Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung [19] sind fest am Mast montierte Einrichtungen.<br />

Der Schutz gegen Absturz wird durch die Verwendung eines Auffanggurtes, der über ein mitlaufendes<br />

Auffanggerät mit der Steigschutzeinrichtung verb<strong>und</strong>en ist, gewährleistet.<br />

<strong>Die</strong> häufigste Verwendung im gewerblichen Bereich finden Steigleitern [20], die mit Steigschutzschienen<br />

ausgestattet <strong>und</strong> als ein- oder zweiholmige Konstruktionen angeboten werden.<br />

Für den Einsatz an Freileitungsmasten bietet sich in der Regel eine Montage an den Eckstielen<br />

an. Selbstverständlich ist auch ein Verbau der Leitern in den Mastwänden oder im<br />

Mastinneren möglich, wenn dies z. B. mit Blick auf die Schutzabstände [21] hinsichtlich der<br />

elektrischen Gefährdungen durch die Freileitungen erforderlich ist.<br />

Tendenziell bieten sich Steigleitern mit Steigschutzeinrichtungen für die Ausstattung vertikaler<br />

Zugangswege an. Soll die Bewegungsrichtung gewechselt werden, z. B. beim Übersteigen<br />

auf Traversen, ist der Einsatz von Weichen erforderlich, sofern der Beschäftigte im Steig-<br />

21


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

schutzsystem verbleiben soll. Ein Besteigen beliebiger Maststellen, wie es bei Mastkontrollen<br />

erforderlich ist, darf somit unter alleiniger Anwendung dieser Sicherungsmaßnahme<br />

nicht erfolgen.<br />

Auch wenn eine passgenaue Montage von Steigschutzeinrichtungen an Masten als selbstverständlich<br />

gelten sollte, haben sich in der Vergangenheit wiederholt Unfälle ereignet, weil mitlaufende<br />

Auffanggeräte an den Übergangsstellen zweier Bauelemente aus den Steigschutzschienen<br />

herausrutschten. Zur passgenauen Montage gehört auch die Ausstattung der Steigschutzschienen<br />

mit einer Ein-/Ausführsicherung, die ausschließlich ein willentliches Herausnehmen<br />

des mitlaufenden Auffanggerätes aus der Schiene durch den Benutzer zulässt.<br />

Abb. 9: Feste Führung in Form einer Steigschutzschiene<br />

als Zugangsweg am Eckstiel eines Gittermastes<br />

Abb. 10: Nachträglich installierte feste Drahtseilführung<br />

an einem mit Steigbolzen ausgestatteten<br />

Eckstiel<br />

22


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

In den letzten Jahren haben verspannte Stahlseile als feste Führungen eine zunehmende<br />

Verbreitung gef<strong>und</strong>en. <strong>Die</strong> Flexibilität der Seile gestattet die Anpassung an unterschiedliche<br />

Konturen des jeweiligen Baukörpers.<br />

Feste Drahtseilführungen [22] müssen aus Stahl bestehen <strong>und</strong> einen Mindestdurchmesser<br />

von 8 mm aufweisen. Unlegierte Stahldrahtseile [23] dürfen nur in galvanisierter Ausführung<br />

zum Einsatz kommen. Wie auch bei Steigschutzschienen, sind Drahtseilführungen nach den<br />

Vorgaben des Herstellers zu installieren. Hierbei ist u. a. eine ausreichende Anzahl von Befestigungspunkten<br />

an der Mastkonstruktion zu realisieren.<br />

Für beide hier vorgestellten festen Führungen gilt gleichermaßen: Das mitlaufende Auffanggerät<br />

darf sich keinesfalls unbeabsichtigt aus/von der Führung lösen lassen. Ist ein Verlassen<br />

der festen Führung durch die Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeiten erforderlich, empfiehlt<br />

sich der Einsatz abnehmbarer mitlaufender Auffanggeräte <strong>–</strong> anderenfalls müsste das<br />

Auffanggerät an der „Ausstiegsstelle“, z. B. beim Übersteigen in eine Traverse, zurückgelassen<br />

werden.<br />

In derartigen Fällen behindert das verlassene Auffanggerät nachfolgende am Mast aufsteigende<br />

Personen oder rutscht ggf. an der Führung nach unten. Im letzteren Fall kann der Beschäftigte<br />

beim Herabsteigen nicht mehr auf seine ursprüngliche Sicherung zurückgreifen.<br />

Alle mitlaufenden Auffanggeräte mit Öffnungsvorrichtung sind so zu konstruieren, dass ihr<br />

Einsetzen in oder Abnehmen von der festen Führung nur mit zwei aufeinanderfolgenden<br />

Handhabungen möglich ist.<br />

Aktuelle Fragen zum Einsatz von Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung<br />

<strong>Die</strong> Norm EN 353-1 hat in jüngerer Vergangenheit für Aufsehen gesorgt <strong>und</strong> zahlreiche Diskussionen<br />

in den beteiligten Fachkreisen angeregt. Auf Initiative des Vereinigten Königreichs [24]<br />

kam es zur Streichung der Norm aus dem Verzeichnis der harmonisierten Normen im Amtsblatt<br />

der Europäischen Union [25].<br />

Das Zurückziehen der Konformitätsvermutung der Norm basiert auf der Feststellung, dass<br />

die bisherigen Prüfanforderungen der EN 353-1 die Aspekte eines rückwärtigen <strong>und</strong> seitwärtigen<br />

Fallens des Benutzers in die Schutzausrüstung nicht berücksichtigen. Im Einzelfall<br />

blockieren die mitlaufenden Auffanggeräte in Abhängigkeit der Position des Beschäftigten<br />

23


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

nicht oder nicht rechtzeitig, so dass ein Absturz nicht verhindert wird. Somit ist fortan ein Inverkehrbringen<br />

mitlaufender Auffanggeräte einschließlich fester Führung auf alleiniger Basis<br />

der EN 353-1 nicht mehr möglich.<br />

<strong>Die</strong> Hersteller <strong>und</strong> eingeb<strong>und</strong>ene Prüf- <strong>und</strong> Zertifizierungsstellen müssen in den beschriebenen<br />

Fällen die Konformität des Produktes mit der PSA-Herstellungsrichtlinie [26] erneut bewerten.<br />

Nach Auffassung des DGUV Fachbereichs „Persönliche Schutzausrüstungen“ kann<br />

aufgr<strong>und</strong> der mit den <strong>neue</strong>n Risiken verb<strong>und</strong>enen Gefahren mit tödlichen Verletzungsfolgen<br />

nicht von einem Bestandsschutz für bereits installierte Steigschutzeinrichtungen ausgegangen<br />

werden [27].<br />

Allen Benutzern von Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung wird daher dringend<br />

empfohlen, sich mit den jeweiligen Herstellern der Produkte in Verbindung zu setzen.<br />

Ggf. ist der Einsatz <strong>neue</strong>r mitlaufender Auffanggeräte erforderlich. Selbstverständlich müssen<br />

auch die neu beschafften Auffanggeräte über eine aktuelle EG-Baumusterprüfbescheinigung<br />

verfügen.<br />

Falls eine sofortige Ersatzbeschaffung der PSAgA nicht möglich ist, erfordert die Weiterbenutzung<br />

der mitlaufenden Auffanggeräte in der Übergangsphase eine erneute Gefährdungsbeurteilung<br />

unter Berücksichtigung der vom Hersteller beschriebenen Risiken. Abschließend haben<br />

die Betreiber geeignete Ersatzschutzmaßnahmen festzulegen, die bei Weiterverwendung<br />

der ursprünglichen Auffanggeräte die hier beschriebenen Absturzgefährdungen nicht erwarten<br />

lassen. <strong>Die</strong> Auswahl der Ersatzschutzmaßnahmen ist entsprechend zu dokumentieren<br />

<strong>und</strong> in die Betriebsanweisung aufzunehmen. Auch in der hier beschriebenen Ausnahmesituation<br />

setzt ein ausreichendes Schutzniveau eine umfangreiche Unterweisung <strong>und</strong> Sensibilisierung<br />

der Beschäftigten voraus.<br />

High-Step-Steigsystem<br />

Als Alternative zur Gestaltung von Zugangswegen an Masten steht das schienengeb<strong>und</strong>ene<br />

High-Step-Steigsystem zur Verfügung, das mit zugehörigen Steigschuhen oder Steighilfen benutzt<br />

wird. Das Schienensystem kann wie die eingeführten Steigleitersysteme an Eckstielen,<br />

auf Mastwänden <strong>und</strong> im Innenraum von Freileitungsmasten montiert werden. <strong>Die</strong> Schiene<br />

dient gleichzeitig als Steigschutzeinrichtung <strong>und</strong> kann alternativ auch mit einer elektromotorisch<br />

betriebenen Befahreinrichtung benutzt werden.<br />

24


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Das System stellt den Schutz gegen Absturz, wie bei den bereits vorgestellten festen Führungen,<br />

durch eine Kombination mit PSAgA her. In der nachfolgenden Abbildung ist das zugehörige<br />

mitlaufende Auffanggerät zu erkennen, das mit dem Auffanggurt des Beschäftigten zu<br />

verbinden ist.<br />

Für ein Besteigen der Mastwände <strong>und</strong> Traversen muss das Steigsystem verlassen <strong>und</strong> auf eine<br />

andere Sicherungsmethode zurückgegriffen werden.<br />

Abb. 11: Detaildarstellung der Steigschuhe zum<br />

Einsatz am High-Step-Steigsystem. <strong>Die</strong> Steigschuhe<br />

werden vor Arbeitsbeginn an der Schiene<br />

montiert.<br />

Abb. 12: Auf einer Mastwand installiertes High-<br />

Step-Steigsystem. <strong>Die</strong> Schiene schließt gleichzeitig<br />

ein unzulässiges Besteigen des Mastes durch<br />

unbefugte Personen aus.<br />

Einsatz von Steigbolzen<br />

Steigbolzengänge [28] stellen die häufigste Ausführung von Zugangswegen an Freileitungen<br />

dar. In der Regel werden sie an Eckstielen durch zweiläufig übereinander angeordnete Steigbolzen<br />

realisiert. Auch der Einsatz von Steigbolzen an Hilfskonstruktionen, z. B. an Steigbäumen,<br />

die auf Mastwänden oder im Mastinneren verbaut werden, ist wiederholt anzutreffen.<br />

25


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Steigbolzengänge haben u. a. folgenden baulichen Anforderungen zu entsprechen:<br />

• <strong>Die</strong> beiden Ebenen mit Steigbolzen müssen einen Winkel von ≥ 90° bilden.<br />

• <strong>Die</strong> Auftrittstiefe zwischen Steigbolzenmitte <strong>und</strong> beliebigen Mastbauteilen muss unabhängig<br />

von der Einbauart ≥ 150 mm betragen.<br />

• Steigbolzen sollten gr<strong>und</strong>sätzlich einen gleichbleibenden Abstand von ≤ 333 mm aufweisen.<br />

• Steigbolzengänge sind an Masten mit r<strong>und</strong>em <strong>und</strong> vieleckigem Querschnitt bis zu einem<br />

Mastdurchmesser von 500 mm zulässig.<br />

• Zum Schutz gegen ein Abrutschen sind alle Steigbolzen am äußeren Rand mit einer Überhöhung<br />

auszuführen. Beispiele möglicher Gestaltungsformen können der folgenden Abbildung<br />

entnommen werden.<br />

<strong>Die</strong> alleinige Benutzung von Steigbolzengängen stellt keinesfalls eine Sicherungsmaßnahme<br />

gegen Absturz dar. Vielmehr erleichtert der Steigbolzengang lediglich die Besteigbarkeit der<br />

Maste. Steigbolzen mit einem Durchmesser von 24 mm haben weitgehende Verbreitung gef<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> tragen zu einem flexiblen Einbau unterschiedlicher Bauformen bei.<br />

Nicht alle Maste können dabei beliebig mit<br />

Steigbolzen ausgestattet oder nachgerüstet<br />

werden, insbesondere an Freileitungen der<br />

110 kV-Ebene lässt die statische Auslegung<br />

der Maste häufiger einen Einbau der Steigbolzen<br />

mit Bohrungen in den Eckstielen<br />

nicht zu.<br />

Abb. 13: Beispiele für die Ausführung von Steigbolzen<br />

gemäß <strong>BG</strong>R 140<br />

In solchen Fällen hat sich die Ausführung von<br />

Zugangswegen durch die Installation von<br />

Steigbäumen bewährt, die häufig als U-Profile<br />

mit montierten Steigbolzen ausgeführt<br />

sind. Dabei ist die Montage der Steigbäume<br />

am Eckstiel, auf der Mastwand oder im Mastinneren<br />

denkbar. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist auch eine<br />

Montage einzelner Steigbolzen über Klemmvorrichtungen<br />

an Mastbauteilen möglich.<br />

26


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Bitte beachten Sie: <strong>Die</strong> bisher vorgestellten Steigbolzen eignen sich in keinem Fall zur<br />

Schaffung eines Anschlagpunktes für den Einsatz von PSAgA! Sie sind lediglich als Steighilfe<br />

zum Auftreten durch eine Person für eine Einzellast von mindestens 1500 N bemessen.<br />

Abb. 14: Beispiel für eine Installation<br />

von Sicherheitssteigbolzen am<br />

Eckstiel eines Gittermastes<br />

Einsatz von Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung<br />

Doch wie so häufig <strong>–</strong> auch in diesem Fall gibt es eine Ausnahme. Seit den 90iger Jahren wurde<br />

ein Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung, auch Sicherheitssteigbolzen genannt, eingeführt.<br />

Das Produkt wurde in den vergangenen Jahren umfangreich in unserem Nachbarland Österreich<br />

im Bereich der 380 kV-Freileitungen eingesetzt <strong>und</strong> erprobt. Eine nennenswerte Verbreitung<br />

hat der Sicherheitssteigbolzen bislang in Deutschland jedoch nicht gef<strong>und</strong>en.<br />

<strong>Die</strong> spiralförmig ausgeführte Öse des Sicherheitssteigbolzens dient zur Aufnahme eines Sicherungsseils,<br />

das als Bestandteil eines kompletten Auffangsystems ein gesichertes Bestei-<br />

27


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

gen von Masten ermöglicht. Somit stellen Sicherheitssteigbolzen im Gegensatz zu den üblicherweise<br />

eingesetzten Steigbolzen Anschlagpunkte für den Einsatz von PSAgA dar. Eine<br />

bestmögliche Wirkung wird mit einer größstmöglichen Anzahl von Sicherungssteigbolzen erreicht.<br />

Da das System nur an einer Seite eines Steigbolzenganges oder eines Steigbaums verbaut<br />

werden kann <strong>–</strong> eine gradlinige Seilführung ist erforderlich <strong>–</strong> empfiehlt sich die Installation<br />

der Sicherheitssteigbolzen an jeder zweiten Position des Bolzenverlaufs auf einer Seite.<br />

Abb. 15: Prinzipdarstellung für die<br />

Ausführung eines Steigbolzens mit<br />

Sicherheitseinrichtung. <strong>Die</strong> Öffnung<br />

der gedrehten Öse muss nach oben<br />

gerichtet sein <strong>–</strong> die Höhe der Seitenbegrenzung<br />

liegt bei ≥ 50 mm.<br />

Hierdurch wird ein Abstand der Sicherheitssteigbolzen von ca. 4 x 333 = 1332 mm erreicht.<br />

Theoretisch ist im ungünstigsten Fall ein Teilabsturz über den doppelten Installationsabstand<br />

zu unterstellen, sofern der Beschäftigte unmittelbar vor dem erneuten Einlegen des Sicherungsseils<br />

von seinem Standort abrutscht. In der Vergangenheit sind jedoch keine Absturzunfälle<br />

bei der Verwendung dieses Sicherungssystems auffällig geworden.<br />

Sicherheitssteigbolzen bieten eine nahezu vollständige Wartungsfreiheit, eine fast beliebige<br />

Austauschbarkeit gegen bereits montierte Steigbolzen <strong>und</strong> können in der gesamten Mastkonstruktion,<br />

also auch in Traversen verbaut werden <strong>und</strong> hier als reine Anschlagpunkte zum<br />

Einsatz kommen. <strong>Die</strong> Sicherungsmethode erweist sich auch bei schlechten Witterungsbedingungen<br />

als zuverlässig. Vereisungsprobleme der beschriebenen Steigbolzen sind nicht bekannt.<br />

Selbstverständlich setzt die Installation von bzw. der Austausch durch Sicherheitssteigbolzen<br />

eine ausreichende statische Dimensionierung des jeweiligen Freileitungsmastes<br />

voraus.<br />

Das vollständige Konzept zum gesicherten Besteigen von <strong>und</strong> Arbeiten auf Masten unter<br />

Rückgriff auf Sicherheitssteigbolzen wird an einer späteren Stelle dieses Beitrags vorgestellt.<br />

28


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Anforderungen im Normenwerk für Zugangswege an Freileitungen<br />

Ab 2011 konnte ein Schlussstrich unter langjährige Diskussionen zur sicheren Gestaltung von<br />

Zugangswegen an Freileitungsmasten gezogen werden. Für Freileitungen [29] über AC 45 kV<br />

erhebt das Normenwerk in VDE 0210-3 die Anforderung zur Ausstattung von Stahlgittermasten<br />

mit Zugangswegen, die über technische Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz verfügen<br />

müssen. Dabei können die Zugangswege ausgeführt sein als:<br />

• Steigleitern<br />

• Steigbolzengänge oder<br />

• Steigeisengänge.<br />

An Stahlgittermasten mit mehreren Stromkreisen sind die Zugangswege an mindestens zwei<br />

sich gegenüberliegenden Eckstielen vorzusehen. Alternativ sieht die Norm die Realisierung<br />

der Zugangswege in folgender Form vor:<br />

• als Steigleiter innerhalb des Mastschaftes oder<br />

• als einzelner Steigbolzengang oder einzelne Steigleiter an Mastwänden senkrecht zum Leitungsverlauf.<br />

Für alle in der Norm vorgestellten Zugangswege sind folgende technische Einrichtungen zum<br />

Schutz gegen Absturz alternativ erforderlich:<br />

• Seilsicherungssysteme [30]<br />

• Profilschienensysteme [31]<br />

• Sicherheitssteigbolzen<br />

Selbstverständlich greifen die Forderungen der VDE 0210-3 ausschließlich für den Neubau<br />

von Freileitungen ab 2011. Nachrüstverpflichtungen jeglicher Art sind aus der Norm nicht ableitbar.<br />

Unsere Berufsgenossenschaft begrüßt die beschriebenen baulichen Anforderungen<br />

für <strong>neue</strong> Maste ausdrücklich, rät jedoch von gezielten flächendeckenden Nachrüstkampagnen<br />

ab. Mit Blick auf die niedrige Besteigehäufigkeit von Freileitungsmasten erscheint es<br />

sinnvoller, Masten im Rahmen umfangreicher Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen mit Zugangswegen<br />

nachzurüsten, die über technische Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz verfügen.<br />

29


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Wiederkehrende Prüfungen von Steigschutz- <strong>und</strong> anderen technischen Einrichtungen zur<br />

Benutzung mit PSAgA<br />

Ein ausreichender Schutz gegen Absturz bei der Benutzung von Steigschutzschienen, Drahtseilführungen,<br />

Sicherheitssteigbolzen <strong>und</strong> anderen technischen Einrichtungen zur Benutzung<br />

mit PSAgA setzt die ordnungsgemäß Montage des Systems am Mast sowie einen betriebssicheren<br />

Zustand zum Zeitpunkt der jeweiligen Benutzung voraus. Natürlich unterliegen<br />

auch die hier genannten Einrichtungen einer möglichen Beeinflussung, z. B. durch bauliche<br />

Veränderungen am Mast oder durch Witterungs- <strong>und</strong> Umgebungsbedingungen.<br />

Der sichere Betrieb setzt somit wiederkehrende Prüfungen der Einrichtungen voraus. In der<br />

jüngeren Vergangenheit wurde die formale Zuordnung der hier beschriebenen technischen<br />

Einrichtungen zu den persönlichen Schutzausrüstungen kontrovers diskutiert. Zweifellos<br />

handelt es sich bei Steigschutzschienen, Sicherheitssteigbolzen <strong>und</strong> Co. nicht um Produkte,<br />

die für die ausschließliche persönliche Benutzung an einzelne Beschäftigte übergeben <strong>und</strong><br />

von diesen auch alleine benutzt werden.<br />

Im Sinne einer „guten Funktion“ der PSAgA fordert die PSA-Benutzungsverordnung [32] vom<br />

Arbeitgeber die Durchführung diverser Maßnahmen <strong>–</strong> Regelungen zu wiederkehrenden Prüfungen<br />

<strong>und</strong> deren Zyklen sind in der Verordnung jedoch nicht enthalten.<br />

Darüber hinaus gehend sind PSAgA nach den Vorgaben des <strong>BG</strong>lichen Regelwerks [33] vom<br />

Unternehmer entsprechend den Einsatzbedingungen <strong>und</strong> den betrieblichen Verhältnissen<br />

nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch<br />

einen Sachk<strong>und</strong>igen prüfen zu lassen.<br />

Freileitungsmaste sind das Musterbeispiel für bauliche Einrichtungen, die nur gelegentlich,<br />

z. T. nur in Zyklen von mehreren Jahren erneut bestiegen werden. Kurze Prüfzyklen der technischen<br />

Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz würden daher eine regelmäßige Besteigung<br />

aller Freileitungsmaste zum alleinigen Zwecke der wiederkehrenden Prüfung, z. B. von Steigschutzeinrichtungen<br />

bedingen. Im Extremfall wäre mit Absturzunfällen in Folge der Prüfungstätigkeiten<br />

zu rechnen. Das beschriebene Szenario steht somit einer Verbreitung technischer<br />

Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz kontraproduktiv entgegen.<br />

<strong>Die</strong> Fachwelt vertritt jedoch die Auffassung, dass es sich bei den hier beschriebenen Steigschutzeinrichtungen,<br />

Sicherheitssteigbolzen u. ä. nicht um PSAgA handelt, sondern vielmehr<br />

30


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

um fest mit baulichen Einrichtungen verb<strong>und</strong>ene Produkte. Für derartige Fälle sieht die <strong><strong>BG</strong>I</strong><br />

198 für Prüfungen eine Sonderregelung vor:<br />

„Abweichend von … hat der Unternehmer für die Benutzung von Steigschutzeinrichtungen<br />

<strong>und</strong> Anschlageinrichtungen, die an einer baulichen Anlage fest montiert<br />

sind, zu überprüfen, dass die letzte Sachk<strong>und</strong>igenprüfung nicht länger als<br />

ein Jahr zurückliegt, wenn nicht kürzere Fristen festgelegt sind.“<br />

Vertiefende Informationen zu den mit wiederkehrenden Prüfungen an Anschlageinrichtungen<br />

verb<strong>und</strong>enen Gesichtspunkten können sie in einer speziellen Präventionsleitlinie [34] der<br />

DGUV nachlesen.<br />

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz<br />

Ist der Einsatz der bislang vorgestellten technischen<br />

Einrichtungen zum Schutz gegen<br />

Absturz oder auch deren kombinierter Einsatz<br />

mit PSAgA nicht möglich oder aus betriebstechnischen<br />

Gründen nicht sinnvoll,<br />

ist das Besteigen von <strong>und</strong> Arbeiten auf Freileitungen<br />

unter alleiniger Anwendung von<br />

PSAgA durchzuführen.<br />

Abb. 16: Prinzipdarstellung eines Auffangsystems<br />

mit Falldämpfer<br />

<strong>Die</strong> <strong>neue</strong> <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> stellt zahlreiche Beispiele<br />

zum Einsatz von PSAgA vor, kann damit jedoch<br />

den Unternehmer nicht von seiner generellen<br />

Verpflichtung zur Durchführung einer<br />

Gefährdungsbeurteilung befreien. Somit<br />

obliegt es dem Unternehmer, auf Basis seiner<br />

Ergebnisse der betriebsspezifischen<br />

Gefährdungsbeurteilungen die geeigneten<br />

PSAgA auszuwählen <strong>und</strong> seinen Beschäftigten<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

31


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong>ser Beitrag stellt auf den folgenden Seiten unterschiedliche Auffangsysteme <strong>und</strong> deren<br />

einzelne Komponenten vor. Dabei konzentrieren sich die Beispiele auf Lösungen, die an Freileitungen<br />

zum Einsatz kommen können. Detaillierte Bau- <strong>und</strong> Prüfanforderungen an einzelnen<br />

PSAgA sind in den europäisch harmonisierten Normen enthalten, auf die im Folgenden<br />

bei Bedarf verwiesen wird.<br />

Auffangsysteme<br />

Generell kommen PSAgA in einer Gesamtheit, dem sogenannten Auffangsystem zum Einsatz.<br />

Nur wenn alle Komponenten des Systems auf den Verwendungszweck <strong>und</strong> auf die persönlichen<br />

Bedürfnisse des Benutzers abgestimmt sind, darf von einer ordnungsgemäßen Funktion<br />

der eingesetzten PSAgA im Absturzfall ausgegangen werden.<br />

Abbildung 16 verdeutlicht die Zusammenwirkung einzelner PSAgA-Komponenten im Auffangsystem.<br />

Den zentralen Bestandteil im System stellt stets ein Auffanggurt dar, der über<br />

ein Verbindungsmittel mit einem Anschlagpunkt zu verbinden ist.<br />

Generell überschreiten bereits bei geringen Sturzhöhen die entstehenden Auffangkräfte im<br />

System die Belastungsfähigkeit des menschlichen Körpers, sodass jedes Auffangsystem<br />

über ein falldämpfendes Element verfügen muss.<br />

<strong>Die</strong> europäische Normung hat 6 kN als vertretbaren Grenzwert für Auffangkräfte festgelegt<br />

<strong>und</strong> entsprechende Anforderungen an das Dämpfungsvermögen von Falldämpfer [35] formuliert.<br />

Abb. 17 verdeutlicht die erheblichen Auffangkräfte ohne den Einsatz von Falldämpfern,<br />

die in Abhängigkeit des Gewichts der zu sichernden Person im Falle eines Absturzes auf den<br />

Körper einwirken. Der zulässige Grenzwert wird dabei bereits bei einem Absturz über ~ 0,5 m<br />

erreicht. Nochmals wird deutlich: am Einsatz eines Falldämpfers führt kein Weg vorbei.<br />

Mit dem in Abb. 16 bereits vorgestellten Auffangsystem, existieren insgesamt vier europäisch<br />

definierte Auffangsysteme:<br />

• Auffangsystem mit Falldämpfer<br />

• Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung<br />

• Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät<br />

• Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung<br />

32


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 17: Ohne Falldämpfer<br />

wird die zulässige<br />

Auffangkraft<br />

bereits bei einer Fallhöhe<br />

von 1 m deutlich<br />

überschritten.<br />

Auffangsysteme mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung<br />

haben an Freileitungen zwischenzeitlich einen großen Verbreitungsgrad gef<strong>und</strong>en. Hinter<br />

dem kompliziert erscheinenden Namensgebilde versteckt sich ein Auffanggurt, der über ein<br />

Verbindungsmittel mit dem sogenannten mitlaufenden Auffanggerät verb<strong>und</strong>en ist. Letzteres<br />

kann frei entlang einer beweglichen Führung bewegt werden. Bei den beweglichen Führungen<br />

handelt es sich in der Regel um geschlagene Seile oder um Kernmantelseile. Letztere finden<br />

mit Blick auf das Seilgewicht einen umso höheren Verbreitungsgrad, je höher die zu besteigenden<br />

Maste sind.<br />

<strong>Die</strong> Wirkungsweise des Systems ist insbesondere bei vertikalem Einsatz des Sicherungsseils<br />

gewährleistet. Bei der Personensicherung in Traversen besteht gr<strong>und</strong>sätzlich die Gefährdung<br />

einer unerwünschten „Schlaffseilbildung“, die im Einzelfall zu Abstürzen mit risikoreichen<br />

Fallhöhen führen kann.<br />

33


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 18: Prinzipdarstellung eines<br />

Auffangsystems mit einem mitlaufenden<br />

Auffanggerät einschließlich<br />

beweglicher Führung<br />

Auffangsysteme mit Höhensicherungsgerät<br />

ähneln vom Gr<strong>und</strong>aufbau einfachen Systemen mit Falldämpfer. Anstelle des Falldämpfers<br />

<strong>und</strong> des Verbindungsmittels erfolgt eine Verbindung zwischen dem Auffanggurt <strong>und</strong> dem Anschlagpunkt<br />

über ein Höhensicherungsgerät, das unmittelbar am Anschlagpunkt eingehängt<br />

wird <strong>und</strong> je nach Baugröße über ausziehbare Seile oder Bänder unterschiedlicher Längen<br />

verfügt.<br />

<strong>Die</strong> an dieser Stelle angesprochenen in den Auffangsystemen verbauten PSAgA-Komponenten<br />

werden im Verlauf dieses Beitrags noch näher vorgestellt. Der Gr<strong>und</strong>aufbau der Systeme<br />

ist im Einzelfall durch unterschiedliche PSAgA realisierbar <strong>–</strong> nicht jede Ausrüstung kann mit<br />

einer beliebig anderen kombiniert werden. Es ist jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich möglich, PSAgA-Komponenten<br />

unterschiedlicher Hersteller miteinander zu kombinieren.<br />

Da im Einzelfall die Gefahr besteht, die Auffangeigenschaften der Auffangsysteme zu beeinträchtigen,<br />

sollte bei eigenständigen Konfigurationen in jedem Fall auf die Kenntnisse <strong>und</strong><br />

Erfahrungen der PSAgA-Hersteller zurückgegriffen werden.<br />

34


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 19: Prinzipdarstellung eines<br />

Auffangsystems mit Höhensicherungsgerät<br />

Für jedes Auffangsystem gilt: <strong>Die</strong> Komponenten sind so auszuwählen <strong>und</strong> einzusetzen, dass<br />

die Fallstrecke möglichst gering ist <strong>und</strong> ein Aufschlagen der abstürzenden Person auf den<br />

Boden oder auf Bauteile des Freileitungsmastes, z. B. eine unter dem Arbeitsplatz befindliche<br />

Traverse, ausgeschlossen ist. Befinden sich die Beschäftigten z. B. beim Auf-/Absteigen<br />

oder auch bei Arbeiten am Mastschaft, muss in Abhängigkeit des gewählten Auffangsystems<br />

mit Teilabstürzen gerechnet werden, die im Einzelfall aufgr<strong>und</strong> der vorliegenden Verbindungsmittellängen<br />

nicht vollständig auszuschließen sind. In Folge dieser Teilabstürze sind<br />

die zu erwartenden Verletzungsfolgen durch ein Anschlagen an die Mastbauteile, z. B. an<br />

Steigbolzen, mit in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.<br />

Nachfolgend stellt dieser Beitrag die Problemstellung „Auswahl von Anschlagpunkten <strong>und</strong> zu<br />

erwartende Absturzhöhen“ schematisch für alle vier Auffangsysteme anhand von Grafiken<br />

vor.<br />

Für alle Auffangsysteme gilt gleichermaßen: Der Anschlagpunkt ist stets höchstmöglich <strong>und</strong><br />

am besten direkt oberhalb der zu sichernden Person zu wählen. Zweifellos ist diese Wunschvorstellung<br />

nicht in allen praktischen Situationen realisierbar, z. B. bei Arbeiten an Traversenspitzen<br />

35


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Das im Auffangsystem mit Falldämpfer zum Einsatz kommende Verbindungsmittel darf eine<br />

Länge von 2 m (einschließlich Falldämpfer) niemals überschreiten. <strong>Die</strong>se Vorgabe basiert auf<br />

den Anforderungen der harmonisierten Normen [36] für PSAgA. <strong>Die</strong> PSAgA werden flächendeckend<br />

einer Baumusterprüfung unterzogen, die standardmäßig die besagte Verbindungsmittellänge<br />

vorgibt. Größere Verbindungsmittellängen können daher bei einem Absturz zu einem<br />

Versagen der PSAgA <strong>und</strong> damit zu einem tödlichen Absturzunfall führen.<br />

Abb. 20 verdeutlicht die Konsequenzen einer Sicherung an einem Anschlagpunkt auf der Höhe<br />

der Standfläche des Beschäftigten. <strong>Die</strong> Auffangöse des Auffanggurtes des Beschäftigten<br />

befindet sich in Höhe seiner Schulterblätter bei ~ 1,5 m. Im Absturzfall fällt der Versicherte<br />

somit ~ 3,5m nach unten. Hinzu kommt die Länge des aufreißenden Falldämpfers von bis zu<br />

1,25 m (Ein 0,5 m langer Falldämpfer kann auf ~ 1,75 m Länge aufreißen. [37]). <strong>Die</strong> gesamte<br />

Absturzhöhe beträgt somit ~ 4,75 m. Darüber hinaus reichen die Beine des Versicherten<br />

nochmals ~ 1,5 m nach unten. Bei zusätzlicher Berücksichtigung eines Sicherheitsabstandes<br />

von 1 m zum Boden muss sich der Arbeitsplatz auf einer Höhe von mindestens 5,75 m befinden,<br />

damit das vorgestellte Auffangsystem die von ihm erwartete Schutzfunktion auch gewährleisten<br />

kann.<br />

Abb. 20: Prinzipdarstellung der Fallstrecken<br />

bei einem Sturz in ein Auffangsystem<br />

mit Falldämpfer<br />

36


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

An dieser Stelle wird bereits deutlich, dass der Einsatz von PSAgA im unteren Bereich von<br />

Masten, also beim Masteinstieg ggf. keinen Schutz gegen Absturz bietet. <strong>Die</strong>se missliche Situation<br />

würde im dargestellten Beispiel nachhaltig verbessert, wenn der Anschlagpunkt<br />

oberhalb des Beschäftigten gewählt wird. <strong>Die</strong>s ist in der Regel auch beim Masteinstieg an<br />

Mastbauteilen möglich, die oberhalb des Beschäftigten liegen.<br />

Eine gleiche Betrachtung soll nun für den Einsatz eines Auffangsystems mit mitlaufendem<br />

Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung erfolgen.<br />

Abb. 21 unterstellt eine vertikale Lage der beweglichen Führung. Hier liegt der klassische Einsatz<br />

eines Sicherungsseils zum Besteigen des Mastschaftes vor. Gemessen von der Position<br />

des mitlaufenden Auffanggerätes am Sicherungsseil beträgt der maximale Abstand zur rückseitigen<br />

Auffangöse des Auffanggurtes 1 m. <strong>Die</strong>ses Maß ergibt sich aus der nach Norm [38]<br />

festgelegten maximalen Länge des Verbindungsmittels zwischen mitlaufendem Auffanggerät<br />

<strong>und</strong> Auffanggurt.<br />

Ergänzend legt EN 353-2<br />

die maximale Fallstrecke auf<br />

L a ≤ 3 m fest. Dabei gilt<br />

2 x Länge<br />

des Verbindungsmittels<br />

+ Rutschstrecke des<br />

Auffanggerätes (max. 1 m)<br />

+ Aufreißstrecke des<br />

Falldämpfers<br />

= max. 3 m<br />

L a 3,00 m<br />

(max. Fallstrecke)<br />

Anschlageinrichtung<br />

Falldämpfer<br />

Falldämpfer (aufgerissen)<br />

bewegliche Führung<br />

Auffanggurt<br />

Verbindungsmittel<br />

Standplatz<br />

mitlaufendes Auffanggerät<br />

3,00 m<br />

Abb. 21: Prinzipdarstellung der<br />

Fallstrecken bei einem Sturz in<br />

ein Auffangsystem mit mitlaufendem<br />

Auffanggerät einschließlich<br />

beweglicher Führung<br />

Aufprallfläche<br />

1,00 m<br />

Sicherheitsabstand<br />

37


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Im ungünstigsten Fall stürzt der Beschäftigte also 3 m nach unten <strong>–</strong> seine Füße erreichen also<br />

ein Niveau 3 m unterhalb ihrer ursprünglichen Standfläche. Mit der Vorgabe eines Sicherheitsabstandes<br />

von 1 m muss ein Arbeitsplatz mindestens 4 m oberhalb einer Aufprallfläche<br />

oder -stelle liegen, wenn das hier beschriebene Auffangsystem sicher vor Absturzgefahren<br />

schützen soll.<br />

<strong>Die</strong>se Grenzbetrachtungen fallen beim Einsatz eines Höhensicherungsgerätes deutlich günstiger<br />

aus. Bei korrekter Verwendung des Höhensicherungsgerätes oberhalb des Beschäftigten<br />

liegen durch das ein- <strong>und</strong> ausziehbare Verbindungsmittel keine Gefährdungen durch<br />

„Schlaffseilbildung“ vor.<br />

Mit der normativen Vorgabe [39] einer maximal zulässigen Auffangstrecke von 2 m stürzt eine<br />

Person somit 2 m nach unten <strong>–</strong> ihre Füße erreichen also ein Niveau von 2 m unterhalb ihrer<br />

ursprünglichen Standfläche. Mit dem zu berücksichtigenden Sicherheitsabstand von 1 m<br />

muss der Aufenthaltort am Mast mindestens 3 m oberhalb einer Aufprallfläche oder -stelle<br />

liegen, wenn ein Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät sicher vor Absturzgefahren schützen<br />

soll.<br />

Anschlageinrichtung<br />

Höhensicherungsgerät<br />

ein- u. ausziehbares<br />

Verbindungsmittel<br />

Auffanggurt<br />

2,00 m<br />

(max. zulässige<br />

Auffangstrecke)<br />

Standplatz<br />

Abb. 22: Prinzipdarstellung der<br />

Fallstrecken bei einem Sturz in<br />

ein Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät<br />

Aufprallfläche<br />

2,00 m<br />

3,00 m<br />

1,00 m Sicherheitsabstand<br />

38


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Auffangsysteme mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung<br />

wurden bereits teilweise in diesem Beitrag unter dem Aspekt der technischen Einrichtungen<br />

zum Schutz gegen Absturz vorgestellt. Das Konzept des Auffangsystems, das ein möglichst<br />

kurzes Verbindungsmittel zwischen Auffanggurt <strong>und</strong> mitlaufendem Auffanggerät vorsieht, ermöglicht<br />

eine extrem kurze Auffangstrecke von max. 1 m. Unter Berücksichtigung des bei allen<br />

Auffangsystemen eingerechneten Sicherheitsabstandes von 1 m zur möglichen Aufprallfläche,<br />

sorgt das zuletzt vorgestellte Auffangsystem bereits bei Standhöhen von 2 m für einen<br />

zuverlässigen Schutz gegen Absturz.<br />

Endsicherung<br />

feste Führung<br />

(hier: Steigschutzschiene)<br />

Auffanggurt<br />

mitlaufendes Auffanggerät<br />

Steigschutzöse<br />

Endsicherung<br />

u. Einführstelle<br />

Aufprallfläche<br />

1,00 m max. zulässige Auffangstrecke<br />

1,00 m Sicherheitsabstand<br />

Abb. 23: Prinzipdarstellung<br />

der<br />

Fallstrecken bei<br />

einem Sturz in ein<br />

mitlaufendes Auffanggerät<br />

einschließlich<br />

fester<br />

Führung<br />

<strong>Die</strong> beschriebenen Anforderungen gelten gleichermaßen für feste Führungen in Form von<br />

Schienensystemen <strong>und</strong> für Drahtseilsysteme. Während Auffanggeräte an Drahtseilsystemen<br />

im Absturzfall stets kraftschlüssig an der gespannten Seilführung blockieren, wird dies an<br />

Schienensystemen, abhängig von der Bauart, formschlüssig oder auch kraftschlüssig erreicht.<br />

39


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Eine gängige Bauform eines Schienensystems für formschlüssige Blockiervorgänge stellt das<br />

nachfolgende Bildbeispiel vor. Deutlich sind die in regelmäßigen Abständen eingebrachten<br />

Aussparungen zu erkennen, in die der Auffangriegel des mitlaufenden Auffanggerätes eingreift.<br />

Der federbelastete Auffangriegel muss für einen ungestörten Lauf des Auffanggerätes in der<br />

Schiene vom Benutzer über eine Zugkraft auf das Verbindungsmittel entriegelt werden. Im<br />

Sinne eines größtmöglichen Komforts für den Benutzer ist daher eine richtige Auswahl <strong>und</strong><br />

Einstellung des Auffanggurtes auf den Beschäftigten wesentlich.<br />

Abb. 24: Beispiel einer zweiholmigen Steigleiter<br />

mit integrierter Steigschutzschiene für formschlüssig<br />

wirkende Auffanggeräte. Das mitlaufende<br />

Auffanggerät kann über eine schwenkbare<br />

Weiche in die Führung eingebracht werden.<br />

Abb. 25: Beispiel einer einholmigen Steigleiter<br />

mit integriertem kraftschlüssig wirkenden Auffanggerät.<br />

Über eine Weiche ist die vertikale<br />

Steigschutzschiene mit einer horizontal angeordneten<br />

verb<strong>und</strong>en. <strong>Die</strong> Sicherung komplexer<br />

Zugangswege ist möglich.<br />

Kraftschlüssig wirkende Auffanggeräte erzeugen die erforderliche Blockierung im Absturzfall<br />

durch auf das Schienensystem eingebrachte Klemmkräfte. Auch für ihren reibungslosen Lauf<br />

auf der Schiene muss der Klemmmechanismus durch Zugkräfte vom Beschäftigten freigegeben<br />

werden. <strong>Die</strong> Anforderungen an einen passenden Auffanggurt ergeben sich im gleichen<br />

Umfang wie für formschlüssig wirkende Auffanggeräte.<br />

40


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Komponenten von Auffangsystemen<br />

Im Folgenden stellt der Beitrag die wesentlichen Bestandteile der verschiedenen Auffangsysteme<br />

vor. Eine Reihe beispielhafter Abbildungen gibt einen Überblick der aktuellen, auch für<br />

den Einsatz an Freileitungen geeigneten PSAgA.<br />

Auffanggurte<br />

Auffanggurte [40] sind das zentrale Element <strong>und</strong> die unmittelbar auf den Körper der Beschäftigten<br />

einwirkende PSAgA des kompletten Auffangsystems. Für den Einsatz an Freileitungen<br />

existiert eine Reihe von Anforderungen, deren Berücksichtigung die sichere <strong>und</strong> dabei komfortable<br />

Nutzung von Auffanggurten gewährleistet.<br />

Gemäß <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> sind Auffanggurte auszuwählen <strong>und</strong> einzusetzen, die den unterschiedlichen<br />

Anwendungsbedingungen beim Besteigen von <strong>und</strong> Arbeiten auf sowie Retten von Freileitungen<br />

gerecht werden. <strong>Die</strong>s ist z. B. gewährleistet, wenn die Auffanggurte folgende Ausstattungsmerkmale<br />

aufweisen:<br />

• eine hintere <strong>und</strong> ggf. vordere Auffangöse<br />

• ggf. eine Steigschutzöse<br />

• zwei seitliche Halteösen<br />

• eine Rückstütze <strong>und</strong><br />

• Befestigungsmöglichkeiten für Werkzeuge etc.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich empfiehlt sich die Ausstattung mit zwei Auffangösen. In Abhängigkeit der<br />

durchzuführenden Arbeit kann die Sicherung entweder an der brust- oder auch rückenseitigen<br />

Auffangöse von Vorteil sein. <strong>Die</strong> richtige Auswahl der Auffangöse vermeidet Behinderungen<br />

im Greifbereich des Beschäftigten durch das Verbindungsmittel.<br />

<strong>Die</strong> Ausstattung des Gurtes mit einer Steigschutzöse erleichtert das Besteigen von Masten<br />

unter Verwendung mitlaufender Auffanggeräte an festen Führungen. Einzelne Auffanggurte<br />

sind auch für den Einsatz an festen Führungen unter Verwendung der vorderen Auffangöse<br />

vorgesehen. In jedem Fall sind die Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung seitens<br />

des Herstellers zu berücksichtigen.<br />

41


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 26: Beispiel für einen Auffanggurt mit rück- <strong>und</strong> brustseitiger Anschlagöse. Darüber hinaus weist<br />

der Gurt zwei seitliche Halteösen sowie eine Steigschutzöse auf. Der Bauchgurt verfügt über eine ausgeprägte<br />

Rückenstütze.<br />

Rückenstützen sind insbesondere für die Durchführung von Arbeiten auf Freileitungen unabdingbar.<br />

Häufig benötigen die Beschäftigten beide Hände für anstehende Montagearbeiten <strong>–</strong><br />

die Positionierung erfolgt dann am Arbeitsplatz über das Halteseil (siehe auch Abb. 30). In<br />

dieser Situation ist eine gute Unterstützung durch die Rückenstütze des Auffanggurtes gefragt.<br />

Spätestens in der Arbeitssituation wird deutlich, ob der Gurt richtig ausgewählt <strong>und</strong> individuell<br />

angelegt wurde. Als Richtwert kann dienen: Passen unter die einzelnen Gurte jeweils nur<br />

die Finger einer Hand, ist der Auffanggurt straff genug angelegt. Natürlich besteht die Versuchung<br />

des einzelnen Benutzers, den Gurt so bequem wie möglich anzulegen. Besteht die<br />

Bequemlichkeit jedoch in der Lockerheit der Gurte, können die Konsequenzen im Fall eines<br />

Absturzes erheblich sein. Erhöhte Belastungen im Bereich der Beingurte sind „vorprogrammiert“,<br />

ungünstige Bewegungsabläufe mit z. T. erhöhten Beschleunigungswerten im Nacken-<br />

42


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 27: Beispiel einer weiteren Bauform eines Auffanggurtes. Zahlreiche Gurtbänder gestatten vielfältige<br />

Anpassungsmöglichkeiten.<br />

wirbelbereich können auftreten. Im Extremfall ist ein Hinausstürzen der abgestürzten Person<br />

aus dem Gurt denkbar. In jedem Fall verschlechtert sich die Hängeposition der abgestürzten<br />

Person.<br />

Zahlreiche Hersteller bieten eine Vielzahl von Auffanggurten, auch mit Blick auf die Verwendung<br />

für das Besteigen von <strong>und</strong> Arbeiten auf Freileitungen an. Gr<strong>und</strong>sätzlich gibt es nicht<br />

den einen idealen Gurt. Auch das optische Erscheinungsbild mag im Einzelfall über die Eignung<br />

für den einzelnen Benutzer hinwegtäuschen.<br />

Somit ist es durchaus mit einem gewissen Aufwand für die an Freileitungen tätigen Unternehmen<br />

verb<strong>und</strong>en, die für die speziellen Bedürfnisse erforderlichen Auffanggurte auszuwählen.<br />

Auch wenn die individuellen Wünsche jedes einzelnen Beschäftigten natürlich nicht berücksichtigt<br />

werden können, ist es jedoch ratsam, die Erfahrungen <strong>und</strong> Bedürfnisse der Mit-<br />

43


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

arbeiter bei der Gurtauswahl nicht außer Acht zu lassen. Folgende Aspekte bei der Gurtauswahl<br />

<strong>und</strong> -beschaffung haben sich bewährt:<br />

• Erstellung eines Anforderungsprofils an die Gurte für den Hersteller oder Händler<br />

• Anforderung von „Probegurten“<br />

• Einbindung der Beschäftigten in die Auswahl<br />

• Durchführung von Hängeversuchen mit den Beschäftigten<br />

• Ggf. Beschaffung von zwei oder drei unterschiedlichen Auffanggurt-Modellen<br />

Abb. 29: Beispiel einer Hängesituation an der rückenseitigen<br />

Auffangöse des Auffanggurtes. <strong>Die</strong><br />

Hängeposition erschwert die Befestigung einer<br />

Hängeschlaufe am Verbindungsmittel.<br />

Abb. 28: Beispiel für eine Ausstattung eines Auffanggurtes<br />

mit „System-Klick-Verschlüssen“. <strong>Die</strong><br />

Verschlüsse ermöglichen eine optimale Voreinstellung<br />

der einzelnen Gurtlängen <strong>und</strong> fördern das<br />

schnelle <strong>und</strong> fachgerechte Anlegen des Gurtes.<br />

Auffanggurte sind der zentrale Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.<br />

Werden sie als tatsächlich persönliche Ausrüstung durch den einzelnen Beschäftigten<br />

wahrgenommen, ist die Basis für eine fachgerechte <strong>und</strong> sorgfältige Benutzung durch den<br />

44


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Mitarbeiter gelegt. <strong>Die</strong>se positive Einstellung wirkt sich automatisch auf alle zum Einsatz<br />

kommenden PSAgA-Komponenten aus.<br />

Generell gilt: Abgestürzte Personen fühlen sich in Hängeposition an der brustseitigen Auffangöse<br />

wohler. Der Blick des Abgestürzten richtet sich Vertrauen fördernd auf das Auffangsystem,<br />

der unmittelbare Blick in die Tiefe ist vermieden.<br />

Gleichzeitig wird die aktive Unterstützung des Abgestürzten im Rahmen einer Rettung erleichtert.<br />

Während der Hängephase kann der Beschäftigte das Verbindungsmittel erreichen<br />

<strong>und</strong> z. B. eine Hängeschlaufe zu seiner Entlastung befestigen.<br />

Ein Großteil der am Markt angebotenen Auffanggurte verfügt auch über Halteösen, die bei<br />

korrekt angelegten Gurten seitlich in der Höhe des Beckens des Benutzers angeordnet sind.<br />

Halteösen kommen an Freileitungen stets zur zweisträngigen Positionierung des Beschäftigten<br />

im Arbeitsbereich zum Einsatz. Hierbei wird das Halteseil von einer Öse um einen Haltepunkt,<br />

der ein beliebiges tragfähiges Mastbauteil sein kann, geschlungen <strong>und</strong> mit der zweiten<br />

Halteöse verb<strong>und</strong>en. Durch diese Fixierung ist es den Beschäftigten auf Masten möglich,<br />

mit beiden Händen ihrer Montagetätigkeit nachzukommen.<br />

Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen:<br />

Eine zweisträngige Positionierung<br />

am Arbeitsplatz stellt keine Sicherung<br />

gegen Absturz da!<br />

Auffanggurte dürfen in Haltefunktion nur dann benutzt werden, wenn der Mitarbeiter gleichzeitig<br />

in der Auffangfunktion gesichert ist. Hierzu muss die Auffangöse des Gurtes mit einem<br />

Anschlagpunkt am Mast verb<strong>und</strong>en sein. Eine Sicherung auf Zugangswegen von Freileitungen<br />

ist also durch den alleinigen Einsatz von Auffanggurten in der Haltefunktion nicht möglich.<br />

Abstürze in Auffanggurte, bei denen vermeintlich zum Schutz gegen Absturz das Verbindungsmittel<br />

mit einer Halteöse verb<strong>und</strong>en wird, können zu schwerwiegenden Verletzungen<br />

der Wirbelsäule führen. Insbesondere die durch den Fangstoß eingeleiteten Rotationsbewegungen<br />

des Körpers können schwerste Verletzungen im Halswirbelsäulenbereich, ggf. mit Todesfolge<br />

hervorrufen.<br />

45


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Auffanggurte sollten ebenfalls über Befestigungsmöglichkeiten<br />

für Werkzeugtaschen<br />

verfügen, die den Transport der Handwerkzeuge<br />

<strong>und</strong> von Kleinteilen deutlich erleichtern.<br />

Selbstverständlich ist der Transport<br />

größerer <strong>und</strong> schwererer Bauteile nicht zulässig<br />

<strong>–</strong> dies gilt ebenfalls für Bauteile, die<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe Gefährdungen durch<br />

Windeinwirkungen hervorrufen können.<br />

Abb. 30: Positionierung an einem Mastbauteil einer<br />

Freileitung. Das zweisträngige Anschlagen ersetzt<br />

keine Sicherung gegen Absturz. Im rechten<br />

Bildrand verläuft die Absturzsicherung mit Verbindungsmittel<br />

<strong>und</strong> Falldämpfer zur hinteren Auffangöse<br />

des Auffanggurtes.<br />

<strong>Die</strong> nachfolgend vorgestellten Halteseile kommen in direktem Zusammenwirken mit der Rückenstütze<br />

zum Einsatz <strong>und</strong> ermöglichen das Positionieren am Arbeitsplatz.<br />

Abb. 31: Beispiel eines Halteseils mit Längenverstellung.<br />

Das speziell ausgeführte Verbindungsmittel<br />

ist für die Dauerbefestigung des Seils an der<br />

einen, der Karabinerhaken zum Einklicken an der<br />

anderen Halteöse des Auffanggurtes vorgesehen.<br />

Abb. 32: Beispiel für ein Halteseil aus Stahldraht<br />

mit Längenverstellung<br />

46


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Halteseile unterliegen in Abhängigkeit ihrer Gebrauchshäufigkeit einem nennenswerten Verschleiß<br />

<strong>–</strong> das Scheuern entlang der zum Teil sehr rauen Gittermastprofile führt zu einer Abnutzung<br />

der Seiloberfläche. Es ist daher mit einem häufigeren Austausch von Halteseilen zu<br />

rechnen. <strong>Die</strong> Seile sind ausschließlich mit sogenannten Seilkürzern zu verwenden, die eine<br />

exakte Positionierung am Arbeitsplatz durch die Längenverstellung des Seils ermöglichen.<br />

Gebräuchliche Halteseile bestehen aus gedrehten Chemiefaserseilen oder aus Kernmantelseilen.<br />

In der Vergangenheit mussten vereinzelt Unfälle beklagt werden, bei denen Beschäftigte<br />

bei der Durchführung von Schweiß- oder Trennschleifarbeiten ihre Halteseile durchtrennten<br />

<strong>und</strong> in Folge abstürzten. Hätte zu diesem Zeitpunkt eine korrekte Sicherung gegen<br />

Absturz über die Auffangöse des Auffanggurtes bestanden, hätten die Unfälle vermieden<br />

werden können.<br />

Um dennoch einer Gefährdung durch ein Zertrennen der Halteseile entgegenzuwirken, kann<br />

z. B. auf Ausführungen aus Stahldraht zurückgegriffen werden.<br />

Der Beschäftigte wählt in Abhängigkeit ob er Rechts- oder Linkshänder ist, eine Halteöse seines<br />

Auffanggurtes als „Dauerbefestigung“ für sein Halteseil aus. An dieser Halteöse darf es<br />

zu keinem unbeabsichtigten Lösen des Halteseils kommen <strong>–</strong> der Einsatz von dreifach verriegelten<br />

Karabinern als Verbindungselement erscheint an dieser Stelle empfehlenswert. Das<br />

Verbindungselement an der anderen Seite des Halteseils muss hingegen ein häufiges Ein<strong>und</strong><br />

Ausklinken, i. d. R. unter Verwendung eines Handschuhs, an der zweiten Halteöse des<br />

Auffanggurtes ermöglichen. Für diese Aufgabe empfehlen sich zweifach gesicherte Karabiner.<br />

Verbindungsmittel<br />

Verbindungsmittel [41] verbinden den Auffanggurt mit einem Anschlagpunkt oder mit einer<br />

beweglichen Führung. Sie dürfen aus einem Chemiefaserseil, Drahtseil, einem Gurtband<br />

oder einer Kette bestehen. Zu den gängigen Verbindungsmitteln [42] zählen:<br />

• Gedrehte Seile mit 12 mm Durchmesser<br />

• Kernmantelseile mit 11 <strong>–</strong> 14 mm Durchmesser <strong>und</strong><br />

• Gurtbänder mit einer Breite von 27 mm.<br />

47


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Verbindungsmittel müssen geeignete Endverbindungen aufweisen <strong>und</strong> dürfen einschließlich<br />

des Falldämpfers <strong>und</strong> der Endverbindungen, z. B. Verbindungselemente oder Schlaufen,<br />

nicht länger als 2 m sein. Selbstverständlich gelten diese Anforderungen auch für längenverstellbare<br />

Verbindungsmittel.<br />

Aus textilem Werkstoff bestehende Verbindungsmittel oder deren Einzelteile müssen für eine<br />

statische Belastbarkeit von ≥ 22 kN ausgelegt sein. <strong>Die</strong>s gilt auch für textile Endverbindungen.<br />

Eine statische Belastbarkeit von ≥ 15 kN wird für vollständig aus metallischen Werkstoffen<br />

bestehende Verbindungsmittel im Normenwerk eingefordert. Verbindungsmittel dürfen<br />

nicht geknotet werden, da dies zu einer erheblichen Verringerung der Tragfähigkeit führt.<br />

Ist mit Blick auf die Einsatzbedingungen bei Arbeiten an<br />

Freileitungen von einer größeren Verschmutzung <strong>und</strong> höheren<br />

Belastung durch UV-Strahlung auszugehen, empfiehlt<br />

sich der Einsatz von Verbindungsmitteln aus geflochtenen<br />

Seilen (Kernmantelseilen). Der Mantel von<br />

Kernmantelseilen übernimmt dabei einen wesentlichen<br />

Schutz des überwiegend tragenden Kerns des Seils.<br />

Abb. 33: Beispiel eines Verbindungsmittels mit integriertem<br />

Falldämpfer. <strong>Die</strong> Gesamtlänge darf 2 m einschließlich der Baulänge<br />

der Karabinerhaken nicht überschreiten. Der große Rohrhaken<br />

gestattet ein Einhängen in zahlreiche Metallprofile.<br />

Mit Blick auf die zulässige Gesamtlänge von Verbindungsmitteln mit ≤ 2 m wäre bei der Wahl<br />

eines Anschlagpunktes auf Fußhöhe auch an Freileitungen ein Übersteigen des Anschlagpunktes<br />

denkbar. Im ungünstigsten Fall ist daher ein Absturz über eine Höhe von 4 m (2 x Verbindungsmittellänge)<br />

möglich.<br />

Generell ist zu berücksichtigen, dass Verbindungsmittel herstellerseitig auf diese maximale<br />

Fallhöhe ausgelegt sind <strong>und</strong> im Rahmen des Inverkehrbringens durch eine Baumusterprüfung<br />

die Eignung für die besagte Fallhöhe nachzuweisen ist. Bei größeren Fallhöhen kann<br />

daher die zuverlässige Funktion der PSA nicht mehr unterstellt werden. Daher sind Verlängerungen<br />

des Verbindungsmittels jeder Art generell unzulässig <strong>und</strong> können zu einer tödlichen<br />

Gefahr der vermeintlich gesicherten Person führen. <strong>Die</strong>s gilt auch für Verbindungsmittel mit<br />

energieabsorbierenden Eigenschaften.<br />

48


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 34: Beispiel für ein Verbindungsmittel mit<br />

energieabsorbierenden Eigenschaften<br />

Einzelne Verbindungsmittel ermöglichen keine gesicherten Besteigevorgänge an Freileitungen.<br />

Sie können ausschließlich zur Sicherung gegen Absturz an einzelnen Arbeitsplätzen auf<br />

Masten zum Einsatz kommen oder dienen der Sicherung während eines Wechsels zwischen<br />

vertikalen <strong>und</strong> horizontalen Sicherungssystemen z. B. beim Übersteigen vom Mastschaft in<br />

die Traverse. Da es sich bei dem bereits beschriebenen Einsatz von Halteseilen nicht um Absturzsicherungen<br />

handelt, ist auch ein Besteigen von Masten unter wechselndem Einsatz<br />

des Halteseils <strong>und</strong> eines Verbindungsmittels als Absturzsicherung generell nicht erlaubt.<br />

Abb. 35: Beispiel eines zweisträngigen Verbindungsmittels<br />

(Y-Bauform) mit integriertem Falldämpfer<br />

Zweisträngige Verbindungsmittel („Y-Seile“) müssen ebenfalls den zuvor beschriebenen Anforderungen<br />

genügen. Sie gestatten die wechselseitige Sicherung über jeweils einen Rohrhaken<br />

<strong>und</strong> können daher auch zum Besteigen von Freileitungen zum Einsatz kommen. <strong>Die</strong> Hersteller<br />

bieten Produkte mit zwei getrennten oder einem einzelnen Falldämpfer an. Selbstverständlich<br />

kann die beschriebene Verwendung zum Besteigen von Masten auch durch den<br />

gleichzeitigen Einsatz zweier einzelner Verbindungsmittel erreicht werden.<br />

49


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong> in einem noch folgenden Abschnitt vorzustellende Y-Methode zum Besteigen von Freileitungen<br />

erfordert natürlich eine Vielzahl von Einhänge- <strong>und</strong> Öffnungsvorgängen der Karabiner.<br />

<strong>Die</strong> Methode ist somit nur bedingt für das Besteigen höherer Freileitungsmaste geeignet. Da<br />

bei der Benutzung des Y-Seils Anschlagpunkte an den Konstruktionselementen der Maste zu<br />

wählen sind, kommen in der Regel Rohrhaken zum Einsatz, die ein Einhängen der Absturzsicherung<br />

auch in größere Metallprofile gestatten.<br />

Durch ein wiederholtes Ein- <strong>und</strong> Aushängen<br />

an Mastbauteilen können Behinderungen<br />

durch ein Verdrehen des Verbindungsmittels<br />

entstehen. Hier empfiehlt sich der Einsatz eines<br />

ausgleichenden Wirbelglieds am Karabiner,<br />

der in die Auffangöse des Gurtes eingehängt<br />

wird.<br />

Abb. 36: Beispiel für den Einsatz eines fest integrierten<br />

Wirbelglieds in einem Verbindungsmittel<br />

Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung<br />

Mitlaufende Auffanggeräte [43] bilden mit<br />

der vom Hersteller mitgelieferten beweglichen<br />

Führung als Chemiefaser- oder Drahtseil<br />

stets eine verwendungsfertige Einheit.<br />

Ausschließlich die vom Hersteller vorgesehene<br />

Kombination der beiden Komponenten<br />

wurde einer erfolgreichen Baumusterprüfung<br />

unterzogen <strong>und</strong> hat damit ihre Eignung<br />

für eine ausreichende Schutzwirkung gegen<br />

Absturz nachgewiesen.<br />

Im Umkehrschluss bedeutet dies für die Praxis,<br />

dass ein Auffanggerät für Kernmantelseile<br />

von 12 mm Durchmesser nicht mit beliebigen<br />

Seilen dieses Durchmessers kombiniert<br />

Abb. 37: Beispiel eines fest mit der beweglichen<br />

Führung verb<strong>und</strong>enen mitlaufenden Auffanggerätes<br />

50


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

werden darf, auch nicht mit beliebigen Seilen desselben Herstellers. Ebenfalls dürfen nur die<br />

vom Hersteller vorgesehenen Verbindungsmittel als Zwischenverbindung zwischen dem Auffanggurt<br />

<strong>und</strong> dem Auffanggerät zum Einsatz kommen.<br />

Gleiches gilt für den Einsatz von Falldämpfern in einem Auffangsystem aus einem mitlaufenden<br />

Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung. <strong>Die</strong> Falldämpfung des Auffangsystems<br />

kann herstellerspezifisch sehr unterschiedlich realisiert sein, z. B.:<br />

• <strong>Die</strong> bewegliche Führung ist anschlagpunktseitig mit einem Falldämpfer ausgeführt.<br />

• Ein Falldämpfer ist in das Verbindungsmittel zwischen mitlaufendem Auffanggerät <strong>und</strong> Auffanggurt<br />

integriert.<br />

• Das Auffanggerät dämpft die Fallenergie durch Rutschen auf der beweglichen Führung.<br />

Es ist daher zwingend erforderlich, mitlaufende<br />

Auffanggeräte einschließlich beweglicher<br />

Führung ausschließlich in der vom jeweiligen<br />

Hersteller vorgesehen Konstellation<br />

einzusetzen. Jeder Austausch der Bestandteile<br />

durch nicht baugleiche Produkte oder<br />

Veränderungen im Zusammenspiel der Komponenten<br />

können zu einer erheblichen Leistungsminderung,<br />

insbesondere zu veränderten<br />

Dämpfungseigenschaften des Auffangsystems<br />

führen.<br />

Abb. 38: Einsatzbeispiel für ein Auffangsystem<br />

mit mitlaufendem Auffanggerät an beweglicher<br />

Führung beim Besteigen eines Gittermastes<br />

<strong>Die</strong> Länge des Verbindungsmittels zwischen mitlaufendem Auffanggerät <strong>und</strong> der Auffangöse<br />

des Auffanggurtes darf höchstens 1 m betragen. Dabei versteht sich die Länge des Verbindungsmittels<br />

inklusive der Länge eines möglichen Falldämpfers <strong>und</strong> der Verbindungsmittel<br />

(Karabiner). Abb. 38 verdeutlicht, dass sich aus der Verbindungsmittellänge von ≤ 1 m lediglich<br />

eine Fallstrecke von 2 m ergibt, sofern das Sicherungsseil vertikal beim Besteigen von<br />

Freileitungsmasten zum Einsatz kommt.<br />

51


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong> maximale Fallstrecke von ≤ 3 m muss bei aufreißenden Falldämpfern <strong>und</strong> auf dem Seil<br />

rutschenden Auffanggeräten stets eingehalten werden (siehe auch Abb. 21).<br />

Bewegliche Führungen sind am freien Ende mit einer Seilendsicherung versehen, die ein<br />

Trennen des Auffanggerätes von der Führung verhindert, <strong>und</strong> häufig als gesicherter Knoten<br />

ausgeführt ist.<br />

Mitlaufende Auffanggeräte stehen auch als zu öffnende Konstruktionen zur Verfügung, die<br />

ein Aufsetzen <strong>und</strong> Lösen an beliebiger Stelle der beweglichen Führung gestatten. Da die<br />

Sicherungsfunktion der Auffanggeräte nur in einer Laufrichtung sichergestellt ist, muss das<br />

Auffanggerät entsprechend aufgesetzt werden.<br />

Um Verwechselungen möglichst auszuschließen,<br />

fordert die Norm eine Kennzeichnung<br />

des Auffanggerätes mit einem Pfeil in<br />

Richtung des Anschlagpunktes.<br />

Abb. 39: Produktbeispiel für ein mitlaufendes<br />

Auffanggerät an beweglicher Führung. Das Auffanggerät<br />

ist öffenbar ausgeführt <strong>und</strong> gestattet<br />

ein Lösen von der beweglichen Führung an beliebiger<br />

Stelle, z. B. beim Übersteigen vom Mastschaft<br />

in die Traverse.<br />

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die bewegliche Führung, also das Sicherungsseil noch<br />

nicht ausgezogen <strong>und</strong> die Richtung des Seils zum Anschlagpunkt nicht eindeutig feststeht.<br />

<strong>Die</strong>s ist z. B. bei Arbeiten auf Dachflächen möglich, bei denen längere Sicherungsseile auf<br />

einem Haufen liegen. Das Aufsetzen des mitlaufenden Auffanggerätes erfordert hier besondere<br />

Aufmerksamkeit.<br />

Werden bewegliche Führungen horizontal eingesetzt, besteht immer die Gefahr einer unzulässigen<br />

Verlängerung des eigentlichen Verbindungsmittels. Daher ist vor jeder horizontalen<br />

Verwendung mit dem PSA-Hersteller abzuklären, ob eine entsprechende Verwendung zulässig<br />

<strong>und</strong> in welchem Rahmen möglich ist.<br />

52


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 40 stellt eine klassische Situation in einer Traverse eines Gittermastes vor. In beiden<br />

dargestellten Fällen sind die Beschäftigten durch die unzulässige Verlängerung des Verbindungsmittels<br />

nicht ausreichend gegen Absturz geschützt. Es ist daher davon abzuraten, Traversen<br />

unter Benutzung eines mitlaufenden Auffanggerätes an beweglicher Führung ohne<br />

die zusätzliche Schaffung von Zwischenanschlagpunkten, z. B. über Bandschlaufen, zu begehen.<br />

Das Auffangsystem ist wiederum geeignet, das Mastsystem vertikal zu verlassen, z. B.<br />

im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten an Isolatoren.<br />

Abb. 40: <strong>Die</strong> Gefahr<br />

eines Absturzes in den<br />

freien Raum mit einer<br />

nicht zulässigen Fallhöhe<br />

besteht immer,<br />

wenn bewegliche Führungen<br />

horizontal <strong>–</strong><br />

hier auf einer Gittermasttraverse<br />

<strong>–</strong> zum<br />

Einsatz kommen.<br />

Falldämpfer<br />

<strong>Die</strong> im Falle eines Absturzes durch die PSAgA ausgelösten Fangstoßkräfte sind ohne zusätzliche<br />

Dämpfungsmaßnahmen für den menschlichen Körper nicht verträglich. Im Rahmen der<br />

europäischen Normung wurde einvernehmlich geregelt, dass die Fangstoßkräfte einen Wert<br />

von 6 kN nicht überschreiten dürfen. <strong>Die</strong> Verwendung von Falldämpfern (falldämpfenden<br />

Bauteilen), die eine Überschreitung dieser maximalen Fangstoßkraft sicher ausschließen,<br />

ist daher in jedem Auffangsystem eine zwingende Verpflichtung.<br />

Kommt eine PSAgA ohne Falldämpfer zum Einsatz, nehmen die Fangstoßkräfte bei einem<br />

„Minimalabsturz von 1 m“ bereits Werte deutlich oberhalb 6 kN an. Mit zunehmender Fallhöhe<br />

steigen auch die Fangstoßkräfte entsprechend deutlich an.<br />

53


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Durch die Stoßbelastung kommt es zwangsläufig zu einer Längenänderung der Falldämpfer.<br />

DIN EN 355 gibt für das Prüfverfahren vor, dass die Auffangstrecke kleiner als die doppelte<br />

Länge von Falldämpfer einschließlich des Verbindungsmittels zuzüglich 1,75 m betragen<br />

muss.<br />

Falldämpfer [44] stellen nach der zugehörigen europäischen Norm ein Einzelteil oder einen<br />

Bestandteil eines Auffangsystems dar. Nachfolgende konstruktive Lösungen für Falldämpfer<br />

haben u. a. Einzug in die betriebliche Verwendungspraxis gef<strong>und</strong>en:<br />

Abb. 41: Beispiel für einen Bandfalldämpfer<br />

Falldämpfer als Einzelteile finden die häufigste Verwendung. Dabei liegt der Bandfalldämpfer<br />

eindeutig an erster Stelle der Käufer- <strong>und</strong> Anwendergunst. Bandfalldämpfer bestehen in der<br />

Regel aus miteinander verwebten Lagen einzelner Gurtbänder, die im Absturzfall aufreißen<br />

<strong>und</strong> die kinetische Sturzenergie umwandeln. Das Gurtpaket ist i.d.R. von einer Kunststoffoder<br />

Gewebehülle umgeben, die keine falldämpfende Funktion besitzt.<br />

Als fatal kann sich jede Reparatur einer „offensichtlich ja nur oberflächlich beschädigten“<br />

Schutzhülle durch Klebebänder erweisen. Zum einen ist nicht sichergestellt, ob der Falldämpfer<br />

ggf. eine Vorschädigung besitzt, zum anderen wird das Aufreißverhalten des Dämpfers<br />

in jedem Fall negativ beeinflusst.<br />

Sämtliche beschädigte Falldämpfer sind daher umgehend zur Beurteilung einem Sachk<strong>und</strong>igen<br />

für PSAgA vorzulegen, bzw. unverzüglich durch <strong>neue</strong> Produkte auszuwechseln.<br />

Bandfalldämpfer als integraler Bestandteil in einem Verbindungsmittel finden ebenfalls<br />

häufig Verwendung. Hierbei kann auf die Verbindung des Falldämpfers mit dem Verbindungsmittel<br />

durch einen Karabinerhaken verzichtet werden. <strong>Die</strong>s spart Gewicht <strong>–</strong> gleichzeitig ist<br />

das fertig konfektionierte Verbindungsmittel mit Falldämpfer i. d. R. max. 2 m lang.<br />

54


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 42: Der teilweise aufgerissene Bandfalldämpfer<br />

ohne Schutzhülle verdeutlicht die Dämpfungswirkung<br />

der aufreißenden miteinander verwebten<br />

Gurtlagen.<br />

Abb. 43: Produktbeispiele von elastisch ausgeführten<br />

Verbindungsmitteln mit integrierten<br />

Bandfalldämpfern<br />

In den vergangenen Jahren sind vermehrt elastisch ausgeführte Verbindungsmittel mit integrierten<br />

Bandfalldämpfern auf den Markt gekommen. Derartige Konstruktionen halten das<br />

Verbindungsmittel zum Anschlagpunkt hin gestrafft <strong>und</strong> übernehmen im Absturzfall eine Teildämpfung<br />

des Fangstoßes <strong>–</strong> es versteht sich von selbst, dass diese Produkte keinesfalls<br />

durch ihre Verwender umgestaltet oder eigenständig repariert werden dürfen.<br />

Abb. 44: Reibungsfalldämpfer mit geöffnetem Gehäuse.<br />

Der nach einer Sturzbelastung nach unten<br />

gezogene Keil lässt durch die Aussparung im Gehäuse<br />

die Belastung des Falldämpfers erkennen.<br />

55


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

In Reibungsfalldämpfern rutscht im Absturzfall das Verbindungsmittel umgelenkt durch ein<br />

metallisches Gehäuse mit einem „Klemmkeil“ <strong>–</strong> es kommt zum Umwandlung der Sturzenergie<br />

in Reibungswärme. <strong>Die</strong> Abbildungen 44 <strong>und</strong> 45 verdeutlichen die Funktionsweise. Durch<br />

die robuste Bauform der Falldämpfer werden Beschädigungen durch eine Anschlagen an<br />

oder Rutschen entlang von Mastbauteilen weitgehend vermieden. Gleichzeitig sind Reibungsfalldämpfer<br />

in der Regel schwerer als Bandfalldämpfer.<br />

Abb. 45: Alternative Bauform eines Reibungsfalldämpfers<br />

Für Reibungsfalldämpfer gilt gleichermaßen wie für Bandfalldämpfer: Sie sind stets im Auffangsystem<br />

so anzubringen, dass ihre Befestigung nicht zu einer Minderung ihrer Dämpfungsleistung<br />

führt oder die Dämpfungswirkung komplett ausschaltet. <strong>Die</strong>s ist insbesondere<br />

möglich, wenn mit Karabinern ausgeführte Falldämpfer unmittelbar zur Schaffung eines Anschlagpunktes<br />

benutzt werden. In derartigen Fällen sind z. B. Gurtbänder zur Umschlingung<br />

eines Mastbauteiles zu verwenden, in die der Karabiner mit angegliedertem Falldämpfer eingehängt<br />

werden kann.<br />

Auch Auffanggurte mit integrierten Falldämpfern<br />

gehören z. T. zum Angebot verschiedener<br />

PSAgA-Hersteller. Mit dem Anlegen<br />

dieser Auffanggurte ist automatisch die<br />

Verwendung der falldämpfenden Elemente<br />

sichergestellt, sofern der Benutzer die<br />

PSAgA sachgerecht einsetzt. Wie bei allen<br />

anderen PSA-Produkten mit integrierten<br />

Komponenten besteht auch hier im Fall einer<br />

Beschädigung des Falldämpfers die Notwendigkeit,<br />

das Gesamtprodukt auszusondern.<br />

Eine Reparatur ist ggf. nur durch den Hersteller<br />

möglich.<br />

Abb. 46: Beispiel eines Auffanggurtes mit integrierten<br />

Falldämpfern<br />

56


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong> falldämpfende Funktion eines Auffangsystems kann auch durch die Wirkungsweise eines<br />

mitlaufenden Auffanggerätes realisiert sein. Hierbei rutscht das Auffanggerät im Absturzfall<br />

eine kurze Strecke über die bewegliche Führung <strong>und</strong> reduziert die Fallenergie. Hier sind die<br />

Herstellerangaben genauestens zu berücksichtigen.<br />

In Abhängigkeit der Länge einer beweglichen Führung, insbesondere bei der Verwendung<br />

von Kernmantelseilen, kann diese die falldämpfende Funktion übernehmen. Auch hier sind<br />

die Herstellerangaben genauestens zu berücksichtigen.<br />

Verbindungselemente<br />

Bei den Verbindungselementen [45] handelt es sich um öffenbare Konstruktionselemente,<br />

die in Auffangsystemen zur Verbindung der einzelnen Bestandteile <strong>und</strong> zur Verbindung des<br />

Systems mit einem Anschlagpunkt dienen. <strong>Die</strong> derzeit am Markt erhältlichen unterschiedlichen<br />

Konstruktionsformen, die abgesehen von Schraubverschluss-Verbindungselementen<br />

selbstschließende Verschlüsse aufweisen müssen, lassen sich nach DIN EN 362 in vier Verbindungselement-Klassen<br />

einteilen:<br />

Mehrzweck-Verbindungselemente (Klasse<br />

M), auch als Karabiner bezeichnet, sind Elemente,<br />

die sich sowohl zur Verbindung von<br />

PSA-Einzelteilen, als auch zum Einhängen in<br />

einen Anschlagpunkt eignen. Klasse M-Karabiner<br />

stehen in einer großen Produktvielfalt<br />

zur Verfügung.<br />

Abb. 47: Produktbeispiel für einen Karabinerhaken<br />

(Verbindungselement-Klasse M)<br />

Abschluss-Verbindungselemente (Klasse T) sind für eine feste Verbindung mit einem Verbindungsmittel<br />

vorgesehen. Sie werden i. d. R. bereits herstellerseitig über ihre geschlossene<br />

Öse mit einem Sicherungsseil oder einen Falldämpfer verb<strong>und</strong>en.<br />

57


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 48: Produktbeispiel für ein Abschluss-Verbindungselement<br />

(Klasse T)<br />

Sowohl Mehrzweck- als auch Abschluss Verbindungselemente sind in unterschiedlichen<br />

Ausführungen zum Schutz gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen erhältlich. Dabei sind mindestens<br />

zwei, voneinander unabhängige Betätigungen zum Öffnen des Karabiners erforderlich.<br />

Vor der Klappbewegung des Verschlusses ist z. B. eine federbelastete Sicherungshülse zurückzuziehen.<br />

Einzelne Karabinermodelle verfügen über schraubbare Sicherungshülsen. Bei<br />

derartigen Produkten besteht gr<strong>und</strong>sätzlich die Gefahr, dass sie im ungesicherten Zustand<br />

verbleiben, da die zusätzliche Schraubsicherung vollständig vom Verhalten der Benutzer abhängt.<br />

Zwischenzeitlich wurde eine weitere Entwicklung von Karabinern vorgestellt, die über eine<br />

zweifache Sicherung gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen verfügen. Derartige, auch als Trilock-<br />

Karabiner (Beispiel siehe Abb. 47) bezeichnete Verbindungselemente erfordern z. B. ein Zurückziehen<br />

<strong>und</strong> ein anschließendes Drehen der Sicherungshülse, bevor der Karabinerverschluss<br />

aufgeklappt werden kann. Trilock-Karabiner sind ungeachtet ihres hohen Sicherheitsniveaus<br />

i.d.R. nur mit zwei Händen zu bedienen. Hierdurch eignen sie sich insbesondere<br />

für alle Verbindungen, die nur selten zu lösen sind, also z. B. zur Befestigung des Verbindungsmittels<br />

an der vorderen oder hinteren Auffangöse eines Auffanggurtes.<br />

Verankerungs-Verbindungselemente (Klasse A) werden häufig fest mit einem Sicherungsseil<br />

verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sind dafür konstruiert, mit einer besonderen Verankerung verb<strong>und</strong>en zu werden.<br />

Häufig handelt es sich bei den Verankerungen um Konstruktions- <strong>und</strong> Bauteile, z. B. um<br />

unterschiedliche Profile von Freileitungs- oder Antennenmasten. <strong>Die</strong> Verbindungselemente<br />

werden z. T. auch als sogenannte „Klapphaken“ ausgeführt <strong>und</strong> gestatten unter Verwendung<br />

einer Stange ein Einhängen in Bauteile weit oberhalb des Standortes der zu sichernden Personen.<br />

58


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 49: Produktbeispiele für Verbindungselemente<br />

der Klasse A, die zur Schaffung eines Anschlagpunktes<br />

unmittelbar in Mastbauteile eingehängt<br />

werden können.<br />

Abb. 50: Produktbeispiel für ein Schraubverschluss-Verbindungselement<br />

der Klasse Q<br />

Schraubverschluss-Verbindungselemente (Klasse Q) sind Elemente, die mittels einer Überwurfmutter<br />

verschlossen werden. Durch das vollständige Zuschrauben wird die Mutter zu<br />

einem Last tragenden Teil des Verbindungselements. <strong>Die</strong>se Verbindungselemente sind nicht<br />

für ein wiederkehrendes Öffnen <strong>und</strong> Schließen vorgesehen. Ihr Einbau in ein Auffangsystem<br />

sollte den Herstellern vorbehalten bleiben.<br />

Bereits die hier vorgestellten Verbindungselemente machen deutlich: Abhängig vom jeweiligen<br />

Verwendungszweck steht eine Vielzahl von Produkten für unterschiedliche „Verbindungsaufgaben“<br />

zur Verfügung. Zur Kombination einzelner PSAgA-Komponenten miteinander<br />

eignet sich fast immer ein Karabinerhaken <strong>–</strong> dieser ist in Abhängigkeit der von ihm zu erwartenden<br />

Verschlusssicherheit auszuwählen. Mit zunehmender Anzahl der Verschlusssperren<br />

steigt zwar die Sicherheit des Karabiners gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen, im Extremfall<br />

lässt die erforderliche praxisgerechte Handhabbarkeit des Karabiners z. B. dreifach gesicherte<br />

Produkte gar nicht zu.<br />

Selbst moderne <strong>und</strong> mit aufwendigen Verschlusssperren ausgestattete Karabinerhaken<br />

bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle <strong>und</strong> falls erforderlich einer notwendigen Wartung.<br />

Abb. 51 verdeutlicht, dass verschmutzte Produkte eine Gefahr darstellen, da sie nicht richtig<br />

schließen <strong>und</strong> spätestens an dieser Stelle die Sicherheit „auf der Strecke bleibt“.<br />

59


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 51: Produktbeispiel für ein Schraubverschluss-Verbindungselement<br />

der Klasse Q<br />

Höhensicherungsgeräte<br />

Bedingt durch die begrenzte Länge der Verbindungsmittel auf maximal 2 m ermöglichen die<br />

meisten bereits vorgestellten Auffangsysteme nur eine begrenzte Beweglichkeit ihrer Benutzer.<br />

Das mehr „Bewegungsspielräume“ anbietende System aus mitlaufendem Auffanggerät<br />

<strong>und</strong> beweglicher Führung erfordert zumindest eine kontinuierliche Anpassung des Systems<br />

auf die jeweilige Position seines Benutzers. Eine quasi „selbsttätige“ Bewegung des mitlaufenden<br />

Auffanggerätes kann in der Regel nur bei vertikal gespannten beweglichen Führungen<br />

(Sicherungsseilen) erzielt werden. <strong>Die</strong> seit vielen Jahren im Einsatz befindlichen Höhensicherungsgeräte<br />

[46] weisen die gewünschten „Bewegungsspielräume“ für ihre Benutzer auf,<br />

stellen aber insbesondere durch ihr Gewicht auch kein Allheilmittel gegen alle Absturzgefährdungen<br />

dar.<br />

Höhensicherungsgeräte sind nach europäischer Norm als Auffanggeräte mit einer selbsttätigen<br />

Blockierfunktion <strong>und</strong> einer automatischen Spann- <strong>und</strong> Einziehvorrichtung für das Verbindungsmittel<br />

definiert. Dabei darf die falldämpfende Funktion in dem Gerät selber eingebaut<br />

sein oder das einziehbare Verbindungsmittel verfügt über eine integrierte Falldämpfung. Das<br />

einziehbare Verbindungsmittel kann aus einem Chemiefaserseil, einem Drahtseil oder aus<br />

einem Gurtband bestehen.<br />

Der federkraftbetätigte Wickelmechanismus gestattet es, die für die Durchführung der jeweiligen<br />

Arbeiten erforderliche Verbindungsmittellänge aus dem Höhensicherungsgerät herauszuziehen.<br />

Das Seil oder Band passt sich in seiner Länge automatisch den Bewegungsvorgän-<br />

60


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

gen des Benutzers an. Selbstverständlich sind die nutzbaren<br />

Seil- <strong>und</strong> Bandlängen durch die Baugröße der<br />

Höhensicherungsgeräte begrenzt. Übliche Verbindungsmittellängen<br />

liegen bei 10 bis 30 m.<br />

Wird das Seil mit hoher Geschwindigkeit, dies ist bei einem<br />

Absturz der Fall, aus dem Gerät gezogen, blockiert<br />

der Wickelmechanismus formschlüssig durch eine Fliehkraftbremse.<br />

<strong>Die</strong>ser Funktionsmechanismus erklärt das<br />

generelle Verwendungsverbot von Höhensicherungsgeräten<br />

bei der Begehung von oder Arbeiten in der Nähe<br />

von Stoffen, bei denen die Gefahr des Versinkens besteht.<br />

Höhensicherungsgeräte sind daher für die Sicherung<br />

von Personen bei Arbeiten in Silos gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nicht zulässig.<br />

Abb. 52: Blick auf ein Höhensicherungsgerät<br />

mit teilweise aufgetrenntem Gehäuse<br />

<strong>Die</strong> Vielzahl der derzeit angebotenen Geräte ist herstellerseitig für eine möglichst vertikal<br />

über dem Nutzer gelegene Positionierung ausgelegt. Immer wieder ist jedoch die nahezu horizontale<br />

Verwendung von Höhensicherungsgeräten zu beobachten. In jüngerer Vergangenheit<br />

wurden einzelne Produkte von den Herstellern auch für derartige Einsätze konzipiert <strong>und</strong><br />

die Eignung der Geräte auch im Rahmen von Baumusterprüfungen nachgewiesen. Allen Anwendern<br />

von Höhensicherungsgeräten wird daher eine Beratung durch die Hersteller sowie<br />

die Beachtung der Bedienungsanleitungen dringend empfohlen.<br />

Mit Blick auf die Gehäusegrößen der Höhensicherungsgeräte sind verständlicherweise der<br />

Dimensionierung der Seile <strong>und</strong> Bänder Grenzen gesetzt. In der Vergangenheit waren wiederholt<br />

Unfälle zu beklagen, bei denen Beschäftigte über Kanten verschiedener Baukörper abstürzten<br />

<strong>und</strong> die PSAgA aufgr<strong>und</strong> durchtrennter Seile oder Gurte von Höhensicherungsgeräten<br />

versagten. <strong>Die</strong> auf das Verbindungsmittel einwirkenden Kräfte können zum einen durch<br />

die Umlenkung an der Absturzkante <strong>und</strong> zum anderen durch die Scharfkantigkeit des Baukörpers<br />

zu einer Durchtrennung des Seils oder des Gurtbandes führen <strong>–</strong> i.d.R. mit tödlichen<br />

Absturzfolgen. Auch hier gilt: Besteht die Gefahr eines Absturzes über eine Kante, dürfen<br />

ausschließlich Höhensicherungsgeräte eingesetzt werden, die für eine derartige Verwendung<br />

durch den Hersteller ausdrücklich freigegeben sind.<br />

61


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong> Funktion des Höhensicherungsgerätes muss eine maximale Fangstoßkraft von 6 kN sicherstellen.<br />

<strong>Die</strong> maximale Bremskraft muss vom Gerät auch bei vollständig ausgezogenem<br />

Verbindungsmittel sicher aufgenommen werden.<br />

Wiederkehrende Prüfungen von Höhensicherungsgeräten können i.d.R. nur von den Herstellern<br />

vollständig durchgeführt werden, da neben einer äußeren Begutachtung auch die Bewertung<br />

des inneren Zustandes des Gerätes erforderlich ist.<br />

Hilfsmittel zur Schaffung von Anschlagpunkten<br />

Freileitungsmaste verfügen in der Regel über keine bauseitig vorgesehenen Anschlagpunkte<br />

für PSAgA. Hierzu zählen natürlich nicht Maste mit Steigschutzeinrichtungen <strong>und</strong> mit Steigbolzen<br />

mit Sicherungseinrichtung. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass übliche Steigbolzen<br />

nicht als Anschlagpunkte für PSAgA geeignet <strong>und</strong> lediglich für die Gewichtsbelastung<br />

durch eine steigende Person ausgelegt sind.<br />

Abb. 53: Beispiel einer<br />

Seil- <strong>und</strong> einer Bandschlaufe.<br />

<strong>Die</strong> Seilschlaufe<br />

wurde in Schlingenform<br />

um ein L-Profil gelegt.<br />

<strong>Die</strong> Bandschlaufe ist mit<br />

einem Karabiner fest verb<strong>und</strong>en.<br />

Abb. 54: Blick auf zwei<br />

unterschiedliche Bandschlaufen<br />

an einem Gittermast<br />

62


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Werden Freileitungsmaste allein mit einer PSAgA als Sicherung bestiegen, muss auf einzelne<br />

Konstruktionselemente der Maste zurückgegriffen werden, um Anschlagspunkte zu schaffen.<br />

Neben den bereits vorgestellten Verankerungs-Verbindungselementen, z. B. Rohrhaken, hat<br />

sich der Einsatz von Seil- <strong>und</strong> Bandschlaufen zur Schaffung der Anschlagpunkte an Mastbauteilen<br />

bewährt. <strong>Die</strong> Mastbauteile müssen in der Lage sein, die bei Verwendung auftretenden<br />

Lasten aufnehmen zu können.<br />

Im Rahmen der Beschaffung von Seil- <strong>und</strong> Bandschlaufen ist es empfehlenswert, den Hersteller<br />

über die Verwendung, z. B. an Gittermasten zu informieren. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist zwischen<br />

Schlaufen mit <strong>und</strong> ohne integriertem Karabinerhaken zu unterscheiden (siehe Abb. 53).<br />

Kommt die Schlaufe in Schlingenform zum Einsatz, verändert sich die zulässige Belastung <strong>–</strong><br />

mit Blick auf den Verwendungszweck sind an dieser Stelle die Hinweise in der Gebrauchsanleitung<br />

des Herstellers zu beachten.<br />

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass beliebige Schlaufen durch das Gewicht abgestürzter<br />

Personen <strong>und</strong> die Scherwirkung in Gittermastprofilen unzulässig hoch belastet werden<br />

können. In Folge kann ein Aufreißen des Schlaufenmaterials nicht vollständig ausgeschlossen<br />

<strong>und</strong> somit ein ausreichender Schutz gegen Absturz nicht sichergestellt werden.<br />

Einzelne Hersteller haben sich daher der Entwicklung „schersicherer“ Schlaufen gewidmet,<br />

die zwischenzeitlich auch im Handel zur Verfügung stehen.<br />

Methoden zum PSAgA-Einsatz beim Besteigen von <strong>und</strong> Arbeiten auf Freileitungen<br />

Nach der Einführung in die Funktionsweisen der unterschiedlichen Auffangsysteme <strong>und</strong> der<br />

Vorstellung wesentlicher PSAgA-Komponenten gibt dieser Beitrag einen Überblick der aktuellen<br />

Methoden zum Besteigen von Freileitungen unter Verwendung von PSAgA:<br />

• „Y-Seil“-Methode<br />

• Kletterstangen-Methode<br />

• Schlaufen-Methode<br />

• Benutzung von Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung<br />

• Einsatz von mitlaufenden Auffanggeräten an festen Führungen<br />

63


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

„Y-Seil“-Methode<br />

Das Y-Seil wurde bereits im Abschnitt „Verbindungsmittel“<br />

vorgestellt. Es handelt sich<br />

um ein zweistrangig ausgeführtes Verbindungsmittel,<br />

das die wechselseitige Einrichtung<br />

eines Anschlagpunktes an Gittermasten<br />

gestattet. Dabei ist einerseits eine maximale<br />

Länge der Einzelseile von ≤ 2m aus den Anforderungen<br />

für Verbindungsmittel vorgegeben,<br />

andererseits ergibt sich eine sinnvolle<br />

Länge der Seile aus der natürlich beschränkten<br />

Reichweite der Arme des Benutzers.<br />

Y-Seile können auch durch den Einsatz<br />

zweier Verbindungsmittel realisiert werden.<br />

Abb. 55: Beispiel für ein aus zwei Verbindungsmitteln<br />

zusammengestelltes Y-Seil<br />

Der Benutzer strebt ein kontinuierlich nach<br />

oben oder unten gerichtetes Klettern im<br />

Mast an <strong>und</strong> wird daher die Rohrhaken des<br />

Y-Seils nur so weit auseinander positionieren,<br />

wie seine Armlänge ein zügiges <strong>und</strong><br />

möglichst ermüdungsfreies Versetzen ermöglicht.<br />

<strong>Die</strong> Methode lässt durch die begrenzte Seillänge<br />

keine besorgniserregende Schlaffseilbildung<br />

zu. Während des Besteigevorgangs<br />

sollten sich möglichst lange beide Rohrhaken<br />

in eingehängter Position befinden <strong>und</strong><br />

lediglich im Rahmen des Umhängens der jeweils<br />

untere Haken gelöst werden.<br />

Abb. 56: Besteigung eines Gittermastes unter<br />

Anwendung der Y-Seil-Methode<br />

64


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Natürlich bedingt das Besteigen eines höheren Freileitungsmastes eine Vielzahl von Versatzvorgängen<br />

des Y-Seils, so dass mit steigender Masthöhe von einer zunehmenden Ermüdung<br />

der steigenden Person auszugehen ist. In diesem Zusammenhang kann eine Fehlbedienung,<br />

die zu einem ungesicherten Zustand führt, nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Bei Masten der 380 kV-Ebene können die Ausfachungen im unteren Bereich der Mastkonstruktion<br />

so groß ausfallen, dass die Abstände der Profilknotenpunkte den Einsatz der Y-Seil-<br />

Methode nicht gestatten <strong>und</strong> der ergänzende Einsatz einer weiteren Sicherungsmethode erforderlich<br />

ist.<br />

<strong>Die</strong> Y-Seil-Methode zeichnet sich durch ihre nahezu universelle Einsetzbarkeit an unterschiedlichsten<br />

Masten aus. Selbstverständlich eignet sich die Y-Seil-Methode auch zum gesicherten<br />

Begehen von Masttraversen.<br />

Kletterstangen-Methode<br />

<strong>Die</strong> Kletterstangenmethode basiert auf der Überlegung, über einen mit einer Stange verb<strong>und</strong>enen<br />

Rohrhaken Anschlagpunkte in den Konstruktionsteilen von Gittermasten zu schaffen.<br />

Hierbei haben sich groß dimensionierte Rohrhaken bewährt, die in eine Vielzahl der Fachwerksprofile<br />

von Gittermasten eingehängt werden können.<br />

Nach der Schaffung des ersten Anschlagpunktes steigt der Beschäftigte an einer beweglichen<br />

Führung, die mit dem Rohrhaken verb<strong>und</strong>en ist, nach oben. Sobald der Mitarbeiter die<br />

Position des Rohrhakens erreicht hat, führt er eine Zwischensicherung gegen Absturz durch,<br />

löst den Haken <strong>und</strong> versetzt diesen zum nächst höheren Anschlagpunkt. Bevor die Zwischensicherung<br />

gegen Absturz eingerichtet ist, positioniert sich der Mitarbeiter über seinen Auffanggurt<br />

in der Halteposition, um die Kletterstange mit beiden Händen zu bewegen.<br />

Natürlich ist die Handhabung der Kletterstange mit erheblichen Kraft- <strong>und</strong> Konzentrationsaufwand<br />

verb<strong>und</strong>en, der mit zunehmender Länge der Kletterstange <strong>und</strong> dem Gewicht des Hakens<br />

überproportional ansteigt. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> empfiehlt sich die Kletterstangenmethode<br />

nur für die Besteigung von Masten mit geringer Bauhöhe wie z. B. im Bereich von<br />

Niederspannungsfreileitungen oder von Fahrleitungen.<br />

65


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 57: Besteigung eines Gittermastes unter<br />

Benutzung einer Kletterstange<br />

Abb. 58: Einsatz einer Kletterstange zur Schaffung<br />

eines Anschlagpunktes an einem Mittelspannungsmast<br />

Für die Kletterstange mit aufgesetztem Haken gelten u. a. folgen Anforderungen:<br />

• <strong>Die</strong> Geometrie des Hakens ist auf eine einfache Umschließung von Mastprofilen auszulegen.<br />

In Bild 58 wird eine Lösung als Klapphaken vorgestellt.<br />

• Der Haken muss über eine selbsttätige Schließsicherung verfügen.<br />

• <strong>Die</strong> Schließsicherung muss fernbedienbar, also vom unteren Ende der Kletterstange zu betätigen<br />

sein.<br />

• Der Haken sollte auch beim Aushängen möglichst einfach zu handhaben sein.<br />

• Das Sicherungsseil (bewegliche Führung) ist mit dem Rohrhaken zu verbinden. <strong>Die</strong> Kletterstange<br />

übernimmt keine Funktion mit Blick auf die Aufnahme von Fangstoßkräften im Falle<br />

eines Absturzes.<br />

• Eine hohe Biegesteifigkeit der Kletterstange erleichtert den Einhängeprozess. Ggf. kann eine<br />

längenverstellbare Ausführung der Stange sinnvoll sein.<br />

66


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong> Kletterstangen-Methode eignet sich<br />

auch zur Sicherung gegen Absturz bei der<br />

Begehung von geneigten Dachflächen im<br />

Rahmen der Durchführung von Bau- <strong>und</strong><br />

Montagearbeiten an Dachständern [47].<br />

Abb 59. gibt einen kurzen Überblick zur Sicherungssituation<br />

auf der Dachfläche. Ein<br />

vorhandener Dachständer kann als Anschlagpunkt<br />

zum Einsatz kommen, sofern<br />

seine ausreichende Belastbarkeit nachgewiesen<br />

ist.<br />

Abb. 59: Einsatz einer Kletterstange zur gesicherten<br />

Begehung einer geneigten Dachfläche<br />

Mit Erreichen der Dachfläche über eine Anlegeleiter stellt der Beschäftigte über eine Sicherungsstange<br />

die Verbindung zwischen seinem Auffanggurt <strong>und</strong> dem Dachständer als Anschlagpunkt<br />

her. <strong>Die</strong> kontinuierliche Sicherung beim Besteigen der Dachfläche erfolgt wie<br />

im Mastbeispiel über ein mitlaufendes Auffanggerät, das mit der beweglichen Führung an<br />

der Sicherungsstange verb<strong>und</strong>en wird. Das Bildbeispiel zeigt die unmittelbare Verbindung<br />

der beweglichen Führung (des Sicherungsseils) mit dem Klapphaken.<br />

Schlaufen-Methode<br />

<strong>Die</strong> Überlegungen zur Erprobung <strong>und</strong> Einführung der Schlaufen-Methode zum gesicherten<br />

Besteigen von Freileitungsmasten entstammen dem Verfahren zum gesicherten Vorstieg aus<br />

dem Bergsportbereich. Entwickelt wurde die Methode in den frühen 90iger Jahren im Rahmen<br />

der damaligen Erarbeitung der <strong>BG</strong>R 148.<br />

Da die Vielzahl aller Freileitungsmaste keine baulichen Einrichtungen zum Schutz gegen<br />

Absturz aufwiesen, wurde nach einer Methode gesucht, die ein Besteigen der Maste mit<br />

67


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Abb. 60 a: Gesamtsituation des Besteigens eines<br />

Gittermastes unter Anwendung der Schlaufen-<br />

Methode<br />

Abb. 60 b: Sicherungsseilverlauf am Mastfuß<br />

Abb. 60 c: Zwischensicherung am Eckstiel<br />

Abb. 60 d: Blick auf drei Zwischensicherungen<br />

höchstmöglicher Flexibilität hinsichtlich des<br />

Zugangsweges ermöglichte. Gleichzeitig<br />

sollte sich der zeitliche Aufwand, eine Sicherung<br />

einzurichten, in Grenzen halten. Nach<br />

ersten konzeptionellen Versuchen <strong>und</strong> nachfolgenden<br />

zahlreichen Erprobungen steht<br />

heute eine ausgereifte Schlaufen-Methode<br />

zur Verfügung, deren PSAgA-Komponenten<br />

<strong>und</strong> Ablaufschritte nachfolgend vorgestellt<br />

werden:<br />

68


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

1) Der erste Mitarbeiter, es wird auch von der erstaufsteigenden Person gesprochen, hängt in<br />

seinen Auffanggurt eine größere Zahl von Bandschlaufen <strong>und</strong> Karabinern für die spätere<br />

Verwendung am Gittermast ein. <strong>Die</strong> Bandschlaufen dienen dazu, Anschlagpunkte entlang<br />

des Zugangsweges zu schaffen. In Abhängigkeit der Masthöhe kann es durchaus möglich<br />

sein, 30 oder mehr der Bandschlaufen zu transportieren. <strong>Die</strong> Vielzahl der Schlaufen stellt<br />

ggf. eine Behinderung des Mitarbeiters dar, so dass bei höheren Masten per Transportseil<br />

Schlaufen nach oben gezogen werden können.<br />

2) Der Auffanggurt des Erstaufsteigenden wird brust- oder rückenseitig mit einem Sicherungsseil<br />

verb<strong>und</strong>en, das aus einem Seilbeutel oder einer Seiltrommel am Mastfuß herausgezogen<br />

wird (siehe Abb. 60a <strong>und</strong> 60b). Das Seil muss eine Mindestlänge aufweisen, die der<br />

doppelten Länge des vorgesehenen Zugangsweges zusätzlich eines Sicherheitsvorrats entspricht.<br />

3) Der Erstaufsteigende klettert in die Gittermastkonstruktion <strong>und</strong> schafft einen Anschlagpunkt<br />

durch eine Bandschlaufe <strong>und</strong> einen Karabiner (siehe Abb. 60c). Er hängt das Sicherungsseil<br />

in den Karabinerhaken ein. Das Sicherungsseil läuft nun aus dem Seilbeutel<br />

durch ein Sicherungsgerät (Seilbremse), durch einen ersten Umlenkkarabiner am Eckstiel<br />

des Aufstieges zum neu geschaffenen Anschlagpunkt. <strong>Die</strong>ses Konzept ist in Abb. 60b zu<br />

erkennen.<br />

4) Im Verlauf des weiteren Aufstiegs schafft der Erstbesteigende eine Reihe weiterer Anschlagpunkte<br />

(siehe Abb. 60.d) durch Bandschlaufen <strong>und</strong> Karabiner. Mit zunehmenden<br />

Schlaufenabständen wächst das Risiko eines möglichen Teilabsturzes für den Erstbesteigenden.<br />

Verliert er kurz vor der Installation einer weiteren Schlaufe den Halt am Mast,<br />

stürzt er über die doppelte Seillänge ab, die sich aus dem Abstand zwischen seinem letzten<br />

Sicherungspunkt <strong>und</strong> seinem aktuellen Standpunkt ergibt. Zur Senkung des Teilabsturzrisikos<br />

ist es daher unumgänglich, die Abstände der Zwischensicherungen möglichst<br />

gering zu halten. Gleichzeitig wächst hierdurch die Anzahl der zu verwendenden Schlaufen,<br />

aber gleichzeitig verringert sich dadurch die Anwenderfre<strong>und</strong>lichkeit der gesamten Methode.<br />

Aus der Erfahrung der letzen Jahre kann als sinnvoller Abstand zwischen den Schlaufen<br />

ein Wert von ca. 1 bis 1,5 m empfohlen werden.<br />

5) Erreicht der Erstbesteigende den höchsten zu begehenden Punkt in der Mastkonstruktion,<br />

hängt er sein Sicherungsseil in die zuletzt geschaffene Sicherungsschlaufe ein. Zuvor hat<br />

er sich selbstverständlich mit einem Verbindungsmittel zusätzlich gegen Absturz gesichert.<br />

Das frei nach untern hängende Sicherungsseil steht nun als klassische bewegliche Füh-<br />

69


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

rung zur Sicherung weiterer Personen unter<br />

Zuhilfenahme von mitlaufenden Auffanggeräten<br />

zur Verfügung.<br />

6) <strong>Die</strong> zweitaufsteigende Person kann bereits<br />

zu Beginn ihres Aufstiegs auf die bewegliche<br />

Führung zur Sicherung gegen Absturz<br />

zurückgreifen. Der Mitarbeiter wird<br />

im Verlauf seines Aufsteigens die zuvor<br />

geschaffenen Zwischensicherungen aus<br />

Bandschlaufe <strong>und</strong> Karabiner erreichen<br />

<strong>und</strong> das Sicherungsseil aus den Karabinern<br />

aushaken. <strong>Die</strong> Bandschlaufen verbleiben<br />

einschließlich der Karabiner am<br />

Mast. Das mitlaufende Auffanggerät kann<br />

daher alle Zwischensicherungen überfahren<br />

<strong>und</strong> kommt als klassische Sicherung<br />

für den gesamten Aufstieg zum Einsatz.<br />

7) <strong>Die</strong> nun völlig freihängende bewegliche<br />

Führung kann von allen weiteren Personen<br />

einer Montagegruppe zur Sicherung beliebiger<br />

Auf- <strong>und</strong> Abstiege genutzt werden.<br />

Selbstverständlich kann die bewegliche<br />

Führung nicht gleichzeitig von beliebig<br />

vielen Personen benutz werden. Hier sind<br />

die Hinweise in der Bedienungsanleitung<br />

des PSA-Herstellers zwingend zu beachten.<br />

Abb. 60 e: Befestigung des Sicherungsseils an<br />

der obersten Position am Mast<br />

Abb. 60 f: Nach der Erstbesteigung mit der<br />

Schlaufenmethode steht das Sicherungsseil als<br />

klassische bewegliche Führung für alle Mitarbeiter<br />

zur Verfügung.<br />

70


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

8) Nach Abschluss aller Arbeiten der Montagegruppe steigen zunächst alle, außer zwei Mitarbeitern<br />

den Mast unter Nutzung der beweglichen Führung hinab. Der vorletzte Absteigende<br />

hängt die bewegliche Führung nacheinander in alle Karabiner der Schlaufensicherungen<br />

ein. Der Letztabsteigende kann nun den Mast unter Anwendung der gleichen Sicherungsmethode<br />

wie beim Aufstieg „verlassen“. Dabei demontiert er gleichzeitig alle PSAgA der<br />

Schlaufen-Methode vom Mast.<br />

<strong>Die</strong> an dieser Stelle vom Gr<strong>und</strong>satz vorgestellte Schlaufen-Methode beinhaltet zahlreiche<br />

Facetten, die in Abhängigkeit des jeweiligen PSAgA-Produkts <strong>und</strong> der Gegebenheiten an<br />

verschiedenen Gittermasten unterschiedlich ausfallen <strong>und</strong> daher an dieser Stelle nicht abschließend<br />

beschrieben werden können. Es sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass alle für die Schlaufen-Methode zum Einsatz kommenden PSAgA als Auffangsystem zu<br />

verstehen sind <strong>und</strong> in ihrer Gesamtheit vom Hersteller einer prüfenden Stelle erfolgreich vorzustellen<br />

sind.<br />

Benutzung von Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung<br />

Das Konzept der Schlaufen-Methode zum gesicherten Besteigen von Freileitungsmasten<br />

kommt beim Einsatz von Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung in einer Art vorgefertigten<br />

baulichen System an Gittermasten zur Verwendung. Anstelle der bei jedem Besteigevorgang<br />

aufwändig zu installierenden Schlaufen bieten die speziellen Steigbolzen fest installierte<br />

Zwischensicherungspunkte.<br />

Der Ablauf für die erstbesteigende Person entspricht der, bereits bei der Schlaufen-Methode<br />

beschriebenen Vorgehensweise. Erreicht der Erstbesteigende seine maximale Steighöhe<br />

kann eine zweite Person den Mast unter Rückgriff auf das Sicherungsseil in seiner Funktion<br />

als bewegliche Führung besteigen.<br />

<strong>Die</strong> wesentlichen baulichen Merkmale sowie Hinweise zur Installation von Sicherheitssteigbolzen<br />

wurden bereits in diesem Beitrag vorgestellt.<br />

Auch an dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass das Gesamtsystem aus Sicherungsseil<br />

<strong>und</strong> Seilsicherungsgerät als spezielles Auffangsystem zur Verwendung an Sicherheitssteigbolzen<br />

zu verstehen ist. In diesem Sinne sollten ausschließlich Systeme zum Einsatz<br />

kommen, die vom Hersteller für den besagten Verwendungszweck ausdrücklich ausgewiesen<br />

sind.<br />

71


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Sowohl für die Schlaufen-Methode als auch<br />

für die Benutzung von Sicherheitssteigbolzen<br />

ist derzeit zwingend eine zweite Person<br />

zur Bedienung des Seilsicherungsgerätes erforderlich.<br />

Dabei obliegt es der zweiten Person,<br />

den Besteige- <strong>und</strong> Absteigevorgang unter<br />

Nutzung des Sicherungssystems systematisch<br />

zu „überwachen“.<br />

Aktuelle Projekte widmen sich derzeit der<br />

Entwicklung selbsttätig wirkender „Überwachungsgeräte“,<br />

die einen ungehinderten<br />

Durchlauf des Sicherungsseils vom Seilvorrat<br />

in das Mastsystem gestatten <strong>und</strong> bei einem<br />

Absturz der steigenden Person automatisch<br />

das Seil blockieren. Mit der Verfügbarkeit<br />

derartiger Überwachungsgeräte am<br />

Markt dürfte die Attraktivität der Schlaufen-<br />

Methode sowie des Sicherheitssteigbolzens<br />

nochmals erheblich zunehmen.<br />

Abb. 61: Detailansicht bei der Nutzung von Steigbolzen<br />

mit Sicherheitseinrichtung beim Besteigen<br />

eines Gittermastes<br />

Bevor dieser einführende Beitrag zur <strong>neue</strong>n <strong>BG</strong>-Information „Schutz gegen Absturz beim Bau<br />

<strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen“ (<strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong>) zum Abschluss kommt, soll der Anhang der <strong>BG</strong>-Information<br />

vorgestellt werden. <strong>Die</strong> Vielzahl der Sicherungskonzepte gegen Absturz an Freileitungen<br />

basieren auf unterschiedlichen Auffangsystemen <strong>und</strong> den in ihnen zum Einsatz kommenden<br />

PSAgA. In Abhängigkeit des jeweiligen Freileitungsmastes, der anstehenden Arbeiten<br />

<strong>und</strong> der Zahl der eingesetzten Personen können unterschiedliche Auffangsysteme <strong>und</strong> Sicherungskonzepte<br />

mehr oder weniger geeignet sein.<br />

Der Anhang der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> greift diesen Gr<strong>und</strong>gedanken auf <strong>und</strong> soll die jeweiligen für die<br />

Arbeiten verantwortlichen Unternehmen motivieren, sich mit den unterschiedlichen Sicherungssystemen<br />

kritisch auseinander zu setzen, um das für die konkrete Arbeit am besten<br />

geeignete System auszuwählen.<br />

72


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Dabei versteht sich der Anhang der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> nicht als normativer Bestandteil des Regelwerkes.<br />

Er unterbreitet vielmehr einen Vorschlag für eine Beurteilungssystematik, die im Einzelfall<br />

auch in abgeänderter Weise zur Anwendung kommen <strong>und</strong> damit auch abweichende Ergebnisse<br />

generieren kann. (siehe Anhang der <strong><strong>BG</strong>I</strong>/GUV-I <strong>5148</strong>)<br />

Beispiel einer Systematik zur Auswahl von Sicherungsmethoden<br />

<strong>Die</strong> vorgestellte Systematik zur Auswahl von Sicherungsmethoden greift auf wesentliche Betrachtungen<br />

der Sicherheitswissenschaften, insbesondere zur Risikobeurteilung zurück. Das<br />

Risiko versteht sich in diesem Fall als Maß der Gefährdung durch Absturz. Mit der Risikobeurteilung<br />

einzelner Auffangsysteme <strong>und</strong> Sicherungskonzepte für das Besteigen von <strong>und</strong> Arbeiten<br />

auf Freileitungen stehen dem Unternehmer quantifizierte Ergebnisse zur Verfügung, die<br />

eine unmittelbare Wertung jedes einzelnen Konzepts ermöglicht <strong>und</strong> damit einen Vergleich<br />

der unterschiedlichen Verfahren sicher stellt.<br />

Bewertung einer ausgewählten<br />

Sicherungsmethode<br />

Ermittlung der<br />

Risikokennzahl<br />

RKZ = G x A<br />

RZG: Risikokennzahl<br />

G: Grad der Verletzungsschwere/<br />

Grad der Handlungsfähigkeit<br />

Bewertung der Risikokennzahl<br />

A: Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

des Unfalls<br />

≤ 19<br />

20 <strong>–</strong> 29<br />

≥ 30<br />

<br />

RKZ <br />

<br />

keine weiteren Maßnahmen notwendig<br />

langfristige Maßnahmen empfohlen<br />

kurz- bis mittelfristige Maßnahmen empfohlen<br />

Abb. 62: <strong>Die</strong> Systematik bietet eine Hilfestellung zur Auswahl von Sicherungsmethoden<br />

unter Berücksichtigung der Masthöhe, der körperlichen Belastung der Versicherten sowie<br />

der zu erwartenden Verletzungsschwere <strong>und</strong> Eintrittswahrscheinlichkeit eines Absturzes.<br />

73


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Das Absturzrisiko findet im Anhang der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> seine Beschreibung als Risikokennzahl [48],<br />

die als Produkt aus dem Grad der zu erwartenden Verletzungsschwere <strong>und</strong> der Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

eines Absturzunfalls zu ermitteln ist. <strong>Die</strong> Verletzungsschwere impliziert gleichsam<br />

ein Maß einer zu erwartenden Handlungsfähigkeit der abgestürzten Person unmittelbar<br />

nach dem Absturz.<br />

Der Grad der Verletzungsschwere/ Handlungsfähigkeit (G) ist entsprechend der zu erwartenden<br />

Absturzhöhe, der baulichen Gestaltung des Zugangsweges <strong>und</strong> der ausgewählten PSAgA<br />

einzustufen.<br />

Selbstverständlich sind Grad der Verletzungsschwere (G) <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Handlungsfähigkeit<br />

nach einem zu erwartenden Absturz in eine PSAgA an einem Freileitungsmast<br />

nicht exakt vorher zu bestimmen. <strong>Die</strong> im Anhang der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> vorgestellte Tabelle möglicher<br />

Verletzungsschweren (siehe hier Abb. 63) ist sehr differenziert ausgeführt. In der Praxis ist<br />

die Verwendung einer Verletzungsschwere-Staffelung mit weniger Stufen durchaus denkbar,<br />

z. B. wäre eine zweistufige Staffelung in den Gruppen leichte, mittlere <strong>und</strong> schwere Verletzungsschweren,<br />

also eine insgesamt sechsstufige Staffelung durchaus anwendbar.<br />

Abb. 63: Grad der Verletzungsschwere/Handlungsfähigkeit (G) gemäß der Systematik zur Auswahl von<br />

Sicherungsmethoden<br />

74


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Eine nähere Betrachtung der Tabelle verdeutlicht, das eine differenzierte Vorhersage der zu<br />

erwartenden Ausfalltage durch eine Arbeitsunfähigkeit (AU) mit mehr oder weniger als drei<br />

Tagen Schwierigkeiten bereiten wird.<br />

Interessant erweist sich die Betrachtung der möglichen Auswirkungen zu erwartender Verletzungsschweren<br />

hinsichtlich der damit verb<strong>und</strong>enen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit<br />

der in die PSAgA gestürzten Person. Handlungsunfähig ist, wer auf Gr<strong>und</strong> seiner Verletzung<br />

oder seiner Position nach dem Absturz nicht mehr in der Lage ist, Maßnahmen zu seiner<br />

Rettung einzuleiten. Im Sinne der Leitlinie „Risikobeurteilung von Arbeiten mit Absturzgefahr<br />

…“ [49] begründet sich mit der Annahme einer Verletzungsschwere, die zur Handlungsunfähigkeit<br />

führt, eine gefährliche Arbeit im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der Prävention“ [50].<br />

Wesentlich ist: <strong>Die</strong> Betrachtungen der vorgestellten Systematik unterstellen, dass die Beschäftigten<br />

die jeweils zur Bewertung anstehenden Sicherungsmethoden tatsächlich verwenden<br />

<strong>und</strong> daher ein Absturzunfall bis zum Mastfuß generell auszuschließen ist.<br />

Abb. 64: Eintrittswahrscheinlichkeit eines Absturzunfalls (A) gemäß der Systematik<br />

zur Auswahl von Sicherungsmethoden<br />

75


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

Damit muss der Unternehmer in Abhängigkeit der gewählten Sicherungsmethode einen Teilabsturz<br />

in die PSAgA mit unterschiedlichen Sturzhöhen <strong>und</strong> einem Aufprall des Beschäftigten<br />

auf Mastbauteile infolge des Sturzes unterstellen. <strong>Die</strong> generelle Annahme einer Verletzungsschwere<br />

„Tod“ bei vollständigen Abstürzen ist somit nicht zwingend.<br />

<strong>Die</strong> Eintrittswahrscheinlichkeit (A) eines Sturzes in die PSAgA beschreibt die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass der Beschäftigte beim Besteigen von Freileitungen von Mastbauteilen abrutscht,<br />

sich nicht mehr festhalten kann <strong>und</strong> infolge in die PSAgA stürzt. <strong>Die</strong> Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

(A) kann z. B. von folgenden Faktoren abhängen:<br />

• körperliche Belastungen durch Arbeitsverfahren <strong>und</strong> den Einsatz von PSAgA<br />

• Belastungen durch unterschiedliche Steig- <strong>und</strong> Masthöhen<br />

• Betriebsorganisation (z.B. Unterweisungen, Kontrollen)<br />

• aktuelle körperliche Verfassung (akute Erkrankungen, Müdigkeit, Alkoholkonsum)<br />

• psychische Belastungen (z. B. Zeitdruck)<br />

• Erfahrungen der Mitarbeiter/Auftragnehmer (z. B. seltene Tätigkeiten, Fehleinschätzung<br />

der Absturzgefahren durch Routine)<br />

• Witterungseinflüsse (z.B. Wind, Regen, Eis, Schnee, Nebel).<br />

Es sei der Hinweis gestattet, dass nicht alle auf Masten beschäftigte Mitarbeiter „Profisportler“<br />

sind. Auch wenn ihre körperliche Eignung durch ärztliche Untersuchungen attestiert ist,<br />

darf die perfekte Funktion des menschlichen Körpers am Mast nicht generell unterstellt werden.<br />

Der „Faktor Mensch“ spielt somit eine zentrale Rolle bei der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

eines Absturzes in die PSAgA.<br />

Nach der Festlegung der zu erwartenden Verletzungsschwere (G) <strong>und</strong> der Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

des Absturzunfalls (A) ergibt sich die Risikokennzahl (RKZ). Mit steigender Risikokennzahl<br />

ergibt sich zwingend die Notwendigkeit zur Auswahl einer anderen Sicherungsmethode<br />

(mit geringerer Risikokennzahl), bzw. im Extremfall die Nachrüstung eines Freileitungsmastes<br />

mit einem baulichen System zum Schutz gegen Absturz.<br />

≤ 19<br />

20 <strong>–</strong> 29<br />

≥ 30<br />

<br />

RKZ <br />

<br />

keine weiteren Maßnahmen notwendig<br />

langfristige Maßnahmen empfohlen<br />

kurz- bis mittelfristige Maßnahmen empfohlen<br />

Abb. 65: <strong>Die</strong> Risikokennzahl RKZ löst jeweils ab dem Wert 20, bzw. 30 Maßnahmen<br />

zur Optimierung der Sicherungsmaßnahme um Besteigen von Freileitungen aus.<br />

76


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong> bereits vorgestellte Leitlinie „Risikobeurteilung von Arbeiten mit Absturzgefahr …“ empfiehlt<br />

dabei die folgende, in Abb. 65 vorgestellte Staffelung.<br />

Bei RKZ-Werten ≤ 19 ist die ausgewählte Sicherungsmaßnahme als geeignet einzustufen <strong>–</strong> ergänzende<br />

Maßnahmen sind nicht erforderlich. Ab RKZ-Werten von 20 empfiehlt der Anhang<br />

zur <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> die Planung <strong>und</strong> Realisierung zusätzlicher Maßnahmen. <strong>Die</strong> Risikobeurteilung<br />

hat zuvor offenbart, dass entweder die mögliche Verletzungsschwere oder die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

auf Dauer nicht akzeptabel genug erscheinen. Maßnahmen sind, wenn auch<br />

nicht unmittelbar erforderlich.<br />

Ab RKZ-Werten von 30 ist die Notwendigkeit zur Umsetzung ergänzender Maßnahmen deutlich<br />

höher. <strong>Die</strong>s bedeutet im Einzelfall:<br />

• <strong>Die</strong> geplanten Arbeiten <strong>und</strong> damit das Besteigen der Freileitung können unter Anwendung<br />

des vorgesehenen Sicherungsverfahrens nicht durchgeführt werden.<br />

• Für den geplanten einzelnen Arbeitsauftrag kann das vorgesehene Sicherungsverfahren<br />

noch einmal, aber mit ergänzenden Ersatzschutzmaßnahmen zum Einsatz kommen.<br />

• Für zukünftige Arbeiten ist ein anderes, besser geeignetes Sicherungsverfahren auszuwählen.<br />

Der Anhang der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> stellt verschiedene Beispiele zur Anwendung der Beurteilungssystematik<br />

für unterschiedliche Sicherungsmethoden vor, die an dieser Stelle nicht erneut wiedergegeben<br />

werden sollen. Allen Unternehmen wird dringend empfohlen, bei der Anwendung<br />

der vorgestellten oder einer unternehmensspezifischen Systematik die Betrachtungen zur<br />

Verletzungsschwere <strong>und</strong> zur Eintrittswahrscheinlichkeit nicht ergebnisorientiert zu führen.<br />

Ausschließlich realistische Einschätzungen führen zu einer realitätsnahen Risikokennzahl,<br />

die im hoffentlich nicht eintretenden Absturzfall auch glaubhaft darstellbar ist.<br />

<strong>Die</strong> in diesem Beitrag kommentierte Systematik zur Beurteilung von Sicherungsmethoden<br />

zum Schutz gegen Absturz an Freileitungen weist bei ihrer Anwendung unterschiedliche Risikokennzahlen<br />

der Methoden in Abhängigkeit der Masthöhen aus. Eine bei geringen Steigehöhen<br />

gut geeignete Sicherungsmethode muss keinesfalls für hohe Maste gleichsam geeignet<br />

sein. Mit zunehmender Masthöhe steigt bei den meisten Sicherungsmethoden die Anzahl<br />

der vorzunehmenden Sicherungshandlungen der Beschäftigten <strong>–</strong> ggf. wächst die Anzahl<br />

<strong>und</strong> damit das Gewicht der mitzuführenden PSAgA-Komponenten.<br />

77


Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen<br />

<strong>Die</strong> auch in der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> dargestellt Zusammenfassung verdeutlicht nochmals, dass die unterschiedlichen<br />

Sicherungsmethoden nicht gleichrangig einsetzbar <strong>und</strong> z. T. bei höheren<br />

Freileitungsmasten als standardisierte Lösungen ungeeignet sind.<br />

Selbstverständlich sind die Darstellungen in der Zusammenfassung als spezielles Ergebnis<br />

der in der <strong><strong>BG</strong>I</strong> <strong>5148</strong> vorgestellten Systematik zu verstehen. Individuelle Abweichungen sind<br />

daher in Abhängigkeit der unternehmensspezifischen Systematik <strong>und</strong> der konkreten Einschätzungen<br />

zur Bildung der Risikokennzahl durchaus möglich.<br />

Abb. 66: <strong>Die</strong> bekannten Sicherungsmethoden eignen sich nur zum Teil für beliebige Masthöhen.<br />

Zunehmende Masthöhen führen zu einer steigenden körperlichen Belastung <strong>und</strong> wirken sich auf<br />

die Handlungssicherheit der Beschäftigten bei der Bedienung der PSAgA aus.<br />

78


Literaturverzeichnis<br />

[1] Siehe § 4 Abs. 3 UVV „Arbeiten an Masten, Freileitungen <strong>und</strong> Oberleitungsanlagen“<br />

(<strong>BG</strong>V D32) vom 1. Oktober 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997<br />

[2] Siehe § 12 Abs. 4 UVV „Bauarbeiten“ (<strong>BG</strong>V C22) vom 1. April 1977 in der Fassung vom 1.<br />

Januar 1997<br />

[3] PSAgA wird in diesem Beitrag als Abkürzung für persönliche Schutzausrüstungen gegen<br />

Absturz verwandt.<br />

[4] Siehe <strong>BG</strong>-Regel „Schutz gegen Absturz beim Bau <strong>und</strong> Betrieb von Freileitungen“ (<strong>BG</strong>R<br />

148) von Juli 1998 in der Fassung von 2000<br />

[5] Lux, Reinhard; Schutz gegen Absturz in „<strong>Die</strong> Brücke“ 3/2011; Hrsg.: <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, Köln<br />

[6] Siehe z. B. auch <strong>BG</strong>-Information „Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen<br />

Betriebsmitteln auf Dächern“ (<strong><strong>BG</strong>I</strong> 8683)<br />

[7] Zum Begriff Freileitung siehe auch Norm „Freileitungen über AC 45kV“ (VDE 0210-1)<br />

[8] Zu Gefährdungsbeurteilungen siehe u. a. . §§ 5, 6 Gesetz über die Durchführung von<br />

Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />

der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG <strong>–</strong> Arbeitsschutzgesetz) sowie<br />

§ 3 UVV „Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“ (<strong>BG</strong>V A1)<br />

[9] <strong>Die</strong> Verpflichtung zur Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung entfällt<br />

für Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten: siehe § 6 Abs. 1 ArbSchG.<br />

[10] Siehe auch § 4 Arbeitsschutzgesetz<br />

[11] Folgende Seminare stehen zur Verfügung: „Schutz gegen Absturz an Freileitungen <strong>und</strong><br />

Antennenanlagen“ (BS 10); „Sachk<strong>und</strong>e für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“<br />

(BS 13) <strong>und</strong> „Sicheres Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln auf Dächern“ (ET<br />

28) <strong>–</strong> weitere Informationen sind abzurufen unter: www.bgetem.de/seminare/startseite_seminare.html<br />

79


Literaturverzeichnis<br />

[12] Zu ärztlichen Untersuchungen siehe z. B. berufsgenossenschaftlicher Gr<strong>und</strong>satz G 41<br />

„Arbeiten mit Absturzgefahr“<br />

[13] Zum Arbeitsverantwortlichen siehe auch Abs. 3.2.1 VDE-Bestimmung „Betrieb von elektrischen<br />

Anlagen“ (DIN VDE 0105-100)<br />

[14] Zur Beschäftigung von Jugendlichen mit gefährlichen Arbeiten siehe auch § 22 Gesetz<br />

zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitschutzgesetz <strong>–</strong> JArbSchG)<br />

[15] Zum Einsatz von Hubarbeitsbühnen siehe auch <strong>BG</strong>-Information „Sicherer Umgang mit<br />

fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ (<strong><strong>BG</strong>I</strong> 720) sowie <strong>BG</strong>-Information „Schutz gegen Absturz<br />

bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln auf Dächern“ (<strong><strong>BG</strong>I</strong> 8683)<br />

[16] Siehe DGUV Gr<strong>und</strong>satz „Ausbildung <strong>und</strong> Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“<br />

(DGUV-Gr<strong>und</strong>satz 966).<br />

Als PDF unter: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/g-966.pdf<br />

[17] Zum Einsatz von Gerüsten siehe auch <strong>BG</strong>-Information „Handlungsanleitung für den<br />

Umgang mit Arbeits- <strong>und</strong> Schutzgerüsten“ (<strong><strong>BG</strong>I</strong> 663)<br />

[18] Umfangreiche Regelungen sind z. B. in der <strong>BG</strong>-Regel „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“<br />

(<strong>BG</strong>R 159) enthalten.<br />

[19] siehe auch Norm EN 353-1 „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz <strong>–</strong> Teil 1: Steigschutzeinrichtungen<br />

einschließlich fester Führung“<br />

[20] Zu Steigleitern siehe auch Norm „Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen <strong>–</strong> Teil 1:<br />

Steigleitern mit Seitenholmen …“ (DIN 18799-1) <strong>und</strong> Norm „Ortsfeste Steigleitern an<br />

baulichen Anlagen <strong>–</strong> Teil 2: Steigleitern mit Mittelholm …“ (DIN 18799-2).<br />

[21] Bei den erforderlichen Schutzabständen sind mindestens die Werte entsprechend Tabelle<br />

3 <strong>BG</strong>V A3 <strong>und</strong> VDE 0105-100 Tabelle 102 zu berücksichtigen.<br />

80


Literaturverzeichnis<br />

[22] Drahtseilführungen haben die Anforderungen an Drahtseile gemäß Abs. 4.2.3 der Norm<br />

„Verbindungsmittel“ (EN 354) zu erfüllen.<br />

[23] Siehe auch Norm „Gezogener Draht für Drahtseile aus unlegiertem Stahl für allgemeine<br />

Zwecke“ (ISO 2232)<br />

[24] Siehe Beschluss der Kommission vom 19.03.2010 im Amtsblatt der Europäischen<br />

Union (L75/27) vom 23.03.2010<br />

[25] Siehe Beschluss der Kommission vom 19.03.2010 im Amtsblatt der Europäischen<br />

Union (L75/27) vom 23.03.2010<br />

[26] Siehe Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der<br />

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen sowie<br />

Achte Verordnung zum Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das<br />

Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen)<br />

[27] Weitergehende Informationen finden Sie unter:<br />

http://www.dguv.de/psa/de/psa_nachrichten/2011/h01/steigschutz/index.jsp<br />

[28] Zu detaillierten Anforderungen siehe auch <strong>BG</strong>-Regel „Einsatz von Steigbolzen <strong>und</strong><br />

Steigbolzengängen“ (<strong>BG</strong>R 140)<br />

[29] Siehe Norm DIN EN 50341-3-4 „Freileitungen über 45 kV <strong>–</strong> Teil 3: Nationale Normative<br />

Festlegungen“ (VDE 0210-3), Januar 2011<br />

[30] Seilsicherungssysteme handelt es sich um die, in diesem Beitrag vorgestellten Drahtseilführungen<br />

[31] Profilschienensysteme können z. B. Steigschutzschienen sein.<br />

[32] Verordnung über Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz bei der Benutzung persönlicher<br />

Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung <strong>–</strong> PSA-BV)<br />

81


Literaturverzeichnis<br />

[33] Siehe auch <strong>BG</strong>-Regel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“<br />

(<strong>BG</strong>R/GUV-R 198)<br />

[34] Siehe „Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachk<strong>und</strong>igenprüfungen an Anschlageinrichtungen“<br />

des Sachgebietes „PSA gegen Absturz/Rettungsausrüstungen“ im<br />

Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen bei der DGUV;<br />

www.dguv.de/fb-psa/de/regelwerk/leitlinien/praevleit_sachk<strong>und</strong>.pdf<br />

[35] Siehe Norm „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz <strong>–</strong> Falldämpfer“ (DIN EN 355)<br />

[36] Zur Begrenzung der Verbindungsmittellänge siehe u. a. Norm „Persönliche Schutzausrüstung<br />

gegen Absturz <strong>–</strong> Verbindungsmittel“ (DIN EN 354)<br />

[37] Siehe auch Norm „PSA gegen Absturz <strong>–</strong> Falldämpfer“ (DIN EN 355)<br />

[38] Siehe Norm „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz <strong>–</strong> Mitlaufende Auffanggeräte<br />

einschließlich beweglicher Führung“ (DIN EN 353-2)<br />

[39] Siehe Norm „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz <strong>–</strong> Höhensicherungsgeräte“<br />

(DIN EN 360)<br />

[40] Siehe u. a. Norm DIN EN 361 „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz <strong>–</strong> Auffanggurte“<br />

[41] Siehe auch EN 354 „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz <strong>–</strong> Verbindungsmittel“<br />

[42] Zu Verbindungsmitteln siehe auch Abs. 5.3.3 der <strong>BG</strong>-Regel „Benutzung von persönlichen<br />

Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (<strong>BG</strong>R 198).<br />

[43] Siehe auch EN 353-2 „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz <strong>–</strong> Mitlaufende<br />

Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung“<br />

[44] Zu Anforderungen an Falldämpfer siehe auch DIN EN 355 „PSA gegen Absturz <strong>–</strong> Falldämpfer“<br />

82


Literaturverzeichnis<br />

[45] Zu Anforderungen an Verbindungselemente siehe auch DIN EN 362 „PSA gegen Absturz<br />

<strong>–</strong> Verbindungselemente“<br />

[46] Zu Anforderungen an Höhensicherungsgeräte siehe auch DIN EN 360 „PSA gegen Absturz<br />

<strong>–</strong> Höhensicherungsgeräte“<br />

[47] Zum Einsatz von Kletter-/Sicherungsstangen siehe u. a. auch die <strong>BG</strong>-Information<br />

„Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern (<strong><strong>BG</strong>I</strong> 8683)<br />

[48] <strong>Die</strong> Ermittlung der Risikokennzahlen erfolgt in Anlehnung an die Leitlinie „Risikobeurteilung<br />

von Arbeiten mit Absturzgefahr bei Verwendung von PSAgA bzw. PSA zum Retten<br />

aus Höhen <strong>und</strong> Tiefen“ des Fachausschusses „Persönliche Schutzausrüstungen“.<br />

<strong>Die</strong> Leitlinie dient ihrerseits der Erläuterung der <strong>BG</strong>-Information „Persönliche Schutzausrüstungen“<br />

(<strong><strong>BG</strong>I</strong> 515).<br />

[49] Siehe Fußnote 48<br />

[50] Siehe § 8 <strong>BG</strong>V A1<br />

83


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