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pdf - 3 947 kB - Kassenärztliche Vereinigung Bremen

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ABRECHNUNG<br />

Abgabe der Endabrechnung III/2013<br />

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„Erklärungen“ sind beigefügt.<br />

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Abgabetermin in <strong>Bremen</strong> bis Freitag, den 04.10.2013<br />

Wir haben für Sie durchgehend von 8.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag, den 04.10.2013<br />

von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.<br />

Abgabe in <strong>Bremen</strong>: Atrium des Erdgeschosses<br />

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Abgabetermin in Bremerhaven bis Freitag, den 04.10.2013<br />

Montag, den 30.09.2013<br />

Dienstag, den 01.10.2013<br />

Mittwoch, den 02.10.2013<br />

Freitag, den 04.10.2013<br />

8.00 bis 16.00 Uhr<br />

8.00 bis 16.00 Uhr<br />

10.00 bis 17.00 Uhr<br />

8.00 bis 14.00 Uhr<br />

Abgabe in Bremerhaven: KVHB-Büro im Erdgeschoss des St.-Joseph-Hospitals<br />

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Die Erklärungen zur Online-Abrechnung können per Post oder Telefax (0421 / 3404-<br />

109) übermittelt werden.<br />

Isabella Graczyk Telefon: 0421 / 3404-300 E-Mail: i.graczyk@kvhb.de<br />

Jessica Drewes Telefon: 0421 / 3404-315 E-Mail: j.drewes@kvhb.de<br />

Erweiterter Basisultraschall ab September über KV abrechnen<br />

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Für den erweiterten Basisultraschall sind seit 1. September 2013 zwei neue Ziffern<br />

über die KV <strong>Bremen</strong> abrechnungsfähig:<br />

GOP Leistung Vergütung<br />

99140 eingehende Beratung im Zusammenhang 19,25 EURO<br />

mit dem erweiterten Basisultraschall<br />

99141 systematische Ultraschalluntersuchung der<br />

fetalen Morphologie im 2. Trimenon<br />

110,75 EURO<br />

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Mit Inkrafttreten der geänderten Mutterschafts-Richtlinien zum 1. Juli 2013 wurde im<br />

2. Trimenon ein erweiterter Basisultraschall eingeführt, der von Frauen im Rahmen der<br />

Schwangerenbetreuung in Anspruch genommen werden kann.<br />

Eine Anpassung und Bewertung dieser neuen Leistung im EBM steht noch aus. Die<br />

Vereinbarung zwischen der KV <strong>Bremen</strong> und allen Krankenkassen regelt ab 1. September<br />

2013 bis zum Zeitpunkt der Aufnahme des erweiterten Ultraschalls in den EBM die<br />

Kostenübernahme und Abrechnung.<br />

Bis zum 31. August 2013 war die Leistung im Rahmen der Kostenerstattung abzuwickeln.<br />

Gynäkologen, die das Organscreening durchführen wollen, benötigen einen Befähigungsnachweis<br />

der KV <strong>Bremen</strong>. Dazu ist neben des Vorliegens einer Genehmigung<br />

nach AB 9.1 (GOP 01772 EBM) die erfolgreiche Teilnahme an einer Online-Prüfung<br />

oder die regelmäßige Erbringung der Leistung nach GOP 01772 erforderlich. Betroffene<br />

Gynäkologen haben bereits einen Fachkundenachweis erhalten.<br />

Die Vereinbarung können Sie auf der Homepage der KV <strong>Bremen</strong> einsehen unter:<br />

www.kvhb.de/basisultraschall<br />

Oltmann Willers Telefon: 0421 / 3404-150 E-Mail: o.willers@kvhb.de<br />

Fragen zur Genehmigung:<br />

Natalie Martin Telefon: 0421 / 3404-335 E-Mail: n.martin@kvhb.de<br />

Landesrundschreiben Nr. 6 l September 2013<br />

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