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pdf - 3 947 kB - Kassenärztliche Vereinigung Bremen

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Im Blick<br />

Vertreterversammlung macht<br />

zähneknirschend den neuen EBM gangbar<br />

Die Vertreterversammlung der KV <strong>Bremen</strong> hat den Weg frei gemacht für<br />

die EBM-Änderungen zum 1. Oktober und den Honorarverteilungsmaßstab<br />

(HVM) angepasst - notgedrungen und zähneknirschend, denn vor<br />

allem der neue Hausarzt-EBM kann die Bremer nicht überzeugen.<br />

Der so genannte Honorarverteilungsmaßstab<br />

(HVM)<br />

ist für niedergelassene Ärzte<br />

mindestens genau so wichtig<br />

wie der Einheitliche Bewertungsmaßstab<br />

(EBM). Während<br />

letzterer regelt, was der<br />

Arzt wie abrechnen kann,<br />

bestimmt der HVM durch<br />

seine Mechanismen wie RLV,<br />

QZV, Bereitstellungsvolumen<br />

und Co., in welcher Höhe die<br />

abgerechneten Leistungen<br />

bedient werden (Mengensteuerung).<br />

Da nun zum 1.<br />

Oktober EBM-Änderungen<br />

in Kraft treten, ist die Vertreterversammlung<br />

der KV<br />

<strong>Bremen</strong> am 27. August zu<br />

einer Sondersitzung zusammengekommen,<br />

um auch<br />

den HVM entsprechend anzupassen.<br />

Dabei haben sich die Delegierten<br />

von einem Grundgedanken<br />

leiten lassen: Der<br />

HVM wird so gestaltet, dass<br />

die neuen EBM-Regelungen<br />

in <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven<br />

möglichst wenige Honorarverwerfungen<br />

zwischen<br />

den Praxen auslösen (siehe<br />

Infokasten). So wurde beispielsweise<br />

die neue aus der<br />

Versichertenpauschale herausgekoppelte<br />

Gesprächsleistung<br />

für Hausärzte in das<br />

RLV überführt. Lediglich die<br />

neuen EBM-Positionen, für<br />

die es auch wirklich „neues<br />

Geld“ gibt, werden künftig<br />

aus Bereitstellungsvolumina<br />

bezahlt. Das heißt: So lange<br />

die Kontingentgrenze unterschritten<br />

wird, wird die Leistung<br />

auch voll bezahlt.<br />

Verschiedene Delegierte<br />

und der Vorstand der KV<br />

<strong>Bremen</strong> nutzten die Debatte<br />

um den HVM dazu, einmal<br />

mehr Kritik am neuen<br />

Hausarzt-EBM zu üben. „Wir<br />

hoffen, dass wir den Berliner<br />

Murks für <strong>Bremen</strong> einigermaßen<br />

gangbar gemacht<br />

haben“, betonte beispielsweise<br />

KV-Vorsitzender Dr.<br />

Jörg Hermann. (red)<br />

Honorarverteilung: Das ist neu<br />

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``<br />

Das ausführliche hausärztliche Gespräch wird aus<br />

dem Regelleistungsvolumen (RLV) bezahlt. Zuvor<br />

werden die abgerechneten Leistungen auf das Gesprächskontingent<br />

des EBM begrenzt.<br />

Die Zusatzpauschale hausärztlicher Versorgungsauftrag<br />

sowie die neuen Chronikerpauschalen werden<br />

ebenfalls aus dem RLV bezahlt.<br />

Der praxisindividuelle Morbiditätsfaktor nach Anlage<br />

4 HVM wird entsprechend der Altersdifferenzierung<br />

der Versichertenpauschale im hausärztlichen Bereich<br />

neu berechnet. Zukünftig wird auf der Basis von fünf<br />

Altersgruppen gerechnet. Diese Anpassung erfolgt<br />

erstmals im 1. Quartal 2014.<br />

Für die neuen Leistungen im hausärztlichen Bereich<br />

(Geriatrische Versorgung, Leistungen der allgemeinen<br />

Palliativversorgung, Sozialpädiatrische Leistungen<br />

der Kinder- u. Jugendärzte) werden Bereitstellungsvolumen<br />

gebildet.<br />

Für die neue Pauschale Fachärztliche Grundversorgung<br />

(PFG) und das genetische Labor werden ebenfalls<br />

Bereitstellungsvolumen gebildet.<br />

Das Honorar wird entsprechend der Vorgaben der<br />

<strong>Kassenärztliche</strong>n Bundesvereinigung (KBV) in einen<br />

hausärztlichen und einen fachärztlichen Anteil getrennt.<br />

Auch gibt es für beide Bereiche jeweils ein<br />

Honorarverteilungskonto, auf dem beispielsweise<br />

Schwankungen bei der Gesamtvergütung oder bei<br />

der Honorarverteilung verrechnet werden.<br />

Den modifizierten Honorarverteilungsmaßstab können<br />

Sie auf der Homepage der KV <strong>Bremen</strong> einsehen<br />

unter:<br />

www.kvhb.de/honorarverteilung<br />

Oltmann Willers 0421 / 3404-150 o.willers@kvhb.de<br />

10 Landesrundschreiben Nr. 6 l September 2013

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