Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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b) <strong>in</strong> e<strong>in</strong> neues Kapitel 15a Rhe<strong>in</strong>SchUO, soweit spezielle Vorschriften<br />
für Fähren betroffen s<strong>in</strong>d (Abschnitt 6.3.3);<br />
c) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en neuen Anhang zur EG-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffe, soweit<br />
spezielle Bestimmungen für die Fahrt auf Wasserstraßen <strong>der</strong> Zonen<br />
1 und 2 betroffen s<strong>in</strong>d (Abschnitt 6.3.4);<br />
d) <strong>in</strong> das Kapitel 23 Rhe<strong>in</strong>SchUO, soweit Besatzungsvorschriften betroffen<br />
s<strong>in</strong>d (Abschnitt 6.3.5);<br />
e) <strong>in</strong> das Kapitel 24 Rhe<strong>in</strong>SchUO, soweit die Übergangsbestimmungen<br />
betroffen s<strong>in</strong>d (Abschnitt 6.3.6);<br />
f) <strong>in</strong> die übrigen Kapitel <strong>der</strong> Untersuchungsordnung, soweit allgeme<strong>in</strong>gültige<br />
Vorschriften betroffen s<strong>in</strong>d, die aber <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
von sehr hoher Relevanz s<strong>in</strong>d (Abschnitt 6.3.7);<br />
g) <strong>in</strong> neu zu erstellende Richtl<strong>in</strong>ien zur Rhe<strong>in</strong>SchUO, soweit umfangreiche<br />
Detailregelungen festgelegt werden müssen (Abschnitt<br />
6.3.8).<br />
Für die umfangreichsten Teile, die Än<strong>der</strong>ung und Ergänzung <strong>der</strong> Vorschriften<br />
über Bau, E<strong>in</strong>richtung und Ausrüstung <strong>der</strong> <strong>Fahrgastschiffe</strong> im speziellen<br />
(Abschnitt 6.3.2) und <strong>der</strong> Fahrzeuge im allgeme<strong>in</strong>en (Abschnitt 6.3.7)<br />
wurde die Form <strong>der</strong> Synopse gewählt. Hiermit wird erreicht, dass<br />
1. die neuen Vorschriften nicht aus dem Gesamtzusammenhang herausgerissen<br />
dargestellt werden müssen,<br />
2. die Vorschläge für neue Übergangsfristen sowohl textlich als auch<br />
im Vergleich zu den geltenden angeordnet s<strong>in</strong>d,<br />
3. sofort erkennbar ist, wenn e<strong>in</strong>e Formulierung im Textvorschlag<br />
ke<strong>in</strong> neuer Text, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> <strong>in</strong>haltliches o<strong>der</strong> wörtliches Zitat aus<br />
<strong>der</strong> geltenden Rhe<strong>in</strong>schiffsuntersuchungsordnung ist.<br />
6.3.2 Spezielle Vorschriften <strong>der</strong> Fahrgastschifffahrt<br />
(Neufassung <strong>des</strong> Kapitels 15 Rhe<strong>in</strong>schiffsuntersuchungsordnung)<br />
Die wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen f<strong>in</strong>den ihren Nie<strong>der</strong>schlag <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Neufassung<br />
<strong>des</strong> Kapitels 15 Rhe<strong>in</strong>SchUO. Diese Neufassung ist aus den im vorigen<br />
Abschnitt erläuterten Gründen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Synopse dargestellt. Sie basiert <strong>in</strong><br />
den Grundzügen auf dem bestehenden Kapitel 15; dadurch wird dem sachkundigen<br />
Leser die Wie<strong>der</strong>erkennung <strong>der</strong> Grundzüge dieses Verordnungsteiles<br />
erleichtert. Diese Synopse f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> Anlage 1.<br />
In <strong>der</strong> ersten Spalte <strong>der</strong> Synopse f<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong> Textvorschlag für das gesamte<br />
neue Kapitel 15, also sowohl sie Neuvorschläge als auch die übernommenen<br />
bestehenden Texte. Dies geschieht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er überarbeiteten<br />
Glie<strong>der</strong>ung, die mehr den sachlichen Zusammenhängen Rechnung trägt als<br />
die <strong>der</strong>zeit geltende Glie<strong>der</strong>ung. Diese Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Neufassung <strong>des</strong> Kapitels<br />
15 Rhe<strong>in</strong>SchUO hat folgende Fassung: