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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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beitenden Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen, die nach dem <strong>in</strong> Artikel 19 <strong>der</strong><br />

EG-Richtl<strong>in</strong>ie (8) festgelegten Verfahren von <strong>der</strong> EG durch Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Anhänge zur Richtl<strong>in</strong>ie übernommen werden.<br />

Somit wird folgen<strong>des</strong> Verfahren gewählt:<br />

1. Alle vorgeschlagenen neuen Vorschriften bezüglich Bau, Ausrüstung<br />

und E<strong>in</strong>richtung werden <strong>in</strong> die Rhe<strong>in</strong>SchUO e<strong>in</strong>gearbeitet, vornehmlich <strong>in</strong><br />

Kapitel 15; sofern e<strong>in</strong> Sachverhalt durch allgeme<strong>in</strong>gültige Bestimmungen<br />

abgedeckt wird, <strong>in</strong> das jeweils entsprechend Kapitel. Das gilt auch für Besatzungs-<br />

und Übergangsvorschriften.<br />

2. Vorschriften für <strong>Fahrgastschiffe</strong>, Fähren und Barkassen, die auf speziellen<br />

Fahrtgebieten außerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereiches <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO (Zonen<br />

1 und 2) verkehren sollen, werden direkt <strong>in</strong> die EG-Bestimmungen, also<br />

<strong>in</strong> die Anlagen zur EG-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffe, e<strong>in</strong>gearbeitet.<br />

3. E<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche EG-weite Betriebs- und Verkehrsvorschrift existiert<br />

nicht. Den umfangreichsten Geltungsbereich hat die Rhe<strong>in</strong>SchPV <strong>der</strong> ZKR.<br />

Somit werden alle vorgeschlagenen neuen Vorschriften für Betrieb und<br />

Verkehr für die E<strong>in</strong>arbeitung <strong>in</strong> die Rhe<strong>in</strong>SchPV vorbereitet.<br />

Bezüglich <strong>des</strong> umfassenden Geltungsbereiches für alle Fahrzeuge, die Personen<br />

beför<strong>der</strong>n, werden <strong>in</strong> den vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Vorschriften<br />

die Fähren und Barkassen den <strong>Fahrgastschiffe</strong>n gleichgestellt,<br />

wohl wissend, dass bestimmte Bed<strong>in</strong>gungen aufgrund <strong>des</strong> Verwendungszweckes<br />

nicht e<strong>in</strong>gehalten werden können. Hierfür werden im E<strong>in</strong>zelfall<br />

abweichende Regelungen formuliert.<br />

Durch die so vorgeschlagene Verfahrensweise wird erreicht, dass für alle<br />

<strong>der</strong> Personenbeför<strong>der</strong>ung dienende <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffe <strong>in</strong> <strong>der</strong> ganzen Europäischen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft und darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz e<strong>in</strong> gleicher Sicherheitsstandard<br />

auf hohem, dem jeweiligen Stand <strong>der</strong> Technik entsprechendem<br />

Niveau vorgeschrieben ist.<br />

6.3 Bauvorschriften<br />

6.3.1 Allgeme<strong>in</strong><br />

Wie im vorherigen Abschnitt dargelegt, werden die vorgeschlagenen zusätzlichen<br />

Bestimmungen wie folgt e<strong>in</strong>gearbeitet:<br />

a) <strong>in</strong> e<strong>in</strong> vollständig neu zu ordnen<strong>des</strong> Kapitel 15 Rhe<strong>in</strong>SchUO, soweit<br />

es sich um spezielle Vorschriften für <strong>Fahrgastschiffe</strong> handelt; auch<br />

die Bestimmungen über Barkassen werden hier e<strong>in</strong>gearbeitet (Abschnitt<br />

6.3.2);

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