Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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60 Diese Personengruppen sind: A B Die Fahrgäste mit besonderer Berücksichtigung - von Kindern (Spieltrieb, Neugier) - von Körperbehinderten und alten Menschen (eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, eingeschränkte Standsicherheit). Die Besatzungsmitglieder und das Bordpersonal, wobei letztgenannte besonderer Berücksichtigung bedürfen, da sie meist aus Gastronomiebetrieben kommen und selten aus Schifffahrtsbetrieben und somit mit den besonderen Risiken eines Schiffes nicht unbedingt vertraut sind. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass ein Schiff ein System ist, das eigenständig und fernab schneller Unterstützung von außen sicher operieren muss. Der sicherste Schutz vor Unfällen sowie die effizienteste Methode der Verminderung von Unfallfolgen ist eine systematische Vorbeugung; dieser Gedanke muss sich wie ein roter Faden durch die gesamten Vorschriften für Fahrgastschiffe ziehen. 5.2.2 Präventiv- und Kurativmaßnahmen Es wird unterschieden zwischen zwei Ebenen von Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung von Gefahren. Ebene 1: Präventivmaßnahmen Hierunter sind alle Maßnahmen zu subsumieren, die der Verhinderung von Gefährdungen von vornherein dienen. Es werden überwiegend Maßnahmen des technischen Sektors sein, wenige Maßnahmen aus den Bereichen Organisation oder Verhalten und persönliche Schutzmaßnahmen. Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen können geringeren Umfang haben oder sehr weitreichend sein, werden aber niemals hundertprozentig sein. Trotz Anwendung dieser Maßnahmen kann es also zu Unfällen kommen. Diese Tatsache zu berücksichtigen und daraus entsprechende Notwendigkeiten abzuleiten ist wesentlicher Bestandteil einer Gefährdungsanalyse.

61 Hieraus erwächst die Ebene 2: Kurativmaßnahmen Dies sind all die Maßnahmen die ergriffen werden müssen, wenn trotz Anwendung der Präventivmaßnahmen – oder bei Ausfall der Präventivmaßnahmen – ein Unfall (mit oder ohne Schaden) eingetreten ist. Kurativmaßnahmen sind also als heilende Maßnahmen zu verstehen. Sie können sowohl technischen Charakter haben oder aus den Bereichen Organisation und persönliche Maßnahmen kommen oder eine Kombination von allem darstellen. Ein einfaches Beispiel für diese Maßnahmenkette: Auf Ebene 1/Präventivmaßnahmen wird gefordert, dass die Außenhaut eines Schiffes einschließlich aller Verschlüsse dicht und ausreichend stark ist, damit das Schiff schwimmfähig bleibt. Versagt diese Ebene 1 z. B. durch Havarie (Verletzung der Außenhaut), Verschleiß (Durchrostung) oder Fehlbedienung (Ventilöffnung), dringt Wasser ein, die Schwimmfähigkeit ist gefährdet. Nun kommt Ebene 2/Kurativmaßnahmen zum Tragen, wobei mehrere Maßnahmen greifen: der Leckalarm macht auf eindringendes Wasser aufmerksam, ein Pumpensystem befördert das Wasser wieder außenbords. Rettungsmittel und ein organisiertes Rettungssystem helfen den Menschen an Bord in letzter Konsequenz, wenn das Schiff nicht gehalten werden kann. 5.2.3 Detaillierte Gliederung der Gefährdungsanalyse Ausgehend von dem in Abschnitt 5.2.1 erarbeiteten Grobgliederungssystem der Gefährdungen lässt sich unter Berücksichtigung der Verfahrensabläufe an Bord der Schiffe die in der Tabelle 4 dargestellte Feingliederung der Gefährdungsbearbeitung aufstellen. Diese Tabelle enthält ausschließlich Primärgefährdungen (also solche, für die Präventivmaßnahmen notwendig sind). Sekundärgefährdungen (also solche, die Kurativmaßnahmen nach sich ziehen müssen) können wegen der Natur der Sache nicht für sich selbständig tabelliert werden; sie sind immer Folge einer nicht beseitigten Primärgefährdung oder – anders ausgedrückt – zu jeder einzelnen der in der Tabelle 4 genannten Gefährdungen können einige oder mehrere Sekundärgefährdungen definiert werden. Im folgenden Abschnitt ist die vollständige Durchführung der Gefährdungsanalyse stichwortartig dargestellt. Im folgendes Kapitel wird jeder einzelne der daraus resultierenden Maßnahmen bewertet.

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Diese Personengruppen s<strong>in</strong>d:<br />

A<br />

B<br />

Die Fahrgäste<br />

mit beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />

- von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n (Spieltrieb, Neugier)<br />

- von Körperbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten und alten Menschen (e<strong>in</strong>geschränkte<br />

Bewegungsfähigkeit, e<strong>in</strong>geschränkte Standsicherheit).<br />

Die Besatzungsmitglie<strong>der</strong> und das Bordpersonal,<br />

wobei letztgenannte beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung bedürfen, da sie<br />

meist aus Gastronomiebetrieben kommen und selten aus Schifffahrtsbetrieben<br />

und somit mit den beson<strong>der</strong>en Risiken e<strong>in</strong>es Schiffes nicht<br />

unbed<strong>in</strong>gt vertraut s<strong>in</strong>d.<br />

Schließlich sei noch darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Schiff e<strong>in</strong> System ist, das<br />

eigenständig und fernab schneller Unterstützung von außen sicher operieren<br />

muss.<br />

Der sicherste Schutz vor Unfällen sowie die effizienteste Methode <strong>der</strong><br />

Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Unfallfolgen ist e<strong>in</strong>e systematische Vorbeugung; dieser<br />

Gedanke muss sich wie e<strong>in</strong> roter Faden durch die gesamten Vorschriften<br />

für <strong>Fahrgastschiffe</strong> ziehen.<br />

5.2.2 Präventiv- und Kurativmaßnahmen<br />

Es wird unterschieden zwischen zwei Ebenen von Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

o<strong>der</strong> Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Gefahren.<br />

Ebene 1: Präventivmaßnahmen<br />

Hierunter s<strong>in</strong>d alle Maßnahmen zu subsumieren, die <strong>der</strong> Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von<br />

Gefährdungen von vornhere<strong>in</strong> dienen. Es werden überwiegend Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> technischen Sektors se<strong>in</strong>, wenige Maßnahmen aus den Bereichen Organisation<br />

o<strong>der</strong> Verhalten und persönliche Schutzmaßnahmen.<br />

Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen können ger<strong>in</strong>geren Umfang haben<br />

o<strong>der</strong> sehr weitreichend se<strong>in</strong>, werden aber niemals hun<strong>der</strong>tprozentig se<strong>in</strong>.<br />

Trotz Anwendung dieser Maßnahmen kann es also zu Unfällen kommen.<br />

Diese Tatsache zu berücksichtigen und daraus entsprechende Notwendigkeiten<br />

abzuleiten ist wesentlicher Bestandteil e<strong>in</strong>er Gefährdungsanalyse.

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