Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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55<br />
5 Gefährdungsanalyse<br />
5.1 S<strong>in</strong>n, Zweck und Notwendigkeit<br />
Die Gefährdungen von Menschen an öffentlich zugänglichen Orten im allgeme<strong>in</strong>en<br />
sowie die darüber h<strong>in</strong>aus von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz<br />
s<strong>in</strong>d vielfältig.<br />
Aus ethischen Gründen aber auch aus Gründen <strong>der</strong> Verantwortung s<strong>in</strong>d<br />
diejenigen Personen, die für mangelhafte Sicherheit bzw. Sicherung von<br />
Gefährdungen herangezogen werden können (die Garanten) daran <strong>in</strong>teressiert,<br />
die Gefährdungen zu beseitigen o<strong>der</strong> wenigstens aber das Maß <strong>der</strong><br />
Gefährdung so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten. Dies kann durch hektische<br />
Betriebsamkeit, durch planloses zufälliges Handeln o<strong>der</strong> durch wohlorganisierte<br />
nachhaltige Planung geschehen.<br />
Spätestens seit Inkrafttreten <strong>des</strong> Arbeitsschutzgesetzes 1996 (22) s<strong>in</strong>d Arbeitgeber<br />
verpflichtet, für ihren Bereich nach dem dritten <strong>der</strong> oben genannten<br />
Verfahren zu agieren. Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmer,<br />
die Arbeitnehmer beschäftigen, <strong>in</strong> ihren Betrieben e<strong>in</strong>e systematische Beurteilung<br />
aller möglichen Gefährdungen durchzuführen und das Ergebnis<br />
zu dokumentieren. Mit diesem Gesetz, das <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EG-<br />
Richtl<strong>in</strong>ie Arbeitsschutz (23) dient, wird zum ersten Mal <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />
klar festgelegt und gefor<strong>der</strong>t, dass das Feststellen von Gefahren und<br />
Gefährdungen ke<strong>in</strong>e Sache von Zufälligkeiten se<strong>in</strong> darf, son<strong>der</strong>n sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />
enges, wie auch immer ausgebildetes Korsett von Verfahrensabläufen<br />
pressen muss, um Vollständigkeit zu gewährleisten. Nicht mehr Unfälle<br />
sollen <strong>der</strong> Auslöser se<strong>in</strong> für die Überlegung, ob und wo etwas getan werden<br />
muss. Vielmehr soll durch organisatorisches Überlegen festgestellt<br />
und festgehalten werden, was im Betrieb für wen bei welcher Tätigkeit<br />
Gefahren birgt und wie diese verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong> m<strong>in</strong>imiert o<strong>der</strong> wenigstens<br />
die Folgen bei E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Gefahren verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden können.<br />
Wenn <strong>der</strong> Gesetzgeber for<strong>der</strong>t, dass alle Unternehmer für ihren Bereich<br />
über e<strong>in</strong>e lückenlose systematische Gefährdungsanalyse verfügen müssen,<br />
warum for<strong>der</strong>t er dann nicht auch für sich, dass alle Gesetze und Verordnungen<br />
im sicherheitstechnischen Bereich auch nach diesem System aufgebaut<br />
s<strong>in</strong>d, dass also die Bestimmungen <strong>in</strong> solchen Texten systematisch<br />
e<strong>in</strong>er Gefährdungsanalyse folgen und somit we<strong>der</strong> überzogen s<strong>in</strong>d noch<br />
lückenhaft bleiben?<br />
Unter dem e<strong>in</strong>gangs geschil<strong>der</strong>ten Aspekt, dass bei e<strong>in</strong>em Unfall, beson<strong>der</strong>s<br />
mit Personenschaden, nicht nur <strong>der</strong> Staatsanwalt den Unternehmer<br />
und die verantwortlichen Personen <strong>in</strong> Haftung nimmt, son<strong>der</strong>n dass nun-