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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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39<br />

- Fahrregeln allgeme<strong>in</strong><br />

- Fahrregeln für beson<strong>der</strong>e Strecken<br />

Die im Teil Verhalten zusammengefassten Vorschriften betreffen mehr das<br />

Verhalten gegenüber an<strong>der</strong>en Nutzern <strong>der</strong> Wasserstraße und weniger Verhaltensvorschriften<br />

für Schiffsführung und Besatzung, wie sie auch aus Arbeitsschutzbestimmungen<br />

bekannt s<strong>in</strong>d.<br />

3.5. Übergangsvorschriften<br />

3.5.1 Entstehung<br />

Im Abschnitt 3.2 wurde e<strong>in</strong>gehend die Entwicklung <strong>des</strong> Rechtes <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schifffahrt<br />

über fast zwei Jahrhun<strong>der</strong>te dargestellt. Das Recht wurde<br />

immer umfangreicher. Neue Sachverhalte und neue Technologien hielten<br />

E<strong>in</strong>zug auf <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffen und bedurften, so weit es sich um sicherheitsrelevante<br />

Bauteile und Ausrüstungen handelte, e<strong>in</strong>er gesetzlichen Regelung.<br />

Der Zeitgeist war und ist ständig im Wandel; was gestern noch als<br />

normal galt, war heute schon als gefährlich erkannt und mußte geregelt<br />

werden (siehe auch Abschnitt 3.1). Auch an <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO wird dieser<br />

Wandel deutlich: Regelte sie anfangs ausschließlich Maßnahmen <strong>der</strong> Verkehrssicherung,<br />

wurde sie später erweitert um Bestimmungen für den Arbeitsschutz<br />

<strong>der</strong> Besatzungen (z.B. Kapitel 11 - Arbeitsschutz) und noch<br />

später um Vorschriften für den Umweltschutz (z.B. § 8.08 Lärm, § 15.11<br />

Abwasser).<br />

Der Fortschritt <strong>in</strong> Wissenschaft und Mediz<strong>in</strong> tat (und tut weiterh<strong>in</strong>) e<strong>in</strong> übriges:<br />

Vorschriften über Schutz vor Abgasen (§ 8.04) o<strong>der</strong> über Raumklimatisierung<br />

(§ 7.10) wären vor e<strong>in</strong>igen Jahrzehnten noch undenkbar gewesen,<br />

ganz zu schweigen von Bestimmungen über das „Wohlbef<strong>in</strong>den <strong>der</strong><br />

Personen an Bord“ (§ 12.01).<br />

Die meisten neuen Vorschriften bee<strong>in</strong>flussen jedoch Bau- und Ausrüstung<br />

<strong>der</strong> Schiffe, wovon e<strong>in</strong>ige soweit <strong>in</strong> die Grundsubstanz <strong>des</strong> Fahrzeuges e<strong>in</strong>greifen,<br />

dass sie nicht (z.B. Gangbordbreite § 11.04) o<strong>der</strong> nur sehr schwer<br />

(z.B. Lage <strong>des</strong> Kollisionsschottes § 3.03) auf bestehenden Schiffen zu realisieren<br />

s<strong>in</strong>d. Es ist nicht denkbar, alle Schiffe, die nach Indienststellung oft<br />

mehrere Jahrzehnte im Betrieb s<strong>in</strong>d, ganz stillzulegen o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t so<br />

lange, bis neu h<strong>in</strong>zugekommene Vorschriften durch Umbau und Anpassung<br />

erfüllt s<strong>in</strong>d. Der Gesetzgeber gewährt <strong>des</strong>halb Übergangsfristen.

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