Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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rungen, wenn ke<strong>in</strong>e <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>wasserstraßen vorhanden s<strong>in</strong>d) und unter bestimmten<br />
Voraussetzungen.<br />
Die Abgrenzung Seeschifffahrt – <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schifffahrt ist bezüglich <strong>der</strong> Verkehrsvorschriften<br />
noch e<strong>in</strong>facher: Schiffe, die auf <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>wasserstraßen<br />
fahren, müssen die <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schifffahrts-Straßenordnung o<strong>der</strong> auf dem Rhe<strong>in</strong><br />
die Rhe<strong>in</strong>schifffahrts-Polizeiverordnung e<strong>in</strong>halten, Schiffe, die seewärts<br />
<strong>der</strong> Grenze <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>wasser – Seewasserstraßen operieren, müssen die für<br />
die Seeschifffahrt geltenden Vorschriften e<strong>in</strong>halten, und das unabhängig<br />
von <strong>der</strong> Bauform <strong>des</strong> Fahrzeuges.<br />
Die Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Seeschiffe s<strong>in</strong>d, auch bezüglich<br />
<strong>der</strong> Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen, umfassen<strong>der</strong> und weitergehen<strong>der</strong> als die<br />
<strong>der</strong> <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffe, bed<strong>in</strong>gt natürlich auch dadurch, dass die Gefahren auf<br />
See größer s<strong>in</strong>d als auf <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>gewässern und Fremdhilfe und -rettung auf<br />
See fast ausgeschlossen ist. Diese Bestimmungen werden <strong>in</strong>ternational bei<br />
<strong>der</strong> IMO, International Maritime Organisation, Sitz London erarbeitet und<br />
von den Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, national umgesetzt. Die<br />
Abgrenzung zur Seeschifffahrt ist e<strong>in</strong>deutig, e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>flussung <strong>des</strong> Rechtes<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Seeschifffahrt hätte ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss auf das Sicherheitsniveau<br />
<strong>der</strong> <strong>in</strong> Deutschland verkehrenden <strong>B<strong>in</strong>nen</strong>schiffe.<br />
3.2.5 Bedeutung <strong>der</strong> europäischen und <strong>in</strong>ternationalen Normung<br />
Spätestens seit E<strong>in</strong>führung <strong>des</strong> „Neuen Ansatzes“ (New Aproach) durch die<br />
Organe <strong>der</strong> europäischen Geme<strong>in</strong>schaft Mitte <strong>der</strong> 80er Jahre erfolgt die<br />
Regelsetzung <strong>in</strong> <strong>der</strong> EG nach e<strong>in</strong>em ganz bestimmten Schema. Waren bis<br />
dah<strong>in</strong> sämtliche technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den Richtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> EG<br />
(damals EWG) enthalten, was diese sehr umfangreich machte und die Verabschiedung<br />
oft unnötig um Jahre verzögerte, legte man durch den neuen<br />
Ansatz folgen<strong>des</strong> dreistufiges Verfahren fest:<br />
1. Richtl<strong>in</strong>ie (RL)<br />
Die RL enthält nur Beweggründe (Erläuterungen für die Notwendigkeit<br />
<strong>der</strong> RL), Schutzziele und Verfahrensweisen.<br />
2. Anlagen<br />
Die Anlagen enthalten Konkretisierungen <strong>der</strong> Schutzziele, aber<br />
noch ke<strong>in</strong>e technischen Detaillösungen.<br />
3. Normen<br />
Die Normen stellen e<strong>in</strong>e umfassende Zusammenstellung aller<br />
technischen Detaillösungen dar.<br />
RL und Anlagen werden gleichzeitig vom Rat, Parlament und/o<strong>der</strong> Kommission<br />
<strong>der</strong> EG nach speziell festgelegten Verfahren verabschiedet. Die