Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
210<br />
Kapitel 8<br />
Zusatzbestimmungen<br />
§ 8.10<br />
Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beför<strong>der</strong>ung<br />
von Fahrgästen zugelassen s<strong>in</strong>d<br />
1. Für Fahrzeuge, die für die Beför<strong>der</strong>ung von Fahrgästen<br />
zugelassen s<strong>in</strong>d, gelten:<br />
a) An Bord müssen die Sicherheitsrolle und die Verhaltensmaßregeln<br />
für Fahrgäste nach § 15.12 Rhe<strong>in</strong>schiffsuntersuchungsordnung<br />
an geeigneten Stellen ausgehängt se<strong>in</strong>;<br />
b) während <strong>des</strong> Aufenthaltes von Fahrgästen an Bord muß<br />
<strong>der</strong> Sachkundige für Fahrgastschifffahrt nach §23.12<br />
Rhe<strong>in</strong>schiffsuntersuchungsordnung an Bord se<strong>in</strong>;<br />
c) Besatzung und Bordpersonal müssen die <strong>in</strong> Buchstabe a)<br />
genannte Sicherheitsrolle kennen und regelmäßig, m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />
vierteljährlich<br />
- von <strong>der</strong> <strong>in</strong> Buchstabe b) genannten Person <strong>in</strong> ihren<br />
Aufgaben unterwiesen werden,<br />
- unter Aufsicht dieser Person e<strong>in</strong>e Notfallübung<br />
absolvieren;<br />
-<br />
d) bei Antritt je<strong>der</strong> Fahrt, die länger als e<strong>in</strong>en Tag dauert,<br />
s<strong>in</strong>d den Fahrgästen anhand <strong>der</strong> <strong>in</strong> Buchstabe a) genannten<br />
Verhaltensmaßregeln Sicherheitsanweisungen zu erteilen;<br />
dies gilt ebenso für während <strong>der</strong> Fahrt neu an Bord<br />
kommende Fahrgäste;<br />
§ 8.10<br />
Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beför<strong>der</strong>ung<br />
und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen<br />
s<strong>in</strong>d<br />
Für Fahrzeuge, die für die Beför<strong>der</strong>ung und Übernachtung von<br />
mehr als 12 Fahrgästen zugelassen s<strong>in</strong>d, gelten:<br />
a) An Bord muß sich e<strong>in</strong>e Sicherheitsrolle bef<strong>in</strong>den, die die<br />
Aufgaben <strong>der</strong> Besatzung und <strong>des</strong> Personals bei e<strong>in</strong>em Notfall<br />
enthält. Weiterh<strong>in</strong> müssen Verhaltensmaßregeln für die<br />
Fahrgäste im Falle e<strong>in</strong>es Lecks, e<strong>in</strong>es Feuers und bei <strong>der</strong><br />
Räumung <strong>des</strong> Fahrzeugs vorliegen. Sicherheitsrolle und<br />
Verhaltensmaßregeln müssen an mehreren, jeweils geeigneten<br />
Stelle ausgehängt se<strong>in</strong>,<br />
b) Besatzung und Personal müssen die <strong>in</strong> Buchstabe a) genannte<br />
Sicherheitsrolle kennen und regelmäßig <strong>in</strong> ihren<br />
Aufgaben unterwiesen werden;<br />
c) während <strong>des</strong> Aufenthalts von Fahrgästen an Bord müssen<br />
die Fluchtwege völlig frei von H<strong>in</strong><strong>der</strong>nissen se<strong>in</strong>, Die Türen<br />
und Notausstiege <strong>der</strong> Fluchtwege müssen von beiden Seiten<br />
leicht zu öffnen se<strong>in</strong>;<br />
d) bei Antritt je<strong>der</strong> Fahrt, die länger als 1 Tag dauert, s<strong>in</strong>d<br />
den Fahrgästen Sicherheitsanweisungen zu erteilen;