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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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198<br />

Kapitel 10<br />

Ausrüstung<br />

§ 10.01<br />

Ankerausrüstung<br />

2. <strong>Fahrgastschiffe</strong> und Schiffe, die nicht zur Güterbeför<strong>der</strong>ung<br />

bestimmt s<strong>in</strong>d, ausgenommen Schubboote,<br />

müssen mit Bugankern ausgerüstet se<strong>in</strong>, <strong>der</strong>en<br />

Gesamtmasse P nach folgen<strong>der</strong> Formel zu berechnen<br />

ist:<br />

P=k·B·T [kg]<br />

Für <strong>Fahrgastschiffe</strong>, die dazu bestimmt s<strong>in</strong>d, unterhalb<br />

km885 (Emmerich) zu verkehren, ist jedoch die<br />

Gesamtmasse P nach folgen<strong>der</strong> Formel zu berechnen:<br />

P=k·B·T+4A f [kg]<br />

In diesen Formeln bedeuten:<br />

k Koeffizient nach Nummer 1, wobei jedoch bei <strong>der</strong><br />

Bestimmung <strong>der</strong> Erfahrungszahl c die im Schiffsattest<br />

vermerkte Verdrängung <strong>in</strong> m 3 anstelle <strong>der</strong> Tragfähigkeit<br />

zu verwenden ist;<br />

A f frontale W<strong>in</strong>dangriffsfläche <strong>in</strong> m 3 .<br />

01.01.2004<br />

§ 10.01<br />

2. <strong>Fahrgastschiffe</strong> und Schiffe, die nicht zur Güterbeför<strong>der</strong>ung<br />

bestimmt s<strong>in</strong>d, ausgenommen<br />

Schubboote, müssen mit Bugankern ausgerüstet<br />

se<strong>in</strong>, <strong>der</strong>en Gesamtmasse P nach folgen<strong>der</strong> Formel<br />

zu berechnen ist:<br />

P=k·B·T [kg]<br />

Für <strong>Fahrgastschiffe</strong>, die dazu bestimmt s<strong>in</strong>d, unterhalb<br />

km 885(Emmerich) zu verkehren, ist jedoch<br />

die Gesamtmasse P nach folgen<strong>der</strong> Formel zu<br />

berechnen:<br />

P=k·B·T+ 4 A f [kg]<br />

In diesen Formeln bedeuten:<br />

k Koeffizient nach Nummer 1, wobei jedoch bei<br />

<strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Erfahrungszahl c die im<br />

Schiffsattest vermerkte Verdrängung <strong>in</strong> m 3 anstelle<br />

<strong>der</strong> Tragfähigkeit zu verwenden ist;<br />

A f frontale W<strong>in</strong>dangriffsfläche <strong>in</strong> m 3 .<br />

N.E.U.<br />

3. Schiffe nach Nummer 1 und <strong>Fahrgastschiffe</strong> müssen<br />

mit Heckankern ausgerüstet se<strong>in</strong>, <strong>der</strong>en Gesamtmasse<br />

25 % <strong>der</strong> Masse P beträgt.<br />

-<br />

3. Schiffe nach Nummer 1 müssen mit Heckankern<br />

ausgerüstet se<strong>in</strong>, <strong>der</strong>en Gesamtmasse 25 % <strong>der</strong><br />

Masse P beträgt.<br />

N.E.U.<br />

§ 10.04<br />

Beiboote<br />

§ 10.04<br />

Beiboote<br />

-

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