Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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5. Fenster und Oberlichter gelten als<br />
a) wasserdicht, wenn sie nicht geöffnet werden können und ihre Ausführung<br />
m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens <strong>der</strong> Baureihe B <strong>der</strong> Norm ISO 1751 entspricht.<br />
Dies gilt auch für Klappfenster;<br />
b) sprühwasser- und wetterdicht, wenn sie geöffnet werden können,<br />
ihr Sicherheitsabstand m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 600 mm beträgt und ihre Ausführung<br />
als runde Fenster m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens <strong>der</strong> Baureihe C <strong>der</strong> Norm ISO<br />
1751 und als rechteckige Fenster m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens <strong>der</strong> Baureihe F <strong>der</strong><br />
Norm 3903 entspricht;<br />
c) offen, wenn ihre Ausführung nicht den unter Buchstabe a) o<strong>der</strong> b)<br />
angegebenen Bed<strong>in</strong>gungen entspricht; ihr Sicherheitsabstand muß<br />
m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 1000 mm betragen.<br />
6. Unterhalb <strong>des</strong> Freiborddecks angeordnete zu öffnende Fenster müssen<br />
folgenden Anfor<strong>der</strong>ungen genügen:<br />
a) sie müssen wasserdicht verschließbar und mit e<strong>in</strong>er Seeschlagblende<br />
versehen se<strong>in</strong>;<br />
b) <strong>der</strong> Sicherheitsabstand muß m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 300 mm betragen.<br />
7. Oberhalb <strong>des</strong> Freiborddecks liegende Fenster und Oberlichter müssen<br />
folgenden Anfor<strong>der</strong>ungen genügen:<br />
a) sie müssen wasserdicht verschließbar se<strong>in</strong>;<br />
b) liegt die Unterkante von Fenstern m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 50 mm, die Unterkante<br />
von Oberlichtern m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 150 mm oberhalb <strong>des</strong> Freiborddecks,<br />
so dürfen sie sprühwasser- und wetterdicht se<strong>in</strong>. Liegt<br />
hierbei die Unterkante von Fenstern und Oberlichtern unterhalb<br />
<strong>des</strong> Sicherheitsabstands nach Nummer 5 Buchstabe b müssen sie<br />
mit Seeschlagblenden versehen se<strong>in</strong>;<br />
c) offene Fenster dürfen nur oberhalb <strong>des</strong> für sie vorgeschriebenen<br />
Sicherheitsabstands von 1000 mm liegen.<br />
8. Freiliegende Lüfter und sonstige offene Stutzen, die nicht durch geschlossene<br />
Aufbauten geschützt s<strong>in</strong>d, müssen mit wasserdichten Süllen aus<br />
Stahl o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em gleichwertigen Werkstoff versehen se<strong>in</strong>. Die Sülle müssen<br />
kräftig gebaut und fest mit dem Deck verbunden se<strong>in</strong>.<br />
Ihre Höhe über dem Freiborddeck muß m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 250 mm, <strong>der</strong> Sicherheitsabstand<br />
bis zum Oberkante <strong>der</strong> Sülle m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 1000 m betragen. Es<br />
müssen Vorrichtungen zum Verschließen <strong>der</strong> Lüfter vorhanden se<strong>in</strong>, die<br />
e<strong>in</strong>e sprühwasser- und wetterdichte Abdichtung gewährleisten.<br />
9. Die über das Freiborddeck h<strong>in</strong>ausführenden Luftrohre müssen aus Stahl<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em gleichwertigen Werkstoff gefertigt se<strong>in</strong>. Die Rohre müssen<br />
starkwandig, wasserdicht und fest mit dem Deck verbunden sowie mit Verschluße<strong>in</strong>richtungen<br />
versehen se<strong>in</strong>, die das E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen von Wasser für kurze<br />
Zeit verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n können. Die Höhe <strong>des</strong> Überlaufpunkts <strong>der</strong> Luftrohre