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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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185<br />

Mittelwasserstand und Hochwasserstand zu berücksichtigen. Die Werte<br />

müssen sich nachweisbar auf die Fährstelle beziehen und müssen von <strong>der</strong><br />

zuständigen Behörde bestätigt se<strong>in</strong>.<br />

3.7 Bei Neigungen <strong>der</strong> Gierseilfähre nach oberstrom entsprechend Absatz<br />

3.2 muss <strong>der</strong> Restfreibord auf <strong>der</strong> Oberstromseite bei<br />

a) geschlossenen Gierseilfähren mit wasserdichtem Fährdeck m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

5 cm,<br />

b) Gierseilfähren mit zusätzlichem wasserdichtem Deckaufsatz auf<br />

<strong>der</strong> Oberstromseite m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 5 cm, jedoch nicht weniger als<br />

die größte Höhe <strong>des</strong> Deckaufsatzes über dem Fährdeck,<br />

c) offenen Gierseilfähren mit nicht wasserdichtem Fährdeck m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

20 cm<br />

betragen. Für den Restfreibord gilt folgende Beziehung:<br />

F R = H-T S<br />

In dieser Formel bedeuten:<br />

F R<br />

H<br />

T S<br />

<strong>der</strong> Restfreibord,<br />

die Seitenhöhe bis zum tiefsten Punkt <strong>des</strong> Fährdecks,<br />

die Aufstauhöhe.<br />

Bei Gierseilfähren mit Deckssprung, bei denen die hochgezogene Außenhaut<br />

e<strong>in</strong> festes Schanzkleid bildet, kann <strong>der</strong> Restfreibord vom Anlenkpunkt<br />

<strong>der</strong> Landeklappen o<strong>der</strong> vom tiefsten nicht wasserdichten Punkt <strong>des</strong><br />

Schanzkleids abgesetzt werden; <strong>der</strong> tiefere Punkt ist maßgebend.<br />

3.8 In den Berechnungen nach den Absätzen 3.2 und 3.3 s<strong>in</strong>d folgende<br />

Restwasserstände im Fährkörper anzunehmen:<br />

a) geschlossene Gierseilfähre mit wasserdichtem Fährdeck: 20<br />

mm,<br />

b) offene Gierseilfähre mit nicht wasserdichtem Fährdeck 80 mm.<br />

Gierseilfähren mit voll ausgeschäumtem Fährkörper s<strong>in</strong>d davon ausgenommen.<br />

3.9 Als Ergebnisse <strong>der</strong> Berechnung s<strong>in</strong>d festzulegen:<br />

a) die höchstzulässige Personenzahl bei Belastung <strong>der</strong> Fähre ausschließlich<br />

mit Personen bei Niedrigwasserstand, Mittelwasserstand<br />

und Hochwasserstand,

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