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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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stabile Schwimmlage e<strong>in</strong>nehmen und beibehalten.<br />

6. Das Beiboot muss mit e<strong>in</strong>em Motor und zusätzlich<br />

zu § 15.08 Nr. 8 mit e<strong>in</strong>em Suchsche<strong>in</strong>werfer ausgestattet<br />

se<strong>in</strong>.<br />

166<br />

01.01.2004<br />

d) entsprechend den Herstelleranweisungen geprüft<br />

se<strong>in</strong>.<br />

-<br />

7. E<strong>in</strong>e Krankentrage und e<strong>in</strong>e Hebevorrichtung zum<br />

Übersetzen <strong>der</strong> Trage auf e<strong>in</strong> Rettungsfahrzeug muss<br />

vorhanden se<strong>in</strong>. Ist <strong>der</strong> Davit dafür geeignet, kann<br />

dieser dafür vorgesehen werden.<br />

01.01.2004<br />

-<br />

§ 15.10<br />

Elektrische Anlagen<br />

§ 15.10<br />

1. Für die Beleuchtung s<strong>in</strong>d nur elektrische Anlagen<br />

zulässig.<br />

§ 9.16 Nr. 3 gilt auch für Gänge und Aufenthaltsräume<br />

für Fahrgäste.<br />

-<br />

01.01.2007<br />

1. Für die Beleuchtung s<strong>in</strong>d nur elektrische Anlagen<br />

zulässig.<br />

-<br />

-<br />

Für folgende Räume und Stellen muss e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbeleuchtung<br />

von 15 Lux vorgesehen werden:<br />

a) Stellen, an denen Rettungsmittel aufbewahrt werden<br />

und an denen sie gewöhnlich zum E<strong>in</strong>satz vorbereitet<br />

werden;<br />

01.01.2004<br />

für die Höhe<br />

<strong>der</strong><br />

M<strong>in</strong>d.-Bel.<br />

7. E<strong>in</strong>e ausreichende Beleuchtung muss m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

für folgende Räume und Stellen vorhanden se<strong>in</strong>:<br />

a) Stellen, an denen Sammelrettungsmittel aufbewahrt<br />

werden und an denen sie gewöhnlich zum<br />

E<strong>in</strong>satz vorbereitet werden;<br />

-<br />

b) Fluchtwege, E<strong>in</strong>stiege für Fahrgäste, Zu- und Ausgänge,<br />

Verb<strong>in</strong>dungsgänge, Aufzüge und Treppen von<br />

Wohnungen, Kab<strong>in</strong>en und Wohnbereichen;<br />

b) Fluchtwege, E<strong>in</strong>stiege für Fahrgäste, Zu- und<br />

Ausgänge, Verb<strong>in</strong>dungsgänge, Aufzüge und Treppen<br />

von Wohnungen, Kab<strong>in</strong>en, und Wohnbereichen;<br />

c) Markierungen <strong>der</strong> Fluchtwege und Notausgänge;<br />

c) Markierungen <strong>der</strong> Fluchtwege und Ausgänge;

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