Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
164<br />
Die Rettungsmittel müssen nach Herstellerangaben<br />
geprüft se<strong>in</strong>.<br />
-<br />
-<br />
4. E<strong>in</strong>zelrettungsmittel s<strong>in</strong>d Rettungsr<strong>in</strong>ge und Rettungswesten<br />
nach §10.05, weitere Rettungswesten,<br />
Rettungsblöcke sowie Ausrüstungsgegenstände, die<br />
den Auftrieb e<strong>in</strong>er sich im Wasser bef<strong>in</strong>dlichen Person<br />
sicherstellt.<br />
Rettungsblöcke und Ausrüstungsgegenstände müssen<br />
a) e<strong>in</strong>en Auftrieb im Frischwasser von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 100<br />
N haben;<br />
b) aus geeigneten Werkstoffen gefertigt und wi<strong>der</strong>standsfähig<br />
gegen Öl und Ölerzeugnisse sowie gegen<br />
Temperaturen bis zu 50° C se<strong>in</strong>;<br />
c) mit geeigneten Haltevorrichtungen versehen se<strong>in</strong><br />
und<br />
d) rückstrahlend orangefarbig se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dauerhaft<br />
angebrachte rückstrahlende Flächen von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />
100 cm 2 haben.<br />
-<br />
4. E<strong>in</strong>zelrettungsmittel s<strong>in</strong>d die Rettungsr<strong>in</strong>ge und<br />
Rettungswesten nach § 10.05 sowie Rettungsblöcke<br />
und Ausrüstungsgegenstände, die zum Tragen e<strong>in</strong>er<br />
sich im Wasser bef<strong>in</strong>dlichen Person geeignet s<strong>in</strong>d.<br />
Rettungsblöcke und Ausrüstungsgegenstände müssen<br />
a) e<strong>in</strong>en Auftrieb im Frischwasser von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />
100 N haben;<br />
b) aus geeigneten Werkstoffen gefertigt und wi<strong>der</strong>standsfähig<br />
gegen Öl und Ölerzeugnisse sowie gegen<br />
Temperaturen bis zu 50° C se<strong>in</strong>;<br />
c) mit geeigneten Haltevorrichtungen versehen se<strong>in</strong><br />
und<br />
d) rückstrahlend orangefarbig se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dauerhaft<br />
angebrachte rückstrahlende Flächen von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />
100 cm 2 haben.<br />
-<br />
E<strong>in</strong> Zehntel <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelrettungsmittel müssen für K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
geeignete Rettungswesten se<strong>in</strong>.<br />
5. Sammelrettungsmittel s<strong>in</strong>d Beiboote nach §10.04<br />
Nr. 3 sowie Rettungsflöße und Ausrüstungsgegenstände,<br />
die den Auftrieb mehrerer sich im Wasser bef<strong>in</strong>dlicher<br />
Personen sicherstellen.<br />
Rettungsflöße und Ausrüstungsgegenstände müssen<br />
a) über e<strong>in</strong>e Beschriftung verfügen, aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwendungszweck<br />
und die Anzahl <strong>der</strong> Personen hervor-<br />
01.01.2004<br />
-<br />
Aufblasbare E<strong>in</strong>zelrettungsmittel müssen entsprechend<br />
den Herstellerangaben geprüft se<strong>in</strong>.<br />
-<br />
5. Sammelrettungsmittel s<strong>in</strong>d Beiboote, Rettungsflöße<br />
und Ausrüstungsgegenstände, die zum Tragen<br />
mehrerer sich im Wasser bef<strong>in</strong>dlicher Personen geeignet<br />
s<strong>in</strong>d. Sie müssen<br />
a) über e<strong>in</strong>e Beschriftung verfügen, aus <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Verwendungszweck und die Anzahl <strong>der</strong> Personen<br />
-