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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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art, dass <strong>der</strong> Weg zum nächsten Auslöser höchstens<br />

10 m beträgt, jedoch m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong><br />

Auslöser je wasserdichte Abteilung;<br />

- <strong>in</strong> Gesellschaftsräumen, Esszimmern und ähnlichen<br />

Aufenthaltsräumen;<br />

- <strong>in</strong> Masch<strong>in</strong>enräumen, Küchen und ähnlichen feuergefährdeten<br />

Räumen.<br />

b) E<strong>in</strong>e Anlage zur Alarmierung <strong>der</strong> Fahrgäste durch<br />

die Schiffsführung<br />

Dieser Alarm muss <strong>in</strong> allen für Fahrgäste zugänglichen<br />

Räumen deutlich und unverkennbar wahrnehmbar<br />

se<strong>in</strong>. Er muss im Steuerhaus und an e<strong>in</strong>er<br />

ständig von Personal besetzten Stelle ausgelöst<br />

werden können.<br />

c) E<strong>in</strong>e Anlage zur Alarmierung <strong>der</strong> Besatzung und<br />

<strong>des</strong> Bordpersonals durch die Schiffsführung.<br />

Mit <strong>der</strong> Alarmanlage nach § 7.09 Nr. 1 müssen<br />

auch die Aufenthaltsräume <strong>des</strong> Bordpersonals, die<br />

Kühlräume und sonstige Vorratsräume erreicht<br />

werden können.<br />

Die Alarmauslöser müssen gegen unbeabsichtigten<br />

Gebrauch geschützt se<strong>in</strong>.<br />

3. Jede wasserdichte Abteilung muss mit e<strong>in</strong>em Bilgenalarm<br />

ausgerüstet se<strong>in</strong>.<br />

4. Erste-Hilfe-Material muss entsprechend <strong>der</strong><br />

höchstzulässigen Fahrgastzahl mitgeführt werden.<br />

161<br />

01.01.2004<br />

01.01.2007<br />

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<strong>der</strong>art, dass <strong>der</strong> Weg zum nächsten Auslöser<br />

höchstens 10 m beträgt, jedoch m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong><br />

Auslöser je wasserdichte Abteilung;<br />

<strong>in</strong> Gesellschaftsräumen, Esszimmern und ähnlichen<br />

Aufenthaltsräumen;<br />

<strong>in</strong> Masch<strong>in</strong>enräumen, Küchen und ähnlichen feuergefährdeten<br />

Räumen.<br />

b) E<strong>in</strong>e Anlage zur Alarmierung <strong>der</strong> Fahrgäste.<br />

Dieser Alarm muss <strong>in</strong> allen für Fahrgäste zugänglichen<br />

Räumen deutlich und unverkennbar wahrnehmbar<br />

se<strong>in</strong>. Er muss im Steuerhaus und an e<strong>in</strong>er<br />

ständig von Personal besetzten Stelle ausgelöst<br />

werden können.<br />

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Die Alarmauslöser müssen gegen unbeabsichtigten<br />

Gebrauch geschützt se<strong>in</strong>.<br />

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