Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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2.3.5 Fähren<br />
s<strong>in</strong>d Fahrzeuge, die dem Übersetzverkehr von Personen <strong>in</strong> Hafengebieten<br />
und auf vergleichbaren Gewässern dienen. Sie s<strong>in</strong>d relativ kle<strong>in</strong> (meist<br />
zwischen 8 und 20 Metern, max. 25 Meter Länge), können ungedeckt (d.h.<br />
ohne abgeschlossenen Fahrgastraum) genauso wie mit Salons unter Deck<br />
versehen se<strong>in</strong> und s<strong>in</strong>d meist recht karg ausgestattet. Barkassen verfügen<br />
zum Teil auch über e<strong>in</strong>e Schleppe<strong>in</strong>richtung für Baustellen- und Arbeitsfahrzeuge.<br />
Fähren s<strong>in</strong>d – entwicklungsgeschichtlich gesehen – neben den Flößen die<br />
ältesten Wasserfahrzeuge. Sie dienen dem Übersetzverkehr und verkehren<br />
somit auf kurzen Strecken.<br />
Fähren werden zweifach unterschieden:<br />
- nach Art und Weise <strong>des</strong> Übersetzens bzw. <strong>des</strong> Antriebes <strong>in</strong> freifahrend<br />
o<strong>der</strong> seilgebunden, letztere Version mit und ohne Hilfsantrieb,<br />
- nach Zweckbestimmung <strong>in</strong> Personen- und Wagenfähren.<br />
Während Personenfähren nur Personen und handgeführte Zweirä<strong>der</strong> aufnehmen<br />
können, s<strong>in</strong>d Wagenfähren so gebaut, dass neben den Fußgängern<br />
alle Arten von Fahrzeugen sowie Großtiere zum Übersetzen aufgenommen<br />
werden können.<br />
2.3.6 Sonstige Fahrzeuge<br />
Für die übrige <strong>in</strong> Abschnitt 2.2.4 (Vere<strong>in</strong>sschifffahrt) sowie für die <strong>in</strong> Abschnitt<br />
2.2.5 (Sportschifffahrt) genannte Schifffahrt werden entsprechende<br />
geeignete Fahrzeuge e<strong>in</strong>gesetzt. Das s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> wesentlichen:<br />
a) Historische Schiffe, die renoviert und fahrtüchtig gemacht wurden<br />
Hier spielt sich oft e<strong>in</strong>e Zwietracht zwischen naturgetreuer Instandsetzung<br />
und Anfor<strong>der</strong>ung an mo<strong>der</strong>ne Technik und geltende Vorschriften<br />
ab. Die Schiffe werden meist von privaten o<strong>der</strong> kommunalen Vere<strong>in</strong>en<br />
betrieben.<br />
b) Fahrgastschiffs-ähnliche Fahrzeuge, die für verschiedene Zwecke <strong>der</strong><br />
privaten, teils-gewerblichen o<strong>der</strong> sozialpädagogischen Schifffahrt e<strong>in</strong>gesetzt<br />
werden<br />
Diese Fahrzeuge haben, verglichen mit „richtigen“ <strong>Fahrgastschiffe</strong>n die<br />
gleiche optische Ersche<strong>in</strong>ung, weisen aber normalerweise e<strong>in</strong>en deutlich<br />
niedrigeren Sicherheitsstandard auf, da sie rechtlich nicht unter<br />
die entsprechenden staatlichen Verordnungen zur Schiffssicherheit<br />
fallen.<br />
c) Sportfahrzeuge, die von Privatleuten o<strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>en betrieben werden