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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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2.3.5 Fähren<br />

s<strong>in</strong>d Fahrzeuge, die dem Übersetzverkehr von Personen <strong>in</strong> Hafengebieten<br />

und auf vergleichbaren Gewässern dienen. Sie s<strong>in</strong>d relativ kle<strong>in</strong> (meist<br />

zwischen 8 und 20 Metern, max. 25 Meter Länge), können ungedeckt (d.h.<br />

ohne abgeschlossenen Fahrgastraum) genauso wie mit Salons unter Deck<br />

versehen se<strong>in</strong> und s<strong>in</strong>d meist recht karg ausgestattet. Barkassen verfügen<br />

zum Teil auch über e<strong>in</strong>e Schleppe<strong>in</strong>richtung für Baustellen- und Arbeitsfahrzeuge.<br />

Fähren s<strong>in</strong>d – entwicklungsgeschichtlich gesehen – neben den Flößen die<br />

ältesten Wasserfahrzeuge. Sie dienen dem Übersetzverkehr und verkehren<br />

somit auf kurzen Strecken.<br />

Fähren werden zweifach unterschieden:<br />

- nach Art und Weise <strong>des</strong> Übersetzens bzw. <strong>des</strong> Antriebes <strong>in</strong> freifahrend<br />

o<strong>der</strong> seilgebunden, letztere Version mit und ohne Hilfsantrieb,<br />

- nach Zweckbestimmung <strong>in</strong> Personen- und Wagenfähren.<br />

Während Personenfähren nur Personen und handgeführte Zweirä<strong>der</strong> aufnehmen<br />

können, s<strong>in</strong>d Wagenfähren so gebaut, dass neben den Fußgängern<br />

alle Arten von Fahrzeugen sowie Großtiere zum Übersetzen aufgenommen<br />

werden können.<br />

2.3.6 Sonstige Fahrzeuge<br />

Für die übrige <strong>in</strong> Abschnitt 2.2.4 (Vere<strong>in</strong>sschifffahrt) sowie für die <strong>in</strong> Abschnitt<br />

2.2.5 (Sportschifffahrt) genannte Schifffahrt werden entsprechende<br />

geeignete Fahrzeuge e<strong>in</strong>gesetzt. Das s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> wesentlichen:<br />

a) Historische Schiffe, die renoviert und fahrtüchtig gemacht wurden<br />

Hier spielt sich oft e<strong>in</strong>e Zwietracht zwischen naturgetreuer Instandsetzung<br />

und Anfor<strong>der</strong>ung an mo<strong>der</strong>ne Technik und geltende Vorschriften<br />

ab. Die Schiffe werden meist von privaten o<strong>der</strong> kommunalen Vere<strong>in</strong>en<br />

betrieben.<br />

b) Fahrgastschiffs-ähnliche Fahrzeuge, die für verschiedene Zwecke <strong>der</strong><br />

privaten, teils-gewerblichen o<strong>der</strong> sozialpädagogischen Schifffahrt e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden<br />

Diese Fahrzeuge haben, verglichen mit „richtigen“ <strong>Fahrgastschiffe</strong>n die<br />

gleiche optische Ersche<strong>in</strong>ung, weisen aber normalerweise e<strong>in</strong>en deutlich<br />

niedrigeren Sicherheitsstandard auf, da sie rechtlich nicht unter<br />

die entsprechenden staatlichen Verordnungen zur Schiffssicherheit<br />

fallen.<br />

c) Sportfahrzeuge, die von Privatleuten o<strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>en betrieben werden

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