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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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enden.<br />

Teppichböden und Teppiche müssen sicher verlegt<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Übrige Bodenbeläge müssen m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>e<br />

Rutschfestigkeit R 10 nach EN 12437-2 haben.<br />

Führt zu e<strong>in</strong>em für Fahrgäste bestimmten Raum nur<br />

e<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dungsgang o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dungstreppe,<br />

muss <strong>der</strong>en lichte Breite m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 1,00 m betragen.<br />

I<br />

m Verlauf von Fluchtwegen dürfen ke<strong>in</strong>e Steigeisengänge,<br />

Leitern o<strong>der</strong> ähnliches e<strong>in</strong>gebaut se<strong>in</strong>; dies<br />

gilt auch für Notausgänge.<br />

Fluchtwege und Notausgänge müssen deutlich markiert<br />

se<strong>in</strong>. Die Markierungen müssen von <strong>der</strong> Notbeleuchtung<br />

erfasst werden.<br />

Fluchtwege und Notausgänge müssen über e<strong>in</strong> Sicherheitsleitsystem<br />

verfügen.<br />

157<br />

Stufen und<br />

Absätze<br />

deutlich<br />

gekennzeichnet<br />

se<strong>in</strong>.<br />

-<br />

01.01.2007<br />

-<br />

01.01.2012<br />

-<br />

01.01.2007<br />

-<br />

-<br />

2.a) Absatz 2<br />

Führt zu e<strong>in</strong>em für Fahrgäste bestimmten Teil o<strong>der</strong><br />

Raum nur e<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dungsgang o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dungstreppe,<br />

muss <strong>der</strong>en lichte Breite m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 1<br />

m betragen.<br />

-<br />

4. Fluchtwege und Notausgänge müssen deutlich<br />

markiert se<strong>in</strong>. Die Markierungen müssen von <strong>der</strong><br />

Notbeleuchtung erfasst werden.<br />

-<br />

-<br />

4. Für alle Personen an Bord müssen freie Decksflächen<br />

vorhanden se<strong>in</strong>, <strong>der</strong>en Gesamtfläche 0,40 m 2 je<br />

Person beträgt. Die Fluchtwege nach Absatz 3 müssen<br />

auf kürzestem Weg zu diesen Flächen führen. E<strong>in</strong> sicheres<br />

Abbergen <strong>der</strong> Personen von diesen Flächen<br />

muss möglich se<strong>in</strong><br />

Das Maß<br />

0,4m 2 gilt<br />

für Neubauten<br />

ab<br />

01.01.2002<br />

-<br />

5. Treppen im Fahrgastbereich müssen entsprechend 01.01.2012 2.c) Satz 3

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