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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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Notausgänge müssen e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ste Seitenlänge von<br />

m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 0,60 m o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong><strong>des</strong>tdurchmesser<br />

von 0,70 m aufweisen. Sie müssen<br />

- <strong>in</strong> Fluchtrichtung öffnen,<br />

- bei<strong>der</strong>seits gekennzeichnet se<strong>in</strong>,<br />

- von <strong>in</strong>nen ohne Werkzeug o<strong>der</strong> Schlüssel zu öffnen<br />

se<strong>in</strong>,<br />

- auch von außen zu öffnen se<strong>in</strong>.<br />

Türen von Aufenthaltsräumen für Fahrgäste, mit Ausnahme<br />

<strong>der</strong> Türen, die nach Verb<strong>in</strong>dungsgängen führen,<br />

müssen sich nach aussen öffnen lassen o<strong>der</strong> als<br />

Schiebetüren gebaut se<strong>in</strong>; sie dürfen während <strong>der</strong><br />

Fahrt nicht abgeschlossen o<strong>der</strong> verriegelt werden<br />

können.<br />

Kab<strong>in</strong>entüren müssen so beschaffen se<strong>in</strong>, dass sie<br />

je<strong>der</strong>zeit auch von <strong>der</strong> Aussenseite aufgeschlossen<br />

werden können.<br />

156<br />

01.01.2004<br />

-<br />

Notausgänge müssen e<strong>in</strong>e lichte Öffnung von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

0,36 m 2 und e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ste Seitenlänge von<br />

m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 0,50 m aufweisen. Dies gilt nicht für die<br />

e<strong>in</strong>zelnen Kab<strong>in</strong>en.<br />

3. Türen von Aufenthaltsräumen für Fahrgäste, mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> Türen, die nach Verb<strong>in</strong>dungsgängen<br />

führen, müssen sich nach aussen öffnen lassen o<strong>der</strong><br />

als Schiebetüren gebaut se<strong>in</strong>; sie dürfen während<br />

<strong>der</strong> Fahrt von Unbefugten nicht abgeschlossen o<strong>der</strong><br />

verriegelt werden können.<br />

Kab<strong>in</strong>entüren müssen so beschaffen se<strong>in</strong>, dass sie<br />

je<strong>der</strong>zeit auch von <strong>der</strong> Aussenseite aufgeschlossen<br />

werden können.<br />

-<br />

-<br />

3. Verb<strong>in</strong>dungsgänge müssen e<strong>in</strong>e lichte Breite von<br />

m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 0,80 m o<strong>der</strong>, wenn sie zu Räumen führen,<br />

die von mehr als 80 Fahrgästen genutzt werden, m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

0,01 m je Fahrgast haben.<br />

Ihre lichte Höhe darf auch an Unterzügen 2,00 m<br />

nicht unterschreiten.<br />

Verb<strong>in</strong>dungsgänge müssen frei von Stufen und Absätzen<br />

se<strong>in</strong>. Sie dürfen nur zu freien Decks, Räumen<br />

o<strong>der</strong> Treppen führen und dürfen nicht als Sackgasse<br />

01.01.2012<br />

01.01.2012;<br />

bis dah<strong>in</strong><br />

müssen<br />

2. a) Verb<strong>in</strong>dungsgänge und Treppen sowie Türen<br />

und Ausgänge, die für die Benutzung durch Fahrgäste<br />

bestimmt s<strong>in</strong>d, müssen e<strong>in</strong>e lichte Breite von<br />

m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 0,80 m haben.<br />

Bei Türen von Fahrgastkab<strong>in</strong>en und sonstigen kle<strong>in</strong>en<br />

Räumen darf dieses Maß bis auf 0,70 m herabgesetzt<br />

werden.<br />

-<br />

-<br />

für das<br />

Maß<br />

0,7 m gilt<br />

N.E.U.

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