Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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Diese Ausgänge müssen zweckmäßig angeordnet se<strong>in</strong><br />
und müssen e<strong>in</strong>e lichte Breite von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 0,80 m<br />
und e<strong>in</strong>e lichte Höhe von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 2,00 m haben.<br />
Bei Türen von Fahrgastkab<strong>in</strong>en und sonstigen kle<strong>in</strong>en<br />
Räumen dürfen diese Maße bis auf 0,70 m und 1,90 m<br />
herabgesetzt werden.<br />
155<br />
01.01.2007<br />
01.01.2012<br />
für das Maß<br />
0,70 m<br />
Diese Ausgänge müssen zweckmäßig angeordnet<br />
se<strong>in</strong>.<br />
2.a) Verb<strong>in</strong>dungsgänge und Treppen sowie Türen<br />
und Ausgänge, die für die Benutzung durch Fahrgäste<br />
bestimmt s<strong>in</strong>d, müssen e<strong>in</strong>e lichte Breite von<br />
m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 0,80 m haben. Bei Türen von Fahrgastkab<strong>in</strong>en<br />
und sonstigen kle<strong>in</strong>en Räumen darf dieses<br />
Maß bis auf 0,70 m herabgesetzt werden.<br />
Für das<br />
Maß<br />
0,70 m<br />
gilt<br />
N.E.U.<br />
Bei Räumen o<strong>der</strong> Gruppen von Räumen, die für mehr<br />
als 80 Fahrgäste vorgesehen s<strong>in</strong>d, muss die Summe<br />
<strong>der</strong> Breiten aller Ausgänge, die für Fahrgäste bestimmt<br />
s<strong>in</strong>d und von diesen im Notfall benutzt werden<br />
müssen, m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 0,01 m je Fahrgast betragen.<br />
Ist die Anzahl <strong>der</strong> Fahrgäste für die Gesamtbreite <strong>der</strong><br />
Ausgänge maßgebend, muß die Breite je<strong>des</strong> Ausgangs<br />
m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 0,005 m je Fahrgast betragen. Auf Tagesausflugsschiffen<br />
darf e<strong>in</strong>er dieser zwei Ausgänge<br />
durch zwei Notausgänge ersetzt se<strong>in</strong>.<br />
Bef<strong>in</strong>den sich Räume unter dem Hauptdeck, müssen<br />
sie m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>en unmittelbaren Ausgang o<strong>der</strong>,<br />
wenn gestattet, e<strong>in</strong>en Notausgang nach diesem o<strong>der</strong><br />
<strong>in</strong>s Freie aufweisen. Dies gilt nicht für die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Kab<strong>in</strong>en.<br />
2.a) Absatz 3<br />
Bei Räumen o<strong>der</strong> Gruppen von Räumen, die für<br />
mehr als 80 Fahrgästen vorgesehen s<strong>in</strong>d, muss die<br />
Summe <strong>der</strong> Breiten aller Ausgänge, die für Fahrgäste<br />
bestimmt s<strong>in</strong>d und von diesen im Notfall benutzt<br />
werden müssen, m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 0,01 m je Fahrgast betragen.<br />
2.b) Absatz 2 Satz 2<br />
Ist die Anzahl <strong>der</strong> Fahrgäste für die Gesamtbreite<br />
<strong>der</strong> Ausgänge maßgebend, muß die Breite je<strong>des</strong><br />
Ausgangs m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 0,005 m je Fahrgast betragen.<br />
Ausser auf Kab<strong>in</strong>enschiffen darf e<strong>in</strong>er dieser zwei<br />
Ausgänge durch zwei Notausgänge ersetzt se<strong>in</strong><br />
Bef<strong>in</strong>den sich Räume unter dem Hauptdeck, müssen<br />
sie m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>en unmittelbaren Ausgang o<strong>der</strong>,<br />
wenn gestattet, e<strong>in</strong>en Notausgang nach diesem o<strong>der</strong><br />
<strong>in</strong>s Freie aufweisen. Dies gilt nicht für die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Kab<strong>in</strong>en.