Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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e) die Unterkante <strong>der</strong> Türöffnung m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 30 cm<br />
über dem Boden <strong>des</strong> Fahrgastbereiches liegt und<br />
f) die beiden benachbarten Abteilungen mit Bilgenalarm<br />
ausgerüstet s<strong>in</strong>d.<br />
142<br />
e) die Unterkante <strong>der</strong> Türöffnung m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 30 cm<br />
über dem Boden <strong>des</strong> Fahrgastbereiches liegt und<br />
f) die beiden benachbarten Abteilungen mit Bilgenalarm<br />
ausgerüstet s<strong>in</strong>d.<br />
Schotte, die Masch<strong>in</strong>enräume von Fahrgasträumen<br />
o<strong>der</strong> Wohnräumen für Bordpersonal trennen, dürfen<br />
ke<strong>in</strong>e Schotttüren haben.<br />
Schotttüren, die langfristig geöffnet s<strong>in</strong>d, müssen an<br />
Ort und Stelle von beiden Seiten <strong>des</strong> Schotts und von<br />
e<strong>in</strong>er gut zugänglichen Stelle oberhalb <strong>des</strong> Schottendecks<br />
geschlossen werden können. Nach e<strong>in</strong>em fernbetätigten<br />
Schließen muss sich die Tür an Ort und<br />
Stelle erneut öffnen und sicher schließen lassen. Der<br />
Schließvorgang darf <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nicht durch Teppiche<br />
o<strong>der</strong> Fußleisten bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />
Die Dauer <strong>des</strong> fernbetätigten Schließvorganges muss<br />
30 bis 60 Sekunden betragen.<br />
Während <strong>des</strong> Schließvorgangs muss automatisch e<strong>in</strong><br />
akustischer Alarm bei <strong>der</strong> Tür gegeben werden.<br />
Es muss sichergestellt se<strong>in</strong>, dass Türantrieb und<br />
Alarm auch unabhängig vom Bordnetz funktionieren.<br />
Am Ort <strong>der</strong> Fernbedienung muss e<strong>in</strong>e Vorrichtung<br />
vorhanden se<strong>in</strong>, die anzeigt, ob die Tür offen o<strong>der</strong><br />
geschlossen ist.<br />
Schotttüren und ihre Betätigungsorgane müssen im<br />
sicheren Bereich liegen.<br />
-<br />
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01.01.2007<br />
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01.01.2004<br />
Nr. 2 Abs.3:<br />
Schotte, die Masch<strong>in</strong>enräume von Fahrgasträumen<br />
o<strong>der</strong> Wohnräumen für Bordpersonal trennen, dürfen<br />
ke<strong>in</strong>e Schotttüren haben.<br />
Schotttüren, die langfristig geöffnet s<strong>in</strong>d, müssen an<br />
Ort und Stelle von beiden Seiten <strong>des</strong> Schotts und<br />
von e<strong>in</strong>er gut zugänglichen Stelle oberhalb <strong>des</strong><br />
Schottendecks geschlossen werden können. Nach<br />
e<strong>in</strong>em fernbetätigten Schließen muss sich die Tür an<br />
Ort und Stelle erneut öffnen und sicher schließen<br />
lassen. Der Schließvorgang darf <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nicht<br />
durch Teppiche o<strong>der</strong> Fußleisten bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />
Die Dauer <strong>des</strong> fernbetätigten Schließvorganges muss<br />
m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 30 Sekunden betragen und darf 60 Sekunden<br />
nicht überschreiten.<br />
Während <strong>des</strong> Schließvorgangs muss automatisch e<strong>in</strong><br />
akustischer Alarm bei <strong>der</strong> Tür gegeben werden.<br />
Es muss sichergestellt se<strong>in</strong>, dass Türantrieb und<br />
Alarm auch unabhängig vom Bordnetz funktionieren.<br />
Am Ort <strong>der</strong> Fernbedienung muss e<strong>in</strong>e Vorrichtung<br />
vorhanden se<strong>in</strong>, die anzeigt, ob die Tür offen o<strong>der</strong><br />
geschlossen ist<br />
5. Schotttüren und ihre Betätigungsorgane müssen<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sicheren Bereich liegen, <strong>der</strong> nach aussen<br />
durch e<strong>in</strong>e senkrechte Fläche begrenzt wird, die im<br />
(§24.03<br />
Nr.3)<br />
(§24.03<br />
Nr.3)<br />
N.E.U.<br />
(§24.03<br />
Nr.3)<br />
(§24.03<br />
Nr.3)