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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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3. Die Anzahl <strong>der</strong> Öffnungen <strong>in</strong> diesen Schotten muss<br />

so ger<strong>in</strong>g gehalten se<strong>in</strong>, wie es die Bauart und <strong>der</strong><br />

ordnungsgemäße Betrieb <strong>des</strong> Schiffes zulassen. Öffnungen<br />

und Durchführungen dürfen die wasserdichte<br />

Funktion <strong>der</strong> Schotte nicht nachteilig bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Kollisionsschotte und Heckschotte dürfen ke<strong>in</strong>e Öffnungen<br />

und ke<strong>in</strong>e Schotttüren haben.<br />

E<strong>in</strong> Querschott darf mit e<strong>in</strong>er Schottversetzung versehen<br />

se<strong>in</strong>, wenn alle Teile dieser Versetzung <strong>in</strong>nerhalb<br />

<strong>des</strong> sicheren Bereichs liegen.<br />

-<br />

-<br />

141<br />

2. Die Anzahl <strong>der</strong> Öffnungen <strong>in</strong> wasserdichten Querschotten<br />

nach Nummer 1 muss so ger<strong>in</strong>g gehalten<br />

se<strong>in</strong>, wie es die Bauart und <strong>der</strong> ordnungsgemäße<br />

Betrieb <strong>des</strong> Schiffes zulassen. Öffnungen und Durchführungen<br />

dürfen die wasserdichte Funktion <strong>der</strong><br />

Schotte nicht nachteilig bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Kollisionsschotte dürfen ke<strong>in</strong>e Öffnungen und<br />

Schotttüren haben.<br />

8. E<strong>in</strong> Querschott darf mit e<strong>in</strong>er Schottversetzung<br />

versehen se<strong>in</strong>, wenn alle Teile dieser Versetzung<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong> <strong>in</strong> Nummer 5 def<strong>in</strong>ierten sicheren Bereichs<br />

liegen.<br />

(§24.03<br />

Nr.3)<br />

(§24.03<br />

Nr.3)<br />

4. Handbetätigte, wasserdichte Schotttüren ohne<br />

Fernbedienung s<strong>in</strong>d nur außerhalb <strong>des</strong> Fahrgastbereichs<br />

zulässig. Sie müssen dauernd geschlossen bleiben<br />

und dürfen nur zum Durchgang kurzfristig geöffnet<br />

werden. Ihre schnelle und sichere Verschließbarkeit<br />

muss durch geeignete Vorrichtungen sichergestellt<br />

se<strong>in</strong>. Beide Seiten <strong>der</strong> Türen müssen mit <strong>der</strong><br />

Aufschrift versehen se<strong>in</strong>:<br />

„Tür unmittelbar nach Durchgang schließen“.<br />

Abweichend von Satz 1 ist e<strong>in</strong>e handbetätigte Schotttür<br />

im Fahrgastbereich zulässig, wenn<br />

a) L WL 40 m nicht überschreitet;<br />

b) die Fahrgastzahl nicht größer ist als L WL ;<br />

c) das Schiff über nur e<strong>in</strong> Deck verfügt;<br />

d) diese Tür unmittelbar vom Deck aus zu erreichen<br />

und nicht mehr als 10 m vom Zugang zum Deck entfernt<br />

ist;<br />

- 3. Handbetätigte, wasserdichte Schotttüren ohne<br />

Fernbedienung s<strong>in</strong>d nur außerhalb <strong>des</strong> Fahrgastbereichs<br />

zulässig. Sie müssen dauernd geschlossen<br />

bleiben und dürfen nur zum Durchgang kurzfristig<br />

geöffnet werden. Ihre schnelle und sichere Verschließbarkeit<br />

muss durch geeignete Vorrichtungen<br />

sichergestellt se<strong>in</strong>. Beide Seiten <strong>der</strong> Türen müssen<br />

mit <strong>der</strong> Aufschrift versehen se<strong>in</strong>:<br />

„Tür unmittelbar nach Durchgang schließen“.<br />

- Abweichend von Satz 1 ist e<strong>in</strong>e handbetätigte<br />

Schotttür im Fahrgastbereich zulässig, wenn<br />

a) L WL 40 m nicht überschreitet;<br />

b) die Fahrgastzahl nicht größer ist als L WL ;<br />

c) das Schiff über nur e<strong>in</strong> Deck verfügt;<br />

d) diese Tür unmittelbar vom Deck aus zu erreichen<br />

und nicht mehr als 10 m vom Zugang zum Deck entfernt<br />

ist;<br />

(§24.03<br />

Nr.3)<br />

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