Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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138 als Mindestdicke einzusetzen. Plattenerneuerungen sind durchzuführen, wenn Boden- oder Seitenplatten den vorstehend ermittelten Mindestwert unterschritten haben. Der sich nach den Formeln ergebende Mindestwert für die Plattendicke kann unterschritten werden, wenn der zulässige Wert auf Basis eines rechnerischen Nachweises für die genügende Festigkeit des Schiffskörpers festgelegt und bescheinigt ist. An keiner Stelle der Aussenhaut darf die Plattenstärke jedoch den Wert von 3 mm unterschreiten. Plattenerneuerungen sind durchzuführen, wenn Boden- oder Seitenplatten den vorstehend ermittelten Mindestwert unterschritten haben. Wasserdichte Fenster dürfen unterhalb der Tauchgrenze liegen, wenn sie sich nicht öffnen lassen, eine ausreichende Festigkeit besitzen und § 15.07 Nr.8 entsprechen. 01.01.2007 b) Der sich nach den Formeln ergebende Mindestwert für die Plattendicke kann unterschritten werden, wenn der zulässige Wert auf Basis eines rechnerischen Nachweises für die genügende Festigkeit des Schiffskörpers festgelegt und bescheinigt ist. c) An keiner Stelle der Außenhaut darf die Plattenstärke jedoch den Wert von 3 mm unterschreiten. § 15.02 2. Wasserdichte Fenster dürfen unterhalb der Taugrenze liegen, wenn sie sich nicht öffnen lassen, eine ausreichende Festigkeit besitzen und § 15.07 Nr. 7 entsprechen. (§24.03 Nr.3) 2. Die Schotteinteilung muß so gewählt sein, dass der Schiffskörper nach dem Fluten jeder beliebigen wasserdichten Abteilung nicht über die Tauchgrenze hinaus eintaucht und § 15.03 Nr.6 erfüllt ist. - 1. Die Schotteinteilung muß so gewählt sein, dass der Schiffskörper nach dem Fluten jeder beliebigen wasserdichten Abteilung nicht über die Tauchgrenze hinaus eintaucht und § 15.04 Nr. 8 erfüllt ist. - Zwischen Kollisionsschott und Heckschott gelten als wasserdichte Abteilungen nach Nummer 1 nur solche, die mindestens eine Länge von 0,10 L WL haben jedoch 4 m nicht unterschreiten. Die Untersuchungskommission kann Abweichungen bis zu einem Spantabstand zulassen. - 4. Zwischen Kollisionsschott und Heckschott gelten als wasserdichte Abteilungen nach Nummer 1 nur solche, die mind. eine Länge von 0,10 L WL haben jedoch 4 m nicht unterschreiten. Die Untersuchungskommission kann geringfügige Abweichungen zulassen. -

Ist eine wasserdichte Abteilung länger als nach Satz 1 erforderlich und erhält sie örtliche Unterteilungen, die wasserdichte Teilräume bilden und zwischen denen die Mindestlänge wiederum vorhanden ist, können diese für die Leckrechnung angerechnet werden Die Länge der ersten Abteilung hinter dem Kollisionsschott darf kleiner sein als 0,10 L WL oder 4 m. In diesem Fall sind die Vorpiek und die angrenzende Abteilung in der Leckrechnung als zusammenflutend anzusehen. Der Abstand zwischen dem vorderen Lot und dem hinteren Querschott dieser Abteilung darf 0,10 L WL nicht unterschreiten, muss jedoch mindestens 4 m betragen. Der Abstand des Kollisionsschotts vom vorderen Lot darf 0,04 L WL nicht unterschreiten und 0,04 L WL + 2 m nicht überschreiten. 139 Ist eine wasserdichte Abteilung länger als nach Satz 1 erforderlich und erhält sie örtliche Unterteilungen, die wasserdichte Teilräume bilden und zwischen denen die Mindestlänge wiederum vorhanden ist, können diese für die Leckrechnung angerechnet werden. Die Länge der ersten Abteilung hinter dem Kollisionsschott darf kleiner sein als 0,10 L WL oder 4 m. In diesem Fall sind die Vorpiek und die angrenzende Abteilung in der Leckrechnung als zusammenflutend anzusehen. Der Abstand zwischen dem vorderen Lot und dem hinteren Querschott dieser Abteilung darf jedoch 0,10 L WL nicht unterschreiten, muss jedoch mindestens 4 m betragen. Der Abstand des Kollisionsschotts vom vorderen Lot darf 0,04 L wl nicht unterschreiten und 0,04 L WL + 2 m nicht überschreiten. Hat ein Fahrgastschiff wasserdichte Längsunterteilungen, müssen Asymmetrien zwischen Kollisinsschott und Heckschott wie folgt berücksichtigt werden: a) wenn die Längsschotte im sicheren Bereich liegen und dabei mindestens 1/6 B WL, ,aber nicht weniger als 1,5 m voneinander entfernt sind, müssen in der Leckrechnung die Abteilungen A, B und C einzeln und die Abteilungen A+B und B+C zusammen als geflutet angesehen werden (Bild 1); b) wenn in der mittleren Abteilung B ein wasserdichtes Deck auf mehr als 0,50 m Abstand vom Schiffsbo- 01.01.2012 5. Hat ein Fahrgastschiff wasserdichte Längsunterteilungen, müssen Asymmetrien zwischen Kollisionsschott und Heckschott wie folgt berücksichtigt werden: a) wenn die Längsschotte mindestens 1/5 B WL von der Aussenhaut in der Linie der größten Einsenkung entfernt sind und dabei mindestens 1/6 B WL, , aber nicht weniger als 1,5 m voneinander entfernt sind, müssen in der Leckrechnung die Abteilungen A, B und C einzeln und die Abteilungen A+B und B+C zusammen als geflutet angesehen werden (Bild 1); b) wenn in der mittleren Abteilung B ein wasserdichtes Deck auf mehr als 0,50 m Abstand vom nur Neubauten ab 01.01.96

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als M<strong>in</strong><strong>des</strong>tdicke e<strong>in</strong>zusetzen. Plattenerneuerungen<br />

s<strong>in</strong>d durchzuführen, wenn Boden- o<strong>der</strong> Seitenplatten<br />

den vorstehend ermittelten M<strong>in</strong><strong>des</strong>twert unterschritten<br />

haben.<br />

Der sich nach den Formeln ergebende M<strong>in</strong><strong>des</strong>twert<br />

für die Plattendicke kann unterschritten werden,<br />

wenn <strong>der</strong> zulässige Wert auf Basis e<strong>in</strong>es rechnerischen<br />

Nachweises für die genügende Festigkeit <strong>des</strong><br />

Schiffskörpers festgelegt und besche<strong>in</strong>igt ist.<br />

An ke<strong>in</strong>er Stelle <strong>der</strong> Aussenhaut darf die Plattenstärke<br />

jedoch den Wert von 3 mm unterschreiten.<br />

Plattenerneuerungen s<strong>in</strong>d durchzuführen, wenn Boden-<br />

o<strong>der</strong> Seitenplatten den vorstehend ermittelten<br />

M<strong>in</strong><strong>des</strong>twert unterschritten haben.<br />

Wasserdichte Fenster dürfen unterhalb <strong>der</strong> Tauchgrenze<br />

liegen, wenn sie sich nicht öffnen lassen, e<strong>in</strong>e<br />

ausreichende Festigkeit besitzen und § 15.07 Nr.8<br />

entsprechen.<br />

01.01.2007<br />

b) Der sich nach den Formeln ergebende M<strong>in</strong><strong>des</strong>twert<br />

für die Plattendicke kann unterschritten werden,<br />

wenn <strong>der</strong> zulässige Wert auf Basis e<strong>in</strong>es rechnerischen<br />

Nachweises für die genügende Festigkeit<br />

<strong>des</strong> Schiffskörpers festgelegt und besche<strong>in</strong>igt ist.<br />

c) An ke<strong>in</strong>er Stelle <strong>der</strong> Außenhaut darf die Plattenstärke<br />

jedoch den Wert von 3 mm unterschreiten.<br />

§ 15.02<br />

2. Wasserdichte Fenster dürfen unterhalb <strong>der</strong> Taugrenze<br />

liegen, wenn sie sich nicht öffnen lassen,<br />

e<strong>in</strong>e ausreichende Festigkeit besitzen und § 15.07<br />

Nr. 7 entsprechen.<br />

(§24.03<br />

Nr.3)<br />

2. Die Schotte<strong>in</strong>teilung muß so gewählt se<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong><br />

Schiffskörper nach dem Fluten je<strong>der</strong> beliebigen wasserdichten<br />

Abteilung nicht über die Tauchgrenze h<strong>in</strong>aus<br />

e<strong>in</strong>taucht und § 15.03 Nr.6 erfüllt ist.<br />

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1. Die Schotte<strong>in</strong>teilung muß so gewählt se<strong>in</strong>, dass<br />

<strong>der</strong> Schiffskörper nach dem Fluten je<strong>der</strong> beliebigen<br />

wasserdichten Abteilung nicht über die Tauchgrenze<br />

h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>taucht und § 15.04 Nr. 8 erfüllt ist.<br />

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Zwischen Kollisionsschott und Heckschott gelten als<br />

wasserdichte Abteilungen nach Nummer 1 nur solche,<br />

die m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>e Länge von 0,10 L WL haben jedoch<br />

4 m nicht unterschreiten. Die Untersuchungskommission<br />

kann Abweichungen bis zu e<strong>in</strong>em Spantabstand<br />

zulassen.<br />

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4. Zwischen Kollisionsschott und Heckschott gelten<br />

als wasserdichte Abteilungen nach Nummer 1 nur<br />

solche, die m<strong>in</strong>d. e<strong>in</strong>e Länge von 0,10 L WL haben<br />

jedoch 4 m nicht unterschreiten. Die Untersuchungskommission<br />

kann ger<strong>in</strong>gfügige Abweichungen<br />

zulassen.<br />

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