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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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126<br />

7.2.6 Übergangsbestimmungen<br />

89 § 24.02 Nr. 3<br />

Die Erklärung für die Notwendigkeit <strong>der</strong> Term<strong>in</strong>ierung bestimmter<br />

„ewiger“ Übergangsfristen für <strong>Fahrgastschiffe</strong> ist schon <strong>in</strong> Abschnitt<br />

6.3.6 geführt worden.<br />

90 § 24.05<br />

Personal auf <strong>Fahrgastschiffe</strong>n, das ohne Ausbildung und alle<strong>in</strong> durch<br />

Zeitablauf bestimmte Qualifikationen erlangt hat, muß noch für bestimmte<br />

Zeit akzeptiert werden, da diese Personen o<strong>der</strong> Nachwuchs<br />

erst ausgebildet werden muß.<br />

7.2.7 Sonstige Bau- und Ausrüstungsbestimmungen<br />

91 § 1.01 Nr. 18<br />

Die Sicherheit von Fahrgästen darf nicht darunter leiden, dass sie auf<br />

kle<strong>in</strong>eren Schiffen unterwegs s<strong>in</strong>d. Deshalb muß je<strong>des</strong> Fahrzeug, unabhängig<br />

davon, für wieviel Fahrgäste es zugelassen ist o<strong>der</strong> ob diese<br />

Fahrgäste mit o<strong>der</strong> ohne Bezahlung an Bord s<strong>in</strong>d, gleiches Sicherheitsniveau<br />

aufweisen.<br />

-<br />

92 § 1.01 Nr. 83 bis 85<br />

Die e<strong>in</strong>deutige Def<strong>in</strong>ition von Besatzung, Bordpersonal und Fahrgast<br />

schafft Klarheit bei <strong>der</strong> Zuweisung von Pflichten und Rechten <strong>in</strong> den<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO.<br />

1.1.1 – K – e)<br />

93 § 10.01 Nr.3<br />

Bislang s<strong>in</strong>d <strong>Fahrgastschiffe</strong> von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Führung von<br />

Heckankern ausgenommen. Diese Bestimmung, die auf dem Rhe<strong>in</strong> unter<br />

dem Gesichtspunkt entstand, dass diese „kurzen“ Schiffe aufdrehen<br />

können und dann mit den Bugankern gehalten werden können,<br />

muß verworfen werden auch bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> übrigen Wasserstraßen<br />

Europas, die schmaler s<strong>in</strong>d als <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>.<br />

1.2.1 – P – h)<br />

94 § 10.04 Nr. 1, 1. Halbsatz<br />

Durch die For<strong>der</strong>ung, dass Beiboote <strong>der</strong> europäischen Norm entsprechen<br />

müssen, wird sichergestellt, dass diese über die bisherigen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO h<strong>in</strong>aus kursstabil s<strong>in</strong>d, falls gefor<strong>der</strong>t<br />

richtig motorisiert und auch als aufblasbares Beiboot die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

erfüllen.<br />

1.1.1 – K – b)

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