Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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7.2.6 Übergangsbestimmungen<br />
89 § 24.02 Nr. 3<br />
Die Erklärung für die Notwendigkeit <strong>der</strong> Term<strong>in</strong>ierung bestimmter<br />
„ewiger“ Übergangsfristen für <strong>Fahrgastschiffe</strong> ist schon <strong>in</strong> Abschnitt<br />
6.3.6 geführt worden.<br />
90 § 24.05<br />
Personal auf <strong>Fahrgastschiffe</strong>n, das ohne Ausbildung und alle<strong>in</strong> durch<br />
Zeitablauf bestimmte Qualifikationen erlangt hat, muß noch für bestimmte<br />
Zeit akzeptiert werden, da diese Personen o<strong>der</strong> Nachwuchs<br />
erst ausgebildet werden muß.<br />
7.2.7 Sonstige Bau- und Ausrüstungsbestimmungen<br />
91 § 1.01 Nr. 18<br />
Die Sicherheit von Fahrgästen darf nicht darunter leiden, dass sie auf<br />
kle<strong>in</strong>eren Schiffen unterwegs s<strong>in</strong>d. Deshalb muß je<strong>des</strong> Fahrzeug, unabhängig<br />
davon, für wieviel Fahrgäste es zugelassen ist o<strong>der</strong> ob diese<br />
Fahrgäste mit o<strong>der</strong> ohne Bezahlung an Bord s<strong>in</strong>d, gleiches Sicherheitsniveau<br />
aufweisen.<br />
-<br />
92 § 1.01 Nr. 83 bis 85<br />
Die e<strong>in</strong>deutige Def<strong>in</strong>ition von Besatzung, Bordpersonal und Fahrgast<br />
schafft Klarheit bei <strong>der</strong> Zuweisung von Pflichten und Rechten <strong>in</strong> den<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO.<br />
1.1.1 – K – e)<br />
93 § 10.01 Nr.3<br />
Bislang s<strong>in</strong>d <strong>Fahrgastschiffe</strong> von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Führung von<br />
Heckankern ausgenommen. Diese Bestimmung, die auf dem Rhe<strong>in</strong> unter<br />
dem Gesichtspunkt entstand, dass diese „kurzen“ Schiffe aufdrehen<br />
können und dann mit den Bugankern gehalten werden können,<br />
muß verworfen werden auch bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> übrigen Wasserstraßen<br />
Europas, die schmaler s<strong>in</strong>d als <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>.<br />
1.2.1 – P – h)<br />
94 § 10.04 Nr. 1, 1. Halbsatz<br />
Durch die For<strong>der</strong>ung, dass Beiboote <strong>der</strong> europäischen Norm entsprechen<br />
müssen, wird sichergestellt, dass diese über die bisherigen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO h<strong>in</strong>aus kursstabil s<strong>in</strong>d, falls gefor<strong>der</strong>t<br />
richtig motorisiert und auch als aufblasbares Beiboot die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
erfüllen.<br />
1.1.1 – K – b)