25.12.2013 Aufrufe

Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

122<br />

weisung bedarf; diese erfolgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsrolle (die dazu notwendigen<br />

Übungen werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchPV geregelt).<br />

1.1.1 – K – e) 2.1.2 – K – c) 2.2.4 – P – c) 2.3.1 – P – c)<br />

69 § 15.13 Nr. 1 Absatz 2<br />

E<strong>in</strong>ige Grundbed<strong>in</strong>gungen für die Sicherheitsrolle müssen vorgegeben<br />

werden, auch wenn ansonsten auf jedem Schiff bzw. durch jeden Unternehmer<br />

diese Sicherheitsrolle <strong>in</strong>dividuell erarbeitet werden muß.<br />

1.1.1 – K – e)<br />

70 § 15.13 Nr. 2<br />

Die notwendigen Angaben zum Sicherheitsplan werden gegenüber <strong>der</strong><br />

jetzigen Fassung <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO ergänzt um neu gefor<strong>der</strong>te Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen.<br />

1.1.1 – K – e)<br />

71 § 15.13 Nr. 3<br />

Der Sicherheitsplan muß auf jedem Deck aushängen und nicht nur an<br />

e<strong>in</strong>er Stelle <strong>des</strong> Schiffes; dadurch wird er eher von den Fahrgästen<br />

prophylaktisch gelesen und steht den Rettungsmannschaften ortsnäher<br />

zur Verfügung.<br />

1.1.1 – K – e)<br />

72 § 15.13 Nr. 4<br />

Die wesentlichen Inhalte <strong>des</strong> Sicherheitsplanes gehören - ähnlich wie<br />

<strong>in</strong> Hotels – auch <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Kab<strong>in</strong>en ausgehängt, allerd<strong>in</strong>gs reduziert<br />

auf die für den Kab<strong>in</strong>engast wesentlichen Inhalte. Die dort auch<br />

auszuhängenden Verhaltensmaßregeln werden bezüglich ihres Umfangs<br />

und ihres Inhaltes gegenüber den jetzt geltenden Vorgaben konkretisiert.<br />

1.1.3 – P – b) 2.1.2 – P – a) 2.2.2 – P – c)<br />

73 § 15.14<br />

Dieser Paragraph bleibt unbearbeitet, da er ke<strong>in</strong>en sicherheitsrelevanten<br />

Bezug hat und <strong>in</strong>haltlich nicht zum Thema <strong>der</strong> Arbeit paßt; er ist<br />

nur <strong>der</strong> Vollständigkeit halber wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

-<br />

7.2.3 Zusätzliche Vorschriften für Fähren<br />

74 § 15a.01 Nr.1<br />

Für Fähren gelten erst e<strong>in</strong>mal die Vorschriften für <strong>Fahrgastschiffe</strong> <strong>in</strong><br />

vollen Umfang. Ausgenommen s<strong>in</strong>d:<br />

§ 4.04 - für Fähren s<strong>in</strong>d beson<strong>der</strong>e E<strong>in</strong>senkungsmarken gefor<strong>der</strong>t;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!