Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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56 § 15.11 Nr. 4<br />
Das eigentlich unerwünschte, aber notwendige Offenhalten selbstschließen<strong>der</strong><br />
feuerhemmen<strong>der</strong> Türen wird durch die For<strong>der</strong>ung nach<br />
e<strong>in</strong>er automatisch wirkenden Arretiere<strong>in</strong>richtung geregelt. Dadurch<br />
wird sichergestellt, dass im Brandfall die Tür wirklich von alle<strong>in</strong>e zufällt,<br />
was bei Verkeilung o<strong>der</strong> sonstigen mechanischen Blockierung<br />
unmöglich wäre.<br />
2.1.1 – P – b)<br />
57 § 15.11 Nr. 6 Absatz 1<br />
Die For<strong>der</strong>ung nach e<strong>in</strong>em Feuermel<strong>des</strong>ystem wird auch auf Tagesausflugsschiffe<br />
ausgedehnt, da diese For<strong>der</strong>ung ja auch Betriebsräume<br />
umfaßt und es nicht nur auf Kab<strong>in</strong>enschiffen Räume gibt, die während<br />
<strong>des</strong> normalen Schiffsbetriebes nicht e<strong>in</strong>gesehen bzw. kontrolliert werden.<br />
2.1.2 – P – b) 2.1.2 – K – a)<br />
58 § 15.11 Nr. 6 Absatz 2<br />
Durch die For<strong>der</strong>ung nach Spr<strong>in</strong>kleranlagen für die Verb<strong>in</strong>dungsgänge<br />
und sonstigen Fluchtwege soll erreicht werden, dass diese im Brandfall<br />
länger genutzt werden können.<br />
2.2.2 – K – b)<br />
59 § 15.11 Nr. 7 Absatz 1<br />
Masch<strong>in</strong>enraumbrände können leicht Ursache für komplette Ausbrände<br />
von Schiffen se<strong>in</strong>; diese Brände werden oft ausgelöst durch unter<br />
Hochdruck ausspritzen<strong>des</strong> Dieselöl auf Abgasleitungen. Das ist zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />
durch doppelwandige Leitungen zwischen Pumpe und Motor.<br />
2.2.1 – P – a)<br />
60 § 15.11 Nr. 7 Absatz 2<br />
Der sichere Bereich e<strong>in</strong>es <strong>Fahrgastschiffe</strong>s ist def<strong>in</strong>iert als <strong>der</strong> Bereich,<br />
<strong>der</strong> weiter als B/5 von <strong>der</strong> Außenhaut entfernt ist. Man unterstellt,<br />
dass bei e<strong>in</strong>er Havarie die dort liegenden Bauteile nicht beschädigt<br />
werden. Wenn Hydraulik- und Brennstoffleitungen <strong>in</strong> diesem sicheren<br />
Bereich liegen, wird sowohl die Funktion <strong>der</strong> von ihnen gespeisten Geräte<br />
aufrecht erhalten (z.B. die Ru<strong>der</strong>anlage) als auch Brände durch<br />
auslaufen<strong>des</strong> Öl verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />
1.2.1 – P – e) 2.2.1 – P – a)<br />
61 § 15.11 Nr. 8 Absatz 1<br />
Diese neue Bestimmung dient sowohl dem Brandschutz allgeme<strong>in</strong> dadurch,<br />
dass brennbare Flüssigkeiten und an<strong>der</strong>e gefährliche Stoffe<br />
nicht mehr im Masch<strong>in</strong>enraum o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Betriebsräumen gelagert<br />
zu werden brauchen als auch dem Schutz <strong>der</strong> Fahrgäste dadurch, dass