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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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120<br />

56 § 15.11 Nr. 4<br />

Das eigentlich unerwünschte, aber notwendige Offenhalten selbstschließen<strong>der</strong><br />

feuerhemmen<strong>der</strong> Türen wird durch die For<strong>der</strong>ung nach<br />

e<strong>in</strong>er automatisch wirkenden Arretiere<strong>in</strong>richtung geregelt. Dadurch<br />

wird sichergestellt, dass im Brandfall die Tür wirklich von alle<strong>in</strong>e zufällt,<br />

was bei Verkeilung o<strong>der</strong> sonstigen mechanischen Blockierung<br />

unmöglich wäre.<br />

2.1.1 – P – b)<br />

57 § 15.11 Nr. 6 Absatz 1<br />

Die For<strong>der</strong>ung nach e<strong>in</strong>em Feuermel<strong>des</strong>ystem wird auch auf Tagesausflugsschiffe<br />

ausgedehnt, da diese For<strong>der</strong>ung ja auch Betriebsräume<br />

umfaßt und es nicht nur auf Kab<strong>in</strong>enschiffen Räume gibt, die während<br />

<strong>des</strong> normalen Schiffsbetriebes nicht e<strong>in</strong>gesehen bzw. kontrolliert werden.<br />

2.1.2 – P – b) 2.1.2 – K – a)<br />

58 § 15.11 Nr. 6 Absatz 2<br />

Durch die For<strong>der</strong>ung nach Spr<strong>in</strong>kleranlagen für die Verb<strong>in</strong>dungsgänge<br />

und sonstigen Fluchtwege soll erreicht werden, dass diese im Brandfall<br />

länger genutzt werden können.<br />

2.2.2 – K – b)<br />

59 § 15.11 Nr. 7 Absatz 1<br />

Masch<strong>in</strong>enraumbrände können leicht Ursache für komplette Ausbrände<br />

von Schiffen se<strong>in</strong>; diese Brände werden oft ausgelöst durch unter<br />

Hochdruck ausspritzen<strong>des</strong> Dieselöl auf Abgasleitungen. Das ist zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

durch doppelwandige Leitungen zwischen Pumpe und Motor.<br />

2.2.1 – P – a)<br />

60 § 15.11 Nr. 7 Absatz 2<br />

Der sichere Bereich e<strong>in</strong>es <strong>Fahrgastschiffe</strong>s ist def<strong>in</strong>iert als <strong>der</strong> Bereich,<br />

<strong>der</strong> weiter als B/5 von <strong>der</strong> Außenhaut entfernt ist. Man unterstellt,<br />

dass bei e<strong>in</strong>er Havarie die dort liegenden Bauteile nicht beschädigt<br />

werden. Wenn Hydraulik- und Brennstoffleitungen <strong>in</strong> diesem sicheren<br />

Bereich liegen, wird sowohl die Funktion <strong>der</strong> von ihnen gespeisten Geräte<br />

aufrecht erhalten (z.B. die Ru<strong>der</strong>anlage) als auch Brände durch<br />

auslaufen<strong>des</strong> Öl verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />

1.2.1 – P – e) 2.2.1 – P – a)<br />

61 § 15.11 Nr. 8 Absatz 1<br />

Diese neue Bestimmung dient sowohl dem Brandschutz allgeme<strong>in</strong> dadurch,<br />

dass brennbare Flüssigkeiten und an<strong>der</strong>e gefährliche Stoffe<br />

nicht mehr im Masch<strong>in</strong>enraum o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Betriebsräumen gelagert<br />

zu werden brauchen als auch dem Schutz <strong>der</strong> Fahrgäste dadurch, dass

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