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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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118<br />

3.4.1 – P – a) und b)<br />

44 § 15.09 Nr. 1 Satz 2<br />

Durch die Festlegung <strong>des</strong> Le<strong>in</strong>endurchmessers wird e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Griffigkeit sichergestellt.<br />

1.2.1 – K – e)<br />

45 § 15.09 Nr. 2<br />

Im § 10.05 Nr. 2 Rhe<strong>in</strong>SchUO werden ohnmachtssichere automatisch<br />

aufblasbare Rettungswesten für die Besatzung gefor<strong>der</strong>t. Durch die<br />

Erweiterung dieser Bestimmung auf das gesamte Bordpersonal wird erreicht,<br />

dass diese Personen, da sie überwiegend Aufgaben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sicherheitsrolle<br />

haben und dann im Gefahrenfall den gleichen Gefährdungen<br />

ausgesetzt s<strong>in</strong>d wie die Besatzung, auch auf gleiche Weise geschützt<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

1.2.1 – K – e)<br />

46 § 15.09 Nr. 3 Absatz 1<br />

Die Vorschrift mit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach Rettungsmitteln für alle Fahrgäste,<br />

wie sie heute schon für <strong>Fahrgastschiffe</strong> mit e<strong>in</strong>er Länge bis zu 25<br />

Metern besteht, wird erweitert auf alle <strong>Fahrgastschiffe</strong>, die über bed<strong>in</strong>gte<br />

S<strong>in</strong>ksicherheit verfügen. Dadurch wird den Fahrgästen e<strong>in</strong>e weitere<br />

Rettungsmöglichkeit eröffnet, wenn die Umstände <strong>der</strong> Havarie<br />

über die Grundannahmen <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO für Leckfälle h<strong>in</strong>ausgehen<br />

o<strong>der</strong> wenn Personen aus an<strong>der</strong>en Gründen das Schiff verlassen müssen,<br />

z. auf Rettungsfahrzeuge o<strong>der</strong> bei e<strong>in</strong>em nicht mehr beherrschbaren<br />

Brand.<br />

1.2.1 – K – e)<br />

47 § 15.09 Nr. 3 Absatz 2<br />

Hierdurch und durch entsprechende For<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchPV wird<br />

nachvollziehbar gemacht, ob die Rettungsmittel auf E<strong>in</strong>satzfähigkeit<br />

geprüft s<strong>in</strong>d; das gilt für aufblasbare ebenso wie für feste.<br />

1.1.1 – K – a) 1.2.1 – K – e)<br />

48 § 15.09 Nr. 4 Absatz 2<br />

E<strong>in</strong>zelrettungsmittel für Erwachsene bieten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n ke<strong>in</strong>en Schutz.<br />

1.2.1 – K – e)<br />

49 § 15.09 Nr. 6<br />

Die Motorisierung und <strong>der</strong> Suchsche<strong>in</strong>werfer s<strong>in</strong>d notwendig, um das<br />

Beiboot für die Suche und Rettung Außenbordsgefallener wirkungsvoll<br />

e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

1.1.1 – K – b)

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