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Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...

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116<br />

32 15.08 Nr. 3<br />

Stabilitätsprobleme und damit verbundene Kenter- und S<strong>in</strong>kgefahr besteht<br />

schon bei nicht zu großen Wassermengen unter den Fußböden,<br />

also <strong>in</strong> den sogenannten Bilgen außerhalb <strong>des</strong> Masch<strong>in</strong>enraumes. Ohne<br />

entsprechende Meß- und Warnanlagen werden diese zu spät entdeckt.<br />

1.2.2 – K – a)<br />

33 § 15.08 Nr. 4 Satz 1<br />

Durch diese For<strong>der</strong>ung soll erreicht werden, dass entsprechend <strong>der</strong><br />

denkbaren o<strong>der</strong> möglichen Gefährdungen geeignetes Erste-Hilfe-<br />

Material <strong>in</strong> ausreichen<strong>der</strong> Menge vorhanden ist und e<strong>in</strong> breites Gefährdungsspektrum<br />

abdeckt. E<strong>in</strong>e europäische Norm, die herangezogen<br />

werden könnte, besteht lei<strong>der</strong> nicht und mit e<strong>in</strong>er Erarbeitung ist<br />

auch nicht zu rechnen (24).<br />

Auf den Ersthelfer nach § 23.06 Rhe<strong>in</strong>SchUO sei an dieser Stelle h<strong>in</strong>gewiesen<br />

– nur durch die Komb<strong>in</strong>ation bei<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen ist Sicherheit<br />

gegeben.<br />

1.1.1 – k – f) 2.1.2 – k – d)<br />

34 § 15.08 Nr. 4 Satz 2<br />

Die Unfallhäufigkeit o<strong>der</strong> die Gefahr schwerer Unfälle steigt mit <strong>der</strong><br />

Anzahl <strong>der</strong> Personen an Bord; solche Unfälle müssen <strong>in</strong> geeigneten<br />

Räumen versorgt werden können. Die hier gewählte Zahl 600 für die<br />

Anzahl <strong>der</strong> Fahrgäste ist e<strong>in</strong>e übliche Grenze für bestimmte Bed<strong>in</strong>gungen<br />

auf <strong>Fahrgastschiffe</strong>n (Anzahl <strong>der</strong> Besatzungsmitglie<strong>der</strong>).<br />

1.1.1 – K – f) 2.1.2 – K – d)<br />

35 § 15.08 Nr. 5<br />

Auf Kab<strong>in</strong>enschiffen müssen Personen auch bei Brand bzw. Verrauchung<br />

aus den Kab<strong>in</strong>en unterdecks gerettet werden können. Ohne<br />

umluftunabhängiges Atemschutzgerät ist das nicht möglich. Die For<strong>der</strong>ung<br />

nach zwei solcher Geräte begründet sich aus <strong>der</strong> notwendigen Sicherheit<br />

für den Retter selbst, <strong>der</strong> bei Zwischenfall durch e<strong>in</strong>e zwei<br />

Person gerettet werden muß.<br />

2.1.2 – K – b)<br />

36 § 15.08 Nr. 6 Satz 1<br />

Nach § 8.06 Nr. 2 Rhe<strong>in</strong>SchUO braucht nur e<strong>in</strong>e Lenzpumpe motorbetrieben<br />

se<strong>in</strong>, die zweite an Bord gefor<strong>der</strong>te darf handbetrieben se<strong>in</strong>.<br />

Abgesehen von dem Anachronismus dieser Bestimmung ist auf <strong>Fahrgastschiffe</strong>n<br />

das Personal mit <strong>der</strong> Betreuung und notfalls Rettung <strong>der</strong><br />

Fahrgäste mehr als genug beschäftigt und kann nicht noch an Handpumpen<br />

gesetzt werden.<br />

1.2.1 – K – b)

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