Verbesserung des Sicherheitsniveaus der Binnen-Fahrgastschiffe in ...
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7.2.2 Zentrale Bestimmungen über <strong>Fahrgastschiffe</strong> (Kapitel 15 Rhe<strong>in</strong>SchUO)<br />
1 § 15.01 Nr. 1 Buchstabe a)<br />
Redaktionelle Än<strong>der</strong>ung: Die <strong>in</strong> § 3.02 Nr. 1 Buchstabe b) Rhe<strong>in</strong>SchUO<br />
gefor<strong>der</strong>te M<strong>in</strong><strong>des</strong>tplattenstärke <strong>der</strong> Außenhaut von Fahrzeugen im<br />
allgeme<strong>in</strong>en wird <strong>in</strong> § 15.02 Nr. 1 für <strong>Fahrgastschiffe</strong> konkretisiert.<br />
1.2.2 – P – a)<br />
2 § 15.01 Nr. 1 Buchstabe c), 1. Anstrich<br />
Der <strong>in</strong> § 8.06 Nr. 2 Satz 2 Rhe<strong>in</strong>SchUO für alle Fahrzeuge zugelassene<br />
Verzicht auf die zweite Lenzpumpe ist für <strong>Fahrgastschiffe</strong> nicht angebracht.<br />
Nicht nur, dass das Risiko <strong>des</strong> Versagens <strong>der</strong> sonst e<strong>in</strong>zigen<br />
Lenzpumpe viel zu groß ist, auch <strong>der</strong> Gefahr, dass <strong>der</strong> Wassere<strong>in</strong>bruch<br />
mit nur e<strong>in</strong>er Lenzpumpe nicht kompensiert werden kann, dürfen die<br />
Fahrgäste an Bord nicht ausgesetzt se<strong>in</strong>.<br />
1.2.1 – K – b)<br />
3 § 15.01 Nr. 1 Buchstabe d)<br />
Die <strong>in</strong> § 9.14 Nr. 3 Satz 2 Rhe<strong>in</strong>SchUO zugelassenen Schalter <strong>in</strong> Wohnbereichen<br />
s<strong>in</strong>d für <strong>Fahrgastschiffe</strong> zu gefährlich; <strong>der</strong> Strom muß allpolig<br />
abgeschaltet werden können.<br />
3.3.1 – P – a)<br />
4 § 15.01 Nr.2<br />
Die <strong>in</strong> den hier zitierten Paragraphen <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>SchUO genannten E<strong>in</strong>richtungen<br />
s<strong>in</strong>d Heizungen, Kochgeräte u.ä. mit festen, flüssigen o<strong>der</strong><br />
gasförmigen Brennstoffen, also mit offener Flamme. Diese Geräte<br />
stellen auf <strong>Fahrgastschiffe</strong>n e<strong>in</strong>e viel zu große Brandgefahr, z.T. auch<br />
Explosionsgefahr dar; das gilt sowohl für die Geräte <strong>in</strong> den Küchen als<br />
auch für fahrbare o<strong>der</strong> sonstwie bewegliche Geräte im Fahrgastbereich.<br />
Durch die Reduzierung auf die alle<strong>in</strong>ige Verwendung elektrischer<br />
Geräte wird dieser Gefahr vorgebeugt, die Verwendung dieser<br />
Geräte stellt im Gegensatz zu früher heute auch ke<strong>in</strong> Problem mehr<br />
dar, da die Ausrüstung <strong>der</strong> Fahrzeuge mit leistungsfähigen Generatoren<br />
zum heutigen Standard gehört.<br />
2.2.1. – P – f) 2.2.2 – P – a) 2.3.1 – P – a)<br />
5 § 15.01 Nr.4<br />
Fahrzeuge, die nicht als <strong>Fahrgastschiffe</strong>, Fähren o<strong>der</strong> Barkassen gebaut<br />
s<strong>in</strong>d, aber aus beson<strong>der</strong>en Gründen Personen beför<strong>der</strong>n sollen<br />
(z.B. e<strong>in</strong> Motorgüterschiff bei e<strong>in</strong>er Gästefahrt) müssen zur Erlangung<br />
e<strong>in</strong>es M<strong>in</strong><strong>des</strong>tmaßes an Sicherheit die hier genannten Paragraphen <strong>des</strong><br />
Kapitels 15 Rhe<strong>in</strong>SchUO erfüllen. Das gilt auch und beson<strong>der</strong>s für den<br />
„Graubereich“ <strong>der</strong> Fahrgastschifffahrt, wo z.B. unter dem Deckmän-